Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Februar 2019: SPD-Länder zur § 219a-StGB-Ände­rung / Ver­schärftes Sexual­straf­recht / BGH zum 3. För­derweg im Sozial­woh­nungsbau

11.02.2019

Einige SPD-mitregierte Länder wenden sich gegen § 219a-StGB-Kompromiss. Außerdem in der Presseschau: CDU/CSU will die Strafen bei Sexualstraftaten gegen Kinder erhöhen und der BGH lehnt eine unbefristete Bindung von Sozialwohnungen ab.

Thema des Tages

SPD-Länder gegen § 219a-StGB-Kompromiss: Wie die taz (Dinah Riese) erfahren hat, wollen sich mehrere Bundesländer mit SPD-Regierungsbeteiligung im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) wenden, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Der Kompromiss, auf den sich die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD geeinigt hatte und der in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedet worden war, sieht lediglich eine Lockerung des Werbeverbots vor. Danach sollen Ärzte sowie Kliniken künftig zwar darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Für weitere Informationen, wie etwa die angewandten Methoden, sollen sie aber auf Listen neutraler Stellen im Netz verweisen müssen. "Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das 'Ob' und 'Wie' eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, wird aus dem entsprechenden Antrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Thüringen und Brandenburg zitiert. Die Länder beabsichtigten eine komplette Streichung der Strafvorschrift.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Die Unionsfraktion im Bundestag will, so heißt es im Spiegel (Melanie Amann/Ann-Katrin Müller) und in der FAS (Livia Gerster/Konrad Schuller), mehrere Gesetze ändern, um Sexualstraftaten gegen Kinder stärker zu bekämpfen. Dies gehe aus einem Positionspapier hervor, das eine Arbeitsgruppe um die Vize-Unionsfraktionschefs Thorsten Frei und Nadine Schön sowie den CSU-Innenpolitiker Alexander Hoffmann formuliert habe. So solle etwa der Besitz von Kinderpornographie künftig mit bis zu fünf statt drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Außerdem soll Ermittlern erlaubt werden, entsprechende computergenerierte Bilder selbst hochzuladen, um verdeckt Zugang zu einschlägigen Foren zu erhalten. Die SPD habe sich offen für die Vorschläge gezeigt.

Paritätsgesetz: Juniorprofessorin Monika Polzin widmet sich auf verfassungsblog.de dem vom Brandenburger Landtag verabschiedeten Paritätsgesetz, nach dem sich künftig auf den Listen zur Landtagswahl männliche und weibliche Kandidaten abwechseln müssen. Die Autorin sieht das neue Gesetz nicht nur als verfassungswidrig und verfassungsidentitätswidrig an, sondern befürchtet, dass damit das Tor zu einer schleichenden Abschaffung des Demokratieprinzips geöffnet wird. Einen Tag später plädiert Professor Uwe Volkmann ebenfalls auf verfassungsblog.de dafür, zunächst die praktischen Auswirkungen auf die künftige Besetzung eines Parlamentes abzuwarten und dann zu entscheiden, ob diese Ergebnisse gewünscht sind. In der Samstags-SZ analysiert die frühere Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt das Brandenburger Paritätsgesetz. Für sie spricht vieles dafür, dass ein solches Gesetz nicht unverhältnismäßig und damit verfassungsmäßig ist. Hohmann-Dennhardt hofft dennoch, dass – angestoßen durch die Diskussion – die Parteien nun konkrete Anstrengungen unternehmen, um Frauen mehr Platz einzuräumen und sich dadurch ein Paritätsgesetz bald erübrigen würde.

Die Vorsitzende der Frauenunion Annette Widmann-Mauz hat sich laut Mo-FAZ (Helene Bubrowski/Markus Wehner) für eine Gesetzesänderung zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag ausgesprochen. "Auch für das Parteiengesetz gilt der Auftrag des Grundgesetzes, aktiv auf die Gleichstellung von Mann und Frau hinzuwirken", wird Widmann-Mauz zitiert.

Asylrecht: Senior Research Fellow Constantin Hruschka kritisiert auf lto.de den Entwurf des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes". Trete der Entwurf als Gesetz in dieser Form in Kraft, würde das ausgewogene Vorgehen, welches das europäische Recht im Falle eines abgelehnten Asylantrags ermöglicht, inhaltlich ausgehöhlt und durch den Fokus auf effiziente Rückführungen fast vollständig verdrängt werden. Der Gesetzentwurf präsentiere "Lösungen", die ohne ausreichende Faktenbasis daran anknüpften, die Effizienz von Rückführungsmaßnahmen durch mehr Zwang, Druck und Geheimhaltung zu erhöhen. Dabei überschreite er an vielen Stellen europarechtliche und grundgesetzliche Grenzen.

Familienrechtliches Wechselmodell: Der Spiegel (Christopher Piltz) erläutert anhand eines konkreten Beispiels das Wechselmodell, bei dem die Betreuung eines Kindes jeweils etwa hälftig durch die beiden getrennt lebenden Elternteile erfolgt. In einem Interview, ebenfalls im Spiegel (Christopher Piltz), erzählt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) von ihren eigenen Erfahrungen mit dem Wechselmodell. Im Ministerium berät derzeit eine Arbeitsgruppe über möglichen Änderungsbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, deren Ergebnisse im Spätsommer erwartet werden.

Schwarzfahren: Laut Sa-taz (Manuela Heim) will das Land Berlin demnächst im Bundesrat eine Initiative zur Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung, § 265a Strafgesetzbuch (StGB), einbringen. Im Artikel wird die aktuelle Diskussion dargestellt.

EU-Urheberrecht: Wie die Mo-FAZ (Michael Hanfeld) meldet, haben sich die Mitgliedstaaten bei der Diskussion um ein neues EU-Urheberrecht auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt, mit dem sie in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission eintreten. Danach soll es künftig ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger geben, Plattformen wie Youtube sollen für Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer haften, wenn sie nicht entsprechende technische Vorkehrungen treffen. Bis zuletzt war strittig, ob es hier Ausnahmen geben soll und wie weit diese reichen könnten.

Justiz

EuGH zu grenzüberschreitendem Kindergeld: Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Bogatu befasst sich Rechtsprofessorin Constanze Janda auf lto.de. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Kindergeld auch an nicht erwerbstätige Unionsbürger zu zahlen, selbst wenn deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben. Die Entscheidung überrasche im Ergebnis nicht, so Janda, denn sie finde ihre Stütze im eindeutigen Wortlaut der entsprechenden Verordnung.

BGH zu Belegungsbindung für Sozialwohnungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel, die eine Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet, auf unbefristete Zeit einen Teil ihrer Wohnungen ausschließlich an Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vergeben, unwirksam ist. Über die Entscheidung zum sogenannten 3. Förderweg des sozialen Wohnungsbaus berichten Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Mo-taz (Christian Rath), Hbl (Matthias Streit) und lto.de.

VerfGH RP zur Organklage wegen Parteiausschluss: Wie lto.de mitteilt, ist der aus der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossene Abgeordnete Jens Ahnemüller vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit seiner Organklage gegen den Ausschluss gescheitert. Die Fraktion hatte ihm wiederholte Kontakte und punktuelle Zusammenarbeit mit der rechtsextremistischen Szene vorgeworfen. Ahnemüller hatte das zurückgewiesen.

LG Wiesbaden – Mordfall Susanna F.: Der Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden gegen den mutmaßlichen Mörder von Susanna F. beginnt laut einer Meldung in der Sa-FAZ (Julian Staib) am 13. März. Ali B. soll sein sechszehnjähriges Opfer im Mai 2018 vergewaltigt und ermordet haben.

LG Heilbronn – Schmuggel durch JVA-Beamten: Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich derzeit der Beamte einer Justizvollzugsanstalt verantworten, der Häftlinge mit Drogen, Handys und Medikamenten versorgt haben soll. Der Mann habe gestanden und angeboten, als Zeuge gegen weitere Beschuldigte auszusagen. Die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über den Fall.

LG München I – Influenzerwerbung: Anlässlich der am heutigen Montag vor dem Landgericht München I beginnenden Verhandlung zur Kennzeichnungspflicht bei Influenzer-Postings als Werbung befassen sich die Rechtsanwältinnen Sabrina Dücker und Nele Julie Todsen auf lto.de mit der derzeit noch unklaren Rechtslage. Bisher fehlten konkrete Regelungen zur Kennzeichnung potenziell werbender Beiträge, wünschenswert sei daher eine echte Klarstellung durch den Gesetzgeber.

VG Münster zur Verdunkelungsaktion durch Stadtverwaltung: Das Vorgehen der Stadt Münster, anlässlich des Neujahrsempfangs der AfD das historische Rathaus zu verdunkeln, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster jetzt festgestellt. Durch ihr Handeln habe die Stadt gegen das gegenüber politischen Parteien strikt geltende staatliche Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot verstoßen, so das Gericht laut lto.de.

AG Frankfurt/M. zur Wohnungskündigung wegen mutmaßlichen Drogenhandels: Den Bewohnern einer Frankfurter Mietwohnung, gegen die wegen mutmaßlichen Drogenhandels ermittelt wird, ist zu Recht gekündigt worden, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main festgestellt. Wenn es Hinweise auf einen Drogenhandel gebe, der in der Wohnung betrieben werde, sei eine Verletzung des Mietvertrags festzustellen, urteilte laut spiegel.de das Gericht.

Recht in der Welt

Slowakei – Richterüberprüfung verfassungswidrig: Der slowakische Verfassungsrechtsprofessor Marek Domin erläutert auf verfassungsblog.de die rechtlichen und politischen Zusammenhänge einer aktuellen Entscheidung des slowakischen Verfassungsgerichtshofs, mit der eine Zusatzklausel der Verfassung für nicht vereinbar mit dem in der Verfassung ebenfalls niedergelegten Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip erklärt wurde. Nach der Klausel mussten sich Richter einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden unterziehen.

USA – Waffenrecht vor dem Supreme Court: Der amerikanische Rechtsanwalt Ryan Kraski erläutert auf lto.de ein Verfahren der New York State Rifle & Pistol Association (RPA) gegen die Stadt New York, das den U.S. Supreme Court befasst. Es geht um die Erlaubnis, ungeladene und gesicherte Waffen zu transportieren. Die Regelungen der Stadt New York sind hier sehr streng, dagegen will die RPA vorgehen.

Spanien – Verfahren gegen Separatisten: In der kommenden Woche soll in Madrid die mündliche Verhandlung gegen zwölf Politiker und Aktivisten beginnen, die vor eineinhalb Jahren in Katalonien ein Referendum über die Abspaltung der Region von Spanien durchgeführt hatten. Wie der Spiegel (Helene Zuber) meldet, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft "rebelión" (Hochverrat) beziehungsweise "malversación" (Veruntreuung) vor und fordert Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren.

Irland – "citizens assembly": Der irische Ökonom Colm McCarthy stellt auf verfassungsblog.de die irische Institution der "citizens assembly" vor. Solche Bürgerversammlungen können im Vorfeld von Referenden durchgeführt werden. Dabei werden zu politischen Entscheidungen 100 Bürger zufällig ausgewählt, hören Sachverständige an und legen dann den Wortlaut für das Referendum fest. Eine solche Bürgerversammlung habe beispielsweise zur gleichgeschlechtlichen Ehe und zum Abtreibungsrecht stattgefunden.

Frankreich – Millionenstrafe für Airbnb: Die Stadt Paris will gegen Airbnb eine Strafe in Rekordhöhe verhängen, meldet die Mo-FAZ. Die Vermietung privaten Wohnraums erfordert in Paris eine Registrierungsnummer. Die Bürgermeisterin von Paris Anne Hidalgo wirft dem Unterkunftsvermittler nun vor, 1.000 nichtregistrierte Wohnungen auf seiner Seite anzubieten.

Sonstiges

Bundeskartellamt gegen Facebook: Die Sa-taz (Tanja Tricarico) erläutert noch einmal die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts. Die Bonner Behörde hatte dem sozialen Netzwerk untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Whatsapp, Instagram und Drittwebseiten, zusammenzuführen.

Bayerischer Grenzschutz: Die wieder eingerichtete bayerische Grenzpolizei für "klar verfassungswidrig" hält der Staats- und Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen in einem Gastbeitrag für die Mo-SZ. Zum einen, weil für den Grenzschutz ausschließlich der Bund zuständig sei, und außerdem, weil das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung zu automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen kürzlich eine Befugnisnorm aus dem bayerischen Polizeirecht für verfassungswidrig erklärt hatte, die auch das Aufgabenspektrum der bayerischen Grenzpolizei regelt.

Vergangenheitsbewältigung: Der Spiegel (Michael Sontheimer) porträtiert den mittlerweile 88-jährigen Reinhard Strecker, der seit seiner Studentenzeit in den 1950er Jahren ehemalige NS-Richter, die in der Bundesrepublik weiter in der Justiz tätig waren, anprangerte. Er wurde dafür angefeindet und erst sehr spät geehrt, heißt es im Artikel.

Fallsammlungen: Martin Rath stellt in seiner wöchentlichen LTO-Kolumne interessante juristische Fallsammlungen vor – angefangen von dem für Kinder gemachten und von Marie Marcks illustrierten Buch "Klipp und klar. 100 × Bürgerrecht" über einen amerikanischen Blick auf das deutsche Verfassungsrecht bis hin zu "Prozesse, die Geschichte machen".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Februar 2019: SPD-Länder zur § 219a-StGB-Änderung / Verschärftes Sexualstrafrecht / BGH zum 3. Förderweg im Sozialwohnungsbau . In: Legal Tribune Online, 11.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33775/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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