Die juristische Presseschau vom 30. März bis 1. April 2019: Lauf­zeit­ver­kür­zung im Ver­trags­recht / Kon­se­qu­enzen der Urhe­ber­rechts­re­form / Poli­zei­kosten bei Fuß­ball­spielen

01.04.2019

Zuspruch zu Plänen der Justizministerin, die Laufzeit von Verbraucherverträgen zu begrenzen. Außerdem in der Presseschau: Welche Konsequenzen hat die Urheberrechtsreform? Vereine müssen Polizeikosten bei Hochrisikospielen mittragen.

Thema das Tages

Begrenzung von Vertragslaufzeiten: Katarina Barley (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will lange Laufzeiten von Verbraucherverträgen untersagen und erhält dafür laut FAS (Jan Hauser) Unterstützung auch aus der CDU. "Dort, wo es – wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen – notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für den Verbraucher", äußerte dieser Tage der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke gegenüber dem Blatt. Nach den vor einigen Wochen bekannt gewordenen Plänen sollen Verträge nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Außerdem soll eine automatische Verlängerung nur noch um maximal drei Monate möglich sein. Der Vorschlag sei Teil eines Bündels von Änderungen, mit denen die Ministerin gegen Kostenfallen vorgehen wolle. Auch die Mo-SZ (Michael Bauchmüller) befasst sich mit den Plänen.

Rechtspolitik

Befugnisse für BND und Verfassungsschutz: zeit.de (Alina Schadwinkel/Leonie Sontheimer) befasst sich mit den geplanten Befugniserweiterungen für die Verfassungsschutzämter. Es wird insbesondere dargestellt, wann bereits jetzt der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern zulässig ist und welche Änderungen für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hier vorgesehen sind. Im Artikel der Sa-SZ (Ronen Steinke) geht es insbesondere um den möglichen Einsatz von Trojanern beim Bundesnachrichtendienst. Durch die vorgesehene Weitergabe der gewonnenen Daten an die Polizei sieht der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker die gesetzlich vorgesehene Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten in Gefahr.

Die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) erläutert, warum das Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einen weiteren Zwist mit dem Bundesjustizministerium verursacht und wie in der Vergangenheit die jeweiligen Amtsträger mit inhaltlich unterschiedlichen Positionen, die eher die Regel als die Ausnahme gewesen seien, umgingen.

Asylrecht: Gegen den Vorschlag für ein "Geordnetes-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) regt sich jetzt auch Widerstand in der CDU. Das Hbl (Moritz Koch) berichtet von einem Brief der Justizminister der CDU-regierten Bundesländer an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus, in dem beklagt werde, dass Seehofers Gesetzentwurf "dem Anspruch leider nicht" genüge, "zur Stärkung des Rechtsstaates und zum Sicherheitsgefühl der Bürger und Bürgerinnen" beizutragen.

Organspende: Die Sa-FAZ (Heike Schmoll) befasst sich jetzt auch mit den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erarbeiteten Plänen für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Kim Björn Becker (Sa-FAZ) sieht den Vorschlag skeptisch. Denn wenn der Gesetzgeber die Spendebereitschaft ungefragt voraussetze, mache er den Körper zum Verfügungsobjekt.

Impfpflicht: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass die Bundesregierung eine Impfpflicht prüfen werde. Hintergrund ist der Anstieg der Zahl ungeimpfter Kinder. Der Spiegel (Rafaela von Bredow/Dietmar Hipp/Julia Koch u.a.) befasst sich ausführlich mit der Thematik, insbesondere mit Blick auf Fälle der Verbreitung von Masern.

Erweiterung von § 201a StGB – "Gafferparagraph": Baden-Württemberg will § 201a Strafgesetzbuch (StGB) ausweiten, so dass künftig auch das Fotografieren von Toten, beispielsweise bei Unfällen, unter den Tatbestand fällt. Das meldet die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt). Rettungskräfte und Polizisten berichteten immer wieder, dass auch Leichen fotografiert und deren Bilder dann im Internet und über die sozialen Netzwerke verbreitet würden. In der kommenden Woche solle im Bundesrat eine Entschließung mit einer Handlungsaufforderung an die Bundesregierung verabschiedet werden.

Europäisches Urheberrecht: Welche politischen Auswirkungen der Schlingerkurs der SPD und insbesondere von Bundesjustizministerin Barley bei der Diskussion um die Urheberrechtsreform haben könnte, wird von der Sa-SZ (Robert Rossmann) und dem Spiegel (Veit Medick/Peter Müller/Ralf Neukirch) beleuchtet. Obwohl sich die Partei auf ihrem Europakonvent gegen Uploadfilter ausgesprochen habe, werde aller Voraussicht nach ausgerechnet die SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, also Barley, dafür sorgen, dass Deutschland bei der letzten nötigen Abstimmung über die Richtlinie im Rat der EU mit Ja stimme. Es dürfte für Barley nicht einfach werden, so SZ-Autor Rossmann, den Gegnern der Filter zu erklären, warum die SPD-Europa-Abgeordneten gegen die Richtlinie stimmten, die SPD-Spitzenkandidatin sie aber billige. Die Mo-taz (Elisabeth Nöfer) bewertet, welche Auswirkungen die Neuregelung auf Schriftsteller haben wird.

Ingo Arzt (Sa-taz) erklärt den Gedanken für "gruselig", dass die Netzdebatte über die Urheberrechtsreform ausgerechnet von der digitalen Infrastruktur jener abhängig war, über die diskutiert wurde. Er kritisiert auch den in der Debatte verwendeten Begriff der "Zensur", denn Zensur herrsche, wenn Menschen für mutige Sätze gegen die Mächtigen Berufsverbote erhielten oder in Haft gerieten. Arzt meint, dass es für eine Freiheit im Netz notwendig sei, Facebook und Google zu zerschlagen und ihre Algorithmen als kritische Infrastruktur zu überwachen. Auch Livia Gerster (FAS) widmet sich noch einmal der Urheberrechtsreform und wiederholt dabei die Argumente der Befürworter, u.a. dass von Uploadfiltern im Gesetz keine Rede sei. Sie kritisiert auch die Gegner der Reform: Wenn es um das "coole Internet" gehe, erfolge die sonst gemiedene Anbiederung an Wutbürger und Netzbetreiber.

EU-Verordnung gegen Terrorinhalte: netzpolitik.org (Thomas Rudl) erläutert den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Darin sind unter anderem auch sogenannte Uploadfilter sowie die Verpflichtung für Plattformbetreiber vorgesehen, Inhalte nach Meldung durch die Behörden innerhalb kürzester Zeit zu löschen. Die Kommission dränge das Parlament, die entsprechende Positionierung herbeizuführen, damit schnellstmöglich die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat beginnen könnten.

Europäisches Insolvenzrecht: Das EU-Parlament hat in der vergangenen Woche die Richtlinie für präventive Restrukturierungsrahmen verabschiedet. Rechtsanwältin Alexandra Schluck-Amend stellt die Neuregelung auf lto.de vor. Das Reformvorhaben werde erhebliche Auswirkungen für die Sanierung von Unternehmen haben. Erstmals werde außerhalb des Insolvenzverfahrens ein Rechtsrahmen zur Verfügung stehen, um Maßnahmen für die Sanierung von Unternehmen unter schützenden Bedingungen in einheitlicher Weise mit den Beteiligten abzustimmen und umzusetzen – ohne dass dabei ein Konsens hergestellt werden müsse und einzelne Beteiligte das Vorhaben blockieren könnten.

Europawahlen: Auf verfassungsblog.de versucht Verfassungsrechtsprofessor András Jakab (in englischer Sprache) die Frage zu beantworten, wie die Integrität der Wahlen zum Europäischen Parlament gegen Einflüsse autoritärer Staaten verteidigt werden kann.

Justiz

BVerwG zur Übernahme der Polizeikosten bei Fußballspielen: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag die nach Bremer Recht für Fußballvereine vorgesehene Pflicht, zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochsicherheitsspielen zu übernehmen, für rechtens erklärt. Bremen hatte der Deutschen Fußballliga (DFL) für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV 425.000 Euro in Rechnung gestellt. Die DFL wehrte sich vor Gericht dagegen, im Grundsatz allerdings erfolglos. Der Veranstalter werde hier nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge, so das Gericht. Über die Entscheidung berichten u.a. die Sa-FAZ (Reinhard Bingener), FAS (Corinna Budras) und lto.de (Christian Rath).

Tagesschau.de (Kolja Schwartz) und Tsp (Jost Müller-Neuhof/Leonard Brandbeck) beantworten jeweils die wichtigsten Fragen zur Entscheidung. Die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) stellt den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vor, der seit Jahren darum kämpft, den Profifußball an Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht es kritisch, dass manche Politiker anderer Bundesländer jetzt generös versprächen, die Kosten weiterhin alleine zu tragen. Für jeden Krawall mit Ansage die Kosten auf die Bürger abzuwälzen, schüre Unverständnis und markiere augenfällig ein Gerechtigkeits- und Verteilungsproblem. Reinhard Müller (Sa-FAZ) erinnert an die Verantwortung der Vereine. Liga, Vereine und Politik müssten jetzt entscheiden, wie viel ihnen Spiel und Geschäft wert seien. Johannes Aumüller (Sa-SZ) rechnet auf: Mehr als vier Milliarden Euro Umsatz pro Jahr, die nur deshalb möglich seien, weil der Staat gewährleiste, dass die Bundesliga-Spiele in einem sicheren Umfeld stattfinden können. Es sei nur folgerichtig, dass sich die Fußball-Veranstalter auch daran beteiligen müssten, wenn besonders hohe Kosten für den Schutz dieser Spiele entstünden.

EuGH zum EEG: Rechtsanwalt Christian Kahle kommentiert auf lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz. Die Luxemburger Richter meinten, dass es sich dabei nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Das Urteil beseitige die Unsicherheit bezüglich der "uferlosen" Ausdehnung des Beihilfenbegriffs und setze Leitplanken für die künftige Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission, so das positive Resümee Kahles.

BVerfG zur richterlichen Bereitschaft: Gerichte sind verpflichtet, für einen ausreichenden Bereitschaftsdienst von Richtern zu sorgen und müssen in diesem Rahmen auch prüfen, ob Bedarf für einen Nachdienst besteht. Das hat laut einer Meldung von lto.de das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Wohnungsdurchsuchung um 4.44 Uhr morgens, die nicht, wie eigentlich erforderlich, richterlich bestätigt wurde. Die Ermittlungsbehörden hatten die Maßnahme auf Gefahr im Verzug gestützt, weil sie wussten, dass ohnehin kein Bereitschaftsdienst eingerichtet war. Die Durchsuchung war daher, so die Karlsruher Richter, verfassungswidrig.

OVG BE-BB zur Akteneinsicht der DUH: Wie die Sa-SZ meldet, muss das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren. Die Information der Öffentlichkeit sei wichtiger als das Geheimhaltungsinteresse, so das Obervewaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

LG Berlin verurteilt Raser wegen Mordes: Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil in der Sache der sogenannten "Ku'damm-Raser" aufgehoben hatte, hat das Landgericht die Angeklagten zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt. Sie hatten sich auf dem Kurfürstendamm ein Autorennen geliefert und dabei einen unbeteiligten Mann getötet. Die FAS betrachtet, wie man gegen rücksichtslose Raser insgesamt vorgehen könne. Der Augsburger Juraprofessor Michael Kubiciel meint hier, dass vor allem harte Strafen, die keine Aussicht auf Bewährung lassen, Raser einschüchtern könnten.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) fragt im Kommentar, ob das Mordurteil ein Fortschritt oder Rückfall ist, oder ob es gerechter gewesen wäre, wenn die Täter beim Unfall selbst verletzt worden wären – möglicherweise mit lebenslangen Folgen. Die Fragen bleiben unbeantwortet.

VG Potsdam zur Rückzahlpflicht der Universitätsgebühren: Die Universität Potsdam muss zwei Studenten einen Teil der Rückmeldegebühren erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam laut einer Meldung von lto.de entschieden. Vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht befunden, dass die von der Universität festgesetzten Gebühren zu hoch angesetzt waren. Während der Großteil der Betroffenen jedoch bereits früher auf Rückzahlung klagte, machten die beiden Studenten den Betrag erst jetzt geltend.

Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen und Schleswig-Holstein: Laut lto.de gehen die asylrechtlichen Verfahrenseingänge in der erstinstanzlichen hessischen und schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück. Allerdings würden Verfahren für die Gerichte aufwendiger und länger, unter anderem durch "Gutachterkriege" bei der Genehmigung von großen Infrastrukturprojekten.

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit/Europawahlen: Assistant Professor Armin Curves meint auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), dass Großbritannien, auch wenn es über den 23. Mai hinaus in der EU bleiben sollte, nicht unbedingt auch an den Europawahlen teilnehmen müsste. Ein Argument dabei ist, dass das Parlament nur ein Organ neben anderen sei, das die EU-Bürger repräsentiere. Keine Wahlen abzuhalten wäre zwar eine "hässliche und bedauerliche" Lösung, aber nicht rechtswidrig.

Großbritannien – Brexit/Backstop: Mit Vorschlägen für eine Lösung des Nordirland-Problems im Rahmen des Brexits befasst sich (in englischer Sprache) Rechtsprofessor Nikos Skoutaris auf verfassungsblog.de. Er meint, dass ein Beharren der Democratic Unionist Party (DUP), die sich vehement gegen einen sogenannten Backstopp wendet, die konstitutionelle und territoriale Integrität Großbritanniens gefährden könnte.

Schweiz – Verfahren gegen "Cum-Ex"-Whistleblower: Am 13. April soll das Urteil gegen Eckarth Seith und zwei Mitangeklagte erfolgen. Seith wird vorgeworfen, von den Mitangeklagten, die Mitarbeiter einer Bank waren, Dokumente für einen Prozess gegen den Drogerieunternehmer Erwin Müller besorgt zu haben, heißt es in einer entsprechenden Meldung auf lto.de. Dabei ging es um Investitionen in einen Fond, der Cum-Ex-Geschäfte tätigte. In dem Verfahren gegen Seith geht es der Staatsanwaltschaft um eine mögliche illegale Aneignung von Bankgeheimnissen.

USA – Hinrichtung ohne geistlichen Beistand: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung eines verurteilten Mörders verschoben, weil der Texaner in der Exekutionszelle keinen buddhistischen Geistlichen an der Seite haben durfte. Das meldet die Mo-FAZ. Auch der erst vor wenigen Monaten berufene Richter Brett Kavanaugh habe sich der Auslegung der Verteidiger angeschlossen: "Die Regierung darf bei Religion im Allgemeinen und auch bei den unterschiedlichen Glaubensrichtungen keine Unterschiede machen", wird der Jurist zitiert.

Sonstiges

Interview mit Sabine Leitheusser-Schnarrenberger: Im Gespräch mit der Sa-taz (Jan Feddersen) erzählt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über ihren anhaltenden Kampf für die Bürgerrechte und die veränderte politische Landschaft.

Rechtsgeschichte – Hans Hofmeyer: Die FAS (Alexander Haneke) beschreibt den Fall des Richters Hans Hofmeyer, der im ersten Auschwitzprozess die Verhandlung leitete, vor dem Krieg aber, wie Forschungen jetzt ergeben haben, selbst in nationalsozialistische Verbrechen verstrickt gewesen sein soll.

Recht und Zeit: Anlässlich der Zeitumstellung von der Normal- auf die Sommerzeit hat sich Rechtsreferendar Tim Jülicher auf lto.de Gedanken um den rechtlichen Umgang mit Zeit gemacht und stellt dabei fest, dass es Situationen gibt, in denen die Zeit im tatsächlichen Sinne eine juristische "Verbiegung" erdulden muss.

Rechtsgefühle: Martin Rath befasst sich auf lto.de mit dem Einfluss negativer Emotionen, insbesondere dem Ärger.

Das Letzte zum Schluss

Rechtsgeschichte – Die übergewichtige Striptease-Tänzerin: Arndt Diringer stellt auf seinem Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Wilhelmshaven aus dem Jahr 1968 vor. Danach konnte einer Streaptease-Tänzerin, die etwas zu viel auf den Rippen hatte, zwar grundsätzlich außerordentlich gekündigt werden, allerdings dann nicht, wenn es ihr gelang, bis zum geplanten Auftritt die Pfunde wieder loszuwerden. Und das ging nach den Vorstellungen des Gerichtes sogar recht schnell. Denn "heutzutage sind so rasche Gewichtsverringerungen möglich, dass eine im April ausgesprochene Vertragslösung hinsichtlich eines im Juli zu erfüllenden Engagementsvertrages einer Stripteasetänzerin nicht deswegen zulässig ist, weil die Arbeitnehmerin im April Übergewicht hatte".

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. März bis 1. April 2019: Laufzeitverkürzung im Vertragsrecht / Konsequenzen der Urheberrechtsreform / Polizeikosten bei Fußballspielen . In: Legal Tribune Online, 01.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34675/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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