Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juli 2019: Mil­li­ar­den­strafe für Face­book / BGH – Ver­mö­gens­ab­sc­höp­fung im Jugend­straf­recht / Säch­si­sche AfD-Wahl­liste

15.07.2019

Facebook muss Milliarden Dollar wegen Datenschutzverstößen bezahlen. Außerdem in der Presseschau: BGH diskutiert Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht und nochmal zur Wahlliste der AfD in Sachsen.

Thema des Tages

Milliardenstrafe für Facebook: Wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht soll der Internetkonzern Facebook eine Milliardenstrafe an die US-Verbraucherschutzbehörde FTC zahlen. Das berichten die Mo-SZ (Helmut Martin-Jung) und die Mo-FAZ (Bastian Benrath). Es geht dabei insbesondere um den Cambridge-Analytica-Skandal. Über eine Schnittstelle ist das Unternehmen an Daten von mehr als 80 Millionen Facebooknutzern gekommen. Das Bußgeld ist das höchste, das in den USA jemals gegen einen Technologiekonzern verhängt wurde.

Für Bastian Benrath (Mo-FAZ) ist die Entscheidung der Verbraucherschutzbehörde allerdings weniger ein Signal dafür, dass Digitalkonzerne es mit dem Datenschutz im Internet genauer nehmen müssen, sondern vielmehr dafür, dass sie sich aus Untersuchungen mit Geld herauskaufen können – so groß die Summe dafür auch sein mag. Es liege an den Gesetzgebern der Welt, den Tech-Konzernen den digitalen Schutz des Einzelnen vorzugeben. In Amerika sei das unter der derzeitigen Regierung allerdings nicht zu erwarten.

Rechtspolitik

Polizeigesetz Ba-Wü: Gegen die Verschärfung des baden-württembergischen Polizeigesetzes hat es am Samstag eine Demonstration in Stuttgart gegeben, bei der es zu Tumulten gekommen ist. Wie die Mo-SZ meldet, hätten knapp 1000 Menschen meist friedlich demonstriert, einzelne Teilnehmer hätten jedoch "pyrotechnische Gegenstände" gezündet.

Melderecht: Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer hat sich laut Spiegel für eine Änderung des Melderechts ausgesprochen. Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sollten Privatadressen von gefährdeten Personen nicht mehr so leicht herausgegeben werden. Bisher können nur besonders gefährdete Personen eine Auskunftssperre eintragen lassen. Diese Hürden sollen nun gesenkt werden, schlägt Sommer vor. Als Schutzberechtigte könnte das Gesetz etwa Personen definieren, die sich "in Ausübung der Meinungs- oder Pressefreiheit kritisch über Personengruppen geäußert haben, die gewaltbereit sind", meint die Datenschützerin.

EU-Verordnung gegen Terror-Inhalte: Warum die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, die Online-Konzerne dazu verpflichten soll, von offizieller Stelle entdeckte und gemeldete Terrorpropaganda innerhalb einer Stunde zu löschen und anderenfalls mit hohen Bußgeldern droht, keine gute Idee ist, erläutert die Mo-SZ (Michael Moorstedt) im Medienteil. Die einzige Folge einer solchen Neuregelung werde sein, dass die Unternehmen noch rigoroser löschen werden.

Strafmündigkeitsalter: spiegel.de (Peter Maxwill/Jörg Römer u.a.) widmet sich einer möglichen Absenkung des Strafmündigkeitsalters, wie sie jetzt nach dem Vergewaltigungsfall in Mülheim a.d. Ruhr diskutiert wird. Die Autoren haben die Argumente, die dagegen sprechen zusammengetragen: So sei die Zahl der Straftaten durch Kinder ohnehin rückläufig und eine Neuregelung scheine aus justizökonomischen Gründen wenig sinnvoll, da in etlichen Verfahren Sachverständige prüfen müssten, ob die jungen Angeklagten überhaupt schon schuldfähig seien.

Im Gespräch mit spiegel.de (Peter Maxwill) spricht sich die Professorin für Recht der Kindheit und der Jugend Theresia Höynk ebenfalls gegen eine Absenkung aus. Auch bei unter 14-jährigen Tätern könne man viel machen, ohne Kinder vor Gericht zu stellen, sagt sie u.a.

Organspende und Nudging: Katja Gelinsky untersucht im FAZ-Einspruch, inwieweit das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchmodell im Transplantationsrecht dem so genannten Nudging-Prinzip des amerikanischen Rechtswissenschaftlers Cass Sunstein entspricht. Es geht dabei um eine Verhaltenslenkung durch "Anstupsen". Die beabsichtigte Umkehrung von Entscheidungsprozessen, von opt-in- zu opt-out-Lösungen, so wie es bei der Widerspruchslösung vorgesehen ist, gehörten dabei zu den klassischen Instrumenten des "Nudging".

Seenotrettung und Völkerrecht: Heribert Prantl (Sa-SZ) fordert eine völkerrechtliche Klarstellung über den Umgang mit Flüchtlingen, die im Mittelmeer gerettet werden. Bisher sei jeder Kapitän unbedingt verpflichtet, Hilfe bei Seenot zu leisten, soweit er sich damit nicht selber in Gefahr bringe. Aber dann, nach der Rettung aus Seenot, beginne das Völkerrecht den hilfspflichtigen Kapitän zu verlassen. Und der italienische Innenminister erkläre diese Flüchtlinge sogar für hilfsunwürdig. Das sei die Umwandlung elementarer Rechtspflichten in perverse Unrechtspflichten. Und viele EU-Politiker seien Täter hinter diesem Täter, sagt Prantl.

Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet: Im Interview mit FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) überlegt der Akademische Rat a. Z. Mustafa Oğlakcıoğlu von der Universität Erlangen, wie man Hass und Hetze im Netz besser als bisher mit rechtlichen Mitteln bekämpfen kann. Er schlägt unter anderem vor, beim Tatbestand der Volksverhetzung das Erfordernis zu streichen, dass die Aussage geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Dadurch würde die Subsumtion unter den Tatbestand leichter fallen und entsprechende Verfahren könnten schneller geführt werden.

Justiz

BVerfG zur Ernennung von Verfassungsrichter Harbarth: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie lto.de meldet, Anträge von Frauke Petry und Mario Mieruch (die blaue Partei) abgewiesen, mit denen die Politiker feststellen lassen wollten, dass die Wahl und die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter des BVerfG nichtig sei. Begründet wurden die Anträge mit der früheren Tätigkeit Harbarths als Anwalt und Partner einer Wirtschaftskanzlei, die dem CDU-Politiker Nebeneinkünfte der höchsten Stufe von mehr als 250.000 Euro im Jahr eingebracht hatte. Nach Ansicht des BVerfG seien den beiden Politikern aber schon bei der Antragsstellung Fehler unterlaufen, so sei verkannt worden, dass sie ihr Ziel mit dem von ihnen gewählten Organstreitverfahren überhaupt nicht erreichen könnten.

BGH – Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Frage, ob die Einziehung von Taterträgen auch im Jugendstrafrecht zwingend anzuordnen ist, den anderen Senaten vorgelegt. Der 1. Senat will die Entscheidung in das Ermessen des Tatgerichtes stellen, sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung des 2. und 5. Strafsenats gehindert, heißt es in einer entsprechenden Meldung von lto.de.

OLG Düsseldorf zum Geheimnisverrat: Das Oberlandesgericht hat den Lobbyisten eines Sprengstoffherstellers zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie die Sa-SZ (Benedict Müller) berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass er die Kopie eines Dokumentes zum Haushaltsentwurf des Bundesverteidigungsministeriums an einen Freund weitergab, der zu der Zeit bei einer bayerischen Rüstungsfirma arbeitete.

OVG Weimar zum Handschlag für NPD-Gemeinderat: Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat in einem Urteil von Anfang Mai den Oberbürgermeister von Eisenach verpflichtet, auch die neuen Gemeinderatsmitglieder der NPD per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Der Bürgermeister hatte dies verweigert und auch nach dem Richterspruch daran festgehalten. Reinhard Müller (Sa-FAZ) erinnert daran, dass sich auch ein Oberbürgermeister nicht über Gerichte erheben dürfe – sonst sei der Rechtsstaat perdu. Gerichtliche Entscheidungen müssten anerkannt werden. Wer das in Frage stelle, könne bald selbst betroffen sein oder verrate seine eigenen Maßstäbe, so Müller

LG Freiburg – mutmaßliche Gruppenvergewaltigung: Spiegel (Wiebke Ramm) und Sa-SZ (Thomas Hummel) berichten über den Prozessauftakt beim Landgericht Freiburg gegen elf Angeklagte, die im vergangenen Jahr eine junge Frau in der Nähe einer Diskothek vergewaltigt haben sollen.

LG Wiesbaden zum Mordfall Susanna: In der vergangenen Woche wurde der Mörder von Susanna vom Landgericht Wiesbaden zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Die FAS (Raquel Erdtmann) fasst die Erkenntnisse aus dem Verfahren zu den Geschehnissen am Todestag von Susanna zusammen und berichtet über den Prozessverlauf.

LG München I – Klagezustellung gegen Google: lto.de (Tim Korkala) berichtet über den Klageversuch eines bayerischen Wirtes gegen Google. Der Wirt will dagegen vorgehen, dass das Internetunternehmen aus seiner Sicht falsche Informationen über sein Restaurant veröffentlicht. Allerdings ist eine Klagezustellung bisher gescheitert, weil Google behauptet, die Standorte von Google in Deutschland hätten mit den Google-Diensten nichts zu tun und seien daher auch nicht für Klagen zuständig.

VG Berlin zu Informationsrechten gegenüber BMF: lto.de meldet, dass das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte entschieden hat, dass das Bundesfinanzministerium nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet ist, die Protokolle seines wissenschaftlichen Beirats zwischen 1998 und 2018 herauszugeben. Der wissenschaftliche Beirat wird durch Steuergelder finanziert und berät das Finanzministerium regelmäßig zu Themen wie der Einkommens- oder Unternehmensbesteuerung, heißt es bei lto.de. Die Entscheidung dürfte auch Bedeutung haben für die über 100 weiteren Beiräte der Bundesregierung.

EuG zur Kartellstrafe gegen Sony und Samsung: Das Gericht der Europäischen Union hat laut lto.de ein Bußgeld gegen Sony und Samsung über insgesamt 60 Millionen Euro bestätigt. Die Kommission hatte 2015 festgestellt, dass mehrere Unternehmen gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen haben, weil sie an einem Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke beteiligt gewesen waren.

Recht in der Welt

Italien – Klage gegen Salvini: Wie die Sa-taz (Michael Braun) meldet, hat die Kapitänin der Sea-Watch 3, Carola Rackete, Klage gegen den italienischen Innenminister Matteo Salvini wegen Verleumdung und Anstiftung zu Straftaten erhoben. Die taz zitiert aus der bei einem Gericht in Rom eingereichten Klageschrift: "Matteo Salvini hat mich öffentlich und wiederholt als kleines Großmaul, Gesetzesbrecherin, Komplizin der Schleuser, potentielle Mörderin, Kriminelle, Piratin bezeichnet, als eine, die versucht, fünf italienische Militärs umzubringen und die ihre Zeit damit verbringt, italienische Gesetze zu brechen und die Politik auf dem Rücken von Menschen im Elend macht: Die gravierende Verletzung meiner Ehre liegt auf der Hand". Außerdem verlangt Rackete die Abschaltung von Salvinis Facebook- und Twitter-Account.

Italien – Salvini und der Rechtsstaat: Verfassungsrechtsprofessor Cesare Pinelli erklärt auf verfassungsblog.de, wie der italienische Innenminister Matteo Salvini die Regeln des Rechtsstaats bricht – nicht erst jetzt mit seinen Attacken gegen die Sea-Watch Kapitänin Carola Rackete, sondern bereits seit er sein Amt angetreten hat. Die größte Bedrohung für die italienische Demokratie sei, dass die Popularität Salvinis noch wachse, er bei den nächsten Wahlen bestätigt werden würde und damit Gelegenheit bekäme, einen seiner Freunde als Präsidenten der Republik wählen zu lassen.

Frankreich – Gesetze gegen Hass und Fake-News im Internet: Die Sa-FAZ (Jürg Altwegg) befasst sich mit den französischen Gesetzen zur Verhinderung von Falschmeldungen im Internet zu Wahlzeiten und zur Bekämpfung von Hass im Internet. Beide Neuregelungen stoßen auf Skepsis von Journalisten, Juristen und Verfassungsschützern. Das Gesetz gegen Hass im Internet, das dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachgebildet ist, muss allerdings ohnehin erst noch vom Senat gebilligt werden.

Michaela Wiegel (FAS) begrüßt, dass "Macron auf diesem Gebiet voran prescht und nicht im allgemeinen Jammer über die ausufernde verbale Gewalt im Netz verharrt".

Türkei – Anwaltschaft: Nicolas Schaeffer und Niklas Malte Müller vom Deutschen Anwaltverein berichten auf lto.de über eine Delegationsreise des Verbandes nach Ankara. Die Anwälte haben dabei festgestellt, dass die Situation der Anwaltschaft in der Türkei weiterhin desaströs ist, mehr als 350 Kollegen seien nach wie vor inhaftiert. Die Hoffnungen lägen jetzt auf der von Präsident Erdoğan angekündigten Justizreform.

USA – Supreme Court zu Markenrecht: Rechtsanwalt Nico Kulmann stellt auf lto.de eine markenrechtliche Entscheidung des US Supreme Court vor, in der es um die Eintragung der Marke "F-U-C-T" ging, die das Markenamt ablehnte, weil die streitgegenständliche Marke "Misogynie, Verderbtheit und Gewalt" kommuniziere. Der Supreme Court hat den Eintragungsausschluss für nichtig erklärt. Ein markenrechtlicher Eintragungsausschluss sei immer dann verfassungswidrig, wenn dieser von einer subjektiven Sichtweise abhängig ist ("viewpoint-based"), so die Richter. Der Staat dürfe keine Meinungen und Ideen diskriminieren, die dieser als beleidigend empfinde ("ideas that offend"), auch nicht, wenn diese in Form einer Marke wiedergegeben werden.

USA – Epstein-Verfahren: Der Spiegel (Christoph Scheuermann) befasst sich mit dem Missbrauchsskandal um den US-Multimillionär Jeffrey Epstein. Die New Yorker Staatsanwaltschaft wirft ihm Sexhandel mit minderjährigen Mädchen und Verschwörung zum Sexhandel vor.

Sonstiges

Wettbewerb der Rechtsordnungen: Mit dem wachsenden internationalen Rechtswettbewerb befasst sich in der Mo-SZ die wissenschaftliche Referentin Johanna Stark. Im Zuge von Globalisierung und Digitalisierung seien die Mobilitätskosten für Personen und Kapital deutlich gesunken und Individuen und Unternehmen könnten sich immer leichter aus einem Rechtssystem heraus- und in ein anderes hineinbewegen, konstatiert sie. Das könne den Handlungsspielraum nationaler Gesetzgeber erheblich verändern.

Widerstand und Grundgesetz: In einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ untersucht der Berliner Verfassungsrechtsprofessor Christian Waldhoff mögliche gedankliche Linien zwischen Vorstellungen der Attentäter vom 20. Juli 1944 und jenen der "Väter und Mütter" des Grundgesetzes. Viel hat Waldhoff dabei nicht gefunden, seien doch alle wichtigen Verfassungsentscheidungen des Grundgesetzes schon durch das erste der Frankfurter Dokumente der westlichen Sieger- und Besatzungsmächte vom 1. Juli 1948 festgelegt worden. Aber ohne kirchlich-religiöse Prägung, ohne bestimmte konservative Wertüberzeugungen und ein spezifisches Familienbewusstsein sowie ohne ein klares Weltbild aus der Arbeiterbewegung wäre die konkrete Aktion des Widerstandes nicht denkbar gewesen und das Grundgesetz sei der bisher erfolgreichste Versuch in der deutschen Verfassungsgeschichte, diese Anliegen des Widerstandes auch in Zukunft mit den Mitteln sicherzustellen, die einer Verfassung zur Verfügung stünden.

Ausweisung nach Bulgarien: Laut spiegel.de hat die Stadt Mülheim an der Ruhr geprüft, ob die Verdächtigen in einem Vergewaltigungsfall mit ihren Familien nach Bulgarien ausgewiesen werden können. Fünf Kinder und Jugendliche, zwischen zwölf und vierzehn Jahren alt, sollen eine Frau vergewaltig haben. Die Voraussetzungen für eine Rückführung in das EU-Land Bulgarien seien jedoch nicht gegeben, heißt es bei spiegel.de. Dies sei nach EU-Recht nur möglich, wenn "jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht", wird Volker Wiebels der Pressesprecher des Mülheimer Oberbürgermeisters zitiert.

Wahlliste der AfD Sachsen: Der Spiegel (Dietmar Hipp) hat die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger zur Nichtzulassung der AfD-Kandidatenliste zur anstehenden Landtagswahl interviewt. Sie hält die Entscheidung des Landeswahlausschusses für falsch, denn bei den angeblichen Verstößen beziehe sich der Ausschuss auf Regeln, die es gar nicht gebe oder die eine andere Bedeutung hätten. Der Wahlausschuss hätte die Liste insgesamt zulassen müssen. Jetzt werde die Landtagswahl wohl nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen, denn die Legitimität des Landtags drohe zu erodieren, wenn später festgestellt werde, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden habe.

Dalí und das Recht: Anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen der spanischen Dalí-Stiftung und einem Saunaclub im westfälischen Sauerland, der sich ebenfalls mit dem Namen des Künstlers schmückt, schaut sich Martin Rath auf lto.de weitere "dalíneske Rechtsangelegenheiten" an. Unter anderem geht es um Klagen gegen eine US-Kreditkartenfirma, die ihren Kunden einen Kunstdruck der Dalí-Grafik "Alice in Wonderland" zum Preis von 975 Dollar zugänglich gemacht hat, die angeblich von Dalí eigenhändig signiert worden waren.

 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

https://ssl-wolterskluwer.met.vgwort.de/na/0ba016ae4bcf4d6f9f62ae4505fea906

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juli 2019: Milliardenstrafe für Facebook / BGH – Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht / Sächsische AfD-Wahlliste . In: Legal Tribune Online, 15.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36479/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen