Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. September 2019: Wett­be­werbs­recht 4.0 / "Neu­tra­li­täts­ge­setz" Nie­der­sachsen / Werben um VW-Kläger

16.09.2019

BKartA-Präsident Mundt beschreibt Herausforderungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts im digitalen Zeitalter. Außerdem in der Presseschau: Niedersachsen plant "Neutralitätsgesetz" für Gerichte und unentschlossene VW-Kläger werden umworben.

Thema des Tages

Andreas Mundt zu Wettbewerbsrecht im digitalen Zeitalter: Die Mo-FAZ (Jonas Jansen) hat mit dem Präsidenten des Bundeskartellamtes (BKartA) ein Interview über die Herausforderungen des Wettbewerbs- und Kartellrechtes in der Gegenwart und in den kommenden Jahren geführt. Mundt meint, dass das Wettbewerbsrecht mit Blick auf den Umgang mit Daten möglicherweise nachgeschärft werden müsste. Bei den großen Plattformen hätten sich über viele Jahre gewaltige Datenbestände angesammelt, die Newcomer oder kleinere Wettbewerber nicht hätten. Zumindest für die Sammlung von Daten aus verschiedenen Quellen und der uferlosen Datenverwendung müsse es deshalb Einschränkungen geben, so der BKartA-Präsident. Außerdem müsse Jeder das Recht und die Möglichkeit haben, seine personenbezogenen Daten einzufordern und sie einem anderen bereitzustellen. Dieser bereits in der Datenschutz-Grundverordnung niedergelegte Grundsatz könne bei bestimmten Diensten die Auswahlmöglichkeiten und die Wechselbereitschaft, damit auch den Wettbewerb fördern. Außerdem spricht er über die derzeit laufende Sektoruntersuchung von Bewertungsportalen. Er habe jedenfalls den Eindruck, dass Fälschungen auf manchen Portalen kein Einzelfall seien, sagt Mundt.

Rechtspolitik

Waffenrecht: Laut Spiegel (Matthias Bartsch) hat sich Hessen mit einer Bundesratsinitiative für Änderungen im Waffenrecht ausgesprochen. Danach sollen die Verfassungsschutzbehörden von Bund oder Ländern künftig nicht mehr im Detail begründen müssen, warum sie einen Waffenscheinbesitzer für unzuverlässig halten oder den Antrag eines Schützenvereinsmitglieds auf Waffenbesitz ablehnen. Der Innenausschuss des Bundesrats habe der Verschärfung bereits zugestimmt, auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) befürworte sie.

Upskirting: Wie auch lto.de jetzt meldet, will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider unter Strafe stellen. Neben einem Länderentwurf von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, der über den Bundesrat eingebracht werden soll, werde es auch einen Gesetzesvorschlag aus dem Bundejustizministerium geben. Unterstützung für die Verschärfung der Gesetzeslage kommt von der FDP im Bundestag und von einer Online-Petition mit bisher bereits 90.000 Unterzeichnern.

Speicherfristen: Daten, die die Sicherheitsbehörden von extremistischen Gewalttätern gesammelt haben, sollen künftig bis zu 25 Jahre (statt bis zu zehn Jahre) gespeichert werden. Das prüft, wie die Mo-taz (Christian Rath) berichtet, das Bundesinnenministerium als Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Allerdings sei die Akte des mutmaßlichen Mörders von Lübcke im hessischen Verfassungsschutz bereits fünf Jahre nach dem letzten Eintrag ausgesondert worden.

Niedersächsisches "Neutralitätsgesetz": Die Sa-taz (Reimar Paul) berichtet über das in Niedersachsen geplante Gesetzesvorhaben, nach dem Richter und Staatsanwälte künftig in Gerichtssälen auf religiöse Symbole oder Kleidungsstücke wie Kippa oder Kopftuch verzichten sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde danach in der vergangenen Woche in den Landtag eingebracht. Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) begründet laut taz die Initiative damit, dass die Justiz als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet sei. Diese Haltung müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen, schon der Anschein, eine Gerichtsentscheidung werde durch Religion oder Weltanschauung beeinflusst, könne zu einem Vertrauensverlust führen.

Justiz

LG Braunschweig zu Schadensersatz für Organtransplanteur: Der Chirurg, der im Göttinger Transplantationsskandal angeklagt, später jedoch freigesprochen wurde, hat vom Landgericht Braunschweig einen Schadensersatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Das melden spiegel.de und lto.de. Der Arzt hatte geltend gemacht, dass er durch seine Verhaftung und das sich anschließende Verfahren einen Spitzenjob in einer Klinik in der jordanischen Hauptstadt Amman verpasst habe.

OLG Braunschweig – VW-Musterfeststellungsklage: Kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung Ende September hat, so berichtet es die Sa-FAZ (Marcus Jung), ein heftiges Werben um noch zögerliche potentielle Individualkläger begonnen. Zahlreiche spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer wollten jene, die sich der Musterklage angeschlossen haben, bewegen, ihre Rechte doch in einer Einzelklage durchzusetzen. Hauptargument dabei sei eine behauptete längere Dauer des Musterklageverfahrens und die Notwendigkeit, die konkrete Zahlung dann doch wieder individuell geltend machen zu müssen. Die Anwälte von ADAC und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) sprächen, heißt es in der FAZ, von einer "Hetzjagd" gegen das Klageinstrument. Sie gingen von einem Urteil in Braunschweig im kommenden Jahr aus, ihrer Ansicht nach könne ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bereits 2021 abgeschlossen sein.

Einer jener Prozessfinanzierer, die auch am VW-Verfahren mitverdienen wollen, wird in der Mo-FAZ (Ulla Fölsing) vorgestellt. Die Firma Iubel wurde 2019 gegründet, verspricht schnellen Rechtsschutz und lässt die Chancen durch einen Algorithmus berechnen. Das Unternehmen sei nicht nur im Verbraucherrecht sondern auch im Arbeits-, Miet-, Verkehrsrecht tätig.

In einem separaten Kommentar meint Marcus Jung (Sa-FAZ), dass manch ein Musterkläger im VW-Verfahren angesichts der lauten und marktschreierischen Angebote schwach werden könnte. Vermutlich verliere die von Ex-Justizministerin Katarina Barley (SPD) erdachte "Eine Klage für alle" damit an Schlagkraft. Doch auch die Musterklage unterliege nun einmal den Gesetzen einer Marktwirtschaft, so Jung.

LG Detmold zu Missbrauch in Lügde: Wie lto.de meldet, ist die Entscheidung im Missbrauchsfall von Lügde rechtskräftig. Weder die beiden Verurteilten, die im Verfahren vor dem Landgericht Detmold zu zwölf bzw. 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, noch die Staatsanwaltschaft oder die Nebenkläger haben Rechtsmittel eingelegt.

LG Bremen – Polizistentrick: In Bremen müssen sich derzeit vier Angeklagte wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. In Abwandlung des so genannten "Enkeltricks" sollen sie sich als Polizisten ausgegeben und Rentner um ihr Erspartes gebracht haben. Im Spiegel (Hubert Gude) wird aus dem Verfahren vor dem Landgericht Bremen berichtet, wie der Trick funktioniert.

SG Dresden zu epileptischer Schülerin: Das Sozialgericht Dresden hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass eine epileptische Schülerin keinen Anspruch darauf hat, dass ihr während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite gestellt wird. Eine ständige Gefahr lebensbedrohlicher Anfälle habe laut den vom Gericht befragten Ärzten nicht bestanden und das verordnete krampflösende Mittel könne, entgegen der Ansicht der antragstellenden Mutter, im Falle eines epileptischen Anfalls durch Lehrkräfte oder Erzieher in den Mund gespritzt werden, meint das Gericht. lto.de berichtet über die Entscheidung.

OLG Düsseldorf zur BKartA-Verfügung gegen Facebook: Rechtsprofessor Rupprecht Podszun analysiert auf lto.de die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Kartellrechtsverfahren gegen Facebook. Das Bundeskartellamt hatte Anfang des Jahres dem sozialen Netzwerk untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Die Durchsetzung dieser Verfügung hat das OLG Düsseldorf nun vor wenigen Wochen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgesetzt. Die Facebook-Entscheidung stehe beispielhaft für ein Rechtsgebiet, in dem sich institutionelle Probleme zeigten: Die Behörden versuchten, mit einer sich wandelnden Wirtschaft Schritt zu halten, ihre Ansätze kollidieren zuweilen mit jenen der Gerichte, zugleich stünden sie politisch unter Druck, so Podszun. Er beschreibt den inhaltlichen Wandel, in dem sich das Wettbewerbsrecht derzeit befindet, es sei ein "Entdeckungsverfahren". Der Autor begrüßt, dass "das Kartellamt Explorer ausgesendet" habe und dass "das OLG jede Expedition kritisch" prüfe.

OVG Hamburg zu "Mare Liberum": Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine einstweilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt und dem Schiff des gemeinnützigen Vereins "Mare Liberum" die Ausfahrt in die Ägäis erlaubt. Der Verein beobachtet mit seinem gleichnamigen Schiff und einer ehrenamtlichen Crew die Lage der Menschenrechte in der Ägäis. Das Schiff selbst ist nicht groß genug, um aus Seenot gerettete Menschen an Bord aufzunehmen. Der rechtliche Streit ist entbrannt, weil die Berufsgenossenschaft Verkehr eine sogenannte Festhalteverfügung erlassen hatte, weil die "Mare Liberum" ihrer Ansicht nach keine Motoryacht sei und auch kein Kleinfahrzeug, das "nicht gewerbsmäßig zu Sport- und Freizeitzwecken verwendet wird", sondern ein Frachtschiff, das bestimmten Sicherheitsanforderungen unterliegt. Hintergrund dürfte, so heißt es im Artikel von Nassim Madjidian auf verfassungsblog.de, in dem die Entscheidung vorgestellt und eingeordnet wird, eine entsprechende Anordnung des Bundesverkehrsministeriums sein, "Schiffe zum Zwecke der zivilen Seenotrettung besonders genau unter die Lupe zu nehmen". Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht gaben jetzt allerdings der Nichtregierungsorganisation recht. "Freizeit" erfasse auch kommunikative, kulturelle und sportliche Tätigkeiten – was gemeinnützige und humanitäre Tätigkeiten ohne weiteres einschließe, so das OVG zur Begründung.

Fehlerkultur in der Justiz: lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet von einer Veranstaltung im Kammergericht Berlin, bei der sich auf Initiative des Deutschen Richterbundes und der Berliner und Brandenburger Landesverbände Richter, Rechtsanwälte und Rechtsprofessoren mit der Fehlerkultur an deutschen Gerichten befasst haben. Dabei habe sich schnell gezeigt, dass man an den Gerichten durchaus gewillt sei, darüber zu sprechen – sich aber auch noch ausgesprochen schwertue.

Recht in der Welt

Niederlande – Sterbehilfe: Erneut musste ein niederländisches Gericht über einen Fall von Sterbehilfe entscheiden. Die Patientin eines Pflegeheimes wurde auf Wunsch der Familie und nach Prüfung durch die Ärzte getötet, obwohl die Frau selbst bei verschiedenen Gelegenheiten das abgelehnt und sich gegen die letzte Injektion auch gewehrt hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil sie der Auffassung war, dass die Ärztin in der Situation mit der Patientin ihren aktuellen Sterbewunsch hätte klären müssen. Das Landgericht sprach die Ärztin jedoch frei: Die Patientin sei in so erheblichem Ausmaß dement gewesen, dass sie sich an ihre früheren Überlegungen nicht mehr habe erinnerte. Derzeit erwägt die Staatsanwaltschaft, ob sie in die Berufung geht, heißt es in der Mo-FAZ (Oliver Tolmein), die über das Verfahren berichtet. Am 26. September wird das Urteil andernfalls rechtskräftig.

USA – Hotelbesitz des Präsidenten: Ein Berufungsgericht in New York musste sich damit befassen, ob US-Präsident Donald Trump mit seinem Geschäftsgebaren gegen die Verfassung verstößt. Wie die Mo-FAZ (Winand von Petersdorff-Campen) berichtet, haben mehrere Hoteliers geklagt, weil sie meinen, dass ausländische Regierungen und inländische Behörden Trumps Hotels und Gaststätten in Washington und New York in der Hoffnung buchten, ihn zu bereichern und dafür eine Gegenleistung zu bekommen. Das aber könnte gegen die sogenannten Emolument-Klausel der US-Verfassung verstoßen. Sie soll verhindern, dass sich ein Präsident zu Lasten des Staates bereichert oder dass er ohne Zustimmung des Kongresses Geschenke, Ämter, Titel, Zuwendungen oder Vergleichbares von ausländischen Mächten erhält. Laut FAZ sind mehrere gleichartige Klagen anhängig.

Sonstiges

Ausspähung eines Strafverteidigers: Wie der Spiegel (Steffen Winter) erfahren hat, sollen sächsische Ermittler über Jahre hinweg die Handydaten eines Strafverteidigers ausgespäht haben. Unter den abgefangenen Telefonnummern, die der Anwalt anrief oder die ihn anwählten, sind Anschlüsse seiner Familie und auch die eines Kollegen, der der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt vorsteht. Außerdem sollen auch Bewegungsprofile erstellt worden sein. Laut Spiegel prüft der Landesdatenschutzbeauftragte den Fall, der Anwalt hat einen Staatsanwalt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angezeigt.

Windkraftförderung: Der emeritierte Rechtsprofessor Dietrich Murswiek befasst sich auf FAZ-Einspruch mit der Frage, ob die finanzielle Förderung von Windkraftanlagen mit der Verfassung vereinbar ist. Nach seiner Auffassung fehlt bisher eine entsprechende Folgenabschätzung. Wenn aber Technologien gefördert werden, die einerseits zur Verminderung der Kohlendioxid-Emissionen beitragen, aber andererseits die Umwelt schädigten, müsse abgewogen werden, ob der Nutzen dieser Technologie für den Klimaschutz – genauer: für die Vermeidung von Umweltschäden, die durch menschengemachte Erderwärmung entstehen – größer sei als die Umweltschäden, die von dieser Technologie verursacht werden.

Beeinträchtigung der Betriebsratsarbeit: Welche auch strafrechtlichen Folgen eine Beeinträchtigung der Arbeit des Betriebsrates haben kann, erläutern die Rechtsanwälte Mirko Laudon und Frédéric Schneider im Expertenforum Arbeitsrecht. Zwar habe § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen verhältnismäßig niedrigen Strafrahmen, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, und sei kriminalpolitisch von eher geringer Relevanz, doch berge sie erhebliche strafrechtliche Folgerisiken, die auch im Rahmen der Einführung von Compliance-Systemen eine Rolle spielen sollten.

Legal tech – Interview mit Daniel Halmer: lto.de (Pia Lorenz) hat sich mit Daniel Halmer, dem Mitgründer und Geschäftsführer von Lexfox, dem Unternehmen, das unter anderem hinter "mitpreisbremse.de" steht, unterhalten. Es geht im Interview um das Wagniskapital in erheblicher Höhe, das die Firma unlängst erhalten hat, um die bevorstehenden Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof zu den Befugnissen von Inkassounternehmen und um die Möglichkeiten der Durchsetzung von Verbraucherrechten allgemein.

Arbeitsrecht – Überstunden: Die Sa-SZ (Carin Gesellensetter) beschreibt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf die Ableistung von Überstunden und widmet sich dabei auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr. Dieser hatte entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, dass die gesamte tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst und dokumentiert.

Udo Steiner: Die Mo-FAZ (Reinhard Müller) würdigt den Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Steiner anlässlich seines 80. Geburtstages an diesem Montag. Der parteilose Richter, der auf Vorschlag der CDU ins Bundesverfassungsgericht gewählt wurde, war von 1995 bis 2007 Mitglied des Ersten Senats, wo er unter anderem auch mit der rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten und Bafög-Fragen befasst war.

Reichsgericht: Martin Rath erinnert auf lto.de an Urteile aus den letzten Jahren des Reichsgerichts. Vielfach hätten die Richter harmlose Zivilsachen abgearbeitet, doch viele ihrer strafrechtlichen Urteile dokumentieren den NS-Justizwahnsinn in vollster Blüte.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internetangebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. September 2019: Wettbewerbsrecht 4.0 / "Neutralitätsgesetz" Niedersachsen / Werben um VW-Kläger . In: Legal Tribune Online, 16.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37633/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen