Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. September 2019: Mus­ter­kla­ge­ver­fahren gegen VW / Ex-Bun­des­richter gegen Jour­na­listin / Anzeige gegen Künast-Richter

30.09.2019

Die Verhandlung im Musterklageverfahren gegen VW beginnt. Außerdem in der Presseschau: Ex-Bundesrichter Fischer hat überwiegend erfolgreich gegen Journalistin geklagt und Rechtsanwälte zeigten Berliner Richter im Künast-Fall an.

Thema des Tages

OLG Braunschweig – VW-Musterfeststellungsklage: Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands und des ADAC gegen VW. Worum es dabei geht, fassen Hbl (Volker Votsmeier), Mo-SZ (Markus Balser, Max Hägler u.a.), Sa-FAZ (Marcus Jung) und die Sa-taz (Anja Krüger) noch einmal ausführlich zusammen.

Im Hbl (Stefan Menzel) wird der Chefsyndikus von VW, Manfred Döss, vorgestellt, der "aus dem Hintergrund heraus die juristischen Verteidigungslinien orchestriert, damit der Konzern die Dieselaffäre übersteht".

Herbert Prantl (Sa-SZ) beklagt in seiner Kolumne die "Schofeligkeit" des Autoherstellers. Ein "anständiger Weltkonzern würde sich nicht benehmen wie die Betreiber eines Hinterhof-Schrottplatzes". VW hätte ein "Wiedergutmachungspaket" schnüren müssen, das natürlich teuer gewesen wäre, dem Konzern aber eine riesige Zahl an Klagen, immense Anwaltskosten und viel Ärger erspart hätte. Volker Votsmeier (Hbl) beklagt in seinem Kommentar die generellen Defizite der Musterfeststellungsklage: Anders als von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) seinerzeit versprochen, sei es mitnichten ein schnelles und effektives Verfahren. Experten rechneten mit einer rechtskräftigen Entscheidung nicht vor 2023.

Rechtspolitik

Anzeigepflicht für Steuerberater: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen überarbeitet und entschärft. Laut Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) sollen nach dem an die Verbände zur Stellungnahme verschickten Entwurf innerdeutsche Sachverhalte nicht mehr umfasst sein. Damit habe sich der Minister dem vehementen Widerstand aus den Unionsparteien gebeugt.

EU-Staatsanwaltschaft: Die Sa-SZ (Matthias Kolb) stellt Laura Kövesi vor, die voraussichtliche neue Leiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie hatte von 2013 bis 2018 die Antikorruptionseinheit in ihrer Heimat Rumänien geleitet und ist dort konsequent gegen Machtmissbrauch vorgegangen, so dass die Regierung alles versucht habe, um ihre Ernennung zu verhindern – inklusive Ausreisesperre, Kontaktverbot zu Journalisten und Verleumdungen. Kövesi sei die beste Kandidatin für das neue Amt, weil sie neben juristischer Kompetenz den Willen mitbringe, sich mit Mächtigen anzulegen und bewiesen habe, dass sie keine Angst vor Kontroversen hat, meint Kolb.

Justiz

BVerwG zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte: In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Reinhard Müller (Sa-FAZ) kommentiert die Entscheidung. Jeder Polizist müsse identifizierbar sein, wie andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auch, so Müller. Der berechtigte Wunsch nach Bürgernähe der Polizei setze aber auch Bürger voraus, die die Beamten nicht als Gegner oder gar Freiwild betrachteten.

BVerfG – "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters": Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" will jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft kämpfen. Der Gründer des Vereins, Rüdiger Weida, wollte ein Passfoto, das ihn mit einem Piratentuch als Kopfbedeckung zeigt, für seinen Personalausweis verwenden und beruft sich dabei auf religiöse Gründe als mögliche Ausnahme für das grundsätzliche Verbot von Kopfbedeckungen beim Lichtbild im Personalausweis. lto.de berichtet über die Verfassungsbeschwerde.

OLG Koblenz zum Vorrang für Fußgänger: Auf kombinierten Fuß- und Radwegen genießen Fußgänger Vorrang und müssen deshalb nicht nach Elektrokleinstfahrzeugen wie Segways oder E-Scootern Ausschau halten, um ihnen auszuweichen. Das hat laut lto.de das Oberlandesgericht Koblenz jüngst entschieden. Kommt es zu einem Unfall, kann die Haftung des Fußgängers zurücktreten, so das Gericht.

OLG Düsseldorf zu Gaulands Ex-Mitarbeiter: In eigener Sache berichtet die Sa-taz über den für die Zeitung voraussichtlich positiven Ausgang eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein ehemaliger Bundestagsmitarbeiter des AfD-Abgeordneten Alexander Gauland wollte eine namentliche Berichterstattung über seine dortige Tätigkeit verbieten lassen. In einem Hinweisbeschluss kündigte das Gericht nun an, der Zeitung Recht geben zu wollen.

OLG Düsseldorf – IS-Heimkehrerin Derya Ö.: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich derzeit Derya Ö. wegen des Vorwurfs verantworten, in Syrien und dem Irak aktives Mitglied des IS gewesen zu sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler lebte sie nicht nur mit dem IS-Terroristen Mario S. zusammen und kümmerte sich um den gemeinsamen Sohn, sie ließ sich von dem aus Leverkusen stammenden Konvertiten auch im Umgang mit Waffen ausbilden und besaß einen für Selbstmordattentate geeigneten Sprengstoffgürtel, den sie später per Messengerdienst anderen Frauen zum Kauf anbot, heißt es im Bericht der FAS (Reiner Burger).

OLG Dresden zu Aufnahmen von "Team Wallraff": Das Oberlandesgericht Dresden hat, wie die Sa-SZ (Maresa Sedlmeir) berichtet, dem Fernsehsender RTL in einem Rechtsstreit um heimliche Aufnahmen in einer Berliner Klinik vorläufig recht gegeben. Zwei Krankenschwestern fühlten sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, und hatten vor dem Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Oberlandesgericht entschied nun aber, dass die heimlichen Aufnahmen jedenfalls teilweise zulässig seien.

StA Braunschweig – Marktmanipulationen durch VW-Manager: Die FAS (Corinna Budras) widmet sich ausführlich den jüngst erhobenen Anklagen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Herbert Diess, Martin Winterkorn und Hans Dieter Pötsch. Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Winterkorn sowie seinem amtierenden Nachfolger Diess und dem jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden und früheren Finanzvorstand Pötsch wird vorgeworfen, im VW-Diesel-Skandal den Kapitalmarkt zu spät über die Vorwürfe der kalifornischen Umweltbehörde und die damit verbundenen finanziellen Risiken informiert zu haben.

StA Stuttgart – Bußgeld gegen Daimler, Porsche und Bosch: In der baden-württembergischen grün-schwarzen Regierungskoalition ist, wie die Mo-SZ (Stefan Mayr) berichtet, ein Streit über die Verwendung der gegen Daimler, Porsche und Bosch in der Diesel-Affäre verhängten Bußgelder entbrannt. Es handelt sich immerhin um die stolze Summe von insgesamt 1.495.000.000 Euro. Die CDU spricht sich für eine Verwendung für Klimaschutzmaßnahmen aus, die Grünen wollen stattdessen eher Rücklagen bilden.

LG Karlsruhe zu Thomas Fischer gegen Journalistin: Der frühere BGH-Richter Thomas Fischer hat bei seiner Klage gegen die Journalistin Gaby Mayr vom Landgericht Karlsruhe überwiegend recht bekommen. Fischer hatte sich gegen Äußerungen Mayrs zu seinen Ausführungen zu § 219a StGB – Werbung für Schwangerschaftsabbruch – in dem nach ihm benannten StGB-Kommentar gewandt. Lediglich eine der vier strittigen Aussagen der Journalistin akzeptiert das Gericht: Der Vorwurf, Fischer Kommentar enthalte grobe handwerkliche Fehler, stelle eine zulässige Meinungsäußerung dar, so die Begründung. Über die Entscheidung berichten swr.de (Gigi Deppe), Sa-FAZ (Constantin van Lijnden), Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Christian Rath).

LG Berlin zu Künast-Beschimpfungen: Nachdem das Landgericht Berlin in der vergangenen Woche entschieden hatte, dass insgesamt 22 Kommentare auf Facebook, die sich gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast richteten, keine Diffamierungen der Person beinhalteten, damit keine Beleidigungen seien und die Politikerin daher keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten der Autoren nach dem Telemediengesetz (TMG) habe, haben Rechtsanwälte Strafanzeige gegen die Richter wegen Rechtsbeugung erstattet. Die Anwälte werfen den Richtern vor, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Reichweite der Meinungsfreiheit zwar zitiert, aber nicht angewendet zu haben. lto.de und lawblog.de berichten.

Jost-Müller Neuhof (Tsp) kritisiert die Strafanzeige der Kanzlei als "unsinnigen Vorwurf der Rechtsbeugung". Er meint, dass Renate Künast den Gerichtsbeschuss als Hassrede gegen sich skandalisiere und als politischen Projekt inszeniere. In der Diskussion falle unter den Tisch, dass die Flüche einem umstrittenen Einwurf Künasts aus einer Zeit galten, als bei den Grünen ernsthaft über Straflosigkeit von Sexualität mit Kindern diskutiert wurde. Heribert Prantl (SZ.de) widmet sich in seiner politischen Wochenvorschau auch noch einmal der Berliner Entscheidung. Es sei dies ein Richterspruch, der die liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit in den falschen Hals bekommen habe; es sei ein Richterspruch, der vor lauter unverdauter Formeln des höchsten Gerichts, die fleißig zitiert werden, das Grundgefühl für die Ehre und die Achtung eines Menschen verliere.

LG Düsseldorf zum Familienzuschlag: Wie lto.de meldet, wurde vom Landgericht Düsseldorf eine Richterin wegen Betruges verurteilt, weil sie zu Unrecht einen Familienzuschlag in Höhe von insgesamt 2.800 Euro für ihre Stiefkinder bezog, obwohl sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen war. Zwar hatte die Richterin das Landesamt für Besoldung rechtzeitig und schriftlich unterrichtet, nachdem der Hinweis aber nicht berücksichtigt wurde, hätte sie die Behörde erneut über die Änderung ihrer Lebensverhältnisse unterrichten müssen, so das Gericht.

VG Meiningen zur Bezeichnung des AfD-Politikers Höcke als "Faschist": Die Mo-FAZ und spiegel.de melden, das Verwaltungsgericht Meiningen habe festgestellt, dass die Bezeichnung des AfD-Politikers Björn Höcke als "Faschist" zulässig ist. Es ging um eine Demonstration in Eisenach, die angemeldet war als "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere den Faschisten Höcke". Die Stadt hatte die Bezeichnung "Faschist" zunächst untersagt. Nachdem die Initiatoren aber auch Zitate von Höcke anführten, entschied das Gericht, dass in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht worden sei, dass das Werturteil nicht aus der Luft gegriffen sei, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhte.

Für Fatma Aydemir (Mo-taz) hat die Entscheidung große Bedeutung: "Denn es scheint, dass wir endlich wegkommen von der Idee, dass Faschisten nur in der Vergangenheit oder im Ausland existieren; dass es sich bei dem Wort bloß um eine Beleidigung handelt, die den politischen Gegner diffamieren soll, und nicht um einen überprüfbaren Umstand, der zur Folge haben könnte, Personen von bestimmten Ämtern und Positionen auszuschließen."

ArbG Köln – Kündigung eines Chirurgen: Die Sa-SZ (Benedikt Müller) berichtet über einen Arbeitsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Köln, in dem es um die fristlose Kündigung eines Neurochirurgen geht, dem vorgeworfen wird, er habe seine Studenten teilweise selbstständig ohne Aufsicht operieren lassen.

Digitalisierung der Justiz: Wie FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) meldet, fordert der Deutsche Richterbund eine Digitaloffensive für die Justiz, da anderenfalls der flächendeckende Umstieg auf die elektronische Akte und den elektronischen Rechtsverkehr bis 2025 nicht gelingen werde. "Leider haben die Länder die Chance vertan, im Rechtsstaatspakt mit dem Bund einen großen Wurf bei der Digitalisierung zu vereinbaren", wird der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, zitiert. "Ähnlich wie bei den Schulen sollten Bund und Länder auch die digitale Infrastruktur der Justiz als gemeinsame Aufgabe vorantreiben", so Rebehn.

Recht in der Welt

USA – Impeachmentverfahren: Im Spiegel (Marc Pitzke) erläutert der amerikanische Juraprofessor Cass Sunstein, warum die Vorwürfe gegen Donald Trump in der Ukraine-Affäre anders zu bewerten sind als der mutmaßliche Meineid des früheren Präsidenten Bill Clinton in der Lewinsky-Affäre, nach dem ein Impeachment-Verfahren in Gang kam. Wie ein Impeachmentverfahren laufen würde und was davon zu erwarten wäre, erklärt Rechtsprofessor Mark Tushnet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). Und auch die WamS (Clemens Wergin) beschreibt das Verfahren.

Mord Jamal Khashoggi: In der Sa-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) wird an den Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi vor einem Jahr erinnert. Gleichzeitig kritisieren die Autoren, dass es immer noch keine echte Strafverfolgung gibt, wie sie die UN-Sonderberichterstatterin Agnés Callamard in ihrem Bericht gefordert hatte. Dabei gebe es durchaus Möglichkeiten – einzelne Länder wie die Türkei oder auch die USA hätten es in der Hand, aber auch die internationale Justiz könnte sich einschalten.

Italien – Suizidhilfe: Nachdem das Verfassungsgericht in Rom entschieden hat, dass Beihilfe zum Suizid unter Umständen straffrei sein könnte, ist in Italien eine Diskussion über die Suizidhilfe entbrannt, an der sich auch die katholische Kirche intensiv beteiligt. Die Mo-SZ (Oliver Meiler) berichtet über die Debatte.

Sonstiges

Rechte und Rechtswissenschaft: Vor wachsendem Einfluss rechter Tendenzen auch in der Rechtswissenschaft warnt Professor Andreas Fischer-Lescano auf verfassungsblog.de. Für die Rechtswissenschaft sei es dringend nötig, sich der Mechanismen bewusst zu werden, über die der rechte Zugriff erfolgte, weil sie nur dann den autoritären Manövern begegnen und ihre Freiheitlichkeit gewährleisten könne.

Vom Zweck des Strafens: Rechtsprofessor Henning Ernst Müller antwortet auf lto.de auf einen Beitrag von Rechtsprofessor Tonio Walter, der sich vor drei Wochen an gleicher Stelle für eine stärkere Berücksichtigung des Vergeltungsgedankens beim Strafen ausgesprochen hatte. Beim Strafen auch das Vergeltungsbedürfnis zu berücksichtigen, dagegen sei nichts einzuwenden, sagt Müller jetzt. Die Vergeltung aber als alleinigen Zweck der Strafe zu installieren, führe in die Irre.

V-Leute-Einsatz: In einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org erklärt die Berliner Richterin Luise Decker, warum sie den derzeitigen Einsatz von V-Leuten durch die Polizei für illegal hält. Für intensive Rechtseingriffe, wie sie durch den V-Personeneinsatz zweifelsohne begründet werden, bedürfe es einer speziellen Eingriffsbefugnis, die nicht gegeben sei. Nicht umsonst habe die seitens des Justizministeriums eigens eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung im Jahr 2015 dringend empfohlen, den V-Personeneinsatz auf gesetzliche Füße zu stellen.

Legal Tech: lto.de (Anja Hall) hat mit Rechtsanwalt Ulrich Steppler gesprochen. Er hat mit seinem Kanzleipartner ein Legal Tech-Unternehmen aufgesetzt, das Luftfahrtunternehmen die Bearbeitung der Entschädigungsforderungen von Fluggästen erleichtern soll.

Planungsrecht: Das Planungsrecht sei zu kompliziert, beklagt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) laut einem Beitrag in der Sa-FAZ (Andreas Mihm). Langwierige Genehmigungsverfahren und die Unberechenbarkeit ihres Ausgangs erschwerten Investitionsentscheidungen, heißt es in einem neuen Positionspapier des Verbandes. Vor allem die Zahl der Gutachten erhöhe die Kosten. Genehmigungsverfahren müssten so organisiert werden, "dass sie weitgehend ohne gutachterliche oder anwaltliche Unterstützung beantragt werden können", fordert der BDI.

Angst und Justiz: Wie mit Angst im Recht argumentiert werden kann, behandelt das Feuilleton von Martin Rath auf lto.de.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. September 2019: Musterklageverfahren gegen VW / Ex-Bundesrichter gegen Journalistin / Anzeige gegen Künast-Richter . In: Legal Tribune Online, 30.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37897/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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