Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Mai 2019: Rück­zah­lung bei Miet­preis­brem­se / Ände­rungen im Waf­fen­recht / Erste Mus­ter­fest­stel­lungs­klage im Miet­recht

13.05.2019

Justizministerin Barley will die Mietpreisbremse sachlich und zeitlich ausweiten. Außerdem in der Presseschau: Der Bundesrat diskutiert neue Verbotsregelungen im Waffenrecht und im Mietrecht wurde die erste Musterfeststellungsklage erhoben.

Thema des Tages

Mietpreisbremse: Laut zeit.de will Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse ändern und in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Vermieter sollen danach künftig auch vor dem Datum der Rüge seitens des Mieters zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzahlen müssen. Außerdem soll die bisher bis 2020 geltende Regelung bis 2025 verlängert werden.

Rechtspolitik

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse bei Wohnungseinbruch: Laut Spiegel (Ralph Neukirch) soll künftig eine Telekommunikationsüberwachung auch beim Verdacht auf Einbruch möglich sein. Bisher konnten E-Mails oder Anrufe nur überwacht werden, wenn die Einbrüche mutmaßlich durch eine Bande begangen wurden. Nach einer Einigung des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums soll der Eingriff in Zukunft auch bei mutmaßlichen Serieneinbrechern angewendet werden können.

Waffenrechtsänderung: Bild.de meldet, dass Niedersachsen und Bremen das Waffenrecht ausweiten möchten. Dem Bundesrat liege ein entsprechender Gesetzentwurf vor, nach dem das Mitführen von Klingen beispielsweise in Einkaufszentren, an Bahnhöfen, Haltestellen und bei Großveranstaltungen verboten sein soll.

Helene Bubrowski (Mo-FAZ) meint, dass die Forderung nach "messerfreien Zonen" überfällig sei. Messer hätten im Umfeld von Schulen und Kindergärten nichts zu suchen.

Cyberkriminalität: Wie der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt/Marcel Rosenbach) und ausführlicher die Sa-SZ (Ronen Steinke/Georg Mascolo) berichten, gibt es in der Bundesregierung Streit über die Zulässigkeit von sogenannten Gegenschlägen bei Cyberangriffen. Das Bundesjustizministerium blockiert danach ein Vorhaben, das "Hackbacks" ermöglichen soll. Danach dürfte der Bundesnachrichtendienst künftig im Fall groß angelegter Attacken in ausländische Computerserver eindringen und diese lahmlegen. Kritiker befürchten, dass damit die Trennung zwischen Geheimdienst- und Polizeiarbeit aufgeweicht würde.

Einbürgerungsrecht: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert das Vorhaben der großen Koalition, eine Einbürgerung auszuschließen, wenn eine Mehrehe vorliegt. Der Autor meint, die Frage der Zulässigkeit von Mehrehen habe weniger mit Recht als vielmehr mit Kultur und Sitte zu tun. Im Übrigen würde eine Politik, die sich, wie eine bayerische Bundesratsinitiative, der "Bekämpfung von Mehrehen" verschreibe, am Ende oft die Frauen treffen.

Rechtsanwaltsvergütung: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, in dem diese eine Koppelung der Anwaltsvergütung an einen Index forderte. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) hatten laut einer Meldung von lto.de zuvor noch einmal ihre Forderungen nach einer zeitnahen linearen und strukturellen Anpassung der Gebühren bekräftigt. Die beiden Berufsorganisationen überreichten Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bereits im April 2018 einen entsprechenden Forderungskatalog.

Legal Tech: Die FDP-Fraktion hat im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der neue Regelungen für Legal-Tech-Unternehmen schaffen soll. Das Hbl (Heike Anger) stellt den Vorschlag vor. Für entsprechende Unternehmen soll danach ein Erlaubnistatbestand im Rechtsdienstleistungsgesetz geschaffen und Erfolgshonorare sollen grundsätzlich – also auch für Rechtsanwälte selbst – zulässig werden.

Justiz

BVerfG zur Abschiebung Sami A.: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des mutmaßlichen tunesischen Islamisten Sami A. gegen die Aufhebung eines Abschiebeverbotes nicht zur Entscheidung angenommen, meldet lto.de. Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer die Entscheidung.

OLG München – Erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht: Der Münchener Mieterverein hat die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht erhoben. Es geht um eine Modernisierung und die Umlage der entsprechenden Kosten. Die Vermieterin – eine Immobilien-GmbH – hatte die Maßnahmen im Dezember 2018, also kurz vor Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse angekündigt. Da aber die Modernisierungen erst 2021 beginnen, will der Mieterverein vom Oberlandesgericht München feststellen lassen, dass die entsprechenden Mieterhöhungen dem neuen Recht unterliegen. Die Mo-SZ (Kassian Stroh) berichtet im Teil "München und Region" den Sachverhalt der Klage.

OVG Niedersachsen zum Streckenradar: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die sogenannte "section control", eine Radaranlage, die die Durchschnittgeschwindigkeit von Fahrzeugen in einem ganzen Streckenabschnitt erfasst, für unzulässig erklärt. Das meldet lto.de. Die Erfassung greife in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht ein, so die Vorinstanz, deren Entscheidung jetzt durch das OVG bestätig wurde.

OVG Thüringen zur Handschlagverweigerung gegenüber NPD-Stadträten: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Bürgermeister verpflichtet sind, neuen Stadträten, unabhängig von der Parteizugehörigkeit förmlich die Hand zu geben. Konkreter Hintergrund ist ein Fall aus Eisenach, heißt es bei lto.de, die über die Entscheidung berichtet: Dort hatte sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) geweigert, den 2014 neu gewählten Stadträten der rechtsextremen NPD die Hand zu geben. Das OVG meinte nun, dass sich aus dem Wortlaut von § 24 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung eine eindeutige und unmissverständliche Pflicht des Bürgermeisters ergebe, neu gewählte Stadtratsmitglieder durch Handschlag zu bestätigen.

OVG NRW – Fahrverbote: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen befasst sich derzeit mit der Frage, ob künftig in 14 Städten des Landes Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gelten sollen. Worum genau es in dem Verfahren geht und welche Tendenzen das Gericht erkennen ließ, erläutert Die Mo-SZ (Christin Wernicke).

LG Potsdam – Sicherungsverfahren für Silvio S.: Das Landgericht Potsdam prüft derzeit, laut einer Meldung der Sa-SZ (Thorsten Schmitz), erneut, ob der zweifache Kindermörder Silvio S. nach seiner lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung kommt. Der Bundesgerichtshof hatte auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin die erste Entscheidung aufgehoben, weil die Potsdamer Richter nicht ausreichend berücksichtigt hätten, dass S. beide Taten binnen kurzer Zeit und sehr brutal verübt hatte.

Amtsgericht Amberg* zu Angriff auf Passanten: Das Amtsgericht Amberg* hat in seiner Entscheidung um vier Asylbewerber, die im Dezember 2018 im oberpfälzischen Amberg wahllos Passanten beleidigt und verprügelt hatten, die Geständnisse der Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Drei aus Afghanistan stammende Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen von sechs bis 13 Monaten, der als Haupttäter angesehene Mann aus dem Iran muss für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis, melden Sa-taz (Patrick Guyton) und Sa-FAZ (Timo Frasch). Die zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahre alten Männer hatten im Prozess nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in dem der Strafrahmen eingegrenzt wurde, ein Geständnis abgelegt und die Geschädigten um Entschuldigung gebeten.

AG Köln zu Diebstahl von Richter-Bildern: Der Spiegel (Felix Hutt) erläutert noch einmal, worum es bei der Entscheidung des Amtsgerichts Köln ging, in der Michael Watzinger zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er vier Bilder des Malers Gerhard Richter aus dessen Altpapiertonne gestohlen hatte.

LG München I – VorsR'inLG Elisabeth Ehrl: Die Mo-SZ (Susi Wimmer) porträtiert im Teil "München und die Region" Elisabeth Ehrl, erste Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer am Landgericht München I und stellt dabei den Stand der personellen Gleichstellung in der Münchener Justiz insgesamt dar.

Recht in der Welt

Lettland – Urteil gegen Maksim Koptelov: Der Rechtsberater der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament Aleksejs Dimitrovs erläutert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), warum er meint, dass die Verurteilung des russischstämmigen Maksim Koptelov, die kürzlich durch den Obersten Gerichtshof Lettlands bestätigt wurde, gegen europäische und internationale Menschenrechte und auch gegen die Rechtsprechung des lettischen Verfassungsgerichtes verstößt. Koptelov hatte dazu aufgerufen, Unterschriften für eine Wiedereingliederung Lettlands in die Russische Föderation zu sammeln.

USA – Urteil gegen Hochstaplerin: Mindestens vier Jahre Haft erwarten laut Sa-FAZ, Sa-SZ und spiegel.de die deutsche Hochstaplerin Anna Sorokin. Ein Gericht in New York verurteilte die Achtundzwanzigjährige am Donnerstag zu vier bis zwölf Jahren Haft, weil sie von Banken, Hotels und Bekannten mehr als 275.000 Dollar erschwindelt hatte. Im Interview mit der "New York Times" relativierte Sorokin ihre vor Gericht gezeigte Reue wieder. "Es tut mir nicht leid" wird Sorokin auf spiegel.de zitiert.

Malaysia – Internationaler Strafgerichtshof: Auf verfassungsblog.de untersucht der DAAD-Rechtsdozent Lasse Schuldt (in englischer Sprache), warum Malaysia seine Unterschrift unter das Römische Statut nur einen Monat nach der Unterzeichnung wieder zurückgezogen und ob das möglicherweise mit politischem Druck aus den USA zu tun hat. Schuldt erklärt, warum auch die Spannungen zwischen Regierung und Königshaus dabei eine Rolle spielen.

Malta – Prozess gegen "Lifeline"-Kapitän: Die Mo-taz weist auf die bevorstehende Urteilsverkündung im Verfahren gegen den Kapitän eines Flüchtlingsrettungsschiffes hin. Ihm wird vorgeworfen, das Schiff der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" fehlerhaft registriert zu haben.

Russland – Ökonomin fordert Rechtsreform: Im Interview mit der Mo-SZ (Silke Bigalke) fordert die Moskauer Ökonomin Natalja Akindinowa eine Rechtsreform für ihr Land. Heute würden Strafverfahren gegen Geld eingeleitet und gegen Geld abgeschlossen. Das sei ein Business. In vielem seien Richter und Staatsanwälte korrumpiert, kritisiert sie.

Juristische Ausbildung

Rechtsfakultät in Leipzig: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa Striegler erläutert auf lto.de, was die Schließung der Dresdner Jurafakultät für den einzig verbliebenen sächsischen Studienstandort für Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig bedeutet. Unter anderem soll die Fakultät erweitert und die Bibliothek ausgebaut werden.

Sonstiges

Seehofers "Rücknahmekompromiss" 2018: Rechtsprofessorin Anna Lübbe betrachtet auf verfassungsblog.de noch einmal den "Asylstreit" im vergangenen Jahr. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte gefordert, Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze zurückweisen zu dürfen.

Bisheriger RAK-Präsident in Düsseldorf bestätigt: Wie lto.de meldet, wurde der bisherige Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Herbert Schons, vom Kammervorstand wiedergewählt. Schons war, wie es bei LTO heißt, in die Kritik geraten, weil er seinen Rechenschaftsbericht über das Jahr 2016 bei der Kammerversammlung als Wahlkampfrede nutzte. Der Anwaltsgerichtshof Hamm erklärte später die Vorstandwahl der RAK Düsseldorf aus dem Jahr 2017 insgesamt für ungültig.

70 Jahre Grundgesetz: Heribert Prantl (Sa-SZ) flaniert in Gedanken auf einer imaginären Straße des Grundgesetzes mit zahlreichen Denkmälern der Väter und Mütter der Verfassung und überlegt dabei auch, wie Carlo Schmid heute über "Pulse of Europe" Und "Fridays for Future" denken würde.

In seiner Videokolumne erinnert Heribert Prantl (SZ.de) an die im Grundgesetz enthaltene Aussage "Eigentum verpflichtet" und fordert eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Der Schutz der unbegrenzten Anhäufung von Vermögen sei nicht Inhalt der Eigentumsgarantie und im Grundgesetz stehe auch nicht, dass die Reichen immer reicher werden sollen, so Prantl.

LTO setzt ihre Reihe zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes fort mit Betrachtungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 GG (Markus Sehl), zur Wehrpflicht in Art. 12a GG (Marcel Schneider) und zur Berufsfreiheit in Artikel 12 GG (Pia Lorenz).

Martin Rath erläutert auf lto.de, welche Schwierigkeiten mit dem Vorbehalt, auf dem die Alliierten hinsichtlich der Geltung des Grundgesetzes in Berlin (West) bestanden, verbunden waren.

Warum das Grundgesetz erst durch das Bundesverfassungsgericht zum Erfolg wurde, beschreibt der Jurist und Journalist Thomas Darnstädt im Spiegel.

Demonstration in Plauen: Rechtsprofessor Christoph Endres analysiert auf verfassungsblog.de die Handlungsmöglichkeiten, die der Polizei als Reaktion auf die Demonstration der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" in Plauen offen gestanden hätten. Endres kommt zu dem Ergebnis, dass die Polizei wegen des Verstoßes gegen das Uniformierungsgebot nicht nur hätte einschreiten dürfen, sondern dies auch hätte leisten müssen.

Rechtsgeschichte – Ankläger gegen Eichmann: Der Spiegel (Alexander Osang) stellt den mittlerweile 92-jährigen Gabriel Bach vor, der 1961 einer der Anklagevertreter im Jerusalemer Eichmann-Prozess war.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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*Gerichtsort korrigiert, 29.05.2019, 14:37

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Mai 2019: Rückzahlung bei Mietpreisbremse / Änderungen im Waffenrecht / Erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht . In: Legal Tribune Online, 13.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35327/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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