Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2019: Klage einer VW-Füh­rungs­kraft/Urteile nach §219a-neu/Fran­k­reich: Verbot sta­tis­ti­scher Urteils­aus­wer­tungen

17.06.2019

Ehemalige VW-Softwareexpertin klagt gegen Kündigung – ab heute wird verhandelt. Außerdem in der Presseschau: Zwei Ärztinnen sind nach dem neuen § 219a StGB verurteilt worden und Frankreich hat das statistische Auswerten von Urteilen verboten.

Thema des Tages

ArbG Braunschweig – Kündigungsschutzklage von VW-Führungskraft: Laut Hbl (René Bender/Stefan Menzel) verhandelt das Arbeitsgericht Braunschweig ab heute über die Kündigungsschutzklage einer möglicherweise für den Dieselskandal mitverantwortlichen ehemaligen VW-Mitarbeiterin. Es werde damit gerechnet, dass die frühere leitende Motorensoftwareexpertin in dem Verfahren ihr Wissen rund um das Zustandekommen und die Abläufe des Abgasbetrugs detailliert zur Sprache bringen dürfte. Beobachter erwarteten neue Erkenntnisse – sowohl für die Zivilprozesse von Verbrauchern und Aktionären als auch für die strafrechtlichen Verfahren.

Rechtspolitik

Barley-Nachfolge: Der Suche der SPD nach Personal widmet sich die WamS (Thorsten Jungholt). Einer der offenen Posten: Der/die Nachfolger/in der bisherigen Justizministerin Katarina Barley, die am 2. Juli ihr Abgeordnetenmandat im EU-Parlament antreten wird. Anwaltverein, Verbraucherschutzverband und Richterbund äußerten bereits ihr Unverständnis über die bisher ungelöste Personalie. Der jetzige Schwebezustand schade der Rechtspolitik und dem Amt, wird beispielsweise der Deutsche Anwaltverein im Artikel zitiert.

Hintertüren für Messengerdienste: Marcel Rosenbach kritisiert im Leitartikel des Spiegel die Bestrebungen des Innenministeriums, Messengerdienste zu verpflichten, Hintertüren einzubauen. Bewusst eingebaute Hintertüren oder "goldene Schlüssel" seien auch Einfallstore für Hacker, Kriminelle oder Spione. Man brauche mehr Verschlüsselung, nicht weniger, denn sie gewährleiste Firmen und Bürgern das Grundrecht auf Vertraulichkeit ihrer Kommunikation, so der Autor.

IMK - Ergebnisse: U.a. mit der Verlängerung eines Abschiebestopps für Asylbewerber aus Syrien, den Umgang mit so genannter Clan-Kriminalität und der Nutzung so genannter digitaler Spuren aus privaten Sprachassistenten oder Haushaltsgeräten haben sich die Innenminister auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz befasst. Über die Ergebnisse der dreitägigen Beratungen berichten die Sa-SZ (Constanze von Bullion), BadZ (Christian Rath) und Sa-taz (Esther Geislinger).

IMK - digitale Spuren: Die Innenminister stellten klar, dass es bei der Auswertung digitaler Spuren von smarten Hausgeräten nicht um die Erweiterung von polizeilichen Kompetenzen gehe, sondern um die Nutzung bereits vorhandener Befugnisse. Es analysieren taz.de (Christian Rath), spiegel.de (Patrick Beuthnetzpolitik.org (Anna Biselli) und zeit.de (Denis Gießler) im Interview mit Rechtsprofessor Matthias Bäcker.

Staatsangehörigkeitsrecht: Kritisch bewerten die Rechtprofessoren Klaus Ferdinand Gärditz und Astrid Wallrabenstein auf verfassungsblog.de den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes. U.a. ist dabei die Möglichkeit vorgesehen, jenen, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteiligen, die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Dass sei aber eine Abkehr von der Essenz moderner Staatsangehörigkeit: die formale Egalität.

Verbot von Konversionstherapien: Im Interview mit dem Spiegel (Nicola Abé) meint der Münchener Rechtsprofessor Martin Burgi, dass das von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Verbot so genannter Konversionstherapien zwar ein verfassungsrechtlicher Eingriff in Grundrechte wäre, der aber, zumindest wenn sich das Verbot an Ärzte, Therapeuten oder Heilpraktiker richtet, gerechtfertigt sei.

Neues Polizeigesetz NRW: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Fabian Toros und Pascal Förster stellen auf juwiss.de die mit dem neuen Polizeigesetz verabschiedeten Regelungen zur strategischen Fahndung in Nordrhein-Westfalen vor. Anders als beim bayerischen Vorbild soll die "Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrolle" jedoch nur anlassbezogen möglich sein.

Migration: Der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym plädiert in einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ für eine entspanntere Migrationsdebatte. Dann werde es leichter fallen, nicht nur Humanität und Härte in der Asyldiskussion zu verbinden, sondern auch die sonstige Einwanderung zu regeln und das gesellschaftliche Selbstbild jenseits alter Konfliktlinien neu zu vermessen. So bedeute ein Bekenntnis zum Einwanderungsland Deutschland nicht, dass jeder kommen solle oder bleiben dürfe, so Thym. Einreisekontrolle und Abschiebungen gehörten zu einem Einwanderungsrecht ebenso wie legale Zugangswege für Fachkräfte, Familienmitglieder und Flüchtlinge.

Regulierung von Youtube & Co: Auf verfassungsblog.de denkt der Medienrechtsprofessor Dieter Dörr darüber nach, wie der potenziellen Meinungsmacht der Intermediäre, also YouTube, Facebook, Instagram, Google & Co, begegnet und der diskriminierungsfreie Zugang zu den Plattformen gesichert werden kann. Angesichts der Bedeutung der Intermediäre für die Willensbildung mahnt Dörr an, bei den Diskussionen über einen neuen Medienstaatsvertrag entsprechende Regulierungen vorzusehen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet, also seinen Telemedienauftrag, zu stärken.

Justiz

BGH zu Kostenaufteilung in WEG: Rechtsanwalt Dominik Schüller erläutert auf lto.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kostenaufteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Am Freitag hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Eigentümer, der die Fenster seiner Wohnung auf eigene Kosten austauscht, von der Wohnungseigentümergemeinschaft später keine nachträgliche Kostenerstattung verlangen kann, selbst wenn alle Eigentümer bis dato einem Irrglauben hinsichtlich der Kostentragungspflicht unterlagen und es daher auch keinen Beschluss geben konnte. Auch das Hbl (Susanne Schier) berichtet über die Entscheidung.

OLG Koblenz zum Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen: Das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet jetzt auch über die Entscheidung und betont vor allem die Folgen für die Verjährung. Nach der OLG-Lösung wären Klagen gegen VW noch bis Ende 2019 möglich.

OVG Rheinland-Pfalz zu Burkiniverbot: Wie lto.de und spiegel.de berichten, verstößt das Burkiniverbot in Koblenzer Schwimmbädern nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.

VG Koblenz zu Klausurbearbeitungszeit: Schon eine Überschreitung der Bearbeitungszeit einer Klausur um eineinhalb Minuten kann wesentlich sein und deshalb eine Bewertung mit "nicht ausreichend" nach sich ziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz laut einer Meldung von lto.de entschieden. Es ging um eine Klausur, die an der Hochschule Koblenz geschrieben wurde. Die dortige Prüfungsordnung sieht vor, dass bei einem wesentlichen Überschreiten der Bearbeitungszeit eine schriftliche Klausur mit der Sanktionsnote "nicht ausreichend" belegt werden kann.

LG Berlin zu Bericht über gestohlene Krebsmedikamente: Das Landgericht Berlin hat der Unterlassungsklage eines Pharmaunternehmens teilweise stattgegeben, wie lto.de meldet. Das Gericht hat entschieden, dass der Teil des im ARD-Magazin Kontraste ausgestrahlten Beitrags, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt hat, unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen sei. Es ging um angeblich gestohlene Krebsmedikamente.

VG Berlin zur Suspendierung von Schülern: Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer integrierten Gesamtschule in Berlin durften vorläufig vom Unterricht suspendiert werden. Die Schüler hatten heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen dritten Mitschüler, der eine öffentliche Seite über schulbezogene Inhalte betreibt, weitergeleitet. Dass die Suspendierung von neun Tagen, die die Schulleiterin ausgesprochen hatte, rechtmäßig war, hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. lto.de berichtet über die Entscheidung.

LG Chemnitz – Verfahren wegen Messerattacke: Der Spiegel (Beate Lakotta) berichtet über das Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz um die tödliche Messerattacke im vergangenen Jahr, in deren Folge die Stadt eine Reihe von Demonstrationen, Übergriffen und Anschlägen erlebte. Lakotta beschreibt die Schwierigkeiten, den tatsächlichen Tathergang zu rekonstruieren sowie die Widersprüchlichkeiten und den öffentlichen Druck auf das Verfahren.

AG Tiergarten zur Werbung für Schwangerschaftsabbruch: In der vergangenen Woche sind die ersten Urteile zum neu gefassten §219a StGB ergangen. Zwei Berliner Ärztinnen wurden vom Amtsgericht Tiergarten zu Geldstrafen verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage auch die Methode, mit der sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, genannt hatten. Das aber sei auch nach der Neuregelung noch verboten, begründete die Richterin das Urteil. spiegel.de (Wiebke Ramm), lto.de, Sa-taz (Dinah Riese) und die Sa-SZ (Verena Mayer) berichten über die Entscheidung.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass es angesichts der Interessengemengelage – die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben einerseits und das Recht der Mutter auf eine selbstbestimmte Entscheidung andererseits – keine richtige gesetzgeberische und auch keine richtige richterliche Entscheidung geben kann.

AG Alsfeld - Hacker: Im Herbst soll am Amtsgericht Alsfeld in nicht-öffentlicher Verhandlung der Strafprozess gegen den zur Tatzeit 20-jährigen Hacker Johannes S. beginnen, berichtete die Sa-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke). Er hatte persönliche Daten von 994 Politikern und Prominenten veröffentlicht, die er nicht mag, 14 von ihnen waren stark betroffen, u.a. Grünen-Chef Robert Habeck. Der Täter gilt nach ausführlicher Prüfung als Einzeltäter, der rechten Subkulturen nahesteht und wohl nicht aus dem Ausland gesteuert wurde. Ihm drohe keine Freiheitsstrafe.

LG Dresden - "Hutbürger" will Schadensersatz: Wie spiegel.de (Steffen Winter) und lto.de melden, will der als "Hutbürger" bekannt gewordene Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes das ZDF und einen Kameramann auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Er war im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration mit einem ZDF-Kamerateam aneinandergeraten und hatte sich dabei lautstark darüber beschwert, man habe ihm "ins Gesicht gefilmt". Es gehe um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, erläuterte der Anwalt von Maik G., der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah. Die Entschädigung solle "nicht unter 20.000 Euro" liegen.

Klimaklagen: Wie sich der Kampf für effektivere Klimaschutzmaßnahmen von der Straße in den Gerichtssaal verlagert, erläutert die FAS (Corinna Budras) unter anderem am Beispiel eines Verfahrens vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Greenpeace und mehrere landwirtschaftliche Familienbetriebe wollen die Bundesregierung zwingen, die von ihr selbst gesetzten Klimaziele einzuhalten. An diesem Montag endet die Erwiderungsfrist für die Bundesregierung.

Gerichtspost beim OLG Hamm: wdr.de (Philip Raillon) berichtet über Probleme bei der Zustellung der Gerichtspost des Oberlandesgerichtes Hamm. Das hat Konsequenzen nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Examenskandidaten.

Recht in der Welt

Frankreich – Gesetz gegen statistische Urteilsauswertungen: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann berichtet auf lto.de, dass in Frankreich kürzlich ein Gesetz verabschiedet wurde, das das statistische Auswerten von richterlichen Entscheidungen verbietet und mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der Autor versucht die mögliche Motivation hinter dem neuen Gesetz darzustellen und meint aber im Resümee, dass ein Verbot, richterliche Entscheidungen zu kontrollieren, eines transparenten Rechtsstaates unwürdig sei.

USA – Justizminister William Barr: zeit.de (Klaus Brinkbäumer) porträtiert den amerikanischen Justizminister William Bar, der, wie der Autor sagt "zum Bodyguard des Präsidenten Donald Trump in dessen juristischen und politischen Schlachten" geworden ist. Er streite heute gegen alles, was Donald Trump bedrohe – und sei es auch die Verfassung, die zu schützen jeder amerikanische Justizminister schwöre.

Türkei – Verfahrensdauer beim EGMR: Der türkische Verfassungsrechtsprofessor Tolga Şirin beklagt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die lange Verfahrensdauer bei Verfahren, die die Türkei und dortige Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit betreffen.

Spanien – katalanische MdEPs: Der Oberste Gerichtshof in Madrid blockiert führenden katalanischen Aktivisten, die bei den Europawahlen erfolgreich waren, die Annahme ihrer Mandate, meldet die Sa-SZ (Thomas Urban). Eigentlich müssen die Abgeordneten ihre Ernennungsurkunden am Montag bei der Wahlkommission in Madrid abholen. Allerdings sitzt der frühere katalanische Vizepremier in Untersuchungshaft und ihm wurde kein Freigang gewährt und dem nach Belgien geflohenen katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont wurde verwehrt, seine Ernennungsurkunde in Brüssel entgegenzunehmen.

Bulgarien – Kooperations- und Kontrollmechanismus: Die Dozentin Radosveta Vassileva befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Frage, ob, wie vorgesehen, das EU-Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) für Bulgarien beendet werden kann. Vassileva fragt sich, wie die Europäische Kommission an diesem Ziel festhalten kann, denn Bulgarien gehe doch eher den Weg weg von einem Rechtsstaat.

Sonstiges

Interview mit Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Bub: Er sei ein Anwalt für "David-gegen-Goliath"-Fälle, sagt der Münchener Rechtsanwalt und Ex-Kanzeleipartner von Peter Gauweiler im ausführlichen Interview mit der FAS (Corinna Budras/Georg Meck), der u.a. so spektakuläre Fälle wie die Schadensersatzklage von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank vertreten hatte.

Legal Tech in Unternehmen: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) hat sich die EY Law-Studie zum Stand der Digitalisierung von Rechtsabteilungen angeschaut. Viele Rechtsabteilungen blieben bei der Digitalisierung außen vor, teilweise weil nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden, teilweise weil die internen Arbeitsabläufe nicht effektiv organisiert sind. Für die Studie wurden Rechtsabteilungsleiter von 89 deutschen Unternehmen befragt.

Kirchenasyl: Heribert Prantl (Sa-SZ) konstatiert, dass die Geschichte des Kirchenasyls zu Ende geht, weil sich der Staat an die 2015 getroffene Vereinbarung nicht halte, beziehungsweise sie durch offensive Nichtanwendung gekündigt habe. Fast alle beantragten Kirchenasyle wurden 2019 abgelehnt, nur 1,4 Prozent anerkannt. 2015 seien noch achtzig Prozent der Kirchenasylfälle erfolgreich gewesen.

Verfassungskritiker Rainer Kühne: Seit Jahrzehnten trägt Rainer Kühne Material zum Grundgesetz zusammen, weil er zeigen will, dass das Grundgesetz nicht die Idealverfassung ist, als die sie immer dargestellt werde. Die Sa-taz (Paul Toetzke) stellt den Quergeist vor.

Rechtsgeschichte – Richter Victor Henry de Somoskeoy: Martin Rath beschreibt auf lto.de wie der Kölner Richter Victor Henry de Somoskeoy nicht zuletzt durch Aktionen von Beate und Serge Klarsfeld in die deutsch-französische Vergangenheitsbearbeitung in der Nachkriegszeit verwickelt wurde.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2019: Klage einer VW-Führungskraft/Urteile nach §219a-neu/Frankreich: Verbot statistischer Urteilsauswertungen . In: Legal Tribune Online, 17.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35947/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen