Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. August 2019: Lim­perg zum Christ- und Rich­ter­sein / Moder­ni­sie­rung des Straf­ver­fah­rens / Ver­öf­f­ent­li­chung von Videos von Straf­taten

05.08.2019

BGH-Präsidentin Limperg erklärt im Interview, wie sie ihre Kirchentagstätigkeit mit ihrem Richteramt in Einklang bringt. Außerdem in der Presseschau: Verteidigerrechte sollen beschnitten werden und "Schwertmord"-Video ist nicht strafbar.

Thema des Tages

Bettina Limperg zu ihrer Funktion beim Ökumenischen Kirchentag und zum Umgang mit der AfD: Im Interview mit dem KStA (Joachim Frank) spricht die Präsidentin des Bundesgerichtshofs über ihre Tätigkeit beim nächsten Ökumenischen Kirchentag und mögliche Auswirkungen auf ihre richterliche Tätigkeit. Sie meint, es müsse ausgehalten werden, dass eine Amts- zugleich Privatperson sei. Sie werde beides nicht vermengen. So werde sie zum Beispiel als Kirchentagspräsidentin keine rechtspolitischen Forderungen erheben. Angesprochen auf den Umgang mit der AfD, der bei vergangenen Kirchentagen für Diskussionen gesorgt hatte, plädierte sie dafür, Mitglieder, Wähler und Sympathisanten der Partei zum Dialog einzuladen. Man wolle auch solche Menschen erreichen, deren Überzeugungen man schwierig finde oder ablehne, denn zumindest bei den einfachen Mitgliedern stehe dahinter zumeist keine Boshaftigkeit oder Bösartigkeit. Im weiteren Verlauf des Gesprächs betont die BGH-Präsidentin, dass ihr christlicher Hintergrund für juristische Entscheidungen keine Rolle spiele. Zwar bringe jeder Richter Haltungen und Prägungen mit, aber letztlich seien sie alle an Recht und Gesetz gebunden. An nichts sonst.

Rechtspolitik

Modernisierung des Strafverfahrens – Erweiterte DNA-Analyse: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) betrachtet den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum künftigen Einsatz der sogenannten erweiterten DNA-Analyse. Danach soll es möglich sein, Genanalysen über das Alter sowie über Haut-, Haar- und Augenfarbe für die Fahndung zu nutzen. Allerdings lassen sich aus einer einigermaßen guten DNA-Spur bisher nur gewisse Wahrscheinlichkeiten über äußere Merkmale herausarbeiten, heißt es im Artikel. Es bleibe zudem die Frage, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das neue Verfahren dringe tiefer ins Innerste des Menschen als die bisherige DNA-Analyse und das Resultat sei ungenau.

Modernisierung des Strafverfahrens – Verteidigerrechte: Jost Müller-Neuhof (Tsp) befürchtet durch die im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens enthaltenen Neuregelungen im Beweisantrags- und Befangenheitsrecht eine "schädliche Verkürzung der Verteidigerrechte". Die Modernisierung genannte Reform führe hier zu einer Verarmung, sei einmal mehr begründet mit dem "Ramschwort" von der Effizienz, um die es bei der Suche nach Wahrheit, beim Ringen um Schuld und Unschuld nur am Rande gehen könne.

Fahr- und Fluggastdatenspeicherung: In seiner Kolumne kritisiert Heribert Prantl (Sa-SZ) das Bestreben von Sicherheitspolitikern, immer mehr Daten zu sammeln: von erweiterten DNA-Daten bis hin zu Reisedaten, nicht nur von Flugreisenden, sondern, wie es jetzt in Brüssel diskutiert werde, auch von Bahn-, Fernbus- und Schifffahrtskunden. Die Kürzel "IS" und "Terror" funktionierten wie Universalschlüssel, die die Türen der Gesetzgebung öffneten und damit auch Sicherheitsschlösser zu den Grundrechten aufsperrten, erklärt Prantl. So sei der Terrorist zum Gesetzgeber geworden. Das dürfe sich nicht wiederholen – Anonymität und Freiheit des Reisens dürften nicht dem Terrorismus geopfert werden.

Pflegelöhne: Kritisch setzt sich auf lto.de Rechtsanwalt Benjamin Keck mit dem im Juni beschlossenen Entwurf für ein Pflegelöhneverbesserungsgesetz auseinander. Keck befürchtet, dass mit der Neuregelung die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit "auf der Strecke bleiben" und meint, dass den kirchlichen Trägern eine zu starke Rolle bei der Frage einer Erstreckung von Tarifverträgen eingeräumt werde.

Justiz

EuGH zu Umsatzsteuerpflicht der Vergütung für Aufsichtsräte: Warum die Umsatzsteuerpflicht der Vergütung für Aufsichtsräte möglicherweise fallen könnte, erläutert Rechtsanwalt Stefan Diemer auf lto.de. Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich in einem niederländischen Fall die Tätigkeit von Aufsichtsräten generell als nicht umsatzsteuerbar behandelt. Die Luxemburger Richter meinen, dass Aufsichtsräte – anders als das bisher im deutschen Steuerrecht gesehen wird – nicht selbstständig, sondern in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zum Unternehmen tätig sind.

BVerfG zu Vereinsverboten: Das Bundesverfassungsgericht hat laut Meldungen von lto.de und der Sa-FAZ Verfassungsbeschwerden gegen sechs Vereinsverbote nicht zur Entscheidung angenommen. Die sechs Vereine, darunter das "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen sowie der Unterstützerverein der Hisbollah-Miliz "Farben für Waisenkinder" bleiben damit verboten. Bei letzterem meinten die Richter laut LTO, dass die persönlichen Verflechtungen zur Miliz und Äußerungen ranghoher Hisbollah-Angehöriger die berechtigte Annahme zuließen, dass der Verein "ein integraler Bestandteil" der terroristischen Vereinigung sei. Und die Aktivitäten des Regionalverbandes "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen, deren Mitglieder ein Tötungsdelikt versucht hatten, liefen den Strafgesetzen zuwider, so die Karlsruher Richter.

BAG zum elektronischen Fristenkalender: Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Anwälte den Eintrag einer Frist in einem elektronischen Kalender kontrollieren müssen. Das meldet lto.de. Bei einem elektronischen Fristenkalender bestünden "spezifische Fehlermöglichkeiten", wie etwa ein Datenverarbeitungsfehler der EDV oder ein schlichter Tippfehler. Deshalb müsse ein Anwalt seinen elektronischen Kalender ausdrucken und dann auf Fehler korrigieren. Tut er das nicht, sei darin nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen.

KG Berlin – Unabhängigkeit österreichischer Staatsanwälte: Dürfen österreichische Staatsanwälte einen europäischen Haftbefehl ausstellen oder mangelt es ihnen dafür, wie es vom Europäischen Gerichtshof bereits für ihre deutschen Kollegen festgestellt wurde, an der erforderlichen Unabhängigkeit? Diese Frage hat das Berliner Kammergericht dem Luxemburger Gericht vorgelegt. Obwohl sich das österreichische Verfahren vom deutschen unterscheidet – hier muss ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl noch von einem Richter bestätigt werden – hat das KG Zweifel daran, ob die dortigen Vorgaben den strengen Anforderungen genügen, die der EuGH aufgestellt hat. lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet und gibt einen Überblick über die entsprechenden Regelungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.

LG Bayreuth – Mordprozess Sophia L.: Vor dem Landgericht Bayreuth muss sich ein 42-jähriger marokkanischer Lkw-Fahrer wegen der Tötung der Germanistikstudentin Sophie L. verantworten. Die 28-Jährige wollte im vergangenen Jahr von Leipzig nach Amberg trampen, eine Woche später wurde ihre Leiche in Spanien gefunden. Der Angeklagte hat die Tat bereits gestanden. Die Sa-SZ (Hans Holzhaider) berichtet auf Seite 3 ausführlich über den Prozess.

VerfGH Saarland zur Nachvollziehbarkeit strafrechtlich relevanter Messungen: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat unlängst die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben, weil die mit dem Messgerät erhobenen Daten für den Betroffenen nicht überprüfbar waren. Forschungsassistent Jan Mysegades erläutert auf verfassungsblog.de, welche Bedeutung die in der Entscheidung getroffenen Aussagen auch über den konkreten Fall hinaus haben. Gerade in Anbetracht der allgegenwärtigen Verheißungen von "Künstlicher Intelligenz", von "Algorithmen" und "Machine Learning" sowie von Forderungen nach ihrem verstärkten Einsatz in Justiz und Verwaltung, müsse man genau prüfen und überdenken, ob die Maßstäbe der Rechtsprechung für analoge (Labor-) Verfahren auch dann angewandt werden sollten, wenn die strafprozessuale Beweisführung größtenteils oder ausschließlich durch Software vonstattengehe.

OVG Rheinland-Pfalz zum Anspruch auf Kitaplatz: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat laut lto.de entschieden, dass der landesgesetzlich vorgegebene Anspruch auf einen Kitaplatz nur dann erfüllt ist, wenn der Platz innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort erreichbar ist. Einem berufstätigen Vater wurde ein Betreuungsplatz angeboten, der 40 Minuten entfernt war. Das sah das Gericht als zu lang an.

VG Dresden zum sächsischen Verfassungsschutzbericht: Der sächsische Verfassungsschutz muss die Punkband "Dr. Ulrich Undeutsch" aus seinem Jahresbericht 2018 streichen. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden und gab damit einem Antrag der Musiker auf einstweiligen Rechtsschutz statt. Das Gericht habe in dem Beschluss festgestellt, dass sie mit der Bezeichnung "linksextremistische Band" diskreditiert würden, schrieben die Musiker in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Der sächsische Verfassungsschutz hatte die 2007 gegründete Band wegen Texten in einigen ihrer Lieder als linksextremistisch eingestuft, heißt es bei lto.de.

Diesel-Verfahren: In der FAS (Corinna Budras) wird dargestellt, vor welche Probleme die umfangreichen Verfahren wegen des Dieselbetrugs die Justiz stellten. Mittlerweile forderten über eine halbe Million Kunden Schadensersatz, der Ansturm sei kaum zu bewältigen und binde die Kräfte der Justiz auf Jahre. Doch während auf der Seite der Parteien Heerscharen juristischen Personals eingesetzt würden, sei die Justiz in einer bedauerlichen Position, denn hier sei die Ausstattung ohnehin schon mager.

Recht in der Welt

EU – Rechtsstaatskrise: In einem zweiteiligen Beitrag befasst sich der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz auf verfassungsblog.de (Teil 1 und Teil 2) in englischer Sprache mit der Krise des Rechtsstaates in einigen Mitgliedstaaten und dem daraus resultierenden Bedeutungswandel des Europäischen Gerichtshofs.

USA – Kenneth Feinberg: Die Mo-FAZ (Roland Lindner) beschreibt, wie der US-amerikanische Rechtsanwalt Kenneth Feinberg versucht, im Glyphosat- Verfahren zwischen dem Unternehmen Bayer und den Klägeranwälten zu schlichten. "Diese Fälle schreien nach einer vernünftigen außergerichtlichen Lösung", wird der Jurist zitiert. Der Rechtsstreit sei allein wegen der schieren Menge an Klagen "problematisch", und Gerichte seien gar nicht in der Lage, ein solches Volumen zu bewältigen.

Frankreich – Beihilfe an Ryanair: Ryanair muss Frankreich 8,5 Millionen Euro rechtswidriger Beihilfen zurückzahlen. Das meldet lto.de. Durch die Annahme der Gelder habe die Airline gegen EU-Recht verstoßen, so die Kommission am Freitag.

Sonstiges

Veröffentlichung des "Schwertmord"-Videos: faz.net (Constantin van Lijnden) und Mo-taz (Christian Rath) erläutern, warum die Veröffentlichung von Videos öffentlich begangener Straftaten keinen Straftatbestand erfüllt. So werde in den zahlreichen im Netz veröffentlichten Handyvideos des Stuttgarter "Schwertmords" Gewalt weder verherrlicht noch verharmlost. Auch die Hilflosigkeit des Opfers werde nicht zur Schau gestellt, genauso wenig wie seine Menschenwürde verletzt werde. Und auch das Recht am eigenen Bild und der Jugendschutz würden nicht greifen, denn es gebe Ausnahmen, etwa für "Darstellungen aus dem Bereich der Zeitgeschichte".

Whatsapp in Kanzleien: Vor der Nutzung des Messengerdienstes Whatsapp warnt in einem Gastbeitrag für lto.de Rechtsanwalt Tobias Neufeld. Unter anderem sieht er die automatische Übermittlung der Kontaktdaten aus dem Adressbuch an Whatsapp und die Datenübermittlung in die USA als problematisch. Kanzleien könnten den vollen Funktionsumfang von Whatsapp nicht ohne zusätzliche Maßnahmen rechtmäßig nutzen.

Rechtsgeschichte "United States v. McWilliams": Martin Rath erinnert auf lto.de an einen politischen Mammutprozess aus dem Jahr 1944, bei dem es nicht, wie in der späteren McCarthy-Ära, um kommunistische Umtriebe ging, sondern eine "durchaus vielfältige rechtsextreme und/oder potenziell dem nationalsozialistischen Gegner hörige Klientel" auf der Anklagebank saß. Weil allerdings der Richter einem Herzinfarkt erlag, wurde das Verfahren letztlich zum "Fehlprozess" erklärt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. August 2019: Limperg zum Christ- und Richtersein / Modernisierung des Strafverfahrens / Veröffentlichung von Videos von Straftaten . In: Legal Tribune Online, 05.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36869/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen