Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2019: Aus­bür­ge­rung von IS-Kämp­fern / Dis­kus­sion um Gemein­nüt­zig­keit / BGH bestä­tigt Mord­ur­teil gegen "Raser"

04.03.2019

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, künftige IS-Kämpfer auszubürgern. Außerdem in der Presseschau: Nach Attac-Urteil wird über die Gemeinnützigkeit diskutiert und der BGH bestätigt erstmals ein Mordurteil gegen einen "Raser".

Thema des Tages

Umgang mit IS-Rückkehrern: Laut Mo-SZ (Ronen Steinke/Georg Mascolo) hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, IS-Kämpfern die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen zu entziehen. Gelten soll dies aber nur dann, wenn die Person volljährig ist und noch eine weitere Staatsbürgerschaft vorliegt. Es sollen zudem nur solche Terroristen ausgebürgert werden, die sich künftig an Kämpfen beteiligen – nicht aber jene, die bereits in Haft sitzen. Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung bereits für Doppelstaatler, die sich regulären Armeen anschließen, existiere. Wie die Mo-FAZ meldet, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen baldigen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. In der Mo-taz (Christian Rath) wird über eine Mitteilung des Generalbundesanwalts berichtet, wie dieser mit bereits jetzt inhaftierten IS-Kämpfern umgehen will. Sie könnten beispielsweise, wenn sie in Syrien oder im Irak in IS-besetzten Häusern gewohnt haben, in Deutschland wegen Plünderung als Kriegsverbrecher angeklagt werden.

Georg Mascolo (Mo-SZ) findet, dass der Gesetzentwurf, auf den sich die Bundesregierung jetzt geeinigt hat, zu spät komme. Fünf Jahre lang habe die Politik um dieses Gesetz gerungen, und das habe Folgen: Künftige Terror-Touristen könnten ihre Staatsbürgerschaft verlieren, all diejenigen, die bisher ausgereist seien, dagegen nicht.

Rechtspolitik

Gemeinnützigkeit: Als Folge der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit der Anti-Globalisierungsorganisation Attac fordern laut FAS (Corinna Budras/Konrad Schuller u.a.) und Mo-FAZ (Frank Pergande/Peter Carstens) mehrere Unionspolitiker jetzt eine Gesetzesänderung zur Regelung der Gemeinnützigkeit. Im Fokus steht dabei insbesondere die Deutsche Umwelthilfe.

§ 219a StGB: FDP, Linke und Grüne wollen gegen die kürzlich verabschiedete Neufassung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) zum sogenannten Werbeverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Die FDP lässt nach Meldung der Sa-SZ in Abstimmung mit Linken und Grünen ein Gutachten zu einem Normenkontrollantrag erstellen.

Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) meint, dass die Diskussion immer auch die grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Abtreibung umfasse und dass die FDP mit ihrem jetzt geplanten gemeinsamen Vorgehen mit den Grünen auf eine mögliche künftige Jamaika-Koalition hinarbeite.

Privatdozent Alexander Thiele erläutert auf verfassungsblog.de, warum er den Weg nach Karlsruhe für keine gute Idee hält. Für die allgemeine Anerkennung politischer Entscheidungen sei es von Gewicht, dass der politische Streit nicht nur im Wesentlichen innerhalb des politischen Raums geführt werde, sondern vor allem, dass er dort auch sein Ende finde. Es erscheine generell nicht unproblematisch, wenn die in der politischen Arena unterlegene Minderheit – so wie in diesem Fall – versuche, den politischen Streit auf der Bühne des Rechts fortzuführen und durch ein Urteil eines Verfassungsgerichts doch noch für sich zu entscheiden.

Europäisches Urheberrecht: Am Samstag haben einer Meldung der Mo-FAZ (Sarah Obertreis) mehrere tausend Menschen in Berlin gegen die Europäische Urheberrechtsreform, insbesondere gegen sogenannte Uploadfilter demonstriert. netzpolitik.org (Anna Biselli) fasst die Entwicklung der Diskussion in den letzten drei Jahren chronologisch zusammen. In gleich mehreren Beiträgen widmet sich auch die Sa-FAZ der geplanten europäischen Urheberrechtsreform. Dass die Anliegen der Urheber durch Propaganda und Populismus angegriffen würden, beklagt Michael Hanfeld (Sa-FAZ) im Medienteil und zieht zur Untermauerung die Initiative Urheberrecht heran, einen Zusammenschluss von insgesamt 35 Gewerkschaften und Verbänden, der kürzlich einen entsprechenden Appell veröffentlicht hatte. In einem weiteren Artikel wird berichtet, dass die Chefredakteure von 49 Tagesszeitungen die Mitglieder des Europäischen Parlaments aufforderten, dem jetzt vereinbarten Kompromiss zur Urheberrechtsreform in der Abstimmung Ende März zuzustimmen. Im Wirtschaftsteil beschreibt Hendrik Kafsack (Sa-FAZ) eine Brüsseler "Lobbyschlacht", die in der Intensität die Auseinandersetzungen um das Freihandelsabkommen TTIP bereit weit überschritten habe.

Ebenfalls im Medienteil der Sa-FAZ kritisiert der Betreiber der Denkfabrik "Mindbase" Stefan Herwig einen "Shitstorm" gegen die Urheberrechtsreform, der nach seiner Wahrnehmung insbesondere über Googles eigene Plattform Youtube laufe.

Europäisches Asylrecht: Die Sa-FAZ (Michael Stabenow) stellt den aktuellen Diskussionsstand zum europäischen Asylrecht dar. Ursprünglich sei beabsichtigt worden, besonders strittige Fragen auszuklammern. Mittlerweile habe sich aber herausgestellt, dass bei fast allen Diskussionspunkten unterschiedliche Auffassungen bestehen. Die Einigung über die geplanten Vorschriften zur Erfassung von Fingerabdrücken könnte beispielsweise am Widerstand Spaniens scheitern.

Polizeiliche Bodycamaufnahmen: Auf verfassungsblog.de meinen Rechtsprofessor Hartmut Aden und der Kriminologe Jan Fährmann, es sei aus rechtsstaatlichen Gründen geboten, dass die Aufnahmen von polizeilichen Bodycams nicht nur verwendet werden dürfen, um Fehlverhalten von Bürgern, sondern auch von Polizisten nachweisen zu können. Betroffene der Videoüberwachung müssten dann auch Zugang zu dem Datenmaterial erhalten.

Organspenderecht: In Deutschland wird derzeit über die Einführung einer Widerspruchslösung im Organspenderecht diskutiert. Die Mo-FAZ (Kim Björn Becker) stellt dar, dass eine solche Widerspruchslösung bereits in vielen anderen europäischen Staaten die Regel sei. Mit seiner derzeit geltenden Zustimmungslösung stehe Deutschland dagegen weithin allein da.  

Mietrecht: Anlässlich der aktuellen Kontroverse um eine mögliche Enteignung von Wohnungsunternehmen widmet sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) anderen Möglichkeiten zur Dämpfung der Mietpreise, die dem Staat zur Verfügung stehen. Das Grundgesetz erlaube dem Staat zu planen, zu steuern und zu korrigieren, wenn der Mietmarkt aus dem Ruder laufe, er könne Spekulanten die Grenzen aufzeigen und allzu gierige Vermieter ausbremsen. Dazu brauche es keine Enteignungen.

Rechtsrahmen für Flüssiggasförderung: Die Rechtsanwälte Friedrich von Burchard und Christian Friedrich Haellmigk erläutern auf lto.de die Pläne von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den Bau von Liquefied-Natural-Gas-(LNG)-Terminals staatlich zu fördern und dazu die regulatorischen Rahmenbedingungen zu ändern.

Justiz

BGH zu "Mord durch Rasen": Der Bundesgerichtshof hat erstmals das Mordurteil in einem sogenannten Raserfall bestätigt. Der Täter hatte mit seinem Fahrzeug in betrunkenem Zustand und bei 130 km/h ein Taxi gerammt, einer der beiden Fahrgäste verstarb. Das Landgericht Hamburg hatte den Raser wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Sa-FAZ (Constantin van Lijnden), tagesschau.de (Klaus Hempel) und lto.de berichten über die Entscheidung.

Der Tsp (Jost Müller-Neuhof/Alexander Fröhlich) vergleicht die aktuelle Entscheidung mit dem Berliner Fall. Hier hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Seit November wird neu verhandelt. In der Bestätigung des Hamburger Mordurteils liege, aufgrund anderer Umstände aber keine Vorentscheidung für das Berliner Verfahren.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass Tempolimits, die immer auch die Allgemeinheit träfen, keine angemessene Antwort auf solche "kriminellen Fetischisten" seien. Denn gerast werde überall, innerhalb und außerhalb von Geschwindigkeitsbegrenzungen – in verkehrsberuhigten Zonen, vor Schulen, auf Landstraßen. Für viele aber sei das Auto nach wie vor unverzichtbares Mobilitätsmittel und Quell von Freiheit und Freude.

BVerfG zur verweigerten Wiederaufnahme: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der sich gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrages wandte. Die Karlsruher Richter meinten, dass in die gütliche Einigung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht der Feststellung einer Menschenrechtsverletzung entspreche und daher die Ablehnung eines darauf gestützten Wiederaufnahmeantrages keine Grundrechtsverletzung sei. lto.de berichtet über den Fall.

BVerfG – Sterbehilfe: Im April will das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der organisierten Sterbehilfe verhandeln. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) fasst die Hintergründe der Verfassungsbeschwerde zusammen, mit der sich Privatpersonen, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und Rechtsanwälte gegen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) wenden, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung pönalisiert.

In einem separaten Kommentar dämpft Jost Müller-Neuhof (Tsp) die insbesondere von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschürte Hoffnung, das Karlsruher Gericht werde gleichzeitig auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur behördlichen Pflicht korrigieren, leidenden Todkranken in Ausnahmefällen den Erwerb tödlicher Medikamente zu ermöglichen. Denn beide Verfahren hätten nichts miteinander zu tun.

BFH zur Gemeinnützigkeit von Attac: Die Sa-taz (Christian Rath/Ingo Arzt) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die Verfolgung politischer Zwecke nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sei. Die Autoren weisen dabei auch auf den Widerspruch hin, dass Spenden der Industrie an Parteien steuerlich absetzbar sind, Spenden an eine zivilgesellschaftliche Organisation wie Attac nun aber nicht.

Heribert Prantl (Sa-SZ) befürchtet, dass die Entscheidung, "toxische Wirkung" entfalten könnte. Denn ihr zufolge sei politisches Engagement, wie es der Bundespräsident landauf, landab von den Bürgern verlange, steuerlich nichts wert; es sei angeblich weniger relevant für Gemeinnutz und Gemeinwohl als das Werkeln in einem Verein für Modellflug, Amateurfunk, Kleingärtnerei oder Hundesport. Das Steuerrecht dürfe kein Mittel sein, um unliebsamen Organisationen den Garaus zu machen, meint Prantl. Förderungswürdig seien also auch Vereine, deren Ziele man nicht teile.

BVerwG zur Herausgabe von Mundlos-Akten: Die Sa-taz (Konrad Litschko) widmet sich jetzt auch der Endscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der das Bundesverteidigungsministerium auf eine Klage des Verlags der Tageszeitung "Die Welt" hin verpflichtet wurde, Akten über den Soldaten und späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos herauszugeben. Das Ministerium muss die strittigen 70 Personalakten zwar nicht komplett freigeben, diese aber auf Bezüge zu Mundlos durchgehen und die Fundstellen allesamt der "Welt" übermitteln. "Die erforderliche Abwägung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Uwe Mundlos als Person der Zeitgeschichte und dem Informationsinteresse der Presse falle zugunsten der Presse aus", wird das Leipziger Gericht zitiert.

OVG NRW – Abschiebung Sami A.: Wie die Sa-FAZ meldet, hat die Anwältin des abgeschobenen Sami A. Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Abschiebeverbots eingelegt. Sami A. war im Sommer 2018 trotz eines bestehenden Abschiebeverbots nach Tunesien gebracht worden. Erst nachdem Tunesien zugesichert hatte, dass keine Folter drohe, hob das Gericht das Abschiebeverbot im Nachhinein auf.

Recht in der Welt

Israel – Anklage gegen Netanjahu: Die Sa-SZ (Alexandra Föderl-Schmid) stellt Avichai Mandelblit vor, der seit 2016 israelischer Generalstaatsanwalt ist und unlängst empfohlen hat, gegen Regierungschef Benjamin Netanjahu wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug Anklage zu erheben.

Türkei – Anklagen gegen mutmaßlichen Organisatoren der Gezi-Proteste: Die Sa-taz (Tunca Öğreten) hat mit dem türkischen Menschenrechtsanwalt Can Atalay gesprochen, der zusammen mit anderen prominenten Vertretern angeklagt wird, weil er 2013 die Gezi-Proteste mit organisiert haben soll.

Sonstiges

Unterhaltsvorschuss: In seiner Kolumne auf spiegel.de analysiert Ex-BGH-Richter Thomas Fischer die kürzlich veröffentlichten Zahlen zum Unterhaltsvorschuss. Medienberichten zufolge ist die Summe des von Bund und Ländern ausgereichten Unterhaltsvorschusses 2018 um eine Milliarde Euro gestiegen, die Quote der von Unterhaltsverpflichteten zurückerlangten Vorschüsse dagegen gesunken. Fischer legt dar, dass sich der vermeintliche Skandal schnell auflöse, wenn die Zahlen näher betrachtet werden. So sei die Summe allein schon dadurch angestiegen, dass nach einer Gesetzesänderung mehr Berechtigte als zuvor Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, dieser aber in der kurzen Zeit noch gar nicht zurückgefordert werden konnte. Und er kritisiert die voreiligen Schlussfolgerungen und fast schon unvermeidlich folgenden Forderungen nach Strafverschärfungen.

Rücktritt des DAV-Präsidenten: In der vergangenen Woche ist Ulrich Schellenberg als Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zurückgetreten. In einem Schreiben an den Vorstand habe er seinen Führungsstil verteidigt, aber auch seine Verbitterung über mangelnde Gelegenheit zum Austausch ausgedrückt. lto.de (Hasso Suliak) berichtet über den Rückzug des Präsidenten und über mögliche Nachfolgekandidaten.

Karneval in Köln: lto.de (Hasso Suliak) beschreibt den derzeitigen Alltag des Kölner Rechtsanwaltes Marc Michalske, der als Prinz Marc I. noch bis kommenden Mittwoch höchster Repräsentant der Karnevalshochburg ist.

"RBG" – Der Film: lto.de (Hasso Suliak) stellt den kürzlich auch in Deutschland angelaufenen Film über Ruth Bader Ginsburg, Richterin am U.S. Supreme Court, vor, die in den Vereinigten Staaten hohe Prominenz genießt. In "Die Berufung" wird der Fall "Moritz v. Commissioner" nachgezeichnet, den die heute 85-jährige Juristin seinerzeit noch als Anwältin gemeinsam mit ihrem Mann vertreten hatte.

Rechtsgeschichte – Der Fall LaGrand: Im LTO-Feuilleton erinnert Martin Rath an den Fall LaGrand. Zwei Brüder mit deutscher Staatsangehörigkeit hatten in den 1980er Jahren den Filialleiter einer Bank in Arizona bei einem Raubüberfall getötet und wurden dafür zum Tod verurteilt. Weil ihnen nicht mitgeteilt wurde, dass sie Anspruch auf konsularischen Beistand von deutscher Seite hatten, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den USA und Deutschland, die bis vor den Supreme Court und den Internationalen Gerichtshof gingen.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2019: Ausbürgerung von IS-Kämpfern / Diskussion um Gemeinnützigkeit / BGH bestätigt Mordurteil gegen "Raser" . In: Legal Tribune Online, 04.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34173/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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