Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2019: EuGH urteilt zu "Gefällt mir"-Button / Doch kein "Zen­sur­he­ber­recht"? / BVerfG ver­han­delt Euro-Ret­tung

30.07.2019

Der EuGH hat die Verantwortlichkeiten von Facebook und Websiten-Betreibern in Bezug auf den "Like-Button" geklärt. Außerdem in der Presseschau: wegweisende Urteile zum Urheberrecht aus Luxemburg und Eurorettung auf dem Karlsruher Prüfstand.

Thema des Tages

EuGH zu "Like-Button": Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass selbst für einen "Gefällt-mir"-Button verantwortlich ist, wer einen solchen auf seine Internetseite einbaut. Webseitenbetreiber können die Verantwortung dafür nicht auf Facebook abschieben. Konkret geht es um Informationen über Seitenbesucher, die an Facebook gesendet werden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale NRW auf Unterlassung gegen das Online-Mode-Angebot "Fashion ID", da der Betrieb des "Gefällt mir"-Buttons ohne Einwilligung der Seitenbesucher gegen die EU-Datenschutz-Richtlinie verstoße. Der EuGH entschied, Fashion ID sei für den Abfluss der Nutzerdaten zu Facebook verantwortlich. Was Facebook dann mit den Daten mache, müsse wiederum Facebook verantworten. Das vorlegende Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun insbesondere klären, ob Besucher einer Seite dem Weiterleiten von Daten an Dritte aktiv zustimmen müssen. Über das Urteil berichten FAZ-Einspruch (Senta Leyke-Andrä), die taz (Christian Rath), lto.de (Tobias Kohl) und tagesschau.de (Claudia Kornmeier).

Daniel Kretschmar (taz) meint, das Problem seien die insgesamt unkritischen Nutzer. So blieben für Gerichte nur kosmetische Korrekturen. So sieht es auch Hendrik Wieduwilt (FAZ). Das Urteil bedeute nur "Pseudoschutz", da Nutzer auf das Wegklicken von "Schildchen und Warnungen dressiert" seien und statt den Netzwerken die Nutzer und Website-Betreiber getroffen würden.

Rechtspolitik 

Wiedereinbürgerung: Die Bundesregierung plant eine "großzügige Erlassregelung", um den Nachkommen deutscher NS-Verfolgter die Einbürgerung zu erleichtern. Bislang besteht nach Artikel 116 Grundgesetz ein Anspruch auf Wiedereinbürgerung für NS-Verfolgte und deren Nachfahren, sofern die Staatsangehörigkeit von den Nationalsozialisten entzogen wurde. Nun soll ein Einbürgerungsanspruch auch für Verfolgte geschaffen werden, die ohne Ausbürgerung aus Deutschland flohen, eine andere Staatsangehörigkeit annahmen und deren deutsche Staatsangehörigkeit deshalb erlosch. Eine Gesetzesänderung sei dafür nicht nötig, vielmehr soll die Einbürgerung per Erlass erleichtert werden, berichtet die FAZ (Justus Bender/Merlene Grunert). Einen alternativen Vorschlag der Grünen-Fraktion im Bundestag erläutert zeit.de.

Bundestags-Geschäftsordnung: lto.de schreibt über einen Vorstoß des fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, nach dem die Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) in Bezug auf die Wahl der Bundestagsvizepräsidenten geändert werden soll. So soll das Antragsrecht einer Fraktion nach drei erfolglosen Wahlvorschlägen für die laufende Legislaturperiode erlöschen. Zudem soll eine Fraktion frühestens drei Monate nach dem letzten erfolglosen Wahlgang einen weiteren Wahlgang beantragen dürfen.

DSGVO: Das Hbl (Dana Heide) präsentiert die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) unter seinen Mitgliedern zu Änderungsbedarf an der Datenschutzgrundverordnung. Das Fazit der Studie fällt insgesamt negativ aus. Mit den Regeln gehe eine große wirtschaftliche Belastung einher. Zudem bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, da die einzelnen Mitgliedstaaten die Regeln oft unterschiedlich auslegten. Der DIHK verlangt nun, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stärker von Informations- und Dokumentationspflichten zu befreien. Zudem sollten Aufsichtsbehörden Unternehmen stärker unterstützen.

Digitale GmbH: In einem Gastbeitrag für lto.de stellt der Rechtsanwalt Peter Schaub eine aktuelle Richtlinie der EU vor, mit der der europäische Gesetzgeber einen Rechtsrahmen zur Online-Gründung von Kapitalgesellschaften vorgibt. Ermöglicht werden soll eine Online-Gründung innerhalb von fünf Arbeitstagen. Notare sollen in der deutschen Umsetzung der Richtlinie weiterhin als Gatekeeper für die Gründung und Eintragung einer GmbH in das Handelsregister fungieren. Eine Beurkundung soll erforderlich bleiben, aber in einem reinen Online-Verfahren erfolgen. Dadurch werde die bewährte deutsche Rechtstradition der vorsorgenden Rechtspflege organisch weiterentwickelt, resümiert der Autor.

Justiz

EuGH zu Sampling: Der Europäische Gerichtshof hat einen 20 Jahre währenden Rechtsstreit zwischen der Musikgruppe Kraftwerk und dem Komponisten Moses Pelham beendet und das umstrittene Tonträger-Sampling ohne Zustimmung des Rechteinhabers in zwei Konstellationen für zulässig erklärt. Dies gilt einerseits, wenn das Sample in "geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in einem neuen Werk" verwendet wird. Und andererseits dann, wenn es im neuen Stück erkennbar ist, aber als "Zitat" mit dem ursprünglichen Werk "interagieren" will. Über die Entscheidung schreiben die FAZ (Hendrik Wieduwilt), netzpolitik.org (Leonhard Dobusch) und die taz (Christian Rath).

EuGH zu Zitatrecht: Nach einer Entscheidung des EuGH erfordert die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung der Tagesereignisse grundsätzlich keine vorherige Zustimmung des Urhebers. Zudem kann das Zitat eines Werks mittels Hyperlink erfolgen, sofern das zitierte Werk der Öffentlichkeit zuvor bereits mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zugänglich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Volker Beck hatte sich gegen die Verlinkung auf einen alten Text von ihm durch Spiegel Online gewehrt, von dem er sich bereits vor langer Zeit distanziert hatte. Der EuGH urteilte, dass in der EU-Urheberrechtsrichtlinie enthaltene Ausnahmen vom Urheberrecht so auszulegen sind, dass Presse- und Meinungsfreiheit Vorrang genießen. Über das Urteil schreibt der Rechtsanwalt Martin Gerecke auf ltol.de, die taz (Christian Rath)  sowie zeit.de.

EuGH zu "Afghanistan-Papers": In einem weiteren Urheberrechtsfall hat der EuGH entschieden, dass Meinungs- und Informationsfreiheit gerade in politischen Auseinandersetzungen von "besonderer Bedeutung" sind. Hintergrund sind von der Funke Mediengruppe auf einem Internetportal veröffentlichte, vertrauliche Berichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Die Bundesregierung ging gegen die Veröffentlichung vor und berief sich auf ihr Urheberrecht. Der EuGH urteilte, dass "rein informative Dokumente", deren Inhalt im Wesentlichen durch die in ihnen enthaltenen Informationen bestimmt wird, kein "Werk" im Sinne des Urheberrechts seien. Selbst wenn es jedoch ein Werk sei, müssten die Ausnahmen und Beschränkungen der Urheberrechtsrichtlinie so ausgelegt werden, dass die Presse- und Meinungsfreiheit stets "Vorrang" vor dem Urheberrecht genießen. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob die Veröffentlichungen von den Ausnahmen umfasst sind. Es berichten die taz (Christian Rath) und lto.de (Pia Lorenz).

EuGH zu BMW-Subventionen: Der EuGH hat eine Klage von BMW und dem Freistaat Sachsen abgewiesen. Diese wollten sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission wehren, wonach ursprünglich beantragte Subventionen für die Errichtung eines BMW-Werks in Sachsen deutlich zu hoch ausgefallen seien. Dem EuGH zufolge würde eine Beihilfe in Höhe von 45 Millionen Euro den Wettbewerb verzerren. Zulässig ist jedoch eine Beihilfe in Höhe von 17 Millionen Euro, berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier)

EuGH – Europäische Bürgerinitiative: Nach Ansicht von Michal Bobek, Generalanwalt am EuGH, durfte die EU-Kommission den Antrag einer Bürgerinitiative, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, ignorieren. Das Institut der Europäischen Bürgerinitiative verpflichte die Kommission nicht, da ein solches Begehren sonst mit mehr Initiativwirkung ausgestattet sei als das Europäische Parlament oder der Europäische Rat, so Bobek laut FAZ (Marlene Grunert)

EuGH – Software-Zölle: Das Hbl (Fabian Ritters) berichtet über ein anstehendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser muss sich mit der Frage befassen, ob der Wert von in Europa entwickelter, aber in Asien auf Steuergeräte aufgespielter Software zollsenkend berücksichtigt werden kann. Das Problem stellt sich, da Software im Zollrecht bislang nicht erfasst wird. Im Beitrag kommt auch der Rechtsanwalt Ulrich Möllenhoff zu Wort, der BMW im Ausgangsverfahren vor dem Finanzgericht München vertritt. Dieses hat nun dem EuGH vorgelegt. 

BVerfG – Staatsanleihen: Auch Welt (Holger Zschäpitz) und taz (Ingo Arzt) berichten nun über den heute vor dem Bundesverfassungsgericht anstehenden, ersten Tag der Verhandlung zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB).

BVerfG – Bankenunion: Die SZ (Anika Blatz/Meike Schreiber) bringt anlässlich des für heute erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion ein Interview mit dem Rechtsanwalt Dirk Bliesener, der die Hintergründe des Verfahrens erläutert. Dabei geht es insbesondere um die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte Bankenaufsicht und deren Vereinbarkeit mit den Europäischen Verträgen. Bliesener erwartet eine Vorlage des BVerfG an den Europäischen Gerichtshof.

OLG Köln zu Undercover-Reportage: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln müssen undercover recherchierende Journalisten Patientenrechte und das Arztgeheimnis beachten. In der Psychiatrie heimlich aufgenommenes Ton- und Filmmaterial kann demnach einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Über das Urteil schreibt community.beck.de (Michaela Hermes).

LG Freiburg – Vergewaltigungs-Prozess: Die Welt (Per Hinrichs) berichtet detailliert über den Fortgang des Vergewaltigungsprozesses vor dem Landgericht Freiburg mit insgesamt elf Angeklagten. Nun ging es darum, was Zeugen in der fraglichen Nacht mitbekommen haben könnten. Ein Zeuge sagte aus, in unmittelbarer Nähe des fraglichen Geschehens seien Dutzende Besucher durcheinandergelaufen. Zudem habe der Tatort direkt neben dem Eingang des Clubs gelegen. 

LG Stuttgart – Diesel-Klagen: Nach Berichten von SZ (Stefan Mayr) und FAZ (Oliver Schmale) leidet das Landgericht Stuttgart unter der Flut von Klagen gegen Daimler im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen. Im ersten Halbjahr 2019 seien 1.100 Fälle eingegangen. Angesichts dessen verlangt der Präsident des Landgerichts, Andreas Singer, zusätzliches Personal, um die "riesige Herausforderung" zu bewältigen.

LAG Düsseldorf zu Betriebsrats-Begünstigung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im April zu der Frage geurteilt, ob Arbeitgebern ein Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung zusteht, wenn Betriebsräte durch überhöhte Zahlungen entgegen § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Hinblick auf ihr Amt begünstigt werden. Ein solcher kommt grundsätzlich in Betracht, da eine gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßende Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig ist. Das LAG Düsseldorf hielt im konkreten Fall laut community.beck.de (Markus Stoffels) einen entsprechenden Anspruch aber für ausgeschlossen.

AG Lübeck – Exhibitionismus-Prozess: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Prozess gegen den ehemaligen Chef des Weißen Rings Lübeck wegen Exhibitionismus vor dem dortigen Amtsgericht. Eine Verständigung über eine Einstellung des Verfahrens ohne Urteil ist demnach am Montag gescheitert, da der Angeklagte einen Freispruch erreichen will. Nun wurden weitere Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird für September gerechnet.

StA Frankfurt – Brandserie: In der taz (Christoph Schmidt-Lunau) findet sich ein Bericht über eine Serie von Brandstiftungen in insgesamt einem Dutzend linken und alternativen Wohn- und Kulturprojekten im Rhein-Main-Gebiet. Nach einem erneuten Brand bei einem feministischen Projekt in Frankfurt wurde nun ein Verdächtiger festgenommen.

StA Frankfurt – Zug-Attacke: In Frankfurt a.M. hat ein Mann offenbar eine Mutter und ihr achtjähriges Kind vor einen ICE geworfen. Der Junge wurde von dem Zug überrollt und starb. Der Mann wurde festgenommen und soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden, meldet spiegel.de.

Recht in der Welt

Großbritannien - Gefängnisse: deutschlandfunk.de (Timo Stukenberg) berichtet über den desolaten Zustand der überfüllten und unterfinanzierten britischen Gefängnisse sowie Proteste dagegen.

Sonstiges

Hardwarenachrüstung: Nach Meldung von lto.de hat das Kraftfahrt-Bundesamt nun eine erste Hardware-Lösung für einige ältere Dieselfahrzeuge bewilligt, durch die Fahrverbote verhindert werden sollen. Bewilligt wurde ein Nachrüstsatz für verschiedene Euro 5-Dieselmodelle von Volvo. Eine entsprechende Betriebserlaubnis für Daimler- und BMW-Modelle soll innerhalb der nächsten Wochen folgen.

Rechtsstaatlichkeit: In einem Gastbeitrag für focus.de stellt Verfassungsrichter Peter Müller die Frage nach dem Stand der Rechtsstaatlichkeit in Europa und in Deutschland. Positiv bewertet er das Vorgehen des Europäischen Gerichtshofs zur Verteidigung des Rechtsstaats in einzelnen Mitgliedstaaten sowie die generelle Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Er weist jedoch auf die zurückgehenden Absolventenzahlen von Juristen, die Schwierigkeit zur angemessenen Besetzung von Stellen in der Justiz sowie vereinzelte Missachtung von Gerichtsentscheidungen hin.

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lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2019: EuGH urteilt zu "Gefällt mir"-Button / Doch kein "Zensurheberrecht"? / BVerfG verhandelt Euro-Rettung . In: Legal Tribune Online, 30.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36751/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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