Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juli 2019: Anlei­he­käufe der EZB vor dem BVerfG / Dis­kus­sion um Wahl­recht / Reak­tionen auf AfD-Ent­schei­dung des sächs. VerfGH

29.07.2019

Das BVerfG verhandelt wieder einmal zu Anleihekäufen der EZB. Außerdem in der Presseschau: Über die Verkleinerung des Bundestages wird weiter diskutiert und die sächsische AfD will für die Anerkennung ihrer gesamten Kandidatenliste kämpfen.

Thema des Tages

BVerfG – Anleihekäufe der EZB: Morgen und übermorgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht wieder einmal über die umstrittenen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert deshalb die bisherigen Verfahren, in denen sich Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof mit den verschiedenen Anleiheprogrammen zu befassen hatten. Im jetzigen Verfahren geht es um das Anfang 2015 aufgelegte und Ende 2018 ausgelaufene Kaufprogramm mit einem Umfang von insgesamt 2,6 Billionen Euro. Über allem stehe die Frage, so die SZ, ob die EZB einer juristischen Kontrolle unterworfen werden könne. Näher als bei den bisherigen Verfahren könne das Karlsruher Gericht diesmal einer so genannten "Ultra-vires-Entscheidung" sein, also der Feststellung, dass ein EU-Organ sich zu weit außerhalb seiner Zuständigkeiten bewegt habe. Allerdings sei das nur eine demokratische Notbremse, die auch nur in Notfällen gezogen werden dürfe.

Rechtspolitik

Transparenzregister: Gegen die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, das Transparenzregister zur Einsicht für alle zu öffnen, gibt es Widerstand. Wie die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, warnt zum Beispiel die Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) davor, "dass Kriminelle, ausländische Staaten oder Konkurrenten sensible Daten einsehen" könnten. Das bringe der Terrorismusbekämpfung keinen Vorteil, schwäche jedoch deutsche Familienunternehmen im Wettbewerb zum Beispiel mit chinesischen Konkurrenten, sagte MIT-Chef Carsten Linnemann, laut FAZ.

In einem separaten Kommentar befürchtet Hendrik Wieduwilt (Sa-FAZ) einen "Zweiklassendatenschutz". Auch Unternehmer seien Menschen und ihre Daten also eigentlich geschützt – oder schmilze der Datenschutz etwa in der Hitze wirtschaftlichen Erfolgs, fragt Wieduwilt.

Wahlrecht: In die Diskussion um eine Reform des Wahlrechts kommt wieder Fahrt. Wie die Sa-FAZ (Johannes Leithäuser) und die Sa-SZ (Robert Roßmann) melden, gibt es einen neuen Vorstoß in der Diskussion um eine Wahlrechtsreform. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) hat am Freitag vorgeschlagen – sehr zum Ärger von CDU und CSU – dass die SPD gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen der Grünen, der Linken und der FDP nach einer Lösung sucht. Die vier Parteien hätten zusammen eine knappe absolute Mehrheit, um ein Reformgesetz in ihrem Sinn gegen den Willen von CDU und CSU durchsetzen zu können, heißt es in der FAZ. Bei der Reform geht es um eine Reduzierung des Bundestags, dessen Größe durch Ausgleichs- und Überhangmandate auf mittlerweile über 700 Sitze angewachsen ist.

In einem separaten Kommentar meint Robert Roßmann (Mo-SZ), dass ein übergroßer Bundestag die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährde. Das zeige sich schon an seinen Ausschüssen, in denen eigentlich im kleinen Kreis effizient beraten werden soll. Im Wirtschaftsausschuss säßen jedoch bereits 49 Abgeordnete, er sei damit fast so groß wie der gesamte saarländische Landtag.

Hass im Netz: Die FDP-Fraktion im Bundestag will laut Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) Opfern von Hasspostings im Netz das Klagen erleichtern. Dazu soll es einen Auskunftsanspruch über die entsprechenden Nutzerdaten geben. Es sei absurd, dass ein Urheber bei einer Verletzung seines geistigen Eigentums gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgehen könne, bei einer Bedrohung von Leib und Leben aber erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt sei, wird der FDP-Politiker Konstantin Kuhle in der FAZ zitiert.

"Upskirting": Für eine Strafbarkeit des so genannten Upskirting – dem heimlichen Herstellen von Fotoaufnahmen unter Röcken – hat sich laut Sa- FAZ (Rüdiger Soldt) erneut der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf ausgesprochen. Gemeinsam mit Berlin und Bayern will sein Land eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen. Die entsprechenden Strafnormen im Strafgesetzbuch müssten jetzt schnell ergänzt werden, so Wolf, und zwar so, dass auch das Fotografieren in Blusen unter Strafe gestellt werde.

Justiz

VerfGH Sachsen zur Kandidatenliste der AfD: In der vergangenen Woche hat der sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die AfD bei der kommenden Landtagswahl mit einer Liste von 30 Kandidaten antreten kann. Der Landeswahlausschuss hatte die ursprüngliche Kandidatenliste von 61 auf 18 Kandidaten gekürzt, wogegen sich die Partei teilweise mit Erfolg gerichtlich gewehrt hatte. Der Spiegel (Timo Lehmann) erläutert in einem Q&A die vorläufige Entscheidung der sächsischen Verfassungsrichter. Die Sa-SZ (Ulrike Nimz) berichtet über die Verhandlung, die Entscheidung und die Reaktionen danach. So sprach AfD-Landeschef Jörg Urban zunächst von einem Erfolg für die AfD und die Demokratie, später teilte die Partei mit, man sei nicht zufrieden und werde "die Sache juristisch und politisch weiterverfolgen". In der Sa-Welt (Matthias Kamann) wird der Parteienrechtler Martin Morlock zitiert, der darauf hinweist, dass eine Wahlprüfung vor einer Wahl ein Novum sei. Faktisch hätten die Richter in Leipzig gesagt, dass der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor der Wahl verfassungswidrig sei.

Die Sa-FAZ (Kim Björn Becker) stellt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz vor.

Für Justus Bender (Sa-FAZ) ist die Entscheidung "das Beste, was dem Freistaat vor der Landtagswahl passieren konnte". Ohne die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts wäre ein vorhandener Wählerwille nicht im Parlament abgebildet worden. Gerade auf Extremisten könne ein Parlament wie eine Ausnüchterungszelle wirken; wie ein Ort, wo der Hass kanalisiert und in verfassungsgemäße Bahnen gezwungen werde.

OLG München zum Zigarettenverkauf am Automaten: Wie lto.de meldet, hat das OLG München eine Klage der Initiative Pro Rauchfrei abgewiesen, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden sollte, die auf Zigarettenschachteln aufgedruckten Schockfotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im Verkaufsautomaten zu verdecken. Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein und der Automat an der Supermarktkasse sei insofern keine Verpackung, sondern eine "Verkaufsmodalität", so das Argument des Gerichtes.

LArbG München – Klage zu "Crowdworking": Der Spiegel (Markus Dettmer) berichtet über die wohl erste Klage eines Crowdworkers auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft. Crowdworker erhalten ihre einzelnen Aufträge meist über eine Internetplattform. Sie sind Unternehmer in eigener Sache, die alle Risiken selbst tragen müssen. In dem aktuellen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht München geht es um die Plattform Roamler, die die Beauftragung eines Crowdworkers nach Unstimmigkeiten eingestellt hatte. Dieser klagt nun gegen die "Kündigung".

EuGH zur Arbeitszeiterfassung: Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung befasst sich Rechtsanwalt Christian Dworschak auf efarbeitsrecht.net. Er stellt dabei insbesondere die Frage, ob eine persönliche An- und Abmeldung beim Vorgesetzten, dem vom EuGH geforderten "objektiven, verlässlichen und zugängigen System" zur Arbeitszeiterfassung entspricht und inwieweit hier der Betriebsrat zu beteiligen wäre.

VerwGH Baden-Württemberg zu Fahrverboten: Nachdem sie mit ihren Eilanträgen gegen die für Stuttgart verhängten Fahrverbote vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert waren, wollen sieben Autofahrer und ein Autohändler Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das meldet die Sa-SZ. Das Urteil habe so viele Schwächen, dass man es so nicht in der Welt lassen dürfe, wird der Rechtsanwalt Martin Pagenkopf, der die Verfassungsbeschwerde vertreten wird, zitiert.

Kampf gegen Hass im Internet: Wie das Sonderdezernat "Hate Speech" der Staatsanwaltschaft Köln gegen Hetze im Netz ermittelt, beschreibt in einem ausführlichen Artikel der Spiegel (Lukas Eberle). Wie weit es dann aber bis zu einer tatsächlichen Verurteilung ist, ergibt sich aus einem Text der Sa-FAZ (Marlene Grunert und Timo Steppat), in dem mehrere konkrete Beispiele dargestellt werden. Laut einem separaten Beitrag in der Sa-SZ (Marlene Grunert und Timo Steppat) hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dafür ausgesprochen, den Verfolgungsdruck auf Rechtsextremisten zu erhöhen. Strafrechtsreformen halte man im Bundesjustizministerium zur Bekämpfung von Hasskriminalität aber nicht für erforderlich.

Recht in der Welt

Ungarn/EU – Umgang mit Flüchtlingshelfern und Asylsuchenden: In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Ungarn wegen dessen Umgangs mit Flüchtlingshelfern und Asylsuchenden erhoben. Es sei mit EU-Recht unvereinbar, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf die Beantragung von Asyl weiter einzuschränken, wie es 2018 im 'Stop Soros'-Gesetz beschlossen wurde, kritisierte laut einem Artikel der Sa-SZ (Matthias Kolb) die Kommission. Ungarns Regierung weist die Kritik zurück.

Ungarn – Unabhängigkeit der Justiz: Ein ungarischer Richter hat im Rahmen eines Strafverfahrens dem Europäischen Gerichtshof vorab Fragen zur Unabhängigkeit der ungarischen Justiz vorgelegt. Darüber berichtet Dániel G. Szabó, Legal Officer des ungarischen Helsinki Komitees auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

USA – Todesstrafe: Wie u.a. die Sa-FAZ (Majid Sattar), die Sa-SZ (Alan Cassidy), die Sa-taz und spiegel.de (Marc Pitzke) berichten, will die amerikanische Regierung zum Tode Verurteilte wieder hinrichten lassen. Mit der Entscheidung von Justizminister Barr werde faktisch ein seit 2003 verhängtes Moratorium auf die Vollstreckung der Todesstrafe auf Bundesebene ausgesetzt, heißt es in der FAZ. Präsident Donald Trump hatte sich wiederholt für eine Wiedereinführung der Todesstrafe auf Bundesebene ausgesprochen.

USA – Glyphosat-Verfahren: In einem Verfahren gegen das Unternehmen Bayer wegen der Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat hat die Richterin die zu zahlende Summe deutlich herabgesetzt. Wie die Sa-SZ (Elisabeth Dostert) und die Sa-FAZ (Christine Scharrenbroch) melden, wurde das Strafmaß im Fall des Ehepaars Pilliod von insgesamt gut zwei Milliarden Dollar auf 86,7 Millionen Dollar reduziert. Bayer will dennoch auch gegen dieses Urteil Berufung einlegen, heißt es in der SZ.

Sonstiges

Digitalisierung der Verwaltung: Mit den Chancen und Risiken und den Herausforderungen an das Recht, die eine fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit sich bringt, befasst sich Rechtsprofessor Hanno Kube im Sa-FAZ-Einspruch. Die Chancen würden sich allerdings nur dann in Übereinstimmung mit unseren Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nutzen lassen, wenn die jeweiligen Funktionen der Staatsgewalten gesichert blieben, so sein Resümee. Dies wiederum setze voraus, dass das parlamentarische, in menschlicher Sprache formulierte Gesetz als zentrales Steuerungsmittel des Staatshandelns gepflegt werde, so Kube.

Polizeigewalt: Über eine aktuelle empirische Untersuchung des Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein zur Polizeigewalt berichtet der Spiegel (Felix Bohr, Wolf Wiedmann-Schmidt (Kurzfassung hier)) und zeit.de. Danach gibt es in Deutschland mehr Fälle von ungerechtfertigter Polizeigewalt als bisher bekannt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen davon aus, dass es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamtinnen und -beamte gibt – das wären fünfmal so viele Fälle wie bisher angezeigt.

Pfändung von Facebook-Forderung: In der vergangenen Woche hatte laut Medienberichten ein Hamburger Rechtsanwalt beantragt, Gerichtskostenforderungen gegen Facebook bei SPD und CDU als Drittschuldner zu vollstrecken. Wie lto.de (Pia Lorenz) jetzt meldet, wird es zu einer Vollstreckung nicht kommen, das Social-Media-Unternehmen habe die Forderungen, die aus gerichtlichen Auseinandersetzungen um gelöschte bzw. zu löschende Posts stammten, zwischenzeitlich beglichen.

Arbeitszeugnis: Rechtsanwalt Thomas Lambrich erklärt auf lto.de, was in einem Arbeitszeugnis enthalten sein muss und was nicht enthalten sein darf.

Kein Burgenbau auf Sylt: Warum am Strand von Sylt das Sandburgenbauen verboten ist, erläutert lto.de (Tanja Podolski) und schaut sich dabei auch gleich die entsprechenden Regelungen in anderen Seebädern an.

Rückforderungen der Hohenzollern: In einem Interview mit lto.de (Annelie Kaufmann) erläutert Rechtsprofessor Matthias Weller die rechtliche Situation in Bezug auf die Forderungen der Nachfahren der früheren Herrscherfamilie der Hohenzollern. In Verhandlungen und Gerichtsverfahren machen sie Ansprüche auf Kunstobjekte, Güter und Entschädigungen geltend. Weller erklärt, inwieweit sich die im Laufe der Geschichte vollzogenen Enteignungen auf diese Forderungen ausgewirkt haben. Ein Element dabei ist die Frage, inwieweit die Vorfahren der jetzigen Kläger dem NS-System "erheblich Vorschub geleistet" und dadurch Ansprüche verwirkt haben könnten. Mit konkret dieser Frage befasst sich auch ein ausführlicher Artikel im Spiegel (Klaus Wiegrefe), der dazu auch den aktuellen Forschungsstand beleuchtet.

Ketzerverfolgung: Martin Rath erzählt auf lto.de die Geschichte von Adam Neuser, der wegen seiner damals als ketzerisch angesehenen religiösen Auffassungen im 16. Jahrhundert in die Türkei flüchtete.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juli 2019: Anleihekäufe der EZB vor dem BVerfG / Diskussion um Wahlrecht / Reaktionen auf AfD-Entscheidung des sächs. VerfGH . In: Legal Tribune Online, 29.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36723/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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