Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. April 2019: Volks­be­gehren zur Ent­eig­nung/IT-Sicher­heits­ge­setze 2.0/Ermitt­lungen gegen “Zen­trum für poli­ti­sche Schön­heit“

08.04.2019

In Berlin werden derzeit Unterschriften für eine Enteignung von Wohnungsgesellschaften gesammelt. Außerdem in der Presseschau: IT-Sicherheitsgesetze 2.0 und ausgerechnet AFD-Sympathisant ermittelt gegen Zentrum für politische Schönheit.

Thema des Tages

Enteignung großer Wohnungsunternehmen: Am Samstag hat in Berlin die Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen begonnen. Hintergrund sind die stark steigenden Mietpreise in der Hauptstadt. lto.de (Pia Lorenz) hat sich die drei Gutachten zur rechtlichen Machbarkeit des Vorhabens angeschaut, die vom Berliner Senat in Auftrag gegeben wurden und die übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Enteignung oder Vergesellschaftung von Wohnimmobilien gemäß Art. 15 GG grundsätzlich möglich ist. Erforderlich dafür wäre ein formelles Landesgesetz.

Auch Heribert Prantl (Sa-SZ) befasst sich mit den Berliner Plänen. Er meint in seiner Kolumne, dass sich der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht zu lange zu wenig um die Gemeinwohlbindung des Eigentums gekümmert haben. Für Prantl ist die kurze Aussage "Eigentum verpflichtet" das vergessene Fundament des Sozialstaates. Heike Göbel (Sa-FAZ) kommentiert zustimmend den Vorstoß der FDP, den GG-Artikel 15 ganz abzuschaffen. Sollten die Enteigner in Berlin Erfolg haben, wäre das ein schwerer Schaden für die marktwirtschaftliche Ordnung, zu deren tragenden Prinzipien ein starker Schutz privaten Eigentums gehöre, so die Autorin. Reinhard Müller (Mo-FAZ) meint, dass die Verfassung kein Wunschzettel zur Lösung sozialer Fragen ist und deshalb die “Vergesellschaftung“, die aus Kriegswirtschaft und Sozialisierung hervorging, auch nicht die Antwort auf die heutige soziale Frage sein könne. Dana Heide (Hbl) mahnt, dass Enteignungen ein fatales Signal an Investoren senden würden und das Potenzial hätten, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu zerstören. Zudem würden sie laut übereinstimmender Einschätzung von Experten nicht das Problem lösen, dass die Mieten immer weiter steigen.
 

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Thomas Stadler hat sich für seinen Blog internet-law.de das von Bundesinnenminister Seehofer geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0. angeschaut und findet reichlich Beunruhigendes darin. So wird der Vorschlag des Bundesrates für einen neuen § 126a StGB (Zugänglichmachen von Leistungen zur Begehung von Straftaten) aufgegriffen und auf alle Plattformen, nicht nur jene im Darknet, erweitert. Darüber hinaus wurde die Idee einer Strafbarkeit des "digitalen Hausfriedensbruches" wiederbelebt und durch einen neuen § 163g StPO sollen Ermittler die Möglichkeit erhalten, virtuelle Identitäten zu übernehmen, um künftig verdeckt unter der Identität eines Tatbeteiligten ermitteln zu können. Dabei soll der Verdächtigte verpflichtet werden, die Zugangsdaten zu seinem Account herauszugeben und die Herausgabe auch zwangsweise mittels Ordnungsgeld und Ordnungshaft durchgesetzt werden können. Das wäre mindestens eine Beschränkung des Grundsatzes, dass niemand als Beweismittel gegen sich selbst dienen müsse, sagt Stadler.

Wahlrecht:  Rechtsprofessorin Sophie Schönberger untersucht auf verfassungsblog.de die Ursachen für das Scheitern der Wahlreform, die eigentlich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag verringern wollte.

Robert Rossmann (Mo-SZ) sagt, dass Union und SPD dem Ansehen des Bundestags bereits mit der überfallartigen Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung geschadet haben. Mit ihrer unzureichenden Kompromissbereitschaft bei der Wahlrechtsreform würden sie den Ruf des Parlaments jetzt erneut ramponieren.

Sexualstrafrecht: Einer Meldung des Spiegel (Ralf Neukirch) zufolge, hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hofmann in einem Schreiben an das Ministerium Bundesjustizministerin Barley vorgeworfen, noch nichts für eine Strafbarkeit des versuchten so genannten Cybergroomings unternommen zu haben. Unter Cybergrooming wird die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen über das Internet verstanden, um mit ihnen sexuelle Kontakte anzubahnen. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf die Einführung einer entsprechenden Strafbarkeit geeinigt.

Europäisches Asylrecht: Wie die Sa-FAZ (Michaela Wiegel) berichtet, plant Bundesinnenminister Horst Seehofer eine deutsch-französische Initiative für einheitliche Asylregeln und einen verbesserten Schutz der EU Außengrenzen. Emmanuel Macron hatte sich für eine gemeinsame Grenzpolizei, eine europäische Asylbehörde sowie einen Europäischen Rat für innere Sicherheit ausgesprochen, heißt es in der FAZ.

Europäisches Urheberrecht: In einer Kolumne kritisiert Finn Holitzka (Sa-taz) den Schlingerkurs der Bundesjustizministerin Katarina Barley bei der Diskussion um ein neues Urheberrecht. Barley hatte sich mehrfach gegen die so genannten Uploadfilter ausgesprochen, andererseits will sie aber, dass Deutschland auf europäischer Ebene für die geplante Richtlinie stimmt.

Bayern – schärfere Strafen für Datendiebstahl: Bayern fordert, einer Meldung des Spiegel (Jan Friedmann) zufolge, eine Strafverschärfung für Datendiebstahl und will über den Bundesrat einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Höchststrafe für das Ausspähen von Daten soll danach von drei auf fünf Jahre steigen und eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden.

Justiz

EuGH zur Zuständigkeit nach Dublin III: Auf verfassungsblog.de erläutert Professorin Anna Lübbe eine neue Entscheidung des EuGH zum Europäischen Asylrecht. Der EuGH habe entschieden, dass ein Zweitantragsstaat im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens (grundsätzlich) die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nicht zu prüfen habe, heißt es im Artikel. Es sei der Erstantragsstaat, der das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durchzuführen und im Fall einer Weiterwanderung nach der Rückführung des Betroffenen fortzusetzen habe.

BVerfG – Kommunikationsbestandsdatenabfrage: Im Verfahren um die Herausgabe so genannter Bestandsdaten hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, aus der sich ergibt, dass die Zahl der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern in den vergangenen Jahren massiv gestiegen ist. Das meldet der Spiegel (Dietmar Hipp). Allein die Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" habe 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013, heißt es im Artikel.

BVerfG zur Haftung von Eltern für Filesharing: Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die per Internet durch ihre Kinder begangen wurden, haften können. Über die Entscheidung berichtet jetzt auch die Sa-FAZ in ihrem Medienteil. Die Karlsruher Richter haben eine Verfassungsbeschwerde der Eltern gegen ihre Inanspruchnahme auf Schadensersatz und Abmahnkosten nicht zur Entscheidung angenommen.

BGH – Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebehaft: Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche darüber verhandelt, wie viel Schadensersatz einem rechtswidrig in Abschiebehaft Eingesperrten zusteht. Dabei musste der BGH zunächst klären, ob das OLG wirklich an die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebehaft gebunden war, wie lto.de (Christian Rath) erläutert. Außerdem sei umstritten gewesen, ob neben dem Land auch der Bund entschädigungspflichtig sei und in welcher Höhe eine etwaige Entschädigung zu zahlen wäre.

BSG zur Übernahme von Beerdigungskosten: Richter Martin Keller erläutert auf lto.de eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Zumutbarkeit der Beerdigungskosten eines vermögenslos Verstorbenen für Verwandte. Das Kasseler Gericht machte dabei deutlich, dass es auf die Umstände im Einzelfall ankomme und eine pauschale Lösung, wie sie noch von der Vorinstanz vorgenommen wurde, ausscheide. Das Verfahren wurde zurückverwiesen.

OLG München - Verfahren gegen IS-Kämpferin: In München muss sich eine deutsche IS-Kämpferin vor Gericht verantworten, der u.a. vorgeworfen wird, sie habe ein fünfjähriges Mädchen grausam verdursten lassen. Die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) erzählt die dahinterstehende Geschichte.

LG Braunschweig – Myright vs. VW: In einem ausführlichen Artikel widmet sich der Spiegel (Kristina Gnirka) dem Streit zwischen VW und dem Start-up Myright, das 45.000 Dieselgeschädigte vertritt. Der Autobauer ist der Auffassung, dass das Geschäftsmodell von Myright illegal ist und beruft sich dabei auf Veröffentlichungen bzw. Gutachten, deren Autoren allerdings direkte oder indirekte Verbindungen zu VW haben.

VG Münster zur Informationsweitergabe über Sexualstraftäter: Das Verwaltungsgericht München hat das Vorgehen eines Jugendamtes gebilligt, eine alleinerziehende Mutter darüber zu informieren, dass der sie unterstützende Mann wegen Kinderpornografie verurteilt wurde. Entsprechende Warnhinweise an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder seien grundsätzlich zulässig, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Dritte vorliegen, entschied das Gericht, laut Meldungen von spiegel.de.

VG Berlin zu Sonntagsöffnungszeiten: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat gegen das Land Berlin einen juristischen Sieg im Streit um Sonntagsöffnungszeiten von Geschäften errungen. Laut eines entsprechenden Urteils, über das spiegel.de (Monika Skalimowska) berichtet, bedarf es sachlicher Gründe für eine Ausnahme der im Grundgesetz festgeschriebenen Sonntagsruhe. Bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber sowie ein alltägliches "Shopping-Interesse" potenzieller Käufer würden dafür grundsätzlich nicht ausreichen.

AG Frankfurt/Main - Datenherausgabeanspruch gegen Verlag: Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen der Drohschreiben gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main mit ihrem Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen den Axel-Springer-Verlag gescheitert. Wie die Sa-FAZ Im Medienteil berichtet wollten die Frankfurter Ermittler bei der "Bild"-Zeitung an die Computeradresse eines Nutzers herankommen. Gegen die Ablehnung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

AG München zur Höhe von Abschleppkosten: lto.de vermeldet eine Entscheidung des Amtsgerichtes München, mit der Abschleppkosten eines PKW in Höhe von über 600 Euro als überhöht zurückgewiesen wurden. Lediglich 314,75 Euro hielt das Gericht für angemessen.

StA Gera – Ermittlungen gegen "Zentrum für politische Schönheit": Laut zeit.de (Christian Fuchs/Luisa Hommerich) führt bei der Staatsanwaltschaft Gera das Ermittlungsverfahren gegen die Künstlergruppe "Zentrum für politische Schönheit" wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgerechnet ein Staatsanwalt, der selbst der AfD nahe steht. Die Künstlergruppe hatte 2017 falsche Stelen eines nachgebauten Holocaust-Mahnmals in Sichtweite des Wohnhauses des thüringischen AfD-Landeschefs Björn Höcke enthüllt.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) wundert sich über den Aktionismus des Staatsanwaltes ausgerechnet nach §129 StGB zu ermitteln – einer Norm, von der der Bundesgerichtshof mehrfach bekundet hat, dass dieses Delikt nur in Betracht kommt, wenn begangene oder geplante Straftaten der "kriminellen Vereinigung" eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten. Heribert Prantl (sueddeutsche.de) fordert, dass der Staatsanwalt vom Fall abgezogen werden sollte. Die Künstlergruppe als Vereinigung zur Begehung von Straftaten zu betrachten – dazu gehöre entweder ein geringes Maß an Rechtskenntnis oder aber ein großes Maß an Sympathie für die AfD.

Recht in der Welt

Rumänien – Straffreiheit bei Korruption: Das Verhältnis zwischen Rumänien und Brüssel verschlechtert sich weiter. Grund dafür sind Pläne der rumänischen Regierung, durch Eilverordnungen Straffreiheit für korrupte Politiker durchzusetzen. Das berichtet die Sa- FAZ (Reinhard Veser). Der Vizepräsident des Europäischen Parlamentes Frans Timmermans hatte für den Fall, dass die Pläne umgesetzt werden, bereits vor sofortigen und harten Reaktionen gewarnt. Einer der möglichen Nutznießer einer Neuregelung wäre der Vorsitzende der sozialdemokratischen Regierungspartei Liviu Dragnea, der im vergangenen Jahr zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Korruption verurteilt wurde.

IStGH/USA – Einreiseverbot für Chefanklägerin: Wie Sa-FAZ und lto.de melden, haben die Vereinigten Staaten der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Bensouda das Einreisevisum entzogen. Die amerikanische Regierung wolle damit verhindern, dass das Gericht in Den Haag ein Ermittlungsverfahren gegen amerikanische Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan eröffnet.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass sich Den Haag nicht einschüchtern lassen sollte, erinnert aber auch daran, dass der Strafgerichtshof nur zuständig sei, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, Kriegsverbrechen oder solche gegen die Menschlichkeit selbst strafrechtlich zu verfolgen.

Ruanda – Völkermord vor 25 Jahren: Die Sa-FAZ (Thilo Thielke) und Sa-SZ (Anna Reuß) erinnern an den Beginn des Völkermordes in Ruanda vor 25 Jahren. Bei dem dreimonatigen Gemetzel kamen etwa eine Million Menschen ums Leben, während die Weltgemeinschaft tatenlos zusah. Die Sa-taz (Francois Misser) weist auf die bis heute umstrittene Rolle Frankreichs hin. Seit Jahrzehnten werde darüber gestritten, ob Frankreich durch seine massive militärische Unterstützung für Ruandas damalige Armee den Aufbau der Mordmaschinerie ermöglicht hatte. Und in der Mo-FAZ (Michaela Wiegel) wird erläutert, warum Frankreich dem Völkermord künftig einen eigenen Gedenktag widmen will, Präsident Macron aber dennoch den Gedenkfeierlichkeiten in Kigali ferngeblieben ist.

Silke Mertins (Mo-taz) begrüßt zwar die wichtigen Schritte, die die Weltgemeinschaft seitdem unternommen hat, beispielsweise wurde der Internationale Strafgerichtshof gegründet. Sie kritisiert aber, dass nach wie vor eine konkrete Antwort auf die Frage fehle, wie und durch wen ein Massenmord verhindert werden kann.

Australien – neues Internetgesetz: Nach dem Amoklauf eines rechtsextremistischen Attentäters hat Australien ein neues Internetgesetz durch das Parlament gebracht, durch das Managern von Medienhäusern die "außergewöhnlich brutale" Inhalte live verbreiten, harte Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen drohen. Das meldet die Sa-FAZ (Christoph Hein). Vertreter der Internetmedien und Technologiekonzerne kritisieren die Neuregelung. Die Direktorin der Branchenvereinigung Digital Industry Group Sunita Bose, wird im Artikel zitiert: "Es bedroht Angestellte in jedem Unternehmen, das mit Inhalten seiner Nutzer arbeitet. Sie können ins Gefängnis wandern, auch wenn sie überhaupt keine Ahnung hatten, was vor sich geht."

Christoph Hein (Sa-FAZ) kritisiert in einem separaten Kommentar die überhastete Neuregelung. So dringend Regulierungen unter dem Schrecken von Christchurch erscheinen, so verlangten sie doch durchdachte Lösungen in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs.

Österreich – Identifikationspflicht im Netz: Österreich will die Anonymität im Netz einschränken, um so justiziable Hass-Postings besser strafrechtlich verfolgen zu können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will der Ministerrat, so heißt es in der Mo-SZ (Oliver Das Gupta), in dieser Woche beschließen. Vorgesehen ist, dass die User auch weiter unter Pseudonym posten können, doch die Plattformen müssen die Identität der Nutzer kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

Juristenausbildung

Wirtschaftsbachelor und Staatsexamen: Über Kombinationsstudiengänge an einigen Universitäten berichtet Sabine Olschner auf lto.de. Falls doch beim Staatsexamen etwas schief gehen sollte, stehen die Studenten am Ende eines langjährigen Studiums dann nicht mit ganz leeren Händen da.

Sonstiges

Rechtsgeschichte – Homosexualität als Eheanfechtungsgrund: Ausgehend von einer Gerichtsentscheidung von vor hundert Jahren erläutert Martin Rath auf lto.de wie in der Vergangenheit Homosexualität im Rahmen einer Eheanfechtung behandelt wurde.

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lto/pf
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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. April 2019: Volksbegehren zur Enteignung/IT-Sicherheitsgesetze 2.0/Ermittlungen gegen “Zentrum für politische Schönheit“ . In: Legal Tribune Online, 08.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34789/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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