Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni 2019: Dis­kus­sion um Grund­rech­ts­ver­wir­kung / Erfah­rungen mit der Ver­mö­gens­ab­sc­höp­fung / Ita­lie­ni­sche Paral­lel­wäh­rung?

24.06.2019

Der Innenminister will prüfen, ob der Grundrechtsentzug möglich ist. Außerdem in der Presseschau: Seit zwei Jahren gelten erweiterte Möglichkeiten für die Vermögensabschöpfung und Italien will Wertpapiere mit kleinen Nennwerten herausgeben.

Thema des Tages

Verwirkung von Grundrechten: Wie die Mo-SZ meldet, will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) prüfen, inwieweit man Demokratiefeinden Grundrechte entziehen könnte. Eine entsprechende Überlegung hatte der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber vor einigen Tagen geäußert. SPD, Grüne und FDP lehnen den Vorschlag ab, heißt es im Artikel. Und auch der thüringische CDU-Chef Mike Mohring wird zitiert, es sei "problematisch, individuelle Grundrechte einzuschränken. Verfassungsfeinde sollten nicht als Märtyrer aus solchen Debatten hervorgehen."

Für Rechtsprofessor Christoph Gusy auf verfassungsblog.de ist die Drohung mit der Grundrechtsverwirkung nicht viel anderes als eine symbolische Geste eher der eigenen Verlegenheit als der eigenen Stärke. Auch Bettina Gauss (Sa-taz) kritisiert die Äußerung Taubers und meint, vorrangig sollten die Möglichkeiten, die das Strafrecht bietet, ausgeschöpft werden.

Rechtspolitik

Staatsangehörigkeitsrecht: Noch einmal äußert sich die Professorin für öffentliches Recht Astrid Wallrabenstein auf verfassungsblog.de zur geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes und erläutert, warum die vorgesehene Ausbürgerung von Deutschen, die "sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteilig(en)" einen weiteren Paradigmenwechsel im Staatsangehörigkeitsrecht bedeuten würde.

Grundsteuer: Wie u.a. lto.de meldet, hat sich die Bundesregierung auf eine Neuregelung der Grundsteuer geeinigt. Bei der Berechnung sollen künftig grundsätzlich weiterhin der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer dürften aber von dieser Regelung abweichen und eigene Berechnungsmodelle einführen.

Organspenderecht: Im Spiegel (Cornelia Schmergal/Christiane Hoffmann) sprechen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock über ihre Vorstellungen zur Änderung des Organspenderechts. Während Spahn eine Widerspruchslösung favorisiert, will Baerbock, dass die Bürgerämter allen Menschen Infomaterial aushändigen und sich Spendewillige in ein Register eintragen lassen.

Mietendeckel Berlin: Obwohl bisher erst Eckpunkte vorliegen, wird bereits heftig diskutiert, ob der geplante sogenannte Mietendeckel für Berlin verfassungsmäßig umsetzbar ist. Die Berliner FDP-Fraktion hat schon den Gang zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angekündigt lto.de (Annelie Kaufmann) stellt die Diskussion dar. Es gehe insbesondere darum, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat und ob der Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Vermieter verhältnismäßig ist.

Hassreden im Netz: Angesichts der Drohungen und Schmähungen im Netz nach der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke wird derzeit wieder besonders intensiv diskutiert, wie gegen die sogenannte Hassrede im Internet vorgegangen werden kann. Reinhard Müller (Mo-FAZ) meint, dass dieser Hass-Raum stärker in den Blick genommen werden müsse, um zu vermeiden, dass hier eine Parallelgesellschaft entstehe, die zu einem Staat im Staate werde. Heribert Prantl (Sa-SZ) meint, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz "vorne und hinten" nicht funktioniere. So seien nach dem Mord an Lübcke Jubelkommentare tagelang im Netz verblieben, als gebe es keine Löschvorschriften. Geburtsfehler des Gesetzes seien das Outsourcing der Rechtsdurchsetzung an die Betreiber und deren nur unkonkret formulierte Mitwirkungspflichten. Prantl fordert eine den Betreibern aufzuerlegende Auskunftspflicht über die Bestandsdaten von Konten mit rechtswidrigem Inhalt, die mit hohen und höchsten Bußgeldern gesichert werden müsse. Außerdem sollte über spezielle "Internet-Gerichte" nachgedacht werden.

Justiz

BGH zur Verdachtsberichterstattung: Wie jetzt auch die Mo-taz (Christian Rath) berichtet, müssen einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge TV-Sender grundsätzlich die Anwaltskosten erstatten, wenn ein rechtswidriger Bericht in Online-Netzwerken verbreitet wird. Geklagt hatte ein Erfurter Gastronom, der in einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in Verbindung mit der Mafia gebracht worden war. Da der Beitrag auch von Dritten über das Internet verbreitet wurde, wollte der Gastronom vom MDR auch die diesbezüglichen Abmahnkosten erstattet haben.

LG Regensburg – Korruptionsvorwürfe gegen Regensburger Oberbürgermeister: Der Spiegel (Jan Friedmann) berichtet über das Verfahren gegen den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Ihm und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, Spenden von mehreren hunderttausend Euro von einem örtlichen Bauunternehmer entgegengenommen und mit diesen Mitteln den Wahlkampf finanziert zu haben. In der nächsten Woche soll das Urteil verkündet werden.

LG München – Kartellrechtsverfahren gegen Daimler: Die Sa-FAS (Corinna Budras) berichtet am Beispiel des Münchener Verfahrens, wie umfangreich Prozesse zum Lkw-Kartell sein können. Allein in dem Prozess vor dem Landgericht München, in dem es um Schadensersatzforderungen gegen Daimler geht, umfasst die Klageschrift 650.000 Seiten – deutlich zu viele, um sie mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu versenden.

LG Freiburg – sexueller Missbrauch: Das Landgericht Freiburg verhandelt seit Mai über einen Fall des sexuellen Missbrauchs, über den der Spiegel (Julia Jüttner) und die FAS (Lukas Fuhr) berichten. Der Angeklagte, seinerzeit 52* Jahre alt, war mit dem damals 13-jährigen Opfer eine Beziehung eingegangen und in der Folgezeit fünf Jahre mit ihm in Italien untergetaucht.

VG Gießen zu Tierversuchen: Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag der Philipps-Universität Marburg zurückgewiesen, der darauf gerichtet war, ein Verbot, Tierversuche an Zwerghamstern durchzuführen, aufzuheben. Das berichtet lto.de. Die aufgeworfenen Rechtsfragen könnten nicht im Eilverfahren entschieden werden, so das Gericht zur Begründung. Ob die Tierversuche unerlässlich sowie ethisch vertretbar seien, wie von der Uni behauptet, könne nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

AG München zum Assistenzhund im Theater: Laut lto.de hat das Amtsgericht München entschieden, dass das Verbot, Hunde in ein Theater mitzunehmen, auch dann zulässig ist, wenn dabei der Assistenzhund einer Schwerbehinderten betroffen ist. Die Benachteiligung der Frau sei sachlich gerechtfertigt, weil der Hund keinen Platz in unmittelbarer Nähe seiner Halterin hätte finden können, ohne eine Gefährdung der anderen Besucher darzustellen. Auch andere, weniger einschneidende Maßnahmen kämen nicht in Betracht, so die Begründung des Gerichts

Recht in der Welt

Frankreich – Data-Mining-Verbot für Urteile: Mit dem jüngst in Frankreich verabschiedeten Verbot, individuelle Urteile im Hinblick auf das Verhalten einzelner Richter zu untersuchen, befassen sich die Rechtsprofessoren Malcolm Langford und Mikael Rask Madsen auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). Sie meinen, dass das neue Gesetz eine klare Verletzung der Meinungsfreiheit sei.

Spanien – Verurteilung wegen Vergewaltigung: Der Oberste Gerichthof in Madrid hat fünf Männer wegen Vergewaltigung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wie die Sa-FAZ (Hans-Christian Rößler) meldet. In der Vorinstanz wurden lediglich neun Jahre verhängt. Die Begründung – die Richter meinten damals, das Opfer habe sich nicht ausreichend gewehrt – hatte für große Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt.

Niederlande – Diskussion um Prostitutionsrecht: In den Niederlanden wird derzeit eine rechtliche Neuregelung diskutiert, nach der künftig Kunden von Prostituierten bestraft werden sollen. In Schweden gibt es dieses Modell bereits, im Gespräch mit dem Spiegel (Jan Puhl u.a.) erläutert die Dozentin Susanne Dodillet die dortige Regelung.

Polen/EuGH – Rechtsstaat: Gabrielle Lesser (Mo-taz) widmet sich der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Neuordnung des Justizsystems in Polen. Für den Generalstaatsanwalt ist dieser Umbau unvereinbar mit EU-Recht, ein Urteil werde in naher Zukunft erwartet.

Sonstiges

Vermögensabschöpfung: Der Frage, wie Ermittler das Instrument der Vermögensabschöpfung beispielsweise im Kampf gegen die sogenannte Clankriminalität nutzen, nachdem die entsprechende Regelung vor 2017 deutlich erweitert wurde, nimmt sich der Spiegel (Andreas Ulrich) an.

Italienische Mini-BOTs: Die Rechtswissenschaftler Agustín José Menendez, Marco Goldoni und Marco Dani befassen sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit den europarechtlichen Implikationen einer Herausgabe von kurzfristigen Staatsanleihen in Stückelungen von fünf bis 500 Euro (Mini-BOTs), wie sie derzeit in Italien diskutiert wird. Diese Papiere sollen unter anderem zur Begleichung von Steuerschulden verwendet werden können. In der vergangenen Woche wurde im italienischen Abgeordnetenhaus die Ausgabe von Mini-Bots einstimmig gefordert. Kritiker befürchten die Einführung einer Parallelwährung.

Legal Tech: Der Spiegel (Claus Hecking/Nicolai Kwasniewski) berichtet über Legal-Tech-Portale wie wenigermiete.de, die Verbrauchern helfen, ihre Rechte einzufordern.

Mobbing: Im Interview mit lto.de (Anja Hall) erklärt die Kanzleiberaterin Carmen Schön, was Betroffene tun könnten, die in einer Anwaltskanzlei Mobbing erfahren haben. Eine Studie der International Bar Association hat kürzlich festgestellt, dass Mobbing ein massives Problem innerhalb der Anwaltschaft ist.

Initiative "Palandt umbenennen": Nachdem im Rahmen eines Fachgespräches kürzlich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und Linke ihre Forderung nach einer Umbenennung des BGB-Kommentars "Palandt" bekräftigt haben, widmet sich deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) noch einmal der Hamburger Initiative "Palandt umbenennen" und stellt deren Argumente wie auch die Gegenargumente des Beck-Verlages dar.

Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen: Die Sa-taz (Doris Akrap) hat die Journalistin Gisela Friedrichsen interviewt, die erzählt, wie sie zur Gerichtsreportage gekommen ist, und über ihre Eindrücke aus dem NSU-Prozess, die sie in einem Buch zusammengefasst hat.

Rechtsgeschichte – Kündigung wegen sexueller Orientierung: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor 25 Jahren behandelt das Feuilleton von Martin Rath auf lto.de. Das Landesarbeitsgericht München hatte zuvor nichts gegen die Kündigung eines Mitarbeiters wegen dessen Homosexualität einzuwenden. Der Kläger sei nicht durch Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützt, weil die Benachteiligung wegen der "abartigen Anlage seines Geschlechtstriebes" keiner Diskriminierung wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung oder Rasse entspreche. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders und erklärte die Kündigung nach dem ihm vorliegenden Sachverhalt für sittenwidrig.

*Altersangabe am Erscheinungstag um 12.56 h korrigiert.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni 2019: Diskussion um Grundrechtsverwirkung / Erfahrungen mit der Vermögensabschöpfung / Italienische Parallelwährung? . In: Legal Tribune Online, 24.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36045/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen