Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2019: Trans­pa­ren­tere Inkas­so­ge­bühren / Mut­ma­ßungen zur Minis­terin-Nach­folge / Klage gegen EU-Urhe­ber­rechts­richt­linie

27.05.2019

Das Bundesjustizministerium will die Inkassokosten transparenter machen. Außerdem in der Presseschau: Überlegungen zur Nachfolge im Amt des Bundesjustizministers und Polen klagt gegen EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Thema des Tages

Inkassokosten: Das Bundesjustizministerium will Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten schützen und dazu noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das melden u.a. spiegel.de und Mo-Welt. "Wir werden bei den Gebühren einen engen Rahmen setzen, und wir werden mehr Transparenz schaffen", wird Justizstaatssekretär Gerd Billen zitiert. Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hatte im März bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Rechtspolitik

Barley-Nachfolge: lto.de (Markus Sehl) spekuliert, wer möglicherweise die Nachfolge Katarina Barleys (SPD) im Verbraucherschutz- und Justizministerium antreten könnte. Die Ministerin hatte angekündigt, am Wahlsonntag ihr Gesuch um Entlassung einzureichen. LTO erklärt, warum es nicht nur um den einen Posten, sondern gleich um ein ganzes Arrangement von Personalien innerhalb der SPD geht.

Gemeinnützigkeit: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, dass sich die Finanzministerkonferenz mit der Frage befasst, wie politisch als gemeinnützig geltende Vereine tätig sein dürfen. Anlass ist eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofs, in der die Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen Organisation Attac in Frage gestellt wurde. Die daraus zu ziehenden Konsequenzen werden jedoch von den Parteien unterschiedlich bewertet: SPD und Grüne fordern mehr Freiheiten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Union tritt eher für eine Beschränkung der Betätigungsfreiheit ein.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Laut Spiegel kooperieren Twitter, Facebook und andere soziale Netzwerke wenig mit den Ermittlungsbehörden. Das Magazin bezieht sich dabei auf Aussagen des Deutschen Richterbundes. Die Erwartung, durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnten Straftaten wie Volksverhetzung und Beleidigung besser verfolgt werden, habe sich nicht erfüllt, wird der Geschäftsführer des Verbands, Sven Rebehn, zitiert. Er fordere eine Gesetzesänderung, mit der Netzwerke verpflichtet werden, Bestandsdaten eines Nutzers bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben.

Datenaustausch Grenzen und Visa/EU-Polizeien: Die niederländische Rechtswissenschaftlerin Evelien Brouwer stellt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) zwei kürzlich verabschiedete Verordnungen vor, die den Austausch von Daten in den Bereichen polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit, Asyl und Migration verbessern sollen. Brouwer meint, dass die dort vorgesehene Interoperabilität zwischen den Informationssystemen, verbunden mit einem gegenseitigen Vertrauen, eine gefährliche Kombination bilden könne, wenn sie den staatlichen Behörden erlaube, sich auf Daten eines EU-Datensystems zu stützen, ohne den jeweils konkreten Einzelfall zu prüfen.

Justiz

EuGH – Europäisches Urheberrecht: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de melden, dass Polen gegen die unlängst verabschiedete EU-Urheberrechtsrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht hat. Die Richtlinie sichere nicht die richtige Balance zwischen Rechteinhabern und den Interessen der EU-Bürger bzw. den Unternehmen. Sie könne die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Binnenmarktes schädigen, Rechtsunsicherheit schaffen und Innovationen ausbremsen, so die Argumentation.

EuGH zur Arbeitszeiterfassung: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung. Er meint, das Urteil weise in die richtige Richtung, denn auch abschalten zu können sei ein Ausdruck von Freiheit, ein Akt der Souveränität.

BVerfG zur Sperrung von Social Media Accounts: Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen in einer Eilentscheidung Facebook dazu verpflichtet, die Seite der rechtspopulistischen Partei "Der III. Weg" bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen des Netzwerkes wieder zu ermöglichen. Jurastudent Erik Tuchtfeld analysiert auf verfassungsblog.de die Entscheidung und stellt sie in den Kontext von früheren Entscheidungen einiger Instanzgerichte zu Sperrungen einzelner Accounts in sozialen Netzwerken.

BAG zum Nachteilsausgleich bei Kündigung: Rechtsanwalt Hans-Peter Löw analysiert auf dem Handelsbatt-Rechtsboard eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, in der festgestellt wurde, dass einem gekündigten Arbeitnehmer ein Nachteilsausgleich nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und eine Sozialplanabfindung nicht parallel zu zahlen sind.

OLG Karlsruhe zum Ersatzanspruch für fehlerhaftes Dieselfahrzeug: Wie taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Klaus Hempel) und lto.de melden, hat das Oberlandesgericht Karslruhe in drei Fällen den Klagen von Käufern neuer Dieselfahrzeuge stattgegeben, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren. Die beklagten Autohäuser wurden zur Lieferung fabrikneuer, typengleicher Ersatzfahrzeuge aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges verurteilt. Die Karlsruher Richter folgten damit der Argumentation eines einschlägigen BGH-Hinweisbeschlusses vom Anfang des Jahres. Dort wurde bereits festgestellt, dass die Verpflichtung zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Fahrzeugs nicht unverhältnismäßig ist.

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage wegen Abgasbetrug: Laut Sa-FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) rechnet VW frühestens 2023 mit einem Urteil im Musterklageverfahren wegen des Abgasbetruges. Die Prozessvertreter des Autokonzerns erwarten vor 2024 deshalb auch keine Schadensersatzzahlungen durch VW und weisen darauf hin, dass dafür auch noch in jedem einzelnen Fall eine individuelle Leistungsklage durch den jeweiligen betroffenen Verbraucher erforderlich sei. Ein Vergleich zwischen VW, dem klagenden vzbv und dem ADAC sei "kaum vorstellbar", heißt es im Text.

OLG Köln zur Preisangabe für Kfz auf Onlineplattform: Das Oberlandesgericht Köln hat, wie lto.de meldet, der Klage gegen einen Kfz-Händler stattgegeben, der eine Limousine über eine Plattform verkaufen wollte. Der dort angegebene Preis sollte aber nur unter bestimmten Bedingungen, gelten, die sich erst nach mehrfachem Herunterscrollen unter dem Punkt "Weiteres" fanden. Die Preisangabe sei irreführend und daher unzulässig, da die Anzeige den Eindruck erwecke, dass das Fahrzeug von jedermann zu einem Preis von 12.490 Euro erworben werden könne, urteilten die Richter.

LG Berlin zur Twittersperre eines AfD-Accounts: Das Landgericht Berlin hat die Sperre eines AfD-Accounts wegen angeblicher Wahlbeeinflussung durch den Onlinedienst Twitter für rechtswidrig erklärt. Die Tweets seien als Meinungsäußerung und Parteipolitik selbst nach den Twitter-internen Regeln keine Wahlbeeinflussung, so das LG in seiner einstweiligen Verfügung, mit der Twitter aufgegeben wurde, den Account wieder freizuschalten. lto.de (Pia Lorenz) berichtet über die Entscheidung.

LG Köln – Glyphosat-Gutachten: Der Streit um die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens des Bundesamts für Risikobewertung wird vor Gericht ausgetragen. Am 6. Juni soll laut Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) die entsprechende mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln stattfinden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine Veröffentlichung des Gutachtens verhindern und beruft sich dabei auf das Urheberrecht. Allerdings wurde auf individuelle Anfragen das Papier bereits an etwa 40.000 Personen verteilt.

LG Köln – Streit um Burg Rheinfels: lto.de berichtet über einen Rechtsstreit zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und dem Land Rheinland-Pfalz. Der Nachkomme des früheren Herrscherhauses fordert mit seiner Klage den einstigen Familienbesitz in St. Goar am Rhein zurück. Allerdings ließ der Richter in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag seine Zweifel an der Aktivlegitimation des Ururenkels des letzten deutschen Kaisers erkennen. Eine Entscheidung soll laut LTO Ende Juni verkündet werden.

Recht in der Welt

Frankreich – Scheinbeschäftigung und Missbrauch von EU-Geldern durch Le Pen: Die frühere französische Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Marine Le Pen muss 300.000 Euro an das Parlament zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof hat laut lto.de jetzt eine entsprechende Entscheidung des Gerichtes der Europäischen Union bestätigt. Die Politikerin hatte für ihre Zeit als EU-Abgeordnete Gelder für eine parlamentarische Assistenz bewilligt bekommen, konnte aber nie nachweisen, eine solche wirklich beschäftigt zu haben.

EU-Parlamentswahl – Hürden für Briten: Der französische Rechtsprofessor Sébastien Platon beschreibt auf verfassungsblog.de, welche Schwierigkeiten Briten hatten, wenn sie an der Wahl zum Europaparlament im EU-Ausland, beispielsweise in Frankreich, teilnehmen wollten. Hier endete nämlich die Registrierungsfrist bereits am 31. März, einem Datum, an dem die Briten noch davon ausgingen, jetzt schon kein Mitglied der EU mehr zu sein.

Brasilien – Strafbarkeit der Homophobie: In Brasilien gilt Homophobie künftig als Straftat. Das hat laut Sa-SZ (Christoph Gurk) das Oberste Gericht des Landes festgestellt. Obwohl seit 2013 gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkannt sind und homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen, stirbt durchschnittlich alle 23 Stunden ein Mensch durch Gewalt wegen seiner sexuellen Orientierung. Experten und Menschenrechtler geben dabei ultrakonservativen Politikern eine Mitschuld am Anstieg der Gewalt, allen voran dem derzeitigen brasilianischen Präsidenten Bolsonaro.

USA – Anti-Abtreibungsgesetze: In den USA haben mehrere Bundesstaaten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbrüche erlassen. Die Sa-SZ (Marie Schmidt) befasst sich aus diesem Anlass mit der wegweisenden Entscheidung Roe vs. Wade aus dem Jahr 1973, durch die Frauen ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch eingeräumt wurde und die jetzt durch die konservative Mehrheit am U.S. Supreme Court widerrufen werden könnte Die Autorin stellt Norma McCorvey, die unter dem Pseudonym "Jane Roe" amerikanische Rechtsgeschichte schrieb, vor.

USA – Anklageerweiterung gegen Assange: Die US-Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen Julian Assange erheblich erweitert und wirft dem 47-Jährigen nun auch Spionage vor. Das melden u.a. die Sa-SZ (Hubert Wetzel), die Sa-FAZ (Andreas Ross) und die Sa-taz. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit, heißt es in der taz.

Das meint auch Nicolas Richter (Sa-SZ). Die Regierung Trump, die für diese Anklage verantwortlich sei, ziele mit der Anklageerweiterung auf die freie Presse insgesamt. Die britische Justiz müsse eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten deswegen klar ablehnen.

Ukraine/Russland – Streit um verhaftete Seeleute: Wie die Mo-SZ (Florian Hassel), die Mo-FAZ und die Mo-taz (Bernhard Clasen) melden, hat der Internationale Seegerichtshof in Hamburg Russland per Eilentscheidung dazu verpflichtet, drei ukrainische Kriegsschiffe und 24 Besatzungsmitglieder freizugeben. Russische Grenzschützer hatten diese am 25. November 2018 widerrechtlich im Schwarzen Meer, nahe der von Russland annektierten Krim angegriffen und verhaftet. Russland hat allerdings angekündigt, das Urteil nicht umzusetzen. Moskau verneint laut Mo-FAZ schon eine Zuständigkeit des Seegerichtshofes.

Sonstiges

Europäische Netzpolitik: netzpolitik.org (Alexander Fanta/Ingo Dachwitz u.a.) betrachtet noch einmal die europäische Netzpolitik der zu Ende gehenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments. Als "Wechselbad der Gefühle" bezeichnen die Autoren die in Brüssel gestarteten Initiativen zum Beispiel zum Datenschutz, im digitalen Wettbewerbsrecht und zum Urheberrecht, Stichwort Uploadfilter.

Ein Jahr DSGVO: Die Datenschutzgrundverordnung ist vor einem Jahr europaweit in Kraft getreten. Die Sa-SZ (Helmut Martin-Jung) zieht eine erste, allerdings nicht sonderlich positive Bilanz: Sie sei zwar besser als ihr Ruf, aber viel zu bürokratisch und an vielen Stellen schwammig formuliert. Auch netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) meint, dass Verstöße gegen die DSGVO weiterhin an der Tagesordnung seien – sei es bei Facebook oder bei der Sparkasse. Auch im Netz hätten Menschen weiterhin oft keine Wahl, als sich dem Tracking zu beugen oder selbst Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Onlinemagazin hat Experten aus der digitalen Zivilgesellschaft gefragt, wie sie die ersten 365 Tage bewerteten und wie es mit dem europäischen Datenschutz weitergehen müsse.

Anwaltliches Selbstmarketing: Warum anwaltliches Selbstmarketing wichtig ist, erläutert die Rechtsanwältin und Businessberaterin Anja Schäfer auf lto.de. Das eigene Potenzial zu kennen, eigene Erfolge wertzuschätzen und diese in einem zweiten Schritt anderen zu kommunizieren, seien Erfolgsfaktoren mit langer Wirkung, sagt die Mentorin.

Von Sicherheit und Freiheit im Rechtsstaat: Warum Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden können, erläutert der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne. Er konstatiert eine Legitimationskrise des Strafrechts und appelliert, Gerichte als Institutionen des Rechtsstaates nicht zu schwächen. Fischer richtet sich dabei insbesondere gegen die" skandalöse Tendenz vieler Polizeiführungen, sich öffentlich durch Beschimpfung, Abwertung und den Vorwurf eines angeblichen Versagens der Justiz wichtig zu machen" und meint auch, dass Strafverteidiger-Organisationen sich genauer und öffentlich überlegen sollten, wo die Grenze zwischen ritualisierter Larmoyanz und honorargesteuerter Geschmeidigkeit verlaufe und dass Rechtspolitiker nicht – zum Schaden für das Gemeinwesen – der Zerstörung prozeduraler Formen das Wort reden sollten.

70 Jahre Grundgesetz: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet vom Bürgerfest, mit dem das Bundesverfassungsgesetz den 70. Geburtstag des Grundgesetzes feierte und bei dem die Richter einen Einblick in ihre Alltagstätigkeit erlaubten. Insgesamt 5.000 Besucher drängten sich den Tag über durchs Gericht.

Zeit.de beleuchtet in zwei Beiträgen die Auswirkungen der Verfassung auf andere Länder: Dieter Goswinkel, Leiter des Centers for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, erläutert, warum vor allem der Grundsatz der Menschenwürde kopiert wurde. Lisa Caspari hat den taiwanesischen Juristen Chien-Liang Lee befragt, warum das Grundgesetz so viele Fans in Taiwan hat.

"Der Fall Collini": Die emeritierte Rechtsprofessorin Ingeborg Puppe, hat sich den Film "Der Fall Collini" nach einem Roman von Ferdinand von Schierach angeschaut und stellt auf lto.de zahlreiche historische und rechtliche Unwahrheiten fest. Die Romanvorlage wie auch der Film beschäftigen sich mit dem Versagen der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen. Aber mit einer Verzeichnung der Regeln unserer Prozessordnung, dramatischer Effekthascherei und Emotionalisierung sowie der Verbreitung historischer Unwahrheiten über unsere Gesetzgebungsorgane sei der Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Nachkriegsgeschichte ein Bärendienst erwiesen, kritisiert die Strafrechtlerin.

Tag der vermissten Kinder: Anlässlich des Tages der vermissten Kinder, der jährlich am 25.Mai begangen wird, spricht sich Martin Rath auf lto.de dafür aus, statt einen Gedenktag zu begehen, die Rechtsnormen wie auch die zugehörige Dogmatik daraufhin zu prüfen, ob sie systematisch Würde und Eigenwert des Kindes schützen – und nicht die possessiven Vorstellungen der Eltern.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2019: Transparentere Inkassogebühren / Mutmaßungen zur Ministerin-Nachfolge / Klage gegen EU-Urheberrechtsrichtlinie . In: Legal Tribune Online, 27.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35603/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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