Die juristische Presseschau vom 29. Juni bis 1. Juli 2019: Cum-Ex-Skandal: LG Bonn will auch Banken anschauen/Per­so­nalumbau BMJV/Bun­desrat bil­ligt Mig­ra­ti­ons­paket

01.07.2019

Das LG Bonn will im anstehenden Cum-Ex-Prozess auch die Banken in den Fokus nehmen. Außerdem in der Presseschau: Justizministerin Lambrecht wechselt Spitzenpersonal im Ministerium aus und der Bundesrat hat das Migrationspaket gebilligt.

Thema des Tages

LG Bonn – Cum-Ex-Skandal: Wie die Mo-SZ (Klaus Ott) meldet, will das Landgericht Bonn in einem Musterprozess zum Cum-Ex-Skandal auch die Rolle der Finanzbranche klären. Das Gericht will den anstehenden Prozess gegen zwei britische Börsenhändler um mutmaßlich kriminelle Aktiengeschäfte zu Lasten des Fiskus erweitern und mehrere Geldinstitute als Beteiligte vorladen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte ursprünglich vorgehabt, ein erstes schnelles Urteil gegen die zwei Aktienhändler zu erreichen und mit diesem Richterspruch in der Hand erst später gegen Banken vorzugehen, sagt die SZ. Ein Urteil im Musterprozess des Landgerichts Bonn hätte Signalwirkung, heißt es bei wdr.de (Petra Nagel). Eine "Einziehung“ von Vermögen könnte dann bei Dutzenden anderen Geldinstituten folgen.

Rechtspolitik

Personalumbau im Justizministerium: Sa-SZ (Robert Roßmann) und Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichten über einen umfangreichen Personalumbau im Bundesjustizministerium. Die neue Ministerin Christine Lambrecht, die am Donnerstag ihr Amt angetreten hat, trenne sich nicht nur von Staatssekretärin Christiane Wirtz, sondern auch von der Chefin des Leitungsstabs, von der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung, heißt es in der SZ. Das sei doppelt ungewöhnlich, konstatiert die FAZ: Denn zum einen übernehme Lambrecht das Haus von einer Parteifreundin, zum anderen sei es im Haus grundsätzlich eher unüblich, die politischen Beamten auszuwechseln.

Migrationspaket: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das so genannte Migrationspaket gebilligt. Das meldet lto.de. Es geht unter anderem um neue Regelungen zur Fachkräftezuwanderung und zur Erleichterung von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. So ist vorgesehen, dass die Möglichkeiten, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend – auch in gewöhnlichen Gefängnissen – in Haft zu nehmen, erweitert werden. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt hat das als Verstoß gegen das Europarecht kritisiert. Die Sa-SZ (Dietrich Creutzburg) erläutert insbesondere die Neuregelungen zur Zuwanderung.

Zu den ebenfalls enthaltenen Neuregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht meint Gudula Geuther (deutschlandfunk.de), dass die Aufregung darum übertrieben sei. Das Erfordernis der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse", an dem sich heftige Kritik entzündet hatte, gebe es bereits vielfach im deutschen Recht.

Cyberkriminalität: netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet über den zunächst erfolglosen Vorstoß der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat, Verschärfungen im Bereich Cyberkriminalität durchzusetzen. Zwar habe die Länderkammer die beiden Entwürfe in der vergangenen Woche abgelehnt, die Vorschläge seien jedoch noch nicht vom Tisch, heißt es auf netzpolitik.org. Sie seien mit höheren Strafen und neuen Straftatbeständen in Seehofers Entwurf für ein neues IT-Sicherheitsgesetz enthalten.

Mietpreisbremse: Die neue Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will an den Plänen ihrer Vorgängerin zur Verschärfung der Mietpreisbremse festhalten. Die Mietpreisbremse soll bis 2025 verlängert werden und Mieter sollen zu viel gezahlte Miete in größerem Umfang als bisher zurückfordern können, wie die WamS (Michael Fabricius) berichtet. Außerdem sollen Mietervereine künftig gegen Vermieter, die überteuerte Wohnungen inserieren, direkt vorgehen können.

Mietendeckel Berlin: Laut Mo-taz hält der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die in Berlin geplante Neuregelung für eine Deckelung von Mietpreisen für rechtlich fragwürdig. Nach wohl herrschender Meinung sei das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt worden, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestünden, wird aus dem Gutachten zitiert.

Jahressteuergesetz 2019: Auf lto.de haben sich Rechtsanwalt Jörn Kuhn und Wirtschaftsprüfer Marc Krischer den Entwurf der Änderungen für das Jahressteuergesetz 2019 angeschaut. Unter anderem ist vorgesehen, die steuerliche Vergünstigung von Elektrofahrzeugen zu verlängern und die Pauschalen von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten zu erhöhen.

Rechtsänderungen zum Juli: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die Mo-Welt (Stephan Maass) fassen die wichtigsten Rechtsänderungen, die zum 1. Juli in Kraft treten, zusammen. So steigen zum Monatswechsel beispielsweise das Kindergeld und auch die Renten. Außerdem tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die innerhalb des Umsetzungszeitraums von zwei Jahren für die Mitgliedstaaten zu einem Verbot für Einwegplastik führen soll.

Justiz

BGH zu Schadensersatz bei Behandlungsfehlern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, einen Anspruch auf Schadenersatz haben können. Über die Entscheidung berichtet lto.de. Es gebe keinen Grund, warum nach einem Arztfehler andere Regeln gelten sollten als nach einem Unfall, bei dem die Grundsätze solcher "Schockschäden" anerkannt sind, wird der 6. Zivilsenat zitiert.

LG Göttingen zu Mord an eigener Mutter: Der Spiegel meldet, dass das Landgericht Göttingen einen 48-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt hat. Er hatte seine Mutter im Streit mit einem Schürhaken erschlagen. Ein Polizeihund hatte die einbetonierte Leiche der 74-Jährigen im Frühjahr 2018 aufgespürt. Der verdächtige Sohn wurde daraufhin in Schweden festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

LAG Nordrein-Westfalen zur fristlosen Kündigung eines Pförtners: Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut lto.de die Kündigung eines Pförtners, der 30 Jahre bei einer Polizeidienststelle angestellt war, bestätigt. Der Mann soll 100 Euro, die ihm eine Frau als Fundsache übergeben haben soll, unterschlagen haben.

ArbG Berlin zum Streikrecht bei Karstadt: Das Arbeitsgericht Berlin hat der Gewerkschaft Verdi vorläufig untersagt, die Karstadt-Warenhäuser zu bestreiken. Das melden lto.de und die Sa-FAZ (Marcus Jung). Die Gewerkschaft hatte die Beschäftigten zu Arbeitsniederlegungen aufgefordert, um ihrer Forderung nach einer Erhöhung des Tarifentgelts Nachdruck zu verleihen. Das Gericht meinte jetzt, dass Verdi mit den bereits durchgeführten und weiter angedrohten Streikmaßnahmen gegen die Friedenspflicht verstieße, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen gemäß dem Zukunftstarifvertrag bestehe und hat deshalb dem Antrag der Karstadt Warenhaus GmbH auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben.

LG Freiburg – sexueller Missbrauch von Maria H.: In dem Verfahren gegen Bernhard H., dem schwere Kindesentziehung und sexueller Missbrauch der seinerzeit 13-jährigen Maria H. vorgeworfen wird, fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten sowie anschließende Sicherheitsverwahrung. Das meldet spiegel.de. Der Angeklagte hatte sich 2013 mit dem Mädchen ins Ausland abgesetzt.

LG Potsdam – Mordprozess Silvio S.: Laut spiegel.de ist im Prozess gegen den Kindermörder Silvio S. vorerst keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Die Richter in Potsdam hätten jedoch den Vorbehalt formuliert, dass vor einer möglichen Haftentlassung erneut von einem Gericht über die Anordnung der Sicherungsverwahrung entschieden werden muss. Silvio S. hatte 2015 einen sechs- und einen vierjährigen Jungen entführt, missbraucht und getötet. Das Landgericht Potsdam hatte ihn daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter lehnten damals jedoch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung von Silvio S. nach der Haft ab, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte.

Anklage gegen "Revolution Chemnitz": Auch der Spiegel berichtet jetzt über die Anklage des Generalbundesanwaltes gegen acht mutmaßliche Rechtsextremisten, die sich zur Gruppe "Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen haben sollen. Die Beschuldigten gehören demnach zur Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz - und verstanden sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens, wird aus einer Mitteilung des Generalbundesanwaltes zitiert. Die Gruppe habe gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verüben wollen.

Neue Richterin am EGMR: Dass Anja Seibert-Fohr am Donnerstag zur neuen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt wurde, meldet jetzt auch die Sa-FAZ (Helene Bubrowski). lto.de (Claudia Kornmeier) stellt die Heidelberger Völkerrechtlerin vor, die die Nachfolge von Angelika Nußberger, die Ende 2019 den Gerichtshof verlässt, antreten wird. Mit Seibert-Fohr komme eine versierte Menschenrechtlerin an den Straßburger Gerichtshof, heißt es bei lto.de.

BVerfG - kirchliches Arbeitsrecht: Möglicherweise geht die Auseinandersetzung um die Kündigung eines geschiedenen und wiederverheirateten Chefarztes durch ein kirchliches Krankenhaus doch noch in eine weitere gerichtliche Runde. Wie der Sa-KStA (Joachim Frank) berichtet, könnte es sein, dass noch einmal das Bundesverfassungsgericht befasst wird. Das hatten Richter des Bundesverfassungsgerichtes bei den Essener Gesprächen, einer Fachtagung zum Thema Staat und Kirche, im März angeregt. Ob dieser Anregung gefolgt werden solle, darüber ist innerkirchlich eine Debatte entbrannt. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde würde in der nächsten Woche enden.

Recht in der Welt

Italien – Sea Watch 3: Am heutigen Montag will laut Mo-Welt die italienische Justiz prüfen, ob Anklage gegen die Kapitänin der Sea Watch 3 Carola Rackete erhoben wird. Im Falle eines Prozesses drohten der 31-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft, heißt es in der Welt. Sie hatte ein Seenotrettungsschiff mit 40 Flüchtlingen an Bord ohne Erlaubnis der italienischen Behörden in den Hafen von Lampedusa gesteuert und angelegt. Die italienische Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen Rackete unter anderem wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und Verletzung des Seerechts. Die Mo-Welt (Ansgar Graw/Virginia Kirst) hat in einem separaten Beitrag positive und ablehnende Stimmen zum Vorgehen der Kapitänin zusammengestellt.

Auf verfassungsblog.de stellt die Gastprofessorin Dana Schmalz dar, warum hier nicht nur viel für das italienische, sondern für das gesamte europäische Recht auf dem Spiel steht. Denn wenn ein weithin als moralisch richtig oder gar geboten angesehenes Verhalten sich als strafbar erweise, dann gefährde das die Akzeptanz und Autorität von Recht. Wenn Menschlichkeit zum Verbrechen werde, habe das Recht ein Problem.

Türkei – Untersuchungshaft Deniz Yücel: Das türkische Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel für rechtswidrig befunden. Das berichtet die Sa-taz (Jana Lapper). Das Gericht sprach Yücel außerdem einen Schadensersatz von 25.000 türkischen Lira (rund 3.800 Euro) zu. Einen Verstoß gegen das Folterverbot, den Yücel vor dem Verfassungsgericht ebenfalls geltend gemacht hatte, erkannten die Richter dagegen nicht an. Deniz Yücel saß ab Februar 2017 knapp ein Jahr lang, ohne dass es eine Anklageschrift gab, in türkischer Untersuchungshaft, davon neun Monate in strenger Einzelhaft. Die Sa-Welt (Daniel-Dylan Böhmer/Thorsten Jungholt) fasst die Reaktionen auf die Entscheidung zusammen. Und Yücels Anwalt Veysel Ok beschreibt im Interview mit der Sa-Welt (Daniel-Dylan Böhmer) die weitreichenden Folgen der Entscheidung.

Nicht allein Deniz Yücel, sondern die Pressefreiheit und der Rechtsstaat insgesamt haben gewonnen, und zwar vor einem türkischen Gericht, sagt Torsten Krauel (Sa-Welt). Dieses Urteil und die Kommunalwahl in Istanbul seien erste Schritte auf dem Weg, die Balance der Türkei wieder ins Lot zu bringen.

Polen – Gerichtsentscheidungen nach PiS: Die Mo-taz (Gabrielle Lesser) beschreibt die Tendenz polnischer Gerichte, immer mehr im Sinne der nationalistischen* PiS-Partei zu entscheiden. Mit der Begründung, Gewissensentscheidungen zu schützen, würden immer häufiger Diskriminierungen gerichtlich gerechtfertigt.

Frankreich – Sterbehilfe: spiegel.de und die WamS (Martina Meister) berichten über die letztinstanzliche Entscheidung zur Zulässigkeit der Sterbehilfe für einen Wachkomapatienten. Der französische Kassationshof hat jetzt den Weg zum Ende der künstlichen Ernährung für den Koma-Patienten Vincent Lambert freigemacht und damit einen jahrelangen Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte, beendet.

Hongkong/Festlandchina: Associate Professor Cora Chan reflektiert auf verfassungsblog.de über das Verhältnis zwischen Hongkong und Festlandchina und die Bedeutung der jüngsten Proteste gegen ein geplantes Auslieferungsgesetz für dieses Verhältnis. China werde lernen müssen, dass Restriktionen für Hongkong nicht funktionierten, denn die Freiheit liege den Menschen hier "im Blut".

Sri Lanka – Wiederaufnahme von Hinrichtungen: In Sri Lanka wurden einem Bericht der Mo-SZ (Arne Perras) zufolge zwei Henker eingestellt, die demnächst nach 43 Jahren wieder Hinrichtungen vornehmen sollen. Im Fokus stehen dabei vor allem Drogenhändler. Die Europäische Union kritisierte die geplante Rückkehr zur Todesstrafe in Sri Lanka heftig, heißt es im Artikel. Studien würden zeigen, dass die Todesstrafe als Abschreckung gegen Verbrechen nicht wirke, heißt es in der Erklärung aus Brüssel.

Internationale Arbeitsorganisation ILO und die soziale Gerechtigkeit: Rechtsprofessor Ingo Venzke widmet sich auf verfassungsblog.de der historischen Entwicklung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und erläutert, wie sich dabei auch die Bedeutung der sozialen Gerechtigkeit über die Jahre verändert hat. Er plädiert dafür, sich an die ursprüngliche Bedeutung zu erinnern und ihr wieder stärker zur Geltung zu verhelfen.

Juristenausbildung

Staatsexamen: Für eine grundlegende Reform des Staatsexamens spricht sich im Interview mit lto.de (Marcel Schneider) die Leipziger Rechtsprofessorin Elisa Hoven aus. Eine Veranstaltung Mitte Juli soll hier Ideen bündeln und die Diskussion wieder anheizen. Die bisher größten Debatten seien schnell wieder abgeflaut, dabei dürfe so eine wichtige Diskussion nicht einfach immer wieder vorbei sein, ohne dass etwas passiere, sagt Elisa Hoven.

Sonstiges

Gutachten bei Sexualstraftätern: Der Tatverdächtige, der in einem Münchener Park ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hat, war mehrfach einschlägig vorbestraft. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich deshalb die Rückfallquote bei Sexualstraftätern angeschaut und fragt, wie nach der Verbüßung der Strafe den Tätern Freiheit gewährt und zugleich Sicherheit garantiert werden kann.

Vermögensabschöpfung: Das Hbl (Heike Anger) hat unter den Bundesländern die bisherigen Erfahrungen mit den vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen zur Vermögensabschöpfung abgefragt. Demnach konnten im vergangenen Jahr etwa 350 Millionen Euro aus kriminellen Handlungen vorläufig gesichert werden.

Juristen als Manager: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) stellt eine Studie des Personalberaters Korn Ferry vor, aus der sich ergibt, dass immer weniger Juristen in den Vorstandsetagen der DAX-Unternehmen zu finden sind. Lediglich in 9 der 80 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland befasst sich der Leiter der Rechtsabteilung auch als formales Vorstandsmitglied mit den juristischen Fragen des Unternehmens, so die FAZ. Die Entwicklung sei bereits seit Jahren zu beobachten: Standen vor 10 Jahren vielen Chefjuristen noch die Türen für den Aufstieg offen –, mehr als 13 Prozent aller Vorstände hatten seinerzeit Rechtswissenschaften studiert – waren es laut einer Umfrage im Jahr 2017 nur noch 3 Prozent aller neuen Dax-Vorstände.

Wahl zur SPD-Spitze: Führende deutsche Parteienrechtler haben laut WamS (Ulrich Exner/Susanne Gaschke) das Verfahren kritisiert, mit dem die SPD einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die zurückgetretene Parteivorsitzende Andrea Nahles sucht. Das Verfahren sei "insgesamt unzulässig", sagt beispielsweise der Staats- und Verwaltungsrechtler Jörn Ipsen. Nach seiner Auffassung müsse die SPD einen satzungsändernden Parteitag abhalten, bevor Kandidaten sich der Mitgliederbefragung stellen.

Netflix-Serie "When they see us": Rechtsanwalt Jochen Thielmann beschreibt auf lto.de die neue Netflix-Serie "When they see us", die einen Justizskandal aus den späten achtziger Jahren aufarbeitet. Es ging seinerzeit um eine Vergewaltigung im New Yorker Central Park, in deren Folge ohne stichhaltige Beweise fünf Jugendliche verurteilt wurden. Der emotional packende Vierteiler mache anhand der beiden ambitionierten Strafverfolgerinnen deutlich, so der Autor, dass ein Strafverfahren einem Zug gleiche, der – einmal in Bewegung gesetzt – ab einem bestimmten Punkt nicht mehr aufgehalten werden könne bzw. nur noch aufgehalten werden könne, wenn die verantwortlichen Personen bereit seien, negative Konsequenzen für ihre Karrieren in Kauf zu nehmen, selbst wenn sie das Richtige tun.

Rechtsgeschichte – Freedom of speech: Martin Rath erzählt auf lto.de die Geschichte von Lenny Bruce, einem amerikanischen Komiker, der sich in den fünfziger und sechziger Jahren mehrfach wegen angeblich obszöner Sprache vor Gericht verantworten musste.

 

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lto/pf

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*Formulierung korrigiert am 01.07. um 9:40 Uhr

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni bis 1. Juli 2019: Cum-Ex-Skandal: LG Bonn will auch Banken anschauen/Personalumbau BMJV/Bundesrat billigt Migrationspaket . In: Legal Tribune Online, 01.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36179/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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