Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Mai 2019: Videoskandal in Öst­er­reich / Schweizer Abstim­mung über Waf­fen­recht / Mehr neue Anwäl­tinnen als Anwälte

20.05.2019

Hat der Videoskandal in Österreich neben politischen auch juristische Konsequenzen? Außerdem in der Presseschau: Die Schweiz hat über ein schärferes Waffenrecht abgestimmt und erstmals wurden mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen.

Thema des Tages

Österreich – Videoskandal um Vizekanzler: In Österreich haben nach der Veröffentlichung eines versteckt aufgenommenen Videos, das die beiden FPÖ-Politiker Hans-Christian Strache und Johann Gudenus im Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchin zeigt, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundespräsident Alexander van der Bellen Neuwahlen angekündigt. Die Mo-SZ (Leila Al-Serori/Oliver Das Gupta u.a.) untersucht, inwieweit sich Strache und Gudenus mit ihren Äußerungen in dem Video strafbar gemacht haben könnten. Was die beiden Politiker einer vermeintlich reichen Russin 2017 auf Ibiza in Aussicht gestellt haben, wäre – im Fall einer Umsetzung – mutmaßlich illegal gewesen, heißt es in der SZ. Die SPÖ habe die FPÖ-Politiker bereits bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt.

Kritisch zur Veröffentlichung des Videos hat sich am Wochenende der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink geäußert. "Wenn wir politische Gegner hintergehen, ihre Privatsphäre verletzen und sogar kriminelles Unrecht begehen, schaden wir letzten Endes unserer politischen Kultur und damit uns allen", meinte er auf Twitter laut einer Meldung auf welt.de.

Rechtspolitik

Wahlrecht: Der Bundestag hat, wie lto.de und die Sa-FAZ (Marlene Grunert) melden, das Wahlrecht geändert, so dass künftig auch jene Bürger, für die eine Betreuung in allen Lebensbereichen bestellt wurde, an Wahlen teilnehmen dürfen. Die Neuregelung ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das einen Wahlausschluss der Betroffenen für verfassungswidrig erklärt hatte. Neben vollbetreuten behinderten Menschen wird auch Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind und bisher ebenfalls von Wahlen ausgeschlossen waren, das Wahlrecht zuerkannt.

Europawahl: lto.de (Annelie Kaufmann) hat sich die Programme der Parteien zur Europawahl angeschaut und analysiert deren rechtspolitische Aussagen. Schwerpunkte dabei sind die innere Sicherheit, das Asylrecht, der Zuschnitt der künftigen europäischen Staatsanwaltschaft sowie Datenschutz und Verbraucherrechte.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Telepolis (Peter Mühlbauer) berichtet von einem Gesetzesvorstoß der FDP für eine Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und die Schaffung eines "Meinungsdurchsetzungsgesetzes". Angesichts der jüngsten Sperrungen von Accounts auf der Social Media Plattform Twitter beklagte die Europawahlspitzenkandidatin Nicola Beer, dass Anbieter Sozialer Netzwerke versuchten, Beschwerden und weitere Gesetzgebung zu vermeiden und im Zweifelsfall auf Kosten der Meinungsfreiheit lieber einmal zu viel als zu wenig löschen. Der Bundestags-Rechtsausschuss hatte in der vergangenen Woche eine Anhörung zum NetzDG durchgeführt, bei der zahlreiche Experten Änderungen am derzeitigen Gesetz forderten.

Darknet: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert den Entwurf eines Gesetzes, mit dem der Bundesrat gegen Webseiten im Darknet vorgehen will. Durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, sagte Kelber der Mo-SZ (Max Muth). Der Datenschützer warnte, dass, sollte das Gesetz kommen, sich alle Anbieter von Anonymisierungssoftware künftig Gedanken machen müssten, ob ihre Dienste bald für illegal erklärt werden.

Kinderrechte in das Grundgesetz: Die aktuelle Diskussion darüber, ob Kinderrechte in das Grundgesetz übernommen werden sollen und wenn ja, in welcher Form, stellt die Mo-SZ (Annette Zoch) dar. Seit Juni vergangenen Jahres berät eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Familien- und Justizministerien von Bund und Ländern sowie des Bundeskanzleramts über Vorschläge, wie sich dieses Vorhaben umsetzen lässt. Deren Abschlussbericht wurde kürzlich vorgelegt.

Waffenrecht: Im Interview mit dem Spiegel (Annette Bruhns) erzählt die Soziologin Marie Christine Bergmann anlässlich der von einigen Bundesländern angeregten Verschärfung des Waffenrechts über die Verbreitung von Waffen unter Jugendlichen und mögliche Ursachen für einen Anstieg bei der Zahl mitgeführter Messer. Einige Bundesländer wollen Messerstechereien verhindern, indem sie Waffenverbote an stark frequentierten öffentlichen Orten verhängen.

Kopftuchverbot für Kinder: Nachdem in Österreich kürzlich Mädchen an Grundschulen das Tragen von Kopftüchern untersagt wurde, wird auch in Deutschland über die Möglichkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung diskutiert. Laut Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Peter Carstens) hat sich Bundesjustizministerin Katarina Barley dagegen ausgesprochen und plädiert eher dafür, "Mädchen darin zu stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen". Befürwortet wird es dagegen vom CDU-Bundestagsabgeordneten und Innenpolitiker Armin Schuster.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass man über ein klares Zeichen des Staates, wie es Österreich jetzt gesetzt habe, durchaus nachdenken könne. Verbote seien ein letztes Mittel – das man dann aber auch durchsetzen müsse.

Mietendeckel: Die FAS (Judith Lembke) untersucht die Frage nach der Zulässigkeit eines Mietendeckels. Über die Möglichkeiten, Mietsteigerungen für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern, wird derzeit in verschiedenen Großstädten debattiert, u.a. in Berlin, Frankfurt a. M. und München. Die FAS stellt den Diskussionsstand dar.

Bundespolizeigesetz: Laut Spiegel (Andreas Ulrich) soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums die Bundespolizei mit weiteren Befugnissen ausgestattet werden. So sollen künftig Telekommunikationsdaten gespeichert werden können und die Möglichkeiten zur Wohnraumüberwachung ausgeweitet werden.

Bahn-Verspätungsentschädigung: Entgegen den Forderungen des Europäischen Parlamentes will der EU-Ministerrat die Entschädigungen bei Bahnverspätungen nicht erhöhen, sondern auf dem bisherigen Niveau halten. Außerdem will der Ministerrat die Ausnahmen, unter denen überhaupt keine Entschädigungen zu zahlen sind, für bestimmte Fälle der "höheren Gewalt" erweitern. Wann allerdings die neuen Regelungen in Kraft treten, ist laut dem entsprechenden Artikel der Mo-FAZ (Hendrik Kafsack) noch unklar.

Justiz

BAG zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: Die beiden Rechtsanwälte Wolfgang Schelling und Christian Kurz erläutern auf lto.de eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, in der betriebsbedingte Kündigungen auch gegenüber schwerbehinderten Menschen für zulässig erklärt werden. Zweck des Beschäftigungsanspruchs aus § 164 SGB IX ist nicht, schwerbehinderte Menschen generell vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu schützen, sondern lediglich ihnen einen behinderungsgerechten Zugang zu einer Beschäftigung zu ermöglichen.

GBA – Oktoberfest-Anschlag: Die 2014 wiederaufgenommenen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 1980 werden voraussichtlich erneut eingestellt. Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) erläutert in einem ausführlichen Artikel noch einmal die Ergebnisse der Ermittlungen und auch die Grenzen, an die die Ermittler gestoßen sind.

AG München zu privaten Kameraaufzeichnungen: lto.de berichtet über eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach ein Nachbar nicht dulden muss, dass auf dem nebenanliegenden Grundstück eine Videokammer installiert ist, die auch sein Grundstück erfasst. Dabei sei auch unerheblich, so das Gericht, ob die Kamera überhaupt laufe.

LG Dessau-Roßlau zum Todesfall von Köthen: Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte einen Fall aus Köthen zu entscheiden, in dem, vergleichbar dem Fall aus Chemnitz, ein Deutscher während einer Auseinandersetzung mit zwei Ausländern zu Tode kam. Auch nach dem Tod von Markus B. versammelten sich tausende Menschen, darunter zahlreiche NPD-Politiker und Neonazis, wie die Sa-SZ (Antonia Rietzschel) und die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) berichten. Die beiden angeklagten Afghanen wurde jetzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil das Opfer nicht direkt durch Schläge, sondern auf Grund eines angeborenen Herzfehlers verstarb. Auch während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Gerichtssaal.

LG Detmold – Fall Lügde: Das Landgericht Detmold hat sich zu den Anklagen im Fall Lügde geäußert, wie die Sa-SZ (Jana Stegemann) und spiegel.de berichten. Allein dem Hauptverdächtigen werden fast 300 Fälle u.a. des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Insgesamt sprachen die Ermittler bisher immer von tausendfachem mutmaßlichem Missbrauch. Offensichtlich fokussiere sich die Staatsanwaltschaft jetzt aber nur auf Fälle, für die eindeutige Beweise und übereinstimmende Zeugenaussagen vorlägen, heißt es in der SZ.

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Antisemitismus: Laut einer Meldung des Spiegels (Ralf Neukirch) hat sich Bundesjustizministerin Katarina Barley dafür ausgesprochen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen, die gezielt gegen Hass und Gewalt gegen Juden vorgehen sollen. Die Täter müssten mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Verantwortung gezogen werden, wird die Ministerin zitiert.

Recht in der Welt

Schweiz – Abstimmung über Waffenrecht: Bei einem Referendum in der Schweiz hat die Mehrheit der Bevölkerung für ein strengeres Waffenrecht gestimmt. Die Gesetzesänderung ist eine Angleichung an EU-Recht und notwendig, damit die Schweiz weiterhin Teil des Schengen-Raums bleiben kann. U.a. zeit.de, Mo-SZ (Isabel Pfaff) und die Mo-taz (Andreas Zumach) und Mo-FAZ (Johannes Ritter) berichten über die Abstimmung und deren Hintergründe.

USA – Weinstein-Anwalt verliert Posten: Auch die Mo-FAZ (Marcus Jung) berichtet jetzt, dass Roland Sullivan, einer der Strafverteidiger von Harvey Weinstein seinen Posten als Dekan an der renommierten Harvard Universität ab Juli, nach Protesten von Studenten, nicht mehr ausüben wird. Für viele Harvard-Studenten war es unvorstellbar, dass Sullivan sie während des Studiums betreuen und in Konflikten beraten und gleichzeitig als Strafverteidiger einen mutmaßlichen Vergewaltiger vertreten sollte, erläutert die FAZ den Protest.

USA – Abtreibungsrecht: Die juristische Referendarin Claire Lops schaut sich auf verfassungsblog.de an, wie sich das in der Entscheidung Roe vs. Wade niedergelegte Recht auf Abtreibung entwickeln könnte, nachdem in einigen Staaten, unter anderem in Alabama, strenge Abtreibungsgesetze verabschiedet wurden.

Sonstiges

Mehr neuzugelassene Anwältinnen als Anwälte: Die Sa FAZ (Marcus Jung) berichtet über eine Studie des Soldan-Instituts, derzufolge 2017 erstmals mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen wurden. "Es ist ein Trend, der sich im internationalen Arbeitsmarkt für Juristen seit Längerem abzeichnet. Im Vergleich der Industrienationen ist die deutsche Anwaltschaft aber besonders dominant von Männern geprägt, das wird sich sukzessive ändern", wird Matthias Kilian vom Soldan-Institut im Artikel zitiert.

Polizeikompetenzen beim Einsatz von Staatstrojanern: Auf netzpolitik.org erläutern Rechtsanwalt Benjamin Derin und der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian J. Golla, die sehr begrenzten Kompetenzen der Polizei beim Einsatz von Staatstrojanern. So ist für sie das Aufspielen von Schadsoftware rechtswidrig, Beamte dürfen keine Wohnung betreten, um Schadsoftware zu installieren und auch das Offenhalten und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken ist unzulässig.

Compliance in Unternehmen: lto.de stellt den Whistleblowing Report 2019 vor. Danach sind bei deutschen Unternehmen mit gut 43 Prozent am häufigsten Compliance-Probleme aufgetreten, gefolgt von den britischen (40 Prozent), französischen (38 Prozent) und Schweizer Unternehmen (35 Prozent). Den finanziellen Schaden durch Missstände beziffern 17 Prozent der betroffenen Unternehmen auf mehr als 100.000 Euro.

Rüstungsexporte: In einem Gastbeitrag für die Sa-SZ fordert der frühere Bundesminister Burkhard Hirsch, dass über Rüstungsexporte die ganze Regierung entscheidet, so wie es das Grundgesetz seit 70 Jahren fordere. Der Bundessicherheitsrat, der diese Entscheidungen derzeit trifft, habe kein gesetzliches Fundament, kritisiert Hirsch.

70 Jahre Grundgesetz: Auf lto.de setzt Professor Felix Hanschmann) mit seinem Beitrag die Artikelserie zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes mit Ausführungen zu Artikel 7 und den darin enthaltenen Regelungen zum Schulwesen fort. Im Artikel 6-Interview mit lto.de (Pia Lorenz) spricht sich die frühere BVerfRin Christine Hohmann-Dennhardt u.a. dafür aus, den Familiengerichten die Zuständigkeit auch für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme durch die Jugendämter zu übertragen. lto.de (Maximilian Amos) analysiert das Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit des Artikel 5 und der "political correctness".

Die Sa-taz (Christian Rath) stellt die wichtigsten Grundgesetz-Artikel, die wichtigsten Verfassungsänderungen und die wichtigsten Innovationen des Bundesverfassungsgerichts vor. Die WamS (Jacques Schuster) wirft einen Blick zurück auf die größten Herausforderungen des Grundgesetzes.

70 Jahre Grundgesetz - Interviews: Im Interview mit deutschlandfunk.de (Stephan Detjen) spricht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier über Parallelen und Unterschiede zwischen dem Grundgesetz und der Verfassung der Weimarer Republik, zu den jüngsten Attacken der AfD auf ihn während der Bundestagsdebatte zum Grundgesetzjubiläum und über aktuelle Fragen, denen er sich in der kommenden Woche bei der von ihm ausgerichteten "Geburtstagskaffeetafel" stellen wird müssen.

Im Interview mit der Sa-BadZ (Christian Rath/Thomas Fricker) spricht Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, u.a. darüber, wie das Gericht das Grundgesetz konkretisiert und wie vorhersehbar die Verhältnismäßigkeitsprüfung verläuft. Voßkuhle lobt die politische Klasse in Deutschland und warnt vor zu großer Ungleichheit in der Gesellschaft.

Die Samstags-FAZ (Claudius Seidl) hat den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm zur Würde des Menschen und ihrer grundgesetzlich statuierten Unantastbarkeit befragt. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier, äußert sich in seinem Gespräch mit dem Handelsblatt (Heike Anger) skeptisch zu den Überlegungen, Wohnungsunternehmen zu enteignen und kritisiert den Gesetzgeber, der in vielen Fällen bestimmt in der Lage gewesen wäre, "Verfassungsverstöße zu vermeiden und es nicht auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht ankommen zu lassen". Die Wams (Jacques Schuster) hat ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio zur derzeitigen Verfasstheit des Grundgesetzes geführt.

Vom "Rechtsempfinden der Bevölkerung": Herbert Reul, nordrhein-westfälischer Innenminister, hatte im vergangenen Jahr für Diskussionsstoff gesorgt, als er an Richter appellierte, "immer auch im Blick (zu) haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen". Martin Rath beleuchtet auf lto.de die Bedeutung der Gefühle für das Recht.

Das Letzte zum Schluss

Lachen und Weinen im Arbeitszeugnis: Von einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Kiel berichtet Professor Arnd Diringer auf Expertenforum Arbeitsrecht: Ein Arbeitgeber hatte in die Unterschrift seines Namens auf dem Zeugnis eines Arbeitnehmers einen Smiley integriert, allerdings einen, der nicht lacht. Das gehe so nicht, so das Arbeitsgericht Kiel. Auch wenn der Arbeitgeber belegen konnte, dass er auch sonst im Geschäftsverkehr mit einem Smiley unterschreibe, so müsse er doch, wenn er sonst – wie hier – einen positiven Smiley benutze, dies auch beim Zeugnis des Arbeitnehmers tun.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Mai 2019: Videoskandal in Österreich / Schweizer Abstimmung über Waffenrecht / Mehr neue Anwältinnen als Anwälte . In: Legal Tribune Online, 20.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35465/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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