Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. August 2019: Ber­liner Mie­ten­de­ckel/Dis­kus­sion um Unter­neh­mens­sank­tio­nen­recht/Zum Urteil im Ver­fahren Alaa S.

26.08.2019

Die Berliner Wohnungssenatorin will die Mieten in der Stadt deckeln. Außerdem in der Presseschau: Sollten Unternehmen stärker zur Verantwortung gezogen werden und wie politisch ist das Chemnitzer Urteil gegen Alaa S.?

Thema des Tages

Berliner Mietendeckel: Am Wochenende sind genauere Pläne für den im Grundsatz bereits vom Berliner Senat beschlossenen so genannten Mietendeckel bekannt geworden. Demnach soll es Mietobergrenzen zwischen 3,42 und 7,97 Euro geben, heißt es in der Mo-taz (Volkan Ağar). Das Gesetz soll Mietern erlauben, per Antrag beim Bezirksamt ihre Miete abzusenken, falls diese die Obergrenze überschreitet. Gleichzeitig sollen Modernisierungszuschläge die Obergrenzen um maximal 20 Prozent überschreiten dürfen. Die Wohnungswirtschaft reagierte, wie die Mo-FAZ meldet, empört: "Eine solche Ausprägung eines Berliner Mietendeckels würde völlig über das Ziel hinausschießen und damit vor allem diejenigen treffen, die dauerhaft und verantwortlich in den Wohnungsmarkt investieren und ihre Wohnquartiere sozial orientiert pflegen", heißt es aus dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW.

Die in Berlin diskutierten Maßnahmen seien drastisch und dürften viele Klagen nach sich ziehen, meint Heike Anger (Hbl). Damit wäre der Mietendeckel letztlich vor allem eines: ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionenrecht: Die beiden Rechtsanwälte Björn Gercke und Andreas Grözinger haben sich für lto.de die Pläne des Bundesjustizministeriums für ein verschärftes Unternehmenssanktionenrecht angeschaut. Zwar äußern die Autoren Zweifel zur grundsätzlichen Notwendigkeit einer solchen Neuregelung, davon abgesehen, könne aber ihrer Ansicht nach aus den Plänen des BMJV ein differenziertes gesetzliches Regelwerk entstehen, das den Rechtsanwendern ausreichend Spielraum zur Beurteilung des Einzelfalls gewährt. Ob ein solches Gesetz allerdings den erhofften Abschreckungseffekt haben würde, scheine hingegen fraglich, so Gercke und Grözinger. Laut Sa-FAZ kommt Kritik an den Plänen des Justizministeriums auch aus der Wirtschaft. Das Vorhaben löse "in weiten Teilen der Wirtschaft das Gefühl aus, unter einen generellen Verdacht gestellt zu werden", wird beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zitiert.

Reinhard Müller (Mo-FAZ) sieht die geplanten Neuregelungen, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der gleichzeitig vom Ministerium angestrebten Beschleunigung und Modernisierung des Strafverfahrens, skeptisch. Grundsätzlich sei zwar die Überlegung, Unternehmen stärker zur Verantwortung zu ziehen, richtig, allerdings: Je mehr der Gesetzgeber unter Strafe stelle, desto mehr Arbeit gebe es für Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Der Gesetzentwurf für ein neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist in einer Expertenanhörung im Landtag auf Kritik gestoßen, wie netzpolitik.org (Marie Bröckling) berichtet. So rät die Neue Richtervereinigung beispielsweise dazu, erst einmal die Verfassungsverfahren, die derzeit zahlreich gegen entsprechende Neuregelungen in anderen Bundesländern geführt werden, abzuwarten. Bevor diese Verfahren nicht geklärt sind, könne die mit der Aufnahme neuer Befugnisnormen in das SOG-MV auch erhoffte Herstellung von Rechtssicherheit nicht erreicht werden.

Justiz

Mangel an Staatsanwälten: Laut bild.de (Philip Volkmann-Schluck und Franz Solms-Laubach) warnt der Deutsche Richterbund (DRB) vor einem "Zusammenbrechen des Rechtsstaates" angesichts der steigenden Zahlen von staatsanwaltlichen Verfahrenseinstellungen trotz bestehenden Tatverdachts. Die hohe Zahl sei ein deutlicher Hinweis auf die viel zu starke Belastung der Staatsanwaltschaften, wird DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn zitiert. In einem weiteren Beitrag fasst bild.de zusammen, was die Bundesregierung tun will beziehungsweise bereits getan hat. So seien bereits 1.000 der im Rahmen des Rechtsstaatspaktes 2.000 neu zu schaffenden Stellen für Richter und Staatsanwälte besetzt worden.

In einem separaten Kommentar fordert Franz Solms-Laubach (bild.de) eine echte Stellenoffensive für den Rechtsstaat, die ihren Namen auch verdient. Wenn Ladendiebe nicht mit Strafe rechnen müssten, weil es zu wenige Richter und Staatsanwälte gibt, stehe das Vertrauen in den Rechtsstaat auf dem Spiel.

VG Wiesbaden zur Fluggastdatenspeicherung: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat laut lto.de einen vorläufigen Antrag gegen die Speicherung von Fluggastdaten in Deutschland als unzulässig abgewiesen. Der Kläger, ein in Belgien lebender Italiener, der nach Berlin reisen wollte, hatte sich auf die Europäische Grundrechtecharta und das Grundgesetz berufen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab, weil es kein Rechtsschutzbedürfnis sah. Der Antragsteller habe zahlreiche Flüge von Belgien aus oder mit dem Ziel Belgien unternommen, wo ebenfalls seit geraumer Zeit Fluggastdaten gespeichert würden – was er offensichtlich widerspruchslos hingenommen habe. Es sei nicht ersichtlich, warum die Datenerhebung in Deutschland plötzlich unzumutbar für ihn sein solle, so das Gericht.

LG Chemnitz zur Tötung von Daniel H.: In der vergangenen Woche wurde in Chemnitz Alaa S., wegen der Tötung von Daniel H. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Auf zeit.de erläutert Rechtsprofessor Matthias Jahn inwieweit sich allgemein die öffentliche Diskussion möglicherweise auf richterliche Entscheidungen auswirken kann. Ein Gericht müsse in der Lage sein, zu erkennen, dass es erheblichem Druck aus dem gesellschaftlichen Umfeld ausgesetzt ist, um diesem Druck widerstehen zu können, so Jahn. Wenn Richterinnen und Richter so täten, als ob es diesen Druck nicht gäbe oder sie ihn nicht spürten, dann werde es gefährlich.

Christian Bangel (zeit.de) befürchtet, dass das Urteil, zumindest zum Teil auch von einer Rücksicht auf die politische Situation in Sachsen beeinflusst wurde. Der Autor mahnt, dass es aber bei der Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien keine Kompromisse geben dürfe. Wenn mittlerweile wirklich Urteile aus Angst vor der Reaktion der Rechtspopulisten gefällt würden, dann begehe der Rechtsstaat im Osten Selbstmord aus Angst vor dem Tod und gewöhne rechtspopulistische Wähler daran, dass die Gerichte und Polizeien auf Druck von rechts reagierten. Ferdos Forudastan (Sa-SZ) meint, dass das Urteil gegen den ehernen Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verstößt. Auch Gisela Friedrichsen (Sa-Welt) bewertet das Verfahren, vor allem den Umgang mit der Verteidigung, kritisch: So seien im Gericht auch bisweilen die Augen gerollt worden, wenn die Anwälte Anträge stellten oder auf einen Ortstermin bestanden.

BGH zum Schwellenwert für paritätisch besetzten Aufsichtsrat: Rechtsanwalt André Zimmermann weist auf Handelsblatt-Rechtsblog auf ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes hin, nach dem auch Leiharbeiter bei der Frage der Überschreitung des Schwellenwertes, ab dem ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat zu errichten ist, zu berücksichtigen sind. Der Autor beschreibt auch, wie das entsprechende Statusverfahren abzulaufen hat.

OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren gegen VW: Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet, sieht sich VW durch den bisherigen Verlauf des Musterverfahrens von Anlegern zur VW-Dieselaffäre in seiner Position bestätigt. Man halte den Vorwurf einer möglichen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten weiter für unbegründet, hieß es am Freitag aus Wolfsburg. In dem Verfahren streiten sich rund 1.800 Investoren mit der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE über Kursverluste, die sie im Herbst 2015 erlitten haben, weil sie nach ihrer Sicht zu spät über die Diesel-Manipulationen in Amerika informiert wurden.

LG Berlin – Goldmünzenraub: Die Mo-SZ (Verena Mayer) berichtet über den aktuellen Stand des seit acht Monaten laufenden Verfahrens wegen des Diebstahls einer 110 Kilo schweren Goldmünze aus dem Berliner Bodemuseum. "Es ist das eine, gegen kriminelle Großfamilien vorzugehen, wie es in der Hauptstadt seit einiger Zeit versucht wird. (...) Aber es ist etwas völlig anderes, Clan-Mitgliedern Straftaten vor Gericht nachzuweisen." Bisher überzeugendster Beweis seien Goldspäne an Gegenständen der drei Angeklagten.

VG Aachen zum Protestcamp "Hambacher Forst": Das Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden. Das hat laut lto.de das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Das Gericht sprach der Dauerprotestveranstaltung den friedlichen Charakter ab und bestätigte eine Verfügung des Kreises, wonach baurechtliche Vorschriften verletzt seien.

Recht in der Welt

Polen – Małgorzata Gersdorf: Die Sa-SZ (Florian Hassel) stellt die Präsidentin des polnischen Obersten Gerichts Małgorzata Gersdorf vor, die sich seit Jahren der Entdemokratisierung der Justiz in ihrem Land widersetzt. Dabei wird sie zwar vom Europäischen Gerichtshof unterstützt, sieht sich aber Kampagnen im eigenen Land gegenüber.

Juristenausbildung

Einstellungskriterien bei Kanzleien: Die Journalistin Sabine Olschner hat für lto.de Kanzleien befragte, nach welchen Kriterien sie Bewerber auswählen. Die Noten spielen danach erwartungsgemäß eine wichtige Rolle, an welcher Uni jemand studiert hat, war den befragten Kanzleien dagegen erst einmal egal.

Examen anno 1900: Martin Rath hat sich für lto.de Examensklausuren von vor 100 Jahren angeschaut und dabei u.a. festgestellt, dass die Prüfer bereits damals über mangelnde Orthografie und fehlerhafte Interpunktion klagten.

Sonstiges

Legal Tech: Die Mo-SZ (Anne-Christin Gröger) stellt das Legal Tech-Unternehmen Helpcheck.de vor, das sich auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert hat, und lässt dabei auch den Frankfurter Rechtsanwalt Christian Duve zu Legal Techs insgesamt zu Wort kommen. Wenn Anwälte für das Legal Tech die Fälle prüfen würden, sei das berufsrechtlich in Ordnung, beim Anwalt wäre die Beratung aber wohl umfassender, schätzt der Finanz- und Gesellschaftsrechtler.

Rechtsmarkt Deutschland: Das Hbl (Dieter Fockenbrock und Volker Votsmeier) beschreibt, wie Großschadensfälle wie der Dieselbetrug oder die unerlaubten Absprachen im Rahmen des LKW-Kartells den Rechtsmarkt in Deutschland verändern und interessant für spezialisierte Klägerkanzleien aus den USA und Prozessfinanzierer machen.

Schöne Rechtssprache: Rechtsprofessor Roland Schimmel hat sich auf die Suche nach besonders schönen Metaphern in der Rechtssprache begeben und ist auf Bilder wie die " forderungsentkleidete Eigentümerhypothek" und die "Güterstandsschaukel" sowie die "hinkende Ehe" gestoßen. Auf lto.de hat Roland Schimmel seine Fundstücke zusammengefasst.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. August 2019: Berliner Mietendeckel/Diskussion um Unternehmenssanktionenrecht/Zum Urteil im Verfahren Alaa S. . In: Legal Tribune Online, 26.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37237/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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