Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Februar 2019: Grund­steuer weiter ums­tritten / Barley for­dert par­tei­über­g­rei­fende Ini­tia­tive zum Wahl­recht / Ver­kür­zung der Pri­va­t­in­sol­venz

04.02.2019

Zur Neuregelung der Grundsteuer gibt es weiter Auseinandersetzungen. Außerdem in der Presseschau: Barley fordert eine parteiübergreifende Initiative zur Änderung des Wahlrechts und Brüssel will die Laufzeit bei der Privatinsolvenz verkürzen.

Thema des Tages

Neuregelung der Grundsteuer: Nachdem sich Bund und Länder in der vergangenen Woche auf die Grundzüge einer Grundsteuerreform geeinigt haben sollen, sind am Wochenende bereits Zweifel daran aufgekommen. Der Kompromiss, über den Sa-FAZ (Manfred Schäfer), Sa-SZ (Cerstin Gammelin) und FAS (Jan Hauser) berichten, sieht vor, dass bei der Berechnung künftig der Grundstückswert, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mieteinnahmen eine Rolle spielen sollen. Widerstand formiert sich allerdings innerhalb der Union. Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler, Berichterstatter der Fraktion für die Grundsteuer, hält es für problematisch, dass die Bewertung der Gewerbeimmobilien völlig unklar ist, heißt es in der FAS. Gegenüber dem Hbl (Martin Greive) sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, dass man seiner Ansicht nach "zwar auf dem richtigen Weg, aber noch lange nicht am Ziel" sei. "Bayern und die CSU sehen den Kompromiss noch nicht als zustimmungsfähig an", so Söder. Zustimmung zum ausgehandelten Ergebnis kam dagegen, so heißt es in der Mo-FAZ (Jan Hauser), von kommunaler Seite und aus der Wissenschaft. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag forderte, die Reform nun rasch abzuschließen und noch im Frühjahr zur Abstimmung zu bringen.

Die Mo-SZ (Thomas Öchsner) fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Neuregelung zusammen.

Für Cerstin Gammelin (Mo-SZ) ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer auch ein Prüfstein für den Föderalismus: Gelingt die Reform, gelingt ein föderales Meisterstück, so die Autorin.

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Reinhard Müller (Sa-FAZ) bezeichnet den Pakt für den Rechtsstaat als Meilenstein, der in den Mittelpunkt rücke, was diesen Staat besonders auszeichne: die Bindung an Recht und Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz. Die zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte seien wichtig, würden aber nicht gleich das Problem überlanger Verfahren lösen. Und auch eine Reform des Verfahrens würde nicht helfen, wenn der Gesetzgeber aus politischen Gründen zugleich neues materielles Recht schaffe, das dann auch wieder die Gerichte beschäftige.

Wahlrecht – Wahlrecht für Menschen mit Behinderung: Laut Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt) können sich Union und SPD trotz entsprechender Festlegungen im Koalitionsvertrag nicht auf eine Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung einigen. Bisher schließt das Wahlrecht jeden aus, für den ein rechtlicher Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde. Die Koalition hatte sich vorgenommen das zu ändern, kann sich über das Wie aber nicht einigen.

Wahlrecht – Frauenanteil: Nachdem Brandenburg in der vergangenen Woche sein Paritätsgesetz verabschiedet hat, wonach sich Frauen und Männer auf den Kandidatenlisten für die Parlamentswahlen künftig abwechseln müssen, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) eine parteiübergreifende Bundestagsinitiative für einen höheren Frauenanteil im Parlament gefordert. Es sei ein großer Schritt, dass künftig in Brandenburg bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Listenkandidaten aufgestellt werden müssten, sagte die Ministerin laut einem Bericht der FR (Markus Decker). Wie der Spiegel (Melanie Amann/Ralf Neukirch) meldet, fordert auch die Frauen-Union eine Gesetzesänderung, damit mehr weibliche Abgeordnete in die Parlamente einziehen. "Die Aufstellungen in Wahlkreisen und auf Listen sind dabei ein wichtiger Aspekt", wird die Vorsitzende Annette Widmann-Mauz zitiert. Ein Paritätsgesetz, wie es das Land Brandenburg in der vergangenen Woche verabschiedet hatte, gehe allerdings zu weit, sagte die schleswig-holsteinische Justiz- und Gleichstellungsministerin Sütterlin-Waack. Sie schlägt eine Tandemlösung vor: Danach müssten die Parteien in jedem Wahlkreis zwei Direktkandidaten aufstellen, jeweils eine Frau und einen Mann. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth begrüßt dagegen den Brandenburger Vorstoß.

Henrike Rossbach meint in der Sa-SZ, dass selbst mit einem Paritätsgesetz Frauen nicht automatisch die Hälfte der Macht erhielten. Aber es wäre ein guter Ausgangspunkt. Den Rest müssen sie selbst schaffen: In Parteien eintreten, die Spielregeln mitbestimmen, den Stil verändern, so Rossbach. Für Wolfgang Janisch (sueddeutsche.de) ist die Behauptung der Kritiker, ein Paritätsgesetz sei der Einstieg in eine parlamentarische Gruppenrepräsentanz, in der Zuwanderer, Senioren und Tierschützer ihre je eigene Abgeordnetengruppe entsenden, Unsinn. Und auch das Argument, ein Paritätsgesetz beschränke die Freiheit, hält Janisch nicht für überzeugend: Schaue man sich das brandenburgische Gesetz an, dann falle der Freiheitsverlust moderat aus: Künftig stünden eben einfach mehr Frauen auf der Liste. Markus Decker (FR) meint dagegen, dass ein Paritätsgesetz auf Bundesebene umgehend beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten und dort aller Voraussicht nach gekippt werden würde. Jost Müller Neuhof (Tsp) weist in seinem Kommentar darauf hin, dass zehn von 28 EU-Staaten bereits Regelungen für Geschlechterparität in ihren Parlamenten haben.

Asylrecht: Laut einer Meldung des Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt) gibt es gegen die Pläne des Bundesinnenministeriums, Abschiebungen gesetzlich zu erleichtern, im eigenen Haus Vorbehalte. So sei die Möglichkeit, abgelehnte Asylbewerber bis zu zehn Tage am Flughafen ohne entsprechenden Richterbeschluss in Gewahrsam nehmen zu können, nicht ohne verfassungsrechtliche Risiken, heißt es in einem Vermerk aus dem Ministerium. Weniger Bedenken bestehen gegen die gemeinsame Unterbringung von Abschiebe- und Strafhäftlingen. Bei 28.000 Ausreisepflichtigen und 420 Abschiebehaftplätzen, sei eine außergewöhnliche Situation gegeben, die eine Ausnahme vom EU-rechtlichen Gebot der getrennten Unterbringung erlaube.

§ 219a StGB: Die Sa-taz (Patricia Hecht) erläutert noch einmal den Kompromiss zur Neuregelung des § 219a StGB, auf den sich die Koalitionspartner geeinigt haben. Ärztinnen und Ärzten soll es künftig erlaubt sein, auf ihren Webseiten über die Tatsache zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Infos über Abbrüche sollen durch Verlinkung auf "entsprechende Informationen neutraler Stellen", beispielsweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zugänglich gemacht werden.

Insolvenzrecht: Wie die Mo-taz berichtet, will die EU-Kommission das Insolvenzrecht ändern – und dabei die Laufzeit der Privatinsolvenz von Verbrauchern und Soloselbstständigen auf drei Jahre verkürzen. Die entsprechende Richtlinie soll in den nächsten Monaten vorliegen.

Anna Krüger (Mo-taz) begrüßt den Vorstoß. Dass die EU die Frist auf drei Jahre verkürzen wolle, sei richtig. Selbstständige oder Verbraucher, denen die Schulden über den Kopf gewachsen sind, sollen schneller die Chance für einen Neustart bekommen.

Strafrecht – Rauschtaten: Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow will Straftaten, die unter Rausch begangen wurden, härter bestrafen. Die Mo-Welt (Laura Gaida) erläutert die Vorstellungen des Ministers.

Justiz

BVerfG zur Speicherpflicht von E-Mail-Providern: Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche die Verfassungsbeschwerde eines Email-Providers abgelehnt, mit der sich dieser gegen eine Pflicht zur Herausgabe von IP-Adressen seiner Nutzer an die Sicherheitsbehörden gewandt hatte. Die Sa-taz (Svenja Bergt) erläutert die Konsequenzen der Entscheidung für den Anbieter, der bisher nach einem strengen Datenschutzprinzip diese Daten gar nicht gespeichert hatte.

BVerwG zu langen Haaren bei Soldaten: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die in der Bundeswehr geltende Dienstvorschrift, die männlichen Soldaten einen kurzen Haarschnitt vorschreibt, vorerst weitergilt. Die Regelung bedarf allerdings einer Überarbeitung, stellten die Richter des 1. Wehrsenats fest, weil eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Vorschrift fehle. Der wissenschaftliche Mitarbeiter und Reserveoffizier Simon Gauseweg erläutert auf lto.de die Entscheidung und die Hintergründe.

OLG Zweibrücken zu überlanger U-Haft: Nachdem in der vorletzten Woche vom Bundesverfassungsgericht die seit über zweieinhalb Jahren andauernde U-Haft eines mutmaßlichen Mörders als verfassungswidrig bewertet wurde, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken jetzt die vorläufige Freilassung des Mannes angeordnet, wie die Sa-SZ (Anna Ernst) berichtet.

AG München zu Sozialaspekten bei Eigenbedarfskündigung: Das Amtsgericht München hat laut lto.de die Eigenbedarfskündigung gegenüber einer 78-jährigen gehbehinderten Mieterin für zulässig erklärt. Das AG kam zu dem Ergebnis, dass das Nutzungsinteresse des Vermieters, der seinen Lebensmittelpunkt von Augsburg nach München verlegen wollte, so gewichtig und nachvollziehbar sei, dass eine Abwägung mit den Bestandsinteressen der Frau gar nicht erfolgen müsse.

Recht in der Welt

Großbritannien – Urteil zu Genitalverstümmelung: Zum ersten Mal wurde in Großbritannien eine Frau wegen der Vornahme einer Genitalverstümmelung verurteilt. Wie spiegel.de meldet, wurde eine 37-jährige Frau aus Uganda am Freitag für schuldig befunden, ihre damals drei Jahre alte Tochter im Jahr 2017 an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt zu haben. Die Frau erwartet nun eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren.

IStGH – Verfahren Gbagbo: Am Freitag hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Freilassung des ehemaligen Präsidenten der Côte d’Ivoire angeordnet. Der 73 Jahre alte Laurent Gbagbo war vor zwei Wochen u.a. vom Vorwurf, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, freigesprochen worden. Gbagbo muss allerdings einer Auflage des Gerichtes zufolge in Belgien bleiben, bis über die Berufung der Anklage entschieden ist. Die Mo-FAZ (Thilo Thielke) berichtet über den Fall.

Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen: Die Mo-taz (Christian Rath) beschreibt die Möglichkeiten vor allem aber die Schwierigkeiten, international agierende Konzerne zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen zu ziehen. Welche Hürden dabei bestehen, zeigt die Klage gegen das Textilunternehmen Kik wegen eines Fabrikbrandes in Pakistan, die vor wenigen Wochen vor dem Landgericht Dortmund gescheitert ist.

Österreich – Misstrauensantrag gegen Innenminister: Aufgrund von Äußerungen, die sich gegen Rechtsstaat und Gewaltenteilung richten, wurde gegen den österreichischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ein Misstrauensantrag gestellt. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, dennoch wird, wie Peter Münch (Sa-SZ) berichtet, nun darüber diskutiert, ob die Regierungspartei FPÖ ein Problem mit dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung hat. Anlass war ein Interview, in dem Kickl im Zusammenhang mit der Abschiebung von Flüchtlingen gesagt hatte, "dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht".

USA – Verfahren gegen "El Chapo": Der Prozess gegen den mutmaßlichen Drogenboss Joaquín Guzmán, genannt "El Chapo" steht, wie spiegel.de meldet, vor seinem Ende. In der vergangenen Woche wurden die Schlussplädoyers gehalten. Guzmán muss sich in New York unter anderem wegen Drogenschmuggels, Waffenhandels und Geldwäsche verantworten. Wann im Fall einer Verurteilung das Strafmaß verkündet wird, sei offen.

USA – Urheberrecht bei Videospielen: Anlässlich einer rechtlichen Auseinandersetzung vor einem Gericht in Los Angeles befassen sich die beiden Rechtsanwälte Johannes Großekettler und Nico Kuhlmann auf lto.de mit der Frage, ob das Urheberrecht auch zum Zuge kommt, wenn Tanzbewegungen realer Künstler für Figuren in Videospielen verwendet werden.

Sonstiges

Clan-Kriminalität: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de heftig den medialen Umgang mit so genannter Clan-Kriminalität am Beispiel der kürzlich ausgestrahlten Talksendung "Maybrit Illner" zu diesem Thema.

Fahrverbote: Wie lto.de mitteilt, sollen in Köln und Düsseldorf vorerst keine Fahrverbote gelten. In den am Freitag veröffentlichten Luftreinhalteplänen für die beiden Städte ist diese Maßnahme nicht vorgesehen, stattdessen soll die hohe Schadstoffbelastung durch den Einsatz von schadstoffärmeren Bussen, neuen Ampeln, die Förderung des Radverkehrs und ein Transitverbot für Lastwagen reduziert werden.

Bundeskartellamtspräsident zur Regulierung von Plattformen: Im lto-Podcast (Peggy Fiebig) spricht der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt über die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, und darüber, wie er die Internetgiganten Google, Facebook, Amazon und Co dazu bringen will, sich rechtskonform zu verhalten.

AfD – Widerstand gegen Verfassungsschutzprüfung: Die Sa-Welt (Matthias Kamann/Annelie Naumann) befasst sich jetzt auch ausführlich mit dem Vorhaben der AfD, rechtlich gegen die Einstufung als "Prüffall" vorzugehen. Insbesondere will sich die Partei dagegen wehren, dass sie das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht erhalten habe. Auffällig aber am Agieren der AfD sei, wie die Autoren feststellen, wie wenig die Partei auf Inhaltliches eingehe – und wie sehr sie sich auf das Formale beschränke.

Über das Strafen: Das Feuilleton der FAS (Timon Karl Kaleyta) stellt die neuen Bücher von Ex-BGH-Richter Thomas Fischer und dem französischen Sozialwissenschaftler Didier Fassin vor, die sich beide damit befassen, welche Funktion das Strafen in einem freiheitlichen Gemeinwesen hat. Das Erstaunliche sei, so sein Fazit, dass sich Fassin und Fischer, so unterschiedlich ihre Ansätze seien, am Ende doch in ihrer Sorge vor einer konstanten Ausweitung des Gewaltmonopols begegneten.

100. Geburtstag von Konrad Hesse: Die BadZ (Christian Rath) berichtet von einem Kolloqium, das die Universität Freiburg zu Ehren des früheren Bundesverfassungsrichters Konrad Hesse veranstaltet hat. Der jetzige Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle würdigte Hesse und mahnte – ganz im Geiste der von Hesse geforderten Offenheit der Verfassung - eine größere Zurückhaltung der Europäischen Gerichte in Luxemburg und Straßburg an. Die so wichtige Konkretisierung des Rechts mit Blick auf die Lebenswelt könne niemand einheitlich für 500 Millionen Menschen schaffen, so Voßkuhle. Er plädierte für eine bessere "Arbeitsteilung" mit den nationalen Verfassungsgerichten. "Ich sage das nicht, weil wir zu wenig zu tun haben, sondern weil es sachgerechtere Ergebnisse bringt", wird der BVerfG-Präsident zitiert.

Rechtsgeschichte – Presserecht: Martin Rath schaut auf lto.de auf die Grenzen der Pressefreiheit, die in den Anfängen der Bundesrepublik galten, zurück und erläutert insbesondere die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Redakteur der kommunistischen Zeitschrift "Volksstimme.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Februar 2019: Grundsteuer weiter umstritten / Barley fordert parteiübergreifende Initiative zum Wahlrecht / Verkürzung der Privatinsolvenz . In: Legal Tribune Online, 04.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33631/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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