Die juristische Presseschau vom 29. März 2019: EuGH zum EEG-Gesetz / Thüringer Pari­täts­ge­setz / EuGH – Widerruf beim Ver­brau­cher­dar­lehen

29.03.2019

Deutschland braucht der Kommission die Ökostromzulage nicht zurückzahlen. Außerdem in der Presseschau: Thüringen will sich auch ein Paritätsgesetz geben und nach dem EuGH-Generalstaatsanwalt gibt es kein “ewiges Widerrufsrecht“.

Thema des Tages

EuGH zum EEG-Gesetz: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die deutsche Ökostromzulage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz keine staatliche Beihilfe nach dem EU-Recht ist. Das melden FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt), lto.de und tagesschau.de (Klaus Hempel). Die Luxemburger Richter gaben damit Deutschland recht, das sich gegen eine Rückforderung der EU-Kommission gewandt hatte. Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein begrüßte laut lto.de die Entscheidung. Auch viele andere Fördermaßnahmen stünden nun nicht mehr auf dem europarechtlichen Prüfstand und das bedeute für die Industrie eine erhebliche Entbürokratisierung, wird der Anwalt zitiert.

Rechtspolitik

Thüringen-Paritätsgesetz: Laut FAZ (Stefan Locke) will sich auch Thüringen ein Paritätsgesetz geben. Der von der rot-rot-grünen Koalition am Donnerstag in den Erfurter Landtag eingebrachte Entwurf sieht vor, künftig die Plätze auf den Landeslisten der zu Wahlen antretenden Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Die CDU als stärkste Fraktion im Landtag lehnt das Vorhaben als Eingriff in die allgemeine Wahlfreiheit, die Rechte der Parteien und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes ab.

Aufbewahrungsgebühr für Reichsbürger: In Thüringen sollen Reichsbürger, die demonstrativ ihre Ausweispapiere abgeben, weil sie den Staat nicht anerkennen, künftig mit einer Gebühr rechnen müssen. Das berichtet spiegel.de. Für die Aufbewahrung der offiziellen Dokumente soll künftig eine Gebühr von fünf Euro pro Tag erhoben werden. Wer nicht freiwillig zahlt, dem droht die Zwangsvollstreckung. Dafür soll nach dem Willen der Landesregierung die Kostenordnung geändert werden.

Organspenderecht: Wie spiegel.de meldet, haben sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der vorsieht, dass jeder Bürger nach seinem Tod als potenzieller Organspender gelten soll – wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Über die Neuregelung der Organspende will der Bundestag fraktionsoffen abstimmen, heißt es in dem Artikel.

Verfassungsschutzgesetz: lto.de (Markus Sehl) hat sich den Gesetzentwurf zur die Befugniserweiterung für das Bundesamt für den Verfassungsschutz angeschaut. Unter anderem sollen danach auch Daten von Kindern unter 14 Jahren erhoben und gespeichert werden und die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung erlaubt werden. Das Bundesjustizministerium hat die Vorschläge bereits ohne detaillierte Prüfung zurückgewiesen. netzpolitik.org hat den Gesetzentwurf auf seinen Seiten veröffentlicht. Außerdem hat netzpolitik.org (Andre Meister) Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken gesammelt, die den Entwurf ebenfalls ablehnen.

Justiz

EGMR zur Präventivhaft: Der EGMR hat den Unterbindungsgewahrsam von einigen Briten, die die königliche Hochzeit von William und Kate stören wollten, für rechtmäßig erklärt. Die nationalen Gerichte und zuletzt der britische Supreme Court hätten die betroffenen Rechtsgüter – das Recht auf Freiheit und Sicherheit gegenüber der Störung bzw. Gefahr für die öffentliche Sicherheit – in angemessener Weise gegeneinander abgewogen, so das Straßburger Gericht laut einer Meldung von lto.de.

EuGH – Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehensvertrag: Wie lto.de meldet, hat der Generalanwalt des EuGH Giovanni Pitruzzella seine Schlussanträge im Fall Romano vorgelegt hat. Danach verstößt das so genannte "ewige Widerrufsrecht" das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einem Verbraucher zugutekommt, der beim Abschluss eines Kreditvertrages im Fernabsatz nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, gegen Unionsrecht. Nationale Widerrufsrechte könnten in diesem Fall nicht weiter reichen als das Europarecht, das ein Erlöschen des Widerrufsrechtes vorsieht, sobald der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurde, so das Gericht.

BGH – Zugaben von Angeboten zu rezeptpflichtigen Medikamenten: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag zu der Frage verhandelt, ob Zugaben zu rezeptpflichtigen Medikamenten gegen die Preisbindung und das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei habe sich abgezeichnet, dass die Karlsruher Richter auch geringwertige Zugaben, wie einen Brötchengutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein als Rechtsverstoß werten. Alles andere würde den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen, wird der Senatsvorsitzende Thomas Koch auf spiegel.de zitiert.

BVerwG zum Aufenthaltsrecht eines getrennt lebenden Drittstaatenangehörigen: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, über die lto.de berichtet, haben Drittstaatenangehörige, die mit einem Unionsbürger verheiratet sind, ein Aufenthaltsrecht, auch wenn sich die Eheleute getrennt haben. Die Eheleute müssten nicht ständig zusammenwohnen, es reiche aus, dass sie sich im selben Mitgliedstaat aufhalten. Dies gelte bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs oder des Betrugs (einschließlich des Eingehens einer Scheinehe), so das Gericht zur Begründung.

BVerwG – Barzahlung des Rundfunkbeitrages: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden kann. Wie aus einem Bericht von lto.de hervorgeht, wollen zwei Hessen gegen die Festsetzung insgesamt vorgehen und hilfsweise feststellen lassen, dass eine Zahlung auch in bar möglich ist. Der EuGH soll jetzt dem BVerwG sagen, ob Deutschland eine Gesetzgebungskompetenz bei der Festlegung zulässiger Zahlungsmittel hat oder ob die Regelungen der EU abschließend sind.

BVerwG zur Videoüberwachung in einer Arztpraxis: Rechtsanwalt Carlo Piltz erläutert auf lto.de eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, in der eine Kamera, die den (unbesetzten) Tresenbereich einer Arztpraxis gefilmt hatte, nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz für rechtswidrig erklärt wurde. In dem nun entschiedenen Fall verweist das BVerwG darauf, dass die Zahnärztin bereits grundsätzlich nicht dargelegt habe, dass sie für den Betrieb ihrer Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist. Die Frau berief sich unter anderem darauf, dass zu befürchten sei, dass Personen, die ihre Praxis einfach betreten könnten, dort Straftaten begehen. Hierfür sah das Gericht jedoch keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die diese Befürchtung als berechtigt erscheinen lassen.

BayVerfGH zu Kopftuchverbot für Richterinnen: Christian Rath (taz) kritisiert das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der das bayerische Verbot von "sichtbaren religiös geprägten Kleidungsstücken" billigt, als skandalös. "Nur weil eine Richterin als Muslimin erkennbar ist, wird Bürgern die Befürchtung zugestanden und nahegelegt, die Richterin werde nicht nach Recht und Gesetz entscheiden und sie werde andere Muslime bevorzugen." Dies sei "staatlicher Rufmord". Der Autor hofft, dass die Grundrechte von Minderheiten in der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besser geschützt werden.

StA Köln – bald erste Anklage wegen Cum-Ex: Wegen des Cum-Ex-Steuerdeals liegt der erste Entwurf für eine Anklage vor, hat laut lto.de der nordrhein-westfälische Peter Biesenbach am Mittwoch dem Rechtsausschuss des Landtages mitgeteilt. Die Opposition hatte der Landesregierung vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen Steuerbetrug vorzugehen.

LG Stralsund – Verurteilung wegen Missbrauchs der Enkelinnen: Das Landgericht Stralsund hat laut spiegel.de einen 76-Jährigen verurteilt, der sich über Jahre hinweg an seinen drei Enkelinnen vergangen hat. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von fünf Jahren, außerdem muss der Mann Schadensersatz an die Opfer zahlen.

AG Stuttgart zur Polizeigewalt: Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Polizisten zu acht Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Dem Beamten wurde gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. lto.de veröffentlicht dazu ein Interview mit den Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein zur Häufigkeit von Polizeigewalt. Ein erster wirksamer Schritt dagegen wäre für den Rechtsprofessor die Einführung einer Kennzeichnungspflicht.

Kameras im Gericht: Die FAZ weist im Medienteil darauf hin, dass heute zum ersten Mal eine Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes live im Fernsehen übertragen wird. Es geht um die Entscheidung zu Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen, die auf Phönix zu verfolgen sein wird.

Recht in der Welt

USA – Glyphosat-Prozess: In den USA wurde das Unternehmen Bayer erneut zu hohem Schadensersatz wegen des Unkrautvernichtungsmittels Roundup, das den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat enthält, verurteilt. Das Unternehmen muss, so heißt es bei lto.de, dem 70-jährigen Kläger Edwin Hardeman Schadensersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar (71,4 Mio Euro) zahlen. Das jetzige Verfahren sei erst der Anfang, so lto.de: Bis Ende Januar wurden Monsanto in den USA glyphosatbezogene Klagen von etwa 11.200 Klägern zugestellt.

Russland – Anti-Fake-News-Gesetz: Auf verfassungsblog.de schaut sich der Mailänder Verfassungsrechtsprofessor Oreste Pollicino das neue russische Anti-Fake-News-Gesetz an und ist sehr beunruhigt. Die Neuregelung verstoße nicht nur gegen Standards des EGMR, sondern sei auch inkompatibel mit der Rechtsprechung des Russischen Verfassungsgerichtes.

Sonstiges

Schulpflicht auch am Freitag: Reinhard Müller (FAZ) meint, bezogen auf die jugendlichen Freitagsdemonstrierer, dass der Staat auch bei der Durchsetzung der Schulpflicht konsequent sein müsse. Gerade weil zuvörderst Kinder betroffen sind, müsse auch hier der Rechtsstaat verteidigt werden. Es sei bedenklich, wenn sogar Mitglieder von Verfassungsorganen den Eindruck erwecken würden, rechtliche Regeln, die für alle gelten, seien nicht ernst zu nehmen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

https://ssl-wolterskluwer.met.vgwort.de/na/8db80e1085eb45269ca931fead605c8e

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. März 2019: EuGH zum EEG-Gesetz / Thüringer Paritätsgesetz / EuGH – Widerruf beim Verbraucherdarlehen . In: Legal Tribune Online, 29.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34649/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen