Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2019: Face­book-Daten­über­mitt­lung in die USA / Straf­mün­dig­keit mit 12 Jahren? / EU-Ver­trags­ver­let­zung und Zwangs­geld

10.07.2019

Der EuGH hat darüber verhandelt, inwieweit Facebook Daten seiner Nutzer in die USA übertragen darf. Außerdem in der Presseschau: Das Strafmündigkeitsalter wird erneut diskutiert und der EuGH hat erstmals unmittelbar ein Zwangsgeld verhängt.

Thema des Tages

EuGH – Schrems und Facebook: Am Dienstag wurde vor dem Europäischen Gerichtshof die Vorlage des irischen High Courts zum Verfahren des österreichischen Netzaktivisten Max Schrems gegen Facebook verhandelt. Es geht um Daten, die das Internetunternehmen in die USA übermittelt. Es erklären die Rechtsanwältin Johanna M. Hofmann auf lto.de und desgleichen zdf.de (Felix W. Zimmermann) die Hintergründe des Verfahrens. Über die Verhandlung selbst berichten ausführlich die SZ (Wolfgang Janisch) und das Hbl (Catrin Bialek). Facebook und die USA beriefen sich u.a. auf Sicherheitsaspekte, die eine Übermittlung der Daten erforderlich machten. "Die nationale Sicherheit erfordert dieses Screening, sonst wäre es unmöglich, Gefahren zu erkennen", wird Facebook-Anwalt Paul Gallagher in der SZ zitiert. Aufgeworfen wurde in der Verhandlung auch die Frage, inwieweit die Entscheidung die sogenannten Standardvertragsklauseln, ein System vertraglicher Datenschutzgarantien, betreffen würde. Würde die Grundlage dieser Klauseln vom EuGH für unwirksam erklärt, könnten digitale Dienstleistungen und Vernetzung erheblich beeinträchtigt werden. Ein Urteil wird vor Ende des Jahres erwartet.

Rechtpolitik

E-Privacy-Verordnung: Mit der geplanten E-Privacy-Verordnung, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, befasst sich Karoline Meta Beisel (SZ). Als "Yeti unter den digitalen Gesetzgebungsvorhaben" bezeichnet Beisel den umstrittenen Entwurf. Keiner wisse, ob er die Verordnung je zu sehen bekomme, und wenn ja, wie sie aussehen werde, aber vorsichtshalber schlügen vor allem Unternehmensverbände schon jetzt auf alle greifbaren Töpfe, um das Ungetüm zu vertreiben. Insbesondere Zeitungsverleger und Softwareverbände liefen Sturm gegen die geplante Neuregelung.

E-Evidence: Der Rechtswissenschaftler Amadeus Peters stellt in der FAZ kritisch das neue europäische Gesetzesvorhaben vor, mit dem ursprünglich die Beschaffung von digitalen Beweismitteln beschleunigt werden sollte. Das E-Evidence-Gesetzpaket soll Strafverfolgungsbehörden in allen EU-Staaten erlauben, sich unmittelbar an Dienstleister in anderen EU-Staaten zu wenden und die Herausgabe von Verkehrs-, aber auch von Inhaltsdaten der Kunden zu verlangen. Der vorgesehene Mechanismus könnte aber im Einzelfall missbraucht werden, um unbemerkt an die gespeicherten Informationen zu gelangen, kritisiert Peters. Das könnte auch Informationen von Journalisten, Ärzten, Anwälten und Unternehmen betreffen.

Strafmündigkeitsalter: Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau durch mehrere 12- und 14-Jährige ist die Diskussion um eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze entfacht. Reinhard Müller (FAZ) äußert, dass der Fall noch kein Grund für Änderungen des geltenden Rechts sei. Der Staat lade aber Schuld auf sich, wenn er Strukturen dulde, in denen Kinder Kapitalverbrechen begingen. Christian Rath (BadZ) meint ebenfalls, dass die Vorkommnisse in Mülheim nicht zum Anlass dienen sollten, die Strafmündigkeit herabzusetzen. Wenn 12-Jährige Straftaten begingen, bräuchten sie nicht Strafrecht, sondern Erziehung, so Rath. Wer Kinder ins Gefängnis stecke, bringe sie erst recht mit dem kriminellen Milieu in Kontakt.

Befristung von Arbeitsverhältnissen: Gegen weitere gesetzliche Einschränkungen sachgrundloser Befristungen im Arbeitsrecht spricht sich die FDP in einem Positionspapier aus, über das die FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet. "Vor dem Hintergrund einer sich absehbar verschlechternden Konjunktur ist das Vorhaben brandgefährlich, die sachgrundlose Befristung als ökonomisches Instrument zur Flexibilisierung quasi abzuschaffen", wird der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Till Mansmann zitiert.

Polizeirecht: Mit den Änderungen in den Polizeigesetzen der Länder befasst sich der Rechtswissenschaftler Cengiz Barskanmaz auf juwiss.de. Er widmet sich u.a. dem Begriff der "drohenden Gefahr" und deren Vorläufer als Rechtsfigur, dem "gefährlichen Ort", den das Polizeirecht bereits seit den 1990er Jahren definiert.

Justiz

EuGH zum Zwangsgeld bei Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien: Der Europäische Gerichtshof hat erstmalig im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens ein Zwangsgeld verhängt. Belgien muss täglich 5.000 Euro zahlen, weil es die Richtlinie zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation nicht vollständig umsetzt und die Kommission nicht ausreichend über den aktuellen Stand seiner Bestrebungen zur Umsetzung informiert hat. Über die Entscheidung berichtet lto.de.

VerfGH Saarland zu Geschwindigkeitsmessgeräten: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat, wie spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) und lto.de (Maxilian Amos) melden, die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben. Dem Autofahrer war eine Geldbuße von 100 Euro auferlegt worden und er hatte einen Punkt in Flensburg bekommen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dabei mit einem zugelassenen Messgerät festgestellt. Da dieses Gerät aber die eigentlichen Messdaten nicht speichert, sahen die Richter eine Verletzung der Grundrechte des Autofahrers. Wenn sich ein Betroffener gegen das Messergebnis wende, müsse er die Möglichkeit haben, die Messung zu überprüfen, so das Gericht. Es gehe also "um sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten". Da viele andere verwendete Geräte die Messdaten ebenfalls nicht speicherten, könnte die Entscheidung weitreichende Signalwirkung auch für andere Bundesländern haben.

BGH zu Netzentgelten: Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Betreiberin eines Gas- und Elektrizitätsnetzes gegen eine Absenkung des Zinses für das vom Netzbetreiber eingesetzte Eigenkapital durch die Bundesnetzagentur abgewiesen. Das Gericht hat seine zu früheren Regulierungsperioden ergangene Rechtsprechung bekräftigt, wonach der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung des Zinssatzes, insbesondere bei der Wahl der dafür herangezogenen Methoden, in einzelnen Beziehungen ein Beurteilungsspielraum zusteht. Die von der Bundesnetzagentur gewählte Methode bei Anlegung dieses Maßstabs im Ausgangspunkt sei rechtlich nicht zu beanstanden ist. Laut FAZ (Helmut Bünder) wird das Urteil die Kosten von Strom- und Gasverbrauchern in den kommenden Jahren um rund zwei Milliarden Euro reduzieren.

BGH zur Haftung bei Bombenexplosion: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet jetzt auch über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Recyclingunternehmen nicht für die Schäden haften muss, die durch die Explosion einer Weltkriegsbombe beim Zerkleinern von Bauschutt entstanden sind. Geklagt hatten Versicherer der Nachbargebäude des betroffenen Recyclinghofes. Die Richter des BGH stellten jedoch fest, dass das Recyclingunternehmen sorgfältig gearbeitet hatte.

OLG Dresden zum Schadensersatz bei widerrechtlicher Löschung in sozialem Netzwerk: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, hat das Oberlandesgericht Dresden festgestellt, dass soziale Netzwerke grundsätzlich keine Geldentschädigung zahlen müssen, wenn sie Beiträge ihrer Nutzer löschen oder Nutzerkonten sperren. Die Löschung sei keine sittenwidrige Schädigung, denn teils seien Anbieter dazu aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verpflichtet und zudem seien die Hausregeln des Netzwerks so weit gefasst, dass nicht jede Löschung gerichtlicher Überprüfung standhalten könne.

VG Köln zu Contergan-Klagen: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag vier Klagen von Contergan-Geschädigten auf Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen. Das melden die FAZ (Reiner Burger) und lto.de. Die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten, wollten für Gefäßschäden wie fehlende Blutbahnen oder verlagerte Nervenbahnen entschädigt werden. Allerdings könne nicht wissenschaftlich belegt werden, so das Gericht, dass das Medikament für fehlende oder verdrehte Arterien verantwortlich ist.

LG Oldenburg – VW-Verfahren: Bisher wehrt VW sich hartnäckig gegen den Begriff der "unzulässigen" Abschalteinrichtung und stellt sich auf den Standpunkt, nicht getäuscht zu haben. Wie jetzt auch lto.de (Pia Lorenz) berichtet, dürfte das nach einer Aussage des VW-Chefs Herbert Diess in der TV-Show "Markus Lanz" schwieriger werden. Vom Moderator auf das Verhalten von VW im Dieselskandal angesprochen, gab Diess öffentlich zu: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja". Das Landgericht Oldenburg zieht diese Aussage nun in einem Verfahren gegen VW explizit heran. Der Auto-Hersteller könne nicht einerseits durch seine Anwälte vor Gericht die Abschalteinrichtung für zulässig und das Kraftfahrt-Bundesamt für nicht getäuscht erklären, wenn sich andererseits mittlerweile selbst Diess öffentlich zur Schuld des Unternehmens bekannt habe, zitiert LTO aus dem gerichtlichen Beschluss.

LG Freiburg zu Maria H.: Das Landgericht Freiburg hat den 58 Jahre alten Mann, der im Mai 2013 mit der damals 13-jährigen Maria H. ins Ausland geflüchtet war, zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen verurteilt. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Über das Urteil berichten die taz und die SZ (Max Sprick).

LG München I zum Streit auf Oktoberfest: Wie die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de melden, hat das Landgericht München I einen Mann wegen eines tödlichen Schlages auf dem Münchener Oktoberfest im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das Opfer soll sich ordinär verhalten und eine Bekannte des Angeklagten belästigt haben, bevor dieser heftig zuschlug. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einer "Spontantat" und einem "typischen Wiesn-Gebalze zweier alkoholisierter Männer um die Aufmerksamkeit einer Frau".

LG Arnsberg – Streit um "Dalí": Um den Namen Dalí ist ein Streit zwischen der spanischen Stiftung mit diesem Namen und einem Saunaclub im Sauerland entbrannt. Die Stiftung will dem "Parkschloss Dali" gerichtlich die Verwendung des Namens untersagen lassen, weil sie das "postmortale Persönlichkeitsrecht" des 1989 verstorbenen surrealistischen Malers verletze, heißt es bei spiegel.de. Der beklagte Betreiber solle auf sämtlichen Kanälen das Wort "Dali" aus seinem Klubnamen streichen und Schadenersatz zahlen.

LG Aurich zu Verbraucherinteressen beim notariellen Vertrag: Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Aurich erläutert Rechtsanwalt Wilhelm Bellut in der FAZ die Reichweite von § 17 Beurkundungsgesetz (BeurkG) beim Verbrauchervertrag. Insbesondere widmet er sich der sogenannten Maklerklausel eines Immobilienkaufvertrages, die ein bloßer Annex sei, der mit dem Inhalt des eigentlichen Kaufvertrags nichts zu tun habe, und auf den deshalb die Zwei-Wochen-Frist des § 17 BeurkG keine Anwendung finde.

EU-Justizbarometer: Rechtsanwalt Wieland Schinnenburg kritisiert im FAZ-Einspruch, dass Deutschland beim aktuellen EU-Justizbarometer zu vielen Fragen keine Antwort geliefert habe. So fehlten beispielsweise Angaben zur Verfahrensdauer in Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und sonstigen Rechtssachen, außer Strafsachen. Auch zur sogenannten Abschlussquote, also dem Verhältnis zwischen neuen und abgeschlossenen Rechtssachen, habe Deutschland keine Daten geliefert. Es sei traurig, dass so viele Angaben zur Überprüfung der Effizienz der deutschen Justiz nicht zur Verfügung stünden.

Recht in der Welt

Frankreich – Freispruch für Bernard Tapie: Der französische Geschäftsmann Bernard Tapie wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Anteilseigner von Adidas und vier Mitangeklagten Betrug und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Von der "Affaire Tapie" war seinerzeit auch die frühere französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde und jetzige Kandidatin für den Posten des EZB-Präsidenten betroffen: Sie wurde 2016 wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Staatsgeldern schuldig gesprochen, blieb allerdings straffrei. Die FAZ (Christian Schubert), die SZ (Leo Klimm) sowie taz (Rudolf Balmer) und zeit.de berichten über den Freispruch für Tapie.

USA – Rechtsanwalt Clive Stafford Smith: Im Radioreport Recht von swr.de (Gigi Deppe/Klaus Hempel, Manuskript) wird der amerikanische Rechtsanwalt Clive Stafford Smith vorgestellt. 300 Todeskandidaten hat der britisch-amerikanische Anwalt in den USA vor der Exekution gerettet, fast 90 Mandanten hat er auf Guantanamo vertreten, viele von ihnen sind freigekommen.

Frankreich – Gesetz gegen Hass im Netz: Die französische Nationalversammlung hat einem neuen Gesetz zum "Kampf gegen den Hass im Internet" zugestimmt. Das Gesetz sei dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachgebildet, gehe aber noch darüber hinaus, berichtet die FAZ (Michaela Wiegel). So seien harte Sanktionen für die verantwortlichen Unternehmen möglich, wenn in ihren Netzwerken oder Suchmaschinen hasserfüllte Inhalte nicht binnen 24 Stunden gelöscht werden. Den Verantwortlichen in den Unternehmen drohten Haftstrafen von bis zu einem Jahr und Geldbußen bis zu 250.000 Euro. Das Bußgeld könne sogar bis zu 1,25 Millionen Euro betragen, sollte eine juristische Person haften.

Türkei – Haftbefehle gegen mehr als 200 Soldaten: zeit.de berichtet über mehr als 200 Haftbefehle gegen Militärangehörige, die verdächtigt werden, in Verbindung mit der verbotenen Gülen-Bewegung zu stehen.

Sonstiges

Sachsen – AfD-Wahlliste: Die Rechtswissenschaftler Sophie Schönberger und Christoph Schönberger erläutern auf verfassungsblog.de die weitreichenden Folgen, die die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses zur Kandidatenaufstellung der AfD haben könnte. Die Nichtanerkennung von 43 Kandidaten könnte zu einer Verkleinerung des Landtages und in der Folge zu einer Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse führen.

Krankenversicherung für Richter und Beamte: Immer mehr Bundesländer wollen Richtern und Beamten ermöglichen, zwischen einer Versicherung in der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Finanzrichter Frank Engellandt beschreibt auf lto.de die Vor- und Nachteile eines Systemwechsels.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2019: Facebook-Datenübermittlung in die USA / Strafmündigkeit mit 12 Jahren? / EU-Vertragsverletzung und Zwangsgeld . In: Legal Tribune Online, 10.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36399/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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