Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Februar 2019: Bes­tel­ler­prinzip für Immo­bi­li­en­makler / Hin­weis­be­schluss des BGH / Zukunft des US-Sup­reme-Court

25.02.2019

Justizministerin Barley will das Bestellerprinzip auf Wohnungsverkäufe ausweiten. Außerdem in der Presseschau: Der Hinweisbeschluss des BGH in einem VW-Verfahren und Kritiker stellen US-Supreme-Court in Frage.

Thema des Tages

Maklerrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat gegenüber der Mo-SZ (Thomas Öchsner) einen Gesetzentwurf angekündigt, nach dem künftig die Verkäufer von Wohnungen und nicht mehr wie bisher die Käufer für die Maklerkosten aufkommen sollen. Der Grundsatz: "Wer bestellt, der zahlt", müsse auch bei Immobilienkäufen gelten. "Das sorgt für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten", erklärte die Ministerin gegenüber der Zeitung. Das Justizministerium rechne damit, dass die Einnahmen der Makler aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen werden. Für die Käufer ergäben sich hingegen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro.

Rechtspolitik

Umgang mit IS-Rückkehrern: Der Tsp (Jost-Müller Neuhof) erläutert die Rechtslage hinsichtlich des Umgangs mit IS-Rückkehrern. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte sich für strenge Vorkehrungen ausgesprochen: "Wir müssen sicherstellen, dass sich ehemalige IS-Kämpfer bei uns nicht frei bewegen können", sagte die Politikerin. Aus Deutschland waren laut Bundesinnenministerium seit 2013 rund 1.050 Personen in die Kriegsgebiete in Syrien und dem Irak aufgebrochen, um sich dort Dschihadisten-Milizen anzuschließen. Auch der Spiegel (Jörg Diehl/Julia Amalia Heyer u.a.) widmet sich in einem ausführlichen Beitrag dem Thema und kritisiert, dass Deutschland bislang ein klares Konzept fehle.

Europäisches Urheberrecht: Nachdem die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dem umstrittenen Kompromiss zur europäischen Urheberrechtsreform zugestimmt hatte, ist Bundesjustizministerin Barley heftig in die Kritik geraten. Der Spiegel (Lisa Becke, Patrick Beuth) fasst die Diskussion zusammen. Für die nächsten Wochen sind, nachdem in Köln bereits in der vergangenen Woche mehrere Gegner der Reform auf die Straße gegangen waren, weitere Protestaktionen geplant, auf die netzpolitik.org (Tomas Rudl) hinweist. So hat sich in Berlin ein Aktionsbündnis zusammengefunden, dem u.a. der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft angehören und das zu einer Demonstration in der Bundeshauptstadt für Anfang März aufruft.

Europäisches Wahlrecht: Im Spiegel (Dietmar Hipp) heißt es, dass ausgerechnet Deutschland keine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Sperrklausel für die kommende EU-Wahl schaffen werde. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen Sperrklauseln zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Juli 2018 hatten Europaparlament und Rat für eine Sperrklausel gestimmt, die jedes Mitgliedsland zwischen 2 und 5 Prozent hätte festlegen müssen. In Deutschland wurde diese Neuregelung aber nicht umgesetzt.

Verbraucherrecht: Das Bundesjustizministerium will schärfer gegen ungewollte Werbeanrufe vorgehen. Das meldet die Mo-SZ (Felicitas Wilke). Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat angekündigt, bis Sommer einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu wollen, der für telefonisch abgeschlossene Strom- und Gasverträge eine sogenannte Bestätigungslösung vorsieht. Mehr als 60.000 schriftliche Beschwerden sind 2018 bei der Bundesnetzagentur wegen unerwünschter Anrufe von Energieunternehmen eingegangen.

§ 219a StGB: Wie die Sa-taz (Dinah Riese) im Interview mit Stephan Thomae, dem Vize-Fraktionsvorsitzenden der FDP im Bundestag, erfahren hat, erwägt die Fraktion, gegen die Neufassung des § 219a StGB zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Paritätsgesetz: Jürgen Kaube (Mo-FAZ) befasst sich im Feuilleton mit den Forderungen nach einem Paritatsgesetz und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch jetzt schon die Wahllisten nach gewissen Proportionalitäten, z.B. nach Regionen, aufgestellt werden. Wer das nicht anstößig, sondern repräsentationsgerecht finde, könne auch gegenüber einer Geschlechterquote gelassen sein, so Kaube.

Interview mit Gesundheitsminister Jens Spahn: Im Interview mit der Mo-FAZ (Kim Marlene Grunert/Reinhard Müller u.a.) erläutert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), warum er den Gesetzentwurf zu § 219a StGB für einen guten Kompromiss hält und weshalb seiner Ansicht nach eine Widerspruchslösung die Zahl von Organspenden erhöhen würde.

Verbot von Konversionstherapien: Mit dem Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sogenannte Konversionstherapien gesetzlich verbieten zu wollen, befasst sich die Sa-taz (Markus Kowalski). Er erläutert an einem konkreten Beispiel, wie sich eine Konversiontherapie, deren Ziel es ist Homosexualität "zu heilen", auf die Betroffenen auswirken kann.

Haushalt des Landes Thüringen: In einem Gastkommentar auf lto.de erläutert Rechtsanwalt Sebastian Roßner die verfassungsrechtlichen Implikationen, die mit dem Vorhaben der Thüringer rot-rot-grünen Koalition verbunden sind, noch vor den Landtagswahlen den Haushalt für das Jahr 2020 verabschieden zu wollen. Verständlich, letztlich aber falsch und unnötig – so das Fazit Roßners. Denn die Macht des Parlaments, die Exekutive lahmzulegen, sei begrenzt durch das Instrument des vorläufigen Haushalts. Für politische Projekte, die diesen Rahmen sprengten, müsse eine Landesregierung ohne feste parlamentarische Mehrheit richtigerweise den mühsamen, aber erzdemokratischen Weg gehen, sich Mehrheiten zu beschaffen, indem sie mit den Fraktionen verhandle und Kompromisse eingehe.

Justiz

BGH – VW-Verfahren: Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren eines VW-Käufers gegen seinen Autohändler einen Hinweisbeschluss erlassen, der weithin für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Obwohl das Verfahren selbst durch einen Vergleich beendet wurde, haben die Karlsruher Richter mitgeteilt, sie seien der Auffassung, dass bei einem Fahrzeug, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Über diesen Hinweis aus Karlsruhe berichten u.a. die FAS (Corinna Budras), Sa-FAZ (Marcus Jung/Constantin van Lijnden u.a.), tagesschau.de (Claudia Kornmeier), swr.de (Gigi Deppe/Bernd Wolf), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath) und lto.de (Pia Lorenz).

Im Gespräch mit spiegel.de (Dietmar Hipp) sagte der Vertreter des Revisionsführers, der Berliner Rechtsanwalt Sven Jürgens, dass der Beschluss jetzt für die Autokäufer ein hervorragendes Druckmittel sei. Bisher seien zwar viele Gerichte ohnehin schon darauf eingeschwenkt, von einem Sachmangel auszugehen, aber der Beschluss habe die Diskussion nun weitgehend beendet.

Klaus Hempel (tagesschau.de) meint, dass der BGH die Position der VW-Kunden zwar gestärkt habe, viele Fragen aber noch offen seien, beispielsweise die Frage, ob durch ein Software-Update der Mangel geheilt werde und ob sich geschädigte Autobesitzer direkt an VW mit ihren Schadensersatzforderungen wenden könnten. Für Heribert Prantl (Sa-SZ) ist der Hinweisbeschluss des Gerichtes ein mutiger Schritt, den die Richter zur Vorbereitung weiterer Verfahren erlassen hätten. Für die Käufer von Dieselautos sei er die Aufforderung: "Klagt! Klagt! Klagt!" Marcus Jung (Sa-FAZ) sieht in dem Beschluss ein klares "Abwatschen" des Konzerns. Jost Müller-Neuhof (Tsp) fordert, dass die Konzerne jetzt Konsequenzen ziehen sollten. Der digitale Großbetrug mit der verniedlichend sogenannten Schummel-Software treffe zu viele Bürger, als dass die Angelegenheit auf einen Streit zwischen Kunden und Herstellern reduziert werden könne.

BAG – Jahresbilanz: lto.de (Tanja Podolski) berichtet über die Jahrespressekonferenz des Bundesarbeitsgerichtes, bei der auch die Bilanz des vergangenen Jahres vorgestellt wurde. Unter anderem befasste sich das Gericht im vergangenen Jahr mit der Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profi-Fußball, Streikbruchprämien und die Wertung der Reise- als Arbeitszeit. Die Präsidentin des Gerichts beklagte allerdings das geringe mediale Interesse an den Fällen. So habe trotz der neuen gesetzlichen Grundlagen dafür "keine einzige Medienanstalt die Verkündungen der Richter gefilmt", so Ingrid Schmidt.

LSG NRW zu Sozialleistungen für polnische Arbeitssuchende: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren um Sozialleistungen für einen polnischen Arbeitssuchenden den Europäischen Gerichtshof angerufen, wie lto.de meldet. Die Kasseler Richter sind der Auffassung, dass eine Regelung des Sozialgesetzbuchs (SGB) III, die einen Ausschluss vom Bezug ermöglichen könnte, gegen das Verbot verstoße, Unionsbürger zu diskriminieren.

LG Mannheim zur Verhandlungsfähigkeit eines ehemaligen KZ-Aufsehers: Das Landgericht Mannheim hat die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen 94-jährigen mutmaßlichen Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau abgelehnt, wie spiegel.de meldet. Die zuständige Kammer sehe nach einem umfangreichen medizinischen Gutachten die Verhandlungsfähigkeit des Mannes als nicht gegeben an, habe das Gericht mitgeteilt. Der 94-Jährige sollte sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Recht in der Welt

USA – Kritik am Supreme Court: In den USA mehren sich die Stimmen, die die Kompetenzen des Supreme Courts beschränken wollen. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) berichtet über eine Veranstaltung mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm, in der er die aktuelle Diskussion in den USA darstellt. So sprächen sich liberale Kritiker dafür aus, dem Supreme Court die Zuständigkeit zur Normenkontrolle zu entziehen und ihn zu einer reinen Appellationsinstanz zu machen, die lediglich über Rechtsbehelfe gegen Urteile entscheidet. Radikalere Kritiker forderten sogar die vollständige Abschaffung des Gerichts.

USA – Nationaler Notstand: Professor Kirk W. Junker meint auf lto.de, dass Präsident Donald Trump mit seiner Erklärung des nationalen Notstandes vor den Gerichten scheitern werde. Klagen könnten beispielsweise Kongressabgeordnete, aber auch Unternehmer, die durch die geplanten Finanzumschichtungen Aufträge und Einkünfte verlieren würden, und Eigentümer der vom Mauerbau betroffenen Grundstücke.

Spanien – Strafverfahren gegen Separatisten: Auf verfassungsblog.de widmet sich Rechtsprofessor José Luis Martí (in englischer Sprache) dem Prozess gegen katalanische Politiker, der am 12. Februar in Madrid begonnen hatte. Den zwölf Angeklagten wird Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung vorgeworfen. Dem Verfahren hat sich über den Weg einer Volksklage auch die rechtspopulistische Vox-Partei angeschlossen. Die Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler) erläutert die politischen Hintergründe.

Rumänien – Justizsystem: Mit den Änderung des Justizsystems in Rumänien, das seit Anfang dieses Jahres den Vorsitz im EU-Rat führt, befasst sich die Rechtsprofessorin Bianca Selejan Gutan auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). Die Sa-SZ (Florian Hassel/Matthias Kolb) berichtet von zwei aktuellen Erlassen, die Beobachtern zufolge, die Unabhängigkeit der rumänischen Justiz bedrohen. Mit den Neuregelungen sollen die Vollmachten des noch unabhängigen Generalstaatsanwalts und des bereits im Herbst 2018 geschwächten Justizrates, beschnitten, die Amtszeit führender Staatsanwälte auf drei Jahre beschränkt und die neue "Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten" faktisch der Aufsicht durch den Generalstaatsanwalt entzogen werden.

Ukraine – Antikorruptionsgericht: In der Ukraine soll bis zum Sommer ein Antikorruptionsgericht eingerichtet werden. Wie die Mo-SZ (Florian Hassel) berichtet, gibt es aber erhebliche Zweifel an der Integrität und Professionalität der Bewerber um die Richterposten. Insgesamt genieße die Justiz ein sehr schlechtes Ansehen in dem Land. Gerichte und die Generalstaatsanwaltschaft würden als politisch kontrolliert, als korrumpierbar betrachtet.

Österreich – Schadensersatz wegen tödlicher Kuh-Attacke: Ein österreichischer Landwirt muss nach einer Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck Schadensersatz an die Hinterbliebenen einer Frau zahlen, die von einer Rinderherde zu Tode getrampelt wurde. Rund 180.000 Euro sprach das Landesgericht Innsbruck dem hinterbliebenen Ehemann und dessen Sohn zu. Zusätzlich muss der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1.200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen. Das Gericht meinte, dass der Landwirt vor den Gefahren, die von einer Herde ausgehen, nur unzureichend gewarnt habe. lto.de berichtet über den Fall.

Sonstiges

Forderung nach härteren Strafen für antisemitische Straftaten: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat laut einer Meldung der Mo-FAZ von den Gerichten eine härtere Bestrafung judenfeindlicher Straftaten gefordert. "Wenn zum Beispiel Gewaltdelikte aus antisemitischer, rassistischer oder anderer Hassmotivation begangen werden, sollten die Täter besonders hart bestraft werden. Von dieser Möglichkeit, die unser Strafrecht bereits vorsieht, machen viel zu wenige Gerichte Gebrauch", wird Klein zitiert.

Wahlrecht: Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht vollbetreuter Menschen, an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilzunehmen, untersucht Anna von Notz auf verfassungsblog.de die Frage, inwieweit ein Wahlrecht tatsächlich nur höchstpersönlich ausgeübt werden kann oder ob nicht auch für Deutschland ein Stellvertreterwahlrecht, wie es beispielsweise in Frankreich und Großbritannien existiert, denkbar wäre.

Gesetzesnamen: Oliver Georgi (Sa-FAZ) freut sich in seiner Sprachglosse darüber, dass jetzt endlich Schluss mit langweiligen, technokratischen Gesetzesnamen sei. Das habe man Franziska Giffey zu verdanken, der "Klare-Kante-Ministerin aus Neukölln", die erkannt habe, dass nirgendwo im Grundgesetz verlangt werde, jedem Gesetz einen "möglichst bescheuerten Namen" zu geben. "Gute-Kita-Gesetz", "Starke-Familien-Gesetz", "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" – immer mehr kreative Namen sprössen aus dem sumpfigen Berliner Spreeboden, deren Jargon sicher vielen die Tränen der Rührung in die Augen treibe. Und so gibt sich Georgi gespannt auf weitere Schöpfungen, wie ein "Hartz-VI-ist-doof-Gesetz".

Rechtsgeschichte – Vom "Notopfer" zum "Soli": Martin Rath zeichnet auf lto.de das in den 1950er Jahren eingezogene "Notopfer Berlin" nach, das weit über die bekannte blaue "Briefmarke" hinausging. Gemeinsamkeiten mit dem Solidaritätszuschlag habe das "Notopfer" u.a. darin gezeigt, dass es länger als geplant erhoben worden sei.

Das Letzte zum Schluss

Zur steuerlichen Berücksichtigung von "Dienstgeschäften": Vom erfolglosen Versuch, die Erhaltungskosten für eine Toilette steuerlich geltend zu machen berichtet Arnd Diringer auf dem Expertenforum Arbeitsrecht. Obwohl der Kläger vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg keine Mühen scheute und sogar per Tagebuch nachweisen konnte, welche Verrichtung dienstlich veranlasst und welche privater Natur war, hatten die Richter des LG Baden-Württemberg kein Einsehen.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Februar 2019: Bestellerprinzip für Immobilienmakler / Hinweisbeschluss des BGH / Zukunft des US-Supreme-Court . In: Legal Tribune Online, 25.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34023/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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