Die juristische Presseschau vom 19. bis 23. April 2019: Geschäfts­mä­ßige Hilfe zur Selbst­tötung/Organ­spen­de­recht/“Ge­ord­nete-Rück­kehr-Gesetz“

23.04.2019

Nachlese zur BVerfG-Verhandlung zur Suizidhilfe. Außerdem in der Presseschau: Widerspruchslösung beim Organspenderecht weiter umstritten und Diskussion um "Geordnete-Rückkehr-Gesetz".

Thema des Tages

BVerfG – Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung: In mehreren Medien spielte noch einmal die Verhandlung vor dem BVerfG zu § 217 StGB in der vergangenen Woche eine Rolle. Dietmar Hipp (spiegel.de) prognostiziert, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung wohl kippen wird. Vermutlich werden die Richter der Politik nahelegen, Hilfe zum Suizid künftig davon abhängig zu machen, dass sich jemand eingehend beraten lassen hat oder dass ein Expertengremium den Sterbewilligen begutachtet hat, meint der Autor. In der vergangenen Woche haben die Karlsruher Richter an zwei Tagen über mehrere entsprechende Verfassungsbeschwerden verhandelt.  Dabei machten sie deutlich, so Hipp, dass sie das "Grundrecht auf Suizid" höher hielten als alle Bedenken. Auch für Jost Müller-Neuhof (tsp.de) deutet es sich an, dass das Bundesverfassungsgericht dorthin gelangen werde, wo das Bundesverwaltungsgericht längst sei – bei einem Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass tödlich erkrankte Patienten bei starkem Leiden sogar einen Anspruch darauf haben können, dass ihnen der Staat Medikamente, also Gift, nicht länger verweigert. Im Leitartikel des Spiegel fordert Cornelia Schmergal klarere Regeln für die Unterstützung der Selbsttötung. Es müsse möglich sein, dass ein Mensch in Not entscheiden darf, wie viel Leid er noch erträgt.

Rechtspolitik

Organspenderecht: Gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung gibt es Widerstand, wie die Sa-SZ (Kristina Ludwig) berichtet. So kritisiert beispielsweise die Deutsche Stiftung für Patientenschutz, dass nach der geplanten Neuregelung die Meinung der Angehörigen keine Rolle mehr spielen soll.

Die FAS (Hanno Beck) verweist auf Studien, nach denen die gesetzliche Ausgestaltung – Widerspruchs- oder Einwilligungslösung – letztendlich weniger Einfluss auf das Spendeverhalten hat, als derzeit von den Befürwortern des Spahnschen Vorschlags erhofft wird. Zwar gebe es Länder, in denen nach einem Regimewechsel ein deutlicher Anstieg der Organspenden zu verzeichnen gewesen sei, dem stünden aber Länder gegenüber, die keinen Zuwachs oder sogar einen Rückgang der Organspenderaten verbucht hätten.

Kristina Ludwig (Sa-SZ) meint in einem separaten Kommentar, dass die Entscheidung über eine Organspende Verstorbener auch weiterhin bei den Angehörigen liegen sollte. Eine Neuregelung dürfe den Familien nicht die Entscheidung aus der Hand nehmen, was mit ihrem Körper nach dem Tod geschehe. So etwas zerstöre das Vertrauen, das es für Spendenbereitschaft brauche, befürchtet die Autorin.

Gesetzentwurf gegen Cybergrooming: Der Privatdozent Kay H. Schumann erläutert auf lto.de die Pläne des Bundesjustizministeriums, auch den Versuch des so genannten Cybergroomings unter Strafe zu stellen. Damit sollen jene Fälle erfasst werden, bei denen der Täter zwar glaubt, mit einem Kind Kontakt zu haben, in Wirklichkeit aber mit einem Erwachsenen, beispielsweise einem verdeckten Ermittler kommuniziert. Schumann kritisiert diesen weiteren Anlauf einer Vorfeldkriminalisierung. Bestraft werden soll hier der böse Wille und das sei reines Gesinnungsstrafrecht. Richtig wäre es stattdessen, so Schumann, die – durchaus ja bestehende – Gefahr mit den Mitteln des Gefahrenabwehrrechts zu bekämpfen.

Legal Tech: In der Mo-Welt (Lara Marie Müller) werden die Überlegungen der FDP zur Regulierung von Legal Tech vorgestellt. Es sind dabei Änderungen im BGB, im anwaltlichen Gebührenrecht und im Rechtsdienstleistungsgesetz vorgesehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht werden.

Verfassungsschutzgesetz: Der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) und der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle erläutern in einem Gastbeitrag auf handelsblatt.de, warum sie es für falsch hielten, wenn die bisher nur für das Bundeskriminalamt vorgesehene Möglichkeit des Einsatzes so genannter Staatstrojaner ausgeweitet werden würde. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete bereits im Jahr 2008 ein Landesgesetz, in dem die Online-Durchsuchung von der Polizei auf den Verfassungsschutz ausgedehnt werden sollte. Darüber sollte sich der Gesetzgeber auch jetzt nicht hinwegsetzen, sagten die FDP-Politiker.

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz": Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf für das so genannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" beschlossen. Der Spiegel (Melanie Amann, Anna Clauß) widmet der geplanten Neuregelung einen ausführlichen Beitrag und befasst sich insbesondere mit der Kritik aus den eigenen Reihen.

Frank Pergande (FAS) stellt die geplante Neuregelung vor und erläutert die besonders umstrittenen Punkte. Dazu gehört auch, dass es Strafen geben soll für Behördenmitarbeiter, die Abschiebetermine vorab bekanntmachen und es den Betroffenen so ermöglichen, unterzutauchen oder sich eine Bescheinigung vom Arzt zu holen. Pergande meint, dass die Diskussionen über einzelnen Regelungen letztendlich aber nicht den Blick auf das verstellen dürften, worauf es eigentlich ankomme: Dass der deutsche Rechtsstaat zwar liberal sei, aber nicht blöd.

Abgeschwächter Kündigungsschutz für Top-Banker: Rechtsanwalt Jan Tibor Lelley und die wissenschaftliche Diana Ruth Bruch stellen auf lto.de die im kürzlich verabschiedeten und Ende März in Kraft getretenen Brexit-Steuerbegleitgesetz enthaltenen Änderungen beim Kündigungsschutz für Top-Banker, so genannte Risikoträger im Finanzdienstleistungssektor, vor. Außerdem sieht das Gesetz auch eine Möglichkeit vor, Sonderzahlungen an Top-Banker zurückzufordern.

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Die Di-SZ (Ronen Steinke) hat sich mit der Berliner Staatsanwältin Julia Grothues-Spork unterhalten, die die Überlegungen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens eher skeptisch sieht.

Justiz

BGH zur Haftentschädigung nach Abschiebehaft: Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass auch bei einem Verstoß gegen das Trennungsgebot, also der Vorgabe, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen unterzubringen sind, kein Anspruch auf eine Haftentschädigung gegeben ist. Art. 5 Abs. 5 EMRK betreffe nur die Freiheitsentziehung als solche, nicht den Vollzug oder die sonstigen Modalitäten, sagten die Karlsruher Richter laut einer Meldung von lto.de (Tanja Podolski). Aus der Norm folgten daher auch keine Rechte der Inhaftierten auf ihre Behandlung in der Haft. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) weist darauf hin, dass das Urteil günstig für das geplante Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sei, insbesondere für das Vorhaben, Flüchtlinge bis Ende Juni 2022 auch in Gefängnissen unterzubringen, wenngleich räumlich getrennt von Strafgefangenen.

BGH – DUH vs. Autohaus: In dieser Woche verhandelt der Bundesgerichtshof eine Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und einem Autohaus. Dabei geht es um die Frage, ob die DUH rechtsmissbräuchlich bei ihrer Abmahnung gegen das Autohaus handelte. Die FAS (Corinna Budras) beschreibt die Hintergründe des Verfahrens.

BFH – Gemeinnützigkeit von Attac: deutschlandfunk.de (Annette Wilmes) befasst sich noch einmal mit den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes, in der die Grenzen der Gemeinnützigkeit enger gefasst wurden, so dass der globalisierungskritischen Organisation Attac, um die es in dem Verfahren ging, der Entzug dieses Status droht. Nun würden auch andere Vereine fürchten, dass ihnen die entsprechenden Steuervergünstigungen gestrichen werden.

LG Köln zum Urheberrecht von Verwaltungsdokumenten: zeit.de (Anna Biselli) erläutert ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz, in dem das Landgericht Köln vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung zugunsten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erlassen hatte. Die Plattform FragdenStaat.de hatte einen Antrag auf Herausgabe eines Dokumentes zur Gefährlichkeit des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat gestellt, den das BfR ablehnte. Das Institut berief sich dabei nicht auf das IFG, sondern auf das Urheberrecht und untersagte eine Veröffentlichung.

StA Berlin – Ermittlungen gegen AfD-Bundesschatzmeister: Der Spiegel (Ann-Katrin Müller/Sven Röbel) meldet, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den AfD-Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz ermittelt. Es gehe um mutmaßlich unrichtige Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2016 und 2017, heißt es im Artikel.

StA Hamburg – Anklage gegen mutmaßlichen früheren SS-Mann: Die Sa-Welt (Per Hinrichs) berichtet über die Anklage gegen den 92-jährigen mutmaßlichen früheren SS-Mann Bruno D., dem Beihilfe zum Mord in über 5000 Fällen vorgeworfen wird.

StA Gera – Ermittlungen gegen das "Zentrum für Politische Schönheit": Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz untersucht auf verfassungsblog.de angesichts der zunächst eingeleiteten und kürzlich eingestellten Ermittlungen gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für Politische Schönheit" die Frage, welche Handlungsoptionen und vielleicht auch Handlungspflichten der parlamentarisch verantwortliche Justizminister Thüringens hatte und hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das existierende Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten wichtig ist. Wenn die Dinge in einer Weise schiefgelaufen seien, die in einer gut organisierten Justiz hätten früher bemerkt werden müssen, stehe an der Spitze des Ministeriums jemand, der die politische Verantwortung hierfür trage, sagt Gärditz.

LAG Baden-Württemberg zum Auskunftsanspruch im Rahmen interner Ermittlungen: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat einem Arbeitnehmer den Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden, im Rahmen einer internen Ermittlung gespeicherten Daten zugesprochen. Rechtsanwältin Vera Jungkind analysiert im Handelsblatt-Rechtsboard die Entscheidung und gibt Hinweise für praktische Konsequenzen.

LG Halle zu versuchtem Mord: Der frühere Mister Germany Adrian Ursache ist laut einer Meldung von lto.de vom Landgericht Halle wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Er habe bei der Zwangsräumung seines Grundstückes 2016 auf einen SEK-Mann geschossen.

Recht in der Welt

IStGH – Keine Ermittlungen in Afghanistan: In einem Gastbeitrag für lto.de kritisieren Rechtsprofessor Pierre Thielbörger und die Doktorandin Özgen Özdemir die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes, entgegen den Antrag der Chefanklägerin keine Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan zu führen. Der Gerichtshof habe hier rein politisch entschieden und die Drohungen der USA hätten erfolgreich ihren Adressaten gefunden. Die Entscheidung zeige auch die offene Rivalität zwischen Richtern und Chefanklägerin des IStGH, heißt es im Beitrag.

Großbritannien – Brexit: Senior Research Fellow Jack Simson Caird befasst sich im verfassungsblog.de mit dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung in Großbritannien. Das jüngst in London verabschiedete Brexit-Gesetz habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen aufgeworfen: Soll das Parlament Gesetze auch gegen den Willen der Regierung verabschieden können und sollte mit rechtlichen Mitteln das Verhältnis zwischen dem Unterhaus und der Regierung nachjustiert werden.

Polen – 22 Jahre Verfassung: Der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz schaut sich auf verfassungsblog.de die 22-jährige Geschichte der polnischen Verfassung an und analysiert dabei deren Stärken und Schwächen.

USA – Glyphosat-Verfahren: Die FAS (Corinna Budras/Roland Lindner) widmet sich den Glyphosat-Verfahren in den USA, von denen eines jetzt in das Berufungsverfahren geht, und beschreibt die Verlagerung der Auseinandersetzungen auf die Ebene der Gutachter.

Großbritannien/USA – Auslieferung Julian Assange: Der Rechtswissenschaftler Thomas Wahl erläutert auf lto.de die rechtlichen Bedingungen für eine Auslieferung von Julian Assange an die USA. Die Verantwortung liege bei den britischen Richtern, die ungeachtet des gewollten politischen Ergebnisses, die richtige Balance zwischen Assanges Individualinteressen und dem amerikanischen Strafverfolgungsinteresse finden müssten.

Spanien – Zivilverfahren gegen Ronaldo: Der Spiegel (Rafael Buschmann/Andreas Meyhoff) beschreibt, wie der Profifußballer Cristiano Ronaldo versucht, einen möglichen Zivilprozess gegen sich hinauszuzögern. Hintergrund sind Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Ronaldo und eine damit verbundene Zivilklage. Bisher scheiterte das Verfahren bereits an der Zustellung der Klage.

Singapur* – Fake-News-Gesetz: Der Rechtswissenschaftler Lasse Schuldt stellt auf verfassungsblog.de das kürzlich von der Regierung in Singapur beschlossene  Fake-News-Gesetz vor. Er befürchtet, dass die Neuregelung zu Einschränkungen der Redefreiheit führen und damit auch Vorbild für weitere Gesetzgebungen in der Region werden könnte.

Weiteres

70 Jahre Grundgesetz: Die Sa-Welt (Thorsten Jungholt) hat sich mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier über den Zustand und die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes unterhalten. U.a. warnt Papier vor einer illiberalen Demokratie, wie sie vom ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gefordert wird. Das sei verhängnisvoll und führe zu einer Erosion des Rechtsstaates. Papier meint aber auch, dass auf einer weniger gravierenden Ebene auch Deutschland durchaus anfällig für eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit sei und verweist dabei auf die Hinnahme der Clankriminalität in Großstädten und die Nichtdurchsetzung europäischen Rechts in der Dieselaffäre.

Justizüberlastung: Die WamS (Christine Kensche) hat sich beispielhaft von einem Strafrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten das Ausmaß der Überlastung in der Berliner Justiz erläutern lassen.

Mehrwertsteuer: Darüber, welche Güter nach dem Steuerrecht einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, gibt es immer wieder Diskussionen. Kritisiert wird dabei auch, dass für Damen-Hygieneprodukte der volle Steuersatz von 19 Prozent zu zahlen ist. Wie lto.de berichtet, hat ein Stuttgarter Unternehmen nun eine Geschäftsidee daraus gemacht und bietet die entsprechenden Produkte im Inneren eines Buches an, da Bücher lediglich dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen. Die Gründerinnen des Start-Ups unterstützen auch eine an das Bundesfinanzministeriums gerichtete Petition, mit der eine Ermäßigung des Steuersatzes auch für Tampons und dergleichen erreicht werden soll, heißt es im Text.

Rechtsgeschichte – Leichenraub: Martin Rath bespricht auf lto.de eine Dissertation eines gewissen Erich Merkel vom Anfang des vergangenen Jahrhunderts, die sich der geschichtlichen Entwicklung der Strafbarkeit von Leichenraub widmet.

Dialogbereitschaft rechtlich betrachtet: Mit dem eigentlich nichtjuristischen Begriff der Dialogbereitschaft befasst sich Martin Rath auf lto.de und stellt rechtliche Entscheidungen vor, in denen er eine Rolle gespielt hat.

 

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lto/pf

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*Korrektur am 23.4., 9:20 Uhr (pl)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 23. April 2019: Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung/Organspenderecht/“Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ . In: Legal Tribune Online, 23.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34997/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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