Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. März 2019: Dis­kus­sion um Unter­halts­re­form / Straf­bar­keit für Be­treiber ille­galer Dar­k­net-Platt­formen / Berufs­recht und Legal Tech

11.03.2019

Familienministerin Giffey möchte die Betreuung von Kindern durch Väter beim Unterhalt berücksichtigen. Außerdem in der Presseschau: NRW will Betreiber illegaler Plattformen stärker bestrafen und Berufsrechtler diskutieren über Legal Tech.

Thema des Tages

Unterhaltsrecht: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) möchte das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht dergestalt reformieren, dass künftig eine Beteiligung von Vätern an der Betreuung von Kindern stärker berücksichtigt wird. Es gehe nicht an, "dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat"“, wird die Politikerin in entsprechenden Berichten der Mo-taz, der Mo-SZ (Ann-Kathrin Eckardt) und der Mo-FAZ (Johannes Leithäuser) zitiert. Vorsichtig positiv äußerten sich Familienpolitiker der Unionsfraktion zu dem Vorschlag. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion meinte, dass Änderungen im Unterhaltsrecht nicht zu Lasten der Mütter gehen dürften.

Die Sa-SZ (Ann-Kathrin Eckardt) gibt einen Rückblick auf die Anfänge der Düsseldorfer Tabelle, die bis heute als Richtlinie für die Höhe des Kindesunterhaltes dient. Damals wie heute gelte, dass bei der Berechnung eine Mitbetreuung durch den anderen Elternteil nicht berücksichtigt werde, außer bei einem echten Wechselmodell, in dem die Betreuung genau hälftig geteilt wird.

Silke Mertins (Mo-taz) kritisiert, dass die Überlegungen bisher nicht berücksichtigten, dass eine Unterhaltskürzung für viele Frauen, die in der Regel beruflich zurückgesteckt hätten, existenzielle Folgen haben könnte. Auch sei ein ständiges Umziehen für Kinder eine Zumutung, die sich ein Erwachsener kaum antun würde. Henrike Roßbach (Mo-SZ) dagegen begrüßt den Vorschlag, meint aber, dass nicht jedes bisschen Betreuungszeit beim Unterhalt berücksichtigt werden sollte. Denn auch wenn Wochenendväter auf etwa ein Fünftel Betreuungszeit kämen, würde Kinder vor allem im Alltag Geld kosten.

Rechtspolitik

Strafbarkeit für Darknet-Plattformbetreiber: Mit einem Gesetzesvorschlag aus Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer eigenständigen Strafnorm für das Zuverfügungstellen von Infrastrukturen zur Ermöglichung von Straftaten befassen sich die Mo-SZ (Ronen Steinke) und deutschlandfunkkultur.de (Peggy Fiebig). Im Fokus stehen dabei insbesondere die Administratoren von Plattformen im sogenannten Darknet, über die illegale Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Die zuständigen Ausschüsse wollen noch darüber hinausgehen und schlagen in ihrer Beschlussempfehlung vor, die Strafnorm nicht nur für das Darknet, sondern auch für Plattformen im allgemein zugänglichen Internet auszugestalten.

EU-Urheberrecht: Der Spiegel (Patrick Beuth) analysiert noch einmal ausführlich, worum es bei den derzeitigen Protesten gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform geht. Wenn die neue Realität im Netz darin bestehe, auch die Meinungsfreiheit einzuschränken, riskierten Parteien, für eine ganze Generation unwählbar zu werden, so das Resümee.

In einem Gastbeitrag für die WamS kritisiert Filmkomponist, Musikproduzent und Songwriter Micki Meuser die derzeitige Debatte als in weiten Teilen durch "Panikmache und Mobilmachung für die Profite von Silicon-Valley-Monopolen" getragen. Weder sei die Freiheit im Internet gefährdet noch müsse "YouTube zumachen". Und Zensur sei schon mal ganz was anderes als das, was die Richtlinie bringe, behauptet Meuser.

Corinna Budras (FAS) vergleicht die Demonstrationen mit den Protesten gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP vor einigen Jahren. Bisher hätten sich in den Auseinandersetzungen um die EU-Urheberrechtsreform Bundesregierung und EU-Parlament nicht besonders geschickt angestellt, um die erhobenen Bedenken zu zerstreuen. Wer sich im Recht fühle, müsse ein sauberes Verfahren garantieren, ohne Nebelkerzen und untaugliche Versuche, die Termine für Abstimmungen zu verschieben.

Wahlrechtsreform: Am kommenden Donnerstag trifft sich die Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform. Aus diesem Anlass stellt die Sa-SZ (Robert Rossmann) den aktuellen Diskussionsstand dar.

Stefan Braun (Sa-SZ) kritisiert die schleppende Debatte. Nach wie vor blockierten hier die Fraktionen. Das sei kein Spaß mehr, sondern Ergebnis eines unverantwortlichen Eigensinns. Ein Scheitern beim Wahlrecht werde bei den Wählern den Ruf des Parlaments und der Abgeordneten weiter beschädigen.

Anspruch auf Homeoffice: Wie die Mo-SZ meldet, werden die Pläne von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, einen Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit für Arbeitnehmer einzuführen, von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) abgelehnt. Nötig sei mehr Flexibilität, kein Zuwachs an starren gesetzlichen Regelungen, wird der Bundeswirtschaftsminister zitiert.

Bodycams: Der Kulturwissenschaftler und Sachbuchautor Michael Seemann widmet sich in der Sa-SZ der aktuellen Diskussion um die Verwendung und Auswertung der Aufnahmen sogenannter Bodycams durch die Polizei. Wenn die Polizei volle Kontrolle darüber behalte, wann etwas gefilmt wird und wer, wann, unter welchen Umständen die Daten abrufen könne, werde aus den Bodycams schnell ein Überwachungsalbtraum, befürchtet Seemann. Nur wenn das Zugriffsregime einer externen Instanz – etwa einem Gericht – überlassen werde, könnten die Bodycams staatliche Macht kontrollieren, statt sie zu stärken.

BGH-Richterwahl: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Ausblick auf die Richterwahl zum Bundesgerichtshof in dieser Woche, die aber nur noch ritueller Schlusspunkt einer bis dahin diskreten Prozedur sei. Janisch beschreibt das halbjährliche Wahlverfahren und auch dessen Defizite. Denn im Wesentlichen würden die Richter durch die beiden vormals großen Volksparteien bestimmt und Quoten mischten sich hier mit Qualitätsanforderungen. Die Neue Richtervereinigung fordere deshalb eine öffentliche Ausschreibung der Richterstellen.

Justiz

BGH zum Sorgerechtsentzug: Der Bundesgerichtshof fordert einer Meldung von lto.de zufolge, dass konkrete Verdachtsmomente auf eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegen müssen, wenn ein Kind der Obhut seiner Mutter entzogen wird. Hat die Mutter einen neuen Lebensgefährten, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist, reiche das für sich genommen noch nicht aus. In dem konkreten Fall hatten Gutachter festgestellt, dass zurzeit ein Missbrauch der Tochter durch den Lebensgefährten "sehr unwahrscheinlich" sei, da der Mann sich in einer sehr "befriedigenden beruflichen, privaten und vor allem partnerschaftlichen Situation" befinde. Deshalb hätte das Oberlandesgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen müssen. Es müsse insbesondere feststehen, dass es dem Kind im Kinderheim besser gehe als bei der eigenen Mutter.

VG Köln zur AfD als "Prüffall": Nachdem das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt hatte, die AfD öffentlich als "Prüffall" zu bezeichnen, hat die Behörde am vergangenen Freitag mitgeteilt, gegen die Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen zu wollen. Das melden die Sa-SZ, Sa-FAZ und lto.de. Stattdessen wolle man sich nun darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative", zu durchleuchten, wird der Präsident des Bundesamtes Thomas Haldenwang zitiert.

Daraus folge aber weder ein Persilschein für die Partei noch das Eingeständnis, der Verfassungsschutz sei von den Regierungsparteien instrumentalisiert worden, erklärt Justus Bender (Sa-FAZ). Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht in dem Rechtsmittelverzicht auch das Zeichen für ein schlechtes Gewissen. Er vermutet Unsensibilität, graduelles Versagen oder möglicherweise sogar das Ignorieren juristischer Bedenken. Denn es gebe im Verfassungsschutzgesetz eine ausdrückliche Vorschrift für die Veröffentlichung im Verdachts-, keine für den Prüffall.

Strafanzeige gegen Chemnitzer Ermittler: Ein wegen des tödlichen Messerangriffes im vergangenen Jahr für mehrere Monate inhaftierter Mann hat Anzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen den zuständigen Staatsanwalt und den Haftrichter gestellt. Das meldet der Spiegel. Der Rechtsanwalt des Irakers wirft den beiden Juristen vor, seinen Mandanten ohne dringenden Tatverdacht in Untersuchungshaft gebracht zu haben. Sie hätten mit der Inhaftierung "einen schnellen Aufklärungserfolg vortäuschen" wollen, "um die aufgebrachte Öffentlichkeit zu beruhigen" und Ausschreitungen von Rechtsextremisten einzudämmen.

Anzeige gegen sächsischen Wahlprüfungsausschuss angekündigt: Laut lto.de hat der Ehemann der früheren AfD-Politikerin Frauke Petry, Marcus Pretzell, angekündigt, Anzeige gegen den Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags wegen Rechtsbeugung zu stellen. Derzeit läuft ein Verfahren gegen Petry, in dem der jetzigen Vorsitzenden der Partei "Die Blauen" vorgeworfen wird, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses falsch ausgesagt zu haben. Pretzell geht unter anderem davon aus, dass bei der Sitzung Druck auf seine Gattin ausgeübt worden sei.

Recht in der Welt

USA – Klage gegen Trump gescheitert: Die Klage von Stephanie Clifford ("Stormy Daniels") gegen US-Präsident Donald Trump wurde abgewiesen. Das meldet lto.de. Clifford wollte gegen eine zwischen ihr und dem späteren Präsidenten vereinbarte Geheimhaltungsklausel über ein sexuelles Verhältnis vorgehen. Da Trump aber bereits zugesagt habe, die Geheimhaltungsvereinbarung nicht durchzusetzen, habe sie bereits "genau das bekommen, was sie wollte", meinte das Gericht.

USA – Forderung nach Rücknahme von IS-Kämpfern: Auf verfassungsblog.de untersucht die Assistenzprofessorin Francesca Capone, die Frage, ob US-Präsident Trump mit seiner Forderung an Großbritannien, Frankreich, Deutschland und andere europäische Verbündete recht hat, rund 800 mutmaßliche IS-Kämpfer zurückzuholen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass in vielen Fällen die Herkunftsstaaten, wenn sie denn nicht gegen internationales Recht verstoßen wollen, keine andere Möglichkeit als die Rückführung ihrer eigenen Staatsbürger haben.

Ungarn – Interview mit Justizminister: Im Gespräch mit der Mo-FAZ (Stephan Löwenstein) äußert sich der ungarische Justizminister László Trócsányi zur Unabhängigkeit der Justiz in seinem Land und dabei insbesondere zur kürzlich wiedereingeführten Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Russland – Gesetz gegen Falschnachrichten: Die Mo-SZ (Silke Bigalke) berichtet über die neuen gesetzlichen Regelungen in Russland, die das Verbreiten von Falschnachrichten verhindern sollen, aber auch ein willkommenes Werkzeug für eine Internetzensur bildeten. Künftig könne danach die Zensurbehörde Roskomnadsor Betreiber von Webseiten auffordern, unrichtige Inhalte und Respektlosigkeiten gegenüber Vertretern und Symbolen der Staatsmacht sofort zu löschen. Folgten sie dem nicht, werde die Seite gesperrt und es drohten Geldstrafen.

Sonstiges

Erhaltung des Konstitutionalismus: Auf verfassungsblog.de fragt der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm, wie die konstitutionelle Demokratie angesichts von Erosionstendenzen in zahlreichen Ländern gerettet werden kann und stellt dabei das gleichnamige Buch von Tom Ginsburg und Aziz Huq vor.

AfD-Mitgliedschaft von Verfassungsschutzbeamten: Anlässlich der in der Presse berichteten internen Aufforderung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eine Mitgliedschaft in der AfD der Sicherheitsabteilung mitzuteilen, befasst sich Rechtsprofessor Ferdinand Gärditz auf verfassungsblog.de mit der rechtlichen Einordnung möglicher Konsequenzen einer solchen Mitgliedschaft von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden. Gräditz meint, dass sich eine Offenlegungspflicht nur für solche Bereiche ergibt, in denen tatsächlich Konflikte drohen, dann aber auch ohne Aufforderung durch den Dienstherrn. Im Übrigen könnten Vorgesetzte nur an die allgemeine Loyalitätspflicht erinnern und Gesprächsangebote unterbreiten.

Informationspolitik im "Fall Rebecca": Im Interview mit dem rbb (Martin Krebbers) hat der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Stefan Conen, die Informationspolitik im "Fall Rebecca" kritisiert. Die 15-jährige wird seit mehreren Wochen vermisst, ihr Schwager sitzt in Untersuchungshaft. Conen wirft den Ermittlern vor, Informationen zum Verfahren durchgestochen zu haben. Durch diese "Informationspolitik" werde die Unschuldsvermutung konterkariert. Das sei irreparabel und gefährde ein faires Strafverfahren – falls es jemals zu einem solchen komme.

Legal Tech als Inkassodienstleister: Auf lto.de (Pia Lorenz) diskutieren die Professoren Martin Henssler und Volker Römermann über die Zulässigkeit von Geschäftsmodellen von Myright, Wenigermiete.de und ähnlicher Unternehmen. Henssler befürchtet eine Aufweichung des anwaltlichen Berufsrechtes, während Römermann sich dafür ausspricht, über eine Öffnung nachzudenken, die dann auch Rechtsanwälten zugute komme.

Kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit: Seit gut 50 Jahren scheitert die katholische Kirche daran, eigene Verwaltungsgerichte zu schaffen, so die Sa-FAZ (Daniel Deckers) in einer ausführlichen Darstellung der Geschichte dieses Scheiterns. Der Vorschlag sei jetzt wieder im Rahmen der Kinderschutzkonferenz diskutiert worden, allerdings warne der Paderborner Weihbischof Dominicus Meier vor überzogenen Erwartungen – bei Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter im Bereich der Verwaltung sei "nicht das Verwaltungsgericht gefragt, sondern das kirchliche Strafgericht".

Qualifikationen für Rechtsanwälte: Die Kanzleiberaterin Carmen Schön gibt auf lto.de Hinweise für sinnvolle Zusatzqualifikationen für Rechtsanwälte – angefangen von den Klassikern wie den Erwerb einer Fachanwaltschaft über eine Ausbildung zum Mediator bis hin zu einem Zusatzstudium zum Master of Business-Administration (MBA).

"True crime"-Podcasts und Dokus: Die Sa-SZ beleuchtet den amerikanischen Trend, in Dokumentarfilmen und Podcasts alte Fälle wieder aufzurollen. Eine der ersten Produktionen dieser Art war der Podcast "Serial" von 2014, der auch seinerzeit schon kritisiert wurde: Er sei voyeuristisch und ignoriere das Leid der Opferfamilie, hieß es. Andererseits hätten zahlreiche sogenannte True-Crime-Produktionen Behördenversagen aufgedeckt und neue Beweise oder Zeugen gefunden.

Rechtsgeschichte – der "bürgerliche Tod" von Juden: Das Feuilleton der Sa-FAZ (Andreas Platthaus) erinnert an eine Urteilsbegründung des Reichsgerichts, dessen Urheber jetzt identifiziert wurde. Reichsgerichtsrat Georg Müller attestierte in einer zivilrechtlichen Revisionsentscheidung Juden bereits 1936 den "bürgerlichen Tod" und war damit – im negativen Sinne – seiner Zeit voraus.

Rezension – "Ich beantrage Freispruch": Überaus kritisch bewertet der Richter Lorenz Leitmeier auf lto.de die kürzlich neu erschienen Memoiren des Berliner Strafverteidigers Erich Frey (1882–1964). Nach 100 Seiten die Ernüchterung, nach 300 die Verzweiflung und nach knapp 500 die Freude über das Ende der Lektüre. Die "Erinnerungen" seien gar keine, die Schilderungen so bunt wie "Aktenzeichen XY", und der rechtliche Gehalt so dünn wie Brühe, so seine Zusammenfassung.

Fasten als Rechtspflicht – Im Feuilleton befasst sich Martin Rath auf lto.de mit historischen Rechtspflichten zum Fasten für die Allgemeinheit und mit dem Hunger als Mittel des Strafvollzugs.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. März 2019: Diskussion um Unterhaltsreform / Strafbarkeit für Betreiber illegaler Darknet-Plattformen / Berufsrecht und Legal Tech . In: Legal Tribune Online, 11.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34291/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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