Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. März 2019: Kom­pro­miss zu Art. 13 UrhR-RL? / Erwei­terte Daten­nut­zung nach StPO / Ent­schei­dung zum "Wider­rufs­joker"

18.03.2019

CDU-Politiker legten Kompromissvorschlag zur Urheberrechts-Richtline vor. Außerdem in der Presseschau: Gesetzentwurf zur erweiterten Nutzung u.a. von Zeugendaten und Entscheidung zur Musterfeststellungsklage in Stuttgart steht bevor.

Thema des Tages

EU-Urheberrecht: Am Wochenende haben Digitalpolitiker der CDU einen Kompromissvorschlag zum besonders heiß umstrittenen Artikel 13 Urheberrechtsrichtlinine (UrhR-RL) veröffentlicht. Danach soll es in der nationalen Umsetzung der Richtlinie eine Zwangslizensierung von Inhalten ab einer bestimmten Länge geben, die den Einsatz sogenannter Uploadfilter nach den Vorstellungen der Autoren überflüssig machen würden. Die Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und spiegel.de (Melanie Amann) stellen den Vorschlag vor. Gegen sogenannte Uploadfilter sprach sich laut Sa-FAZ (Timo Frasch) auch die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) aus. Internetgiganten wie Facebook und Google dürften "nicht zum Schlagbaum im öffentlichen Netz" werden. Die Abstimmung über die Richtlinie ist im Europäischen Parlament für den 26. März vorgesehen.

In der Mo-SZ (Jannis Brühl) erläutert der amerikanische Schriftsteller Cory Doctorow, wie die Urheberrichtlinie den großen Unternehmen wie Google und Facebook noch mehr Macht als bisher geben und das Wachsen neuer Start-ups behindern würde. In der FAS (Corinna Budras) wird die EU-Piratenpolitikerin Julia Reda porträtiert, die eine maßgebliche Stimme im Parlament gegen Art. 13 UrhR-RL und das Leistungsschutzrecht ist. "Wenn ich nicht dagewesen wäre, wäre die Reform wahrscheinlich heimlich still und leise verabschiedet worden", wird Reda in der FAS zitiert. Auf Kritik bei Reda ist auch ein Video des EU-Parlamentes, das Gegner der Reform als einseitig und tendenziös darstellt, gestoßen. Auf lto.de widmet sich Rechtsprofessor Jörn Reinhard diesem Video und seiner Zulässigkeit. Er meint, es widerspreche zwar dem Grundsatz der Chancengleichheit und dem Grundsatz der Neutralität, sei aber mit Rechtmitteln nicht angreifbar. Die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden) berichtet indessen von dubiosen Kampagnen, bei denen Gegnern der Reform Geld geboten werde, um sich entweder an die Öffentlichkeit oder an die europäischen Parlamentarier mit ihrer Kritik zu wenden.

Der Direktor und Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik Steffen Roth meint in der Mo-SZ, dass es einen spezifisch ökonomischen Grund gebe, warum sich auch um Wettbewerb besorgte Bürger Gedanken über Art. 13 der EU-Urheberrechtsreform machen sollten. Denn die Vorgaben würden aufgrund der selbstverstärkenden Plattformeffekte noch stärker zu einer Oligopol-Struktur führen. Die Verpflichtung zum Einsatz von Filtersoftware würde aber die kleinen Nischenanbieter überfordern, so dass sie auf die von den Großen eingesetzten Techniken zurückgreifen müssten. Für Markus Beckedahl (netzpolitik.org) ist der Vorschlag aus der CDU nur eine absurde "Beruhigungspille". Man wolle Uploadfilter jetzt beschließen, um sie dann in der Umsetzung einfach rauszulassen. Erst für ein Gesetz stimmen, von dem man weiß, dass es schlecht ist und sich dann als Retter dagegen präsentieren, löse nicht das aktuelle Problem, sondern rufe nur bei vielen jungen Menschen Ressentiments gegenüber Politik und der EU hervor.

Datennutzung nach StPO: Einem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge sollen künftig sensible Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen einem wesentlich größeren Kreis von Polizisten zugänglich gemacht werden können. Das meldet die FAS (Livia Gerster). So könnten sich künftig etwa Opfer einer Vergewaltigung oder Kunden eines Bordells, gegen dessen Inhaber ermittelt wird, in einem allgemein zugänglichen Informationssystem der Polizei wiederfinden. Kritik dagegen kommt vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der die vorgesehene Änderung als "nicht hinnehmbar" bezeichnete.

Darknet-Plattformen: Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, nach dem künftig der Betrieb einer Darknet-Plattform, über die illegale Waren und Dienstleistungen angeboten werden, bestraft werden soll. netzpolitik.org (André Meister) stellt den Entwurf und die Änderungsempfehlungen des Innen- und des Rechtsausschusses vor und fasst kritische Stimmen zusammen.

Christian Rückert meint auf lto.de, dass das Gesetz und insbesondere die Empfehlungen der Ausschüsse, die allerdings vom Bundesrat letztlich nicht beschlossen wurden, weit über das Ziel hinausschössen. Der Bundesrat wolle eine Strafbarkeitslücke schließen, die es so nicht gebe.

§ 219a StGB: Der Bundesrat hat am Freitag den Weg frei gemacht für das Inkrafttreten der Neuregelung zur Werbung für Abtreibungen. Darauf weist u.a. die Sa-SZ hin. Ärzte dürfen dann auf ihrer Internetseite darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Informationen sind aber nicht erlaubt, dafür muss an offizielle Stellen verwiesen werden.

Daniel Deckers (Sa-FAZ) weist angesichts der Ankündigungen, die Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, darauf hin, dass Demokratie nicht nur von Kompromissen lebe, sondern auch davon, dass diese akzeptiert werden.

Beförderungserschleichung: Die andauernde Diskussion zur Entkriminalisierung des sogenannte Schwarzfahrens thematisiert die Mo-SZ (Ronen Steinke). Nach einer "Gemeinsamen Erklärung grüner Rechtspolitiker*innen" soll Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bereite nun eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.

Transplantationsgesetz: Die Sa-FAZ (Andreas Mihm) meldet, dass der Bundesrat am Freitag die Änderungen des Transplantationsgesetzes gebilligt hat. Ärzte, die mit Organtransplantationen befasst sind, sollen künftig mehr Zeit und die Kliniken mehr Geld bekommen.

Digitalpakt: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Kompromiss für eine Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Damit könne nun der sogenannte Digitalpakt für die Schulen starten, heißt es in der Sa-taz (Anna Lehmann). Dieser sieht Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 5 Milliarden Euro an die Länder vor, die das Geld etwa für die Anbindung der Schulen ans WLAN, für digitale Lernplattformen, aber auch für den Kauf von Laptops einsetzen sollen.

Unterhaltsrecht/Abstammungsrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (Beate Tenfelde) für eine stärkere finanzielle Entlastung von Trennungseltern, die ihre Kinder gemeinsam erziehen, ausgesprochen. Außerdem verteidigte sie ihren aktuellen Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht. "Der Punkt ist, dass das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und deshalb den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird", wird die Justizministerin zitiert.

Polizeigesetz Schleswig-Holstein: Auch in Schleswig-Holstein wird derzeit an einem neuen Polizeigesetz gearbeitet, weiß die Mo-taz (Esther Geissunger) zu berichten. Zwar liege aus dem CDU-geführten Justizministerium noch kein Entwurf vor, die Grünen wollen aber bereits jetzt ihre roten Linien aufzeigen. Deshalb soll in einem Antrag zur Polizeipolitik, der am kommenden Wochenende vom Landesparteitag beschlossen werden soll, die Verhandlungsposition mit den Koalitionspartnern niedergelegt werden.

AfD-Vorschlag zum Strafrahmen bei Rückfall: Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Entwurf für ein Gesetz zur Strafschärfung bei Rückfall eingebracht, das den Ex-BGH-Richter Thomas Fischer auf spiegel.de stark an das Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933 erinnert. Er meint deshalb, dass der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg, der allerdings unter anderem auch deshalb kürzlich zurückgetreten sei, zu Recht heftige Worte gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses und AfD-Politiker Stephan Brandner gefunden hatte.

Justiz

BVerfG – Kirchhof-Verabschiedung: In der vergangenen Woche wurde der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ferdinand Kirchhof aus seinem Amt verabschiedet. Wie die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und die Sa-FAZ (Marlene Grunert) berichten, nutzte der Richter die Gelegenheit, sein Unbehagen über den wachsenden Machtanspruch des Europäischen Gerichtshofes zu äußern. So mahnte er u.a. eine stärkere Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzipes an. Der Vorrang des EU-Rechts werde auch dort eingefordert, wo es dafür keinerlei europäisches Integrationsinteresse gebe, beklagte Kirchhof.

BFH zu Gemeinnützigkeit: Malte Kreutzfeldt (Mo-taz) schaut sich die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes an, nach der die Antiglobalisierungsorganisation Attac ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren würde. Die Befürchtungen bestätigten sich, so würde beispielsweise die Kampagnenorganisation Campact sicherheitshalber keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen. Die Beschränkung der Gemeinnützigkeit auf bestimmte, eng umgrenzte Themen wirke nicht nur willkürlich, sondern behindere auch politisches Engagement. In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit sende es ein gefährliches Signal, wenn solche Aktivitäten plötzlich nicht mehr als gemeinnützig gelten, meint Kreutzfeldt.

EuGH – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Rechtsprofessorin Daniela Winkler und die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kristina Schmidt befassen sich auf lto.de mit den Schlussanträgen im Vorlageverfahren zur Gültigkeit der Pflanzenschutzmittelverordnung. Im Ausgangsverfahren geht es um die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Die Generalanwältin kommt zum Ergebnis, das europäische Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel sei "solide". Die Autorinnen sind von den Schlussanträgen enttäuscht: Die Vorschriften der Verordnung würden lediglich auf einen "offensichtlichen" Widerspruch zum Vorsorgegrundsatz geprüft, es werde die Chance verpasst, die Voraussetzungen und Rechtswirkungen dieses Grundsatzes zu konkretisieren.

BayVGH zur Präimplantationsdiagnostik: Die Sa-FAZ (Kim Björn Becker) erläutert eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Einem Paar war die PID verweigert worden, obwohl beim Vater eine Veranlagung für eine bestimmte Form des Muskelschwundes im Erbgut – das sogenannte Curschmann-Steinert Syndrom – festgestellt wurde. Da aber, nach Auffassung der Ethikkommission, mit einem Ausbruch der Krankheit in dem Fall allenfalls erst im Erwachsenenalter zu rechnen ist, liege keine "schwerwiegende" Erbkrankheit vor, wie sie vom Gesetz gefordert werde. "Schwerwiegend" sei eine Erbkrankheit aus der Sicht der Richter nur dann, wenn "bereits ab der Geburt in der Regel schwerste Beeinträchtigungen auftreten".

OLG Stuttgart – Musterfeststellungsklage zum "Widerrufsjoker": Wie die Mo-FAZ meldet, droht im Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Niederlage der Kläger. Das Oberlandesgericht hat für Mittwoch eine Entscheidung angekündigt. Bereits am ersten und einzigen Verhandlungstag haben die Richter ihre Zweifel an der Klagebefugnis der klagenden Schutzgemeinschaft für Bankkunden deutlich gemacht. In der Klage geht es um Widerrufsklauseln in Bankverträgen zum Kfz-Kauf. Hätte die Klage Erfolg, könnten die Autokäufer die Bank- und auch die Kfz-Kaufverträge widerrufen.

LG Wiesbaden – Verfahren gegen Mansoor Q.: Seit vergangenem Dienstag muss sich Mansoor Q., der im Mordfall Susanne F. der Polizei den entscheidenden Hinweis auf den Täter gab, selbst vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Er soll gemeinsam mit Ali B., dem mutmaßlichen Mörder von Susanna F., im vergangenen Jahr ein elfjähriges Mädchen in sein Zimmer in der Asylunterkunft gelockt, eingeschlossen und vergewaltigt haben, berichtet spiegel.de (Julia Jüttner).

AG München zur Entschädigung für verpassten Flug: Das Amtsgericht München hat laut lto.de den Entschädigungsanspruch einer Familie wegen eines verpassten Fluges wegen Mitverschuldens gekürzt. Das Flugunternehmen hatte zwar unterlassen, in ausreichender Weise darauf hinzuweisen, dass Reisende nach Antalya an der Schlange des gleichzeitig abgefertigten Fluges nach Griechenland vorbeigehen könnten, die Familie hätte aber Eigeninitiative zeigen und beispielsweise beim Personal nachfragen müssen, als sich die Abflugzeit ihres Fluges näherte.

OVG RP zum Betrieb von Bordellen: Da er bereits wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtskräftig verurteilt worden war und gegen ihn Ermittlungen wegen mutmaßlichen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz liefen, sei ein U-Häftling, der in Trier neben seinen bereits bestehenden ein weiteres Bordell eröffnen wollte, nicht zuverlässig genug, ein Gewerbe zu betreiben. Das hat einer Meldung von lto.de zufolge jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilantrag entschieden.

Recht in der Welt

Rechtsstaatsverfahren in der EU: In der FAS bezeichnen Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio und der Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europäische Parlament Manfred Weber das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) als starkes Signal, das in der praktischen Anwendung allerdings einem sehr großen Geschütz gleiche, das wenig zielgenau und schwer zu bedienen sei. Zudem bestünde die Gefahr, dass solche Verfahren in politische Auseinandersetzungen gezogen werden. Die beiden Autoren schlagen daher ein unabhängiges Gremium vor, das fern parteipolitischen Kalküls einem gerichtlichen Erkenntnisverfahren ähnelnd, urteilt. Ein solch unabhängiger Expertenrat könne regelmäßig für jeden Mitgliedstaat in der EU prüfen, ob die Justiz dort unabhängig und gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten kann oder ob und wie Korruption in Politik, Justiz und Verwaltung um sich greifen.

Sonstiges

Schulpflicht vs. Versammlungsfreiheit: Mit dem Spannungsverhältnis zwischen Schulpflicht und Versammlungsfreiheit setzt sich der Assistenzprofessor Felix Hanschmann auf verfassungsblog.de auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich das (Schul-) Recht im Allgemeinen und die Schulpflicht im Besonderen bei genauerer Betrachtung keineswegs als Instrumente erweisen, mit denen das politische Engagement von Kindern und Jugendlichen, die freitags für einen besseren Schutz des Klimas auf die Straße gehen, unterbunden werden kann.

Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche: Die Sa-taz-nord (Christian Rath) beleuchtet die kircheninterne Aufarbeitung des Missbrauchsskandals und die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden am Beispiel des Bistums Osnabrück. Für die Kirche sei es riskant, Fälle zurückzuhalten, die noch strafbar seien. Schließlich lebten dann in der Regel auch die Opfer noch und könnten jederzeit selbst eine Strafanzeige stellen und/oder an die Öffentlichkeit gehen.

Aus für Kanzlei Bub Gauweiler: Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) meldet, löst sich die Münchener Kanzlei Bub Gauweiler auf. Bereits seit Monaten gebe es Dissonanzen zwischen den beiden Namensgebern. Wolfgang Bub hat gemeinsam mit weiteren Anwälten bereits eine neue Kanzlei gegründet, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler wickelt den Rest von Bub Gauweiler ab.

Computerspiel "Rape day": Warum das Computerspiel "Rape Day", dessen Ziel es ist, während einer Zombie-Apokalypse in der Rolle eines Psychopathen Frauen – wie der Titel nahelegt – zu vergewaltigen, nicht nur gegen den guten Geschmack, sondern auch gegen das Gesetz verstößt, erläutert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Derfler auf lto.de.

Vom Schusterleisten zur Schuhmaschine: Martin Rath erzählt auf lto.de die Geschichte von der handwerklichen Schuhmacherei und -flickerei bis zur heutigen weitgehend maschinellen Schuhherstellung und -reparatur aus rechtlicher Sicht.

Das Letzte zum Schluss

Causa "Mops Edda": Im Streit um den Mops Edda gibt es jetzt ein neunzehnseitiges Rechtsgutachten, in dem festgestellt wird, dass "Edda vom Cappenbergersee", so der vollständige Name der Hündin, rechtmäßig gepfändet und verkauft wurde, wenn auch unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften. Das meldet die Sa-FAZ (Reiner Burger). Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als die Hundedame durch die Stadt Ahlen gepfändet und anschließend auf Ebay verkauft wurde, um auf diese Weise die Schulden der bisherigen Besitzer bei der Stadt zumindest zu einem Teil zu tilgen. Tierfreunde hatten daraufhin heftig gegen dieses Vorgehen protestiert. In der Folgezeit dann forderte die neue Besitzerin von der Stadt Schadensersatz, weil der Mops, der ihr als gesund verkauft worden war, mehrfach hätte tierärztlich behandelt werden müssen.

Fußwaschung anders: Von einem kuriosen Streit zwischen Gast und Bewirtung in einer Gastwirtschaft, der vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen ausgetragen wurde, berichtet Arnd Diringer auf seinem Expertenforum Arbeitsrecht: Nachdem der Inhalt eines umgestoßenen Bierglases sich über ihre Kleidung und Füße ergossen hatte, wollte die Kellnerin den Fuß durch den Gast reinigen lassen. Und zwar durch … Ablecken. Der Gast jedoch nutzte die Gunst der Gelegenheit und biss kräftig zu. Das hätte er nicht tun dürfen, sagte das Gericht und verurteilte ihn zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 400 Euro.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. März 2019: Kompromiss zu Art. 13 UrhR-RL? / Erweiterte Datennutzung nach StPO / Entscheidung zum "Widerrufsjoker" . In: Legal Tribune Online, 18.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34425/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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