Die juristische Presseschau vom 8. bis 11. Juni 2019: Erstes Straf­ver­fahren nach neuem § 219a / E-Evi­dence-Ver­hand­lungen mit USA / Fazit zur neuen Ver­mö­gens­ab­schöp­fung

11.06.2019

Wieder muss sich eine Ärztin nach § 219a StGB vor Gericht verantworten, jetzt aber nach neuem Recht. Außerdem in der Presseschau: EU-Kommission verhandelt mit USA über E-Evidence-Regeln und es gibt mehr Vermögensabschöpfungen als früher.

Thema des Tages

Testfall für neuen § 219a StGB: Die Mo-taz (Patricia Hecht) hat sich mit der Juristin Ulrike Lembke über das Strafverfahren gegen Bettina Gaber unterhalten, die sich ab Mitte Juni wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht verantworten muss. Laut Lembke muss Gabler auch nach neuem Recht mit einer Verurteilung rechnen, da sie nicht nur allein darüber, dass sie Abbrüche vornimmt, sondern auch über die Art und Weise informiert. Das sei auch nach der Neufassung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) nicht erlaubt.

Rechtspolitik

Migrationspaket: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das sogenannte Migrationspaket beschlossen. Unter anderem die Sa-FAZ (Heike Schmoll/Michael Stabenow) beschreibt die Abstimmung und die wesentlichen Inhalte der insgesamt sieben Gesetze. Außerdem wird über die Einigung der EU-Innenminister auf neue Regeln zur Rückführung illegal eingereister Personen vom vergangenen Freitag berichtet.

Miriam Lau (zeit.de) begrüßt inhaltlich die Neuregelungen des Migrationspaktes, die sie zusammenfasst mit: "Wer sich anstrengt, hat es künftig leichter, wer betrügt, schwerer." Kritisch dagegen kommentiert sie die Geschwindigkeit der Parlamentsberatungen. Gerade bei diesem Thema, das die Gesellschaft dermaßen in Aufregung versetze, sei Hektik geradezu undemokratisch. Auch Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) kritisiert das Verfahren. Es sei eines Parlaments unwürdig, wenn bei derart wichtigen Themen und bei so umfangreichen Regelungen im Ausschuss gerade drei Minuten pro Gesetz und Fraktion blieben. Die Eile sei nicht nötig gewesen und schade dem parlamentarischen Verfahren, so Geuther. Für Stefan Braun (Sa-SZ) zeigt der jetzt gefundene Kompromiss, dass die große Koalition durchaus noch in der Lage sei, erfolgreich zu arbeiten. Sollte es gelingen, das umzusetzen, was mit diesen Gesetzen beabsichtigt werde, dann habe das Paket das Potenzial, gefährliche Konflikte auf Dauer zu befrieden.

E-Evidence: lto.de (Markus Sehl) berichtet über das Mandat, das die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten erhalten hat, um mit den USA über ein neues Rahmenabkommen zum Austausch elektronischer Beweismittel zu verhandeln. Allerdings gebe es innerhalb der EU noch keine Einigung über ein entsprechendes unionsinternes Regelwerk, die Beratungen für die europäische E-Evidence-Verordnung laufen noch. Daher sehe das Bundesjustizministerium die jetzt kommenden Verhandlungen mit den USA auch mit Skepsis.

Zensus 2021: In der vergangenen Woche hat der Bundestag den Weg frei gemacht für eine umfassende Volkszählung im übernächsten Jahr. Das meldet lto.de. Wie schon beim Zensus 2011 sollen überwiegend bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Nur in Fällen, in denen die Daten nicht ausreichten, solle es stichprobenartige Befragungen der Bürger geben.

Strafhöhe für Drohungen: Jost Müller-Neuhof (tsp) begrüßt die Initiative Niedersachsens in der Frühjahrskonferenz der Justizminister, nach der der Straftatbestand der Bedrohung verschärft werden soll. Drohen sei Volkssport geworden, insbesondere der Umgang in den sozialen Netzwerken habe die Hemmschwellen herabgesetzt, meint Müller-Neuhof. Eine Strafverschärfung an dieser Stelle ergebe daher Sinn.

Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde: Laut lto.de und njw.de (Joachim Jahn) soll der Streitwert, ab dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zulässig ist, dauerhaft auf 20.000 Euro festgeschrieben werden. Die Regelung wurde eingeführt, um den BGH zu entlasten, gilt seit dem Jahr 2002 befristet und wurde im Laufe der Zeit immer wieder verlängert. In dem entsprechenden Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, dass es bei Zivilgerichten künftig eine stärkere Spezialisierung geben kann. zpoblog.de (Benedikt Windau) stellt insgesamt die geplanten Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) vor.

Verständliche Gesetzgebung: zeit.de widmet sich den Äußerungen des Bundesinnenministers in einem Video der ARD. Horst Seehofer (CSU) meinte darin zum Datenaustauschgesetz, das am Freitag im Rahmen des Migrationspaktes vom Bundestag verabschiedet wurde: "Man muss Gesetze kompliziert machen. Dann fällt das nicht so auf. Wir machen nichts Illegales, wir machen Notwendiges. Aber auch Notwendiges wird ja oft unzulässig infrage gestellt." Mehrere Abgeordnete des Bundestages reagierten mit Kritik auf die Aussagen. Seehofer relativierte daraufhin seine Bemerkungen, er habe sie "leicht ironisch" geäußert, sagte er gegenüber sz.de (Oliver Das Gupta/Nico Fried). faz.net (Hendrik Wieduwilt) erläutert, welche Mechanismen in das Gesetzgebungsverfahren eingebaut sind, damit Gesetze der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verständlichkeit entsprechen.

Justiz

LG Mainz zu SPD-Äußerungen im Mauss-Spendenskandal: Das Landgericht Mainz hat der rheinland-pfälzischen SPD-Landtagsfraktion recht gegeben und eine Unterlassungsklage abgewiesen, die sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit möglichen Parteispenden des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss bezog. Dass diese Spenden "Bezüge zu Fonds in Steuerparadiesen aufgewiesen haben, deren Existenz durch die so genannten Panama-Papers öffentlich geworden" sei, wertete Mauss als "rein politisch motivierte Erfindung, für die keinerlei Tatsachengrundlage vorhanden sei", berichtet der Spiegel (Jan Friedmann). Die Richter hingegen sahen darin eine wertende Zusammenfassung, die im "politischen Meinungskampf" zulässig sei.

OLG Düsseldorf – Verfahren um versuchten Giftanschlag: Die Sa-FAZ (Reiner Burger) berichtet über den Prozessbeginn um den versuchten Giftanschlag eines Kölner Ehepaars. Ein 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen, heißt es in der FAZ.

LG Chemnitz zur Tötung eines homosexuellen Mannes: Wegen Totschlags wurden am Freitag vom Landgericht Chemnitz drei Männer zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Die drei Täter hatten ihr homosexuelles Opfer im April 2018 in ein Abrisshaus auf einem Bahngelände in Aue gelockt und dort zu Tode geprügelt. Die Sa-FAZ (Stefan Locke) berichtet über die Entscheidung.

LG München I – "gekaufte" Internetbewertungen: Das Landgericht München I wird voraussichtlich dem Internetportal Holidaycheck in einer Klage gegen ein Marketingunternehmen, das vermutlich gekaufte bzw. gefälschte Bewertungen verwendet, recht geben. Das amerikanische Marketingunternehmen hat mittlerweile den Verkauf von Bewertungen auf Holidaycheck eingestellt, sei aber ansonsten weiter aktiv, zum Beispiel mit Bewertungen auf Amazon, heißt es in einem Artikel der Sa-FAZ.

LG Oldenburg zum Verfahren Nils H.: Die Sa-taz (Marthe Ruddat) blickt noch einmal auf die Entscheidung im Fall Nils H. zurück, der in der vergangenen Woche wegen 85-fachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Vermutlich werde H. in Verfahren gegen ehemalige Kollegen als Zeuge nochmals vor Gericht erscheinen, erklärt die Autorin.

VG Köln – AfD vs. Verfassungsschutz: Die AfD will erneut gerichtlich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen. Das meldet der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Diesmal geht es um Bemühungen des Bundesamtes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Die AfD will dem Bundesamt nun gerichtlich untersagen lassen, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen.

VG München zur Rechtsberatung für Flüchtlinge: Das Verwaltungsgericht München hat festgestellt, dass Rechtsberater von Amnesty International und dem Münchener Flüchtlingsrat keinen Anspruch darauf haben, in einem "Infobus" auf dem Gelände von Flüchtlingsunterkünften zu beraten. Das meldet die Sa-SZ (Berndt Kastner).

AG München zur Kamera in Wohngemeinschaftsräumen: lto.de berichtet über eine Entscheidung des Amtsgerichts München, das die Anbringung einer Kamera im Flur einer Wohngemeinschaft durch den Vermieter für widerrechtlich erklärte und den Mietern ein fristloses Kündigungsrecht einräumte. Zwar enthielt der Mietvertrag eine Klausel, die über eine "Kamera vor der Haustür" informierte, das Gericht allerdings ließ die Zimmertür eines Mieters, über der die Kamera angebracht worden war, nicht als "Haustür" gelten und stellte fest, dass der Vermieter die Anbringung der Kamera "nicht ansatzweise auf einen tragfähigen Grund" stützen könne.

Recht in der Welt

Rechtsstaatlichkeit in Europa: Ein weiteres Mal beklagt Maximilian Steinbeis im editorial seines verfassungsblog.de die fortschreitende Erosion der Rechtsstaatlichkeit in einigen europäischen Mitgliedstaaten. Teilweise verlaufe diese Entwicklung unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, zum Beispiel in Malta. Steinbeis berichtet in seinem Text von einem hochkarätig besetzten Workshop, der am vergangenen Freitag am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz stattfand und auf dem die Handlungsmöglichkeiten der EU diskutiert wurden. Die Toolbox der EU sei, entgegen manch anderslautender Meinung, durchaus gefüllt, so seine Feststellung.

Hongkong/China – Zusammenarbeit bei Strafverfolgung: In Hongkong haben Pläne für ein neues Gesetz, das die Überstellung von Hongkongern an die chinesische Justiz und die Beschlagnahme von Besitztümern erlauben würde, für Gegendemonstrationen gesorgt. Die Mo-FAZ (Friederike Böge) berichtet über den Widerstand, dem sich u.a. auch Beamte des Justizapparates angeschlossen haben.

Indien – Verurteilungen wegen Vergewaltigung und Mordes: Wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines achtjährigen Mädchens hat ein indisches Gericht sechs Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Drei der Männer waren Polizisten und hatten nach Überzeugung des Gerichts geholfen, Beweise zu vernichten, wie spiegel.de berichtet. Aufgrund dieses Falles hatte die indische Regierung nach landesweiten Protesten die Möglichkeit der Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern unter zwölf Jahren eingeführt.

Juristenausbildung

Studienfach Jura: lto.de (Sabine Olschner) gibt Tipps, für wenn ein Jurastudium geeignet sein könnte und wer die Wahl vielleicht noch einmal überdenken sollte.

Sonstiges

Vermögensabschöpfung: lto.de (Annelie Kaufmann) zieht ein erstes Fazit der Neuregelungen zur Vermögensabschöpfung, die vor zwei Jahren in Kraft getreten sind. Es zeichne sich ab, dass die Staatsanwaltschaften das Instrument der Vermögensabschöpfung nun tatsächlich stärker nutzten, allerdings werde aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei Vermögen aus kriminellen Machenschaften noch nicht in dem Umfang abgeschöpft, wie es möglich sei.

Geldwäsche: Im Interview mit der Sa-SZ (Jan Willmroth/Markus Zydra) erzählt der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler, warum Ermittlungen beim Verdacht der Geldwäsche schwierig seien. Er fordert, dass das Augenmerk mehr auf die international agierende Mafia gerichtet werden sollte, gegenüber den "Clans" sei sie das größere Problem.

§ 175 StGB: Die Mo-taz (Martin Reichert) erinnert an die Aufhebung des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) vor 25 Jahren* und auch daran, dass dieses offizielle Ende staatlicher Schwulenverfolgung in Deutschland vor allem auch der schwul-lesbischen Bürgerrechtsbewegung der DDR zu verdanken sei, der es gelungen war, eine Ausdehnung des bundesdeutschen § 175 StGB nach Ostdeutschland zu verhindern.

Forensischer Psychiater Henning Saß: Die Sa-Welt (Gisela Friedrichsen) porträtiert den forensischen Psychiater Henning Saß, der unter anderem Beate Zschäpe und jüngst Nils Högel im Auftrag des jeweiligen Gerichtes begutachtet hat.

Kai Ambos: "Nationalsozialistisches Strafrecht": Die Mo-SZ (Ronen Steinke) stellt ein neues Buch des Göttinger Rechtswissenschaftlers Kai Ambos vor, in dem dieser das Wirken mehrerer Strafrechtsprofessoren im Dritten Reich darstellt und erklärt, warum es vielen von ihnen nach 1933 nicht schwerfiel, sich der neuen Ideologie anzupassen.

Vom Schlachthof zum Wellnessbad: Vom Ende der kommunalen Schlachtbetriebe erzählt Martin Rath auf lto.de. Besiegelt wurde das nicht zuletzt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der vor 50 Jahren einem Schlachtermeister eine Entschädigung wegen der Schließung des Eckernförder Schlachthofes versagte. Der Metzger hatte geltend gemacht, die Stadt habe ihn durch die Schließung ihres Schlachthofs gleichsam enteignet.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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*Hier hieß es ursprünglich: "vor zwanzig Jahren". Korrigiert, 8.43 Uhr (mar)

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 11. Juni 2019: Erstes Strafverfahren nach neuem § 219a / E-Evidence-Verhandlungen mit USA / Fazit zur neuen Vermögensabschöpfung . In: Legal Tribune Online, 11.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35841/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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