Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Januar 2019: Dis­kus­sion über Besch­leu­ni­gung von Straf­ver­fahren / BMI-Eck­punk­te­pa­pier zum Asyl­recht / Kon­se­qu­enzen aus Daten­leak

21.01.2019

Unionsfraktionschef Brinkhaus will Strafverfahren beschleunigen. Außerdem in der Presseschau: Das BMI denkt über die Erleichterung von Abschiebungen nach und es wird weiter über Konsequenzen aus dem Datenleak diskutiert.

Thema des Tages

Beschleunigung von Strafverfahren: Im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Miriam Hollstein) fordert der Vorsitzende der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag Ralph Brinkhaus neben der raschen Umsetzung des "Paktes für den Rechtsstaat" eine Reform der Strafprozessordnung. "Die Allgemeinheit und die Opfer können erwarten, dass die Verteidigungsrechte nicht zur Prozessverschleppung genutzt werden können. Die Menschen wollen, dass zeitnah durch ein Urteil Rechtsfrieden geschaffen wird", sagte Brinkhaus der BamS. Als Beispiel für eine notwendige Änderung fordert er, dass Befangenheitsanträge gegen Richter nicht mehr dazu führen sollten, dass der ganze Prozess automatisch aufgehalten werde, sondern nach seinen Vorstellungen soll künftig bis zur Entscheidung über den Antrag weiterverhandelt werden können. Kritik an dem Vorschlag kommt von der Opposition. "Wer als Einzelner der geballten Staatsmacht gegenübersteht, braucht die Garantie eines fairen Verfahrens mit unbefangenen Richtern", sagte der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae gegenüber der Märkischen Oderzeitung (Michael Gabel).

Rechtspolitik

Asylrecht I – sichere Herkunftsstaaten: In der vergangenen Woche hat der Bundestag beschlossen, Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Damit soll es möglich sein, Asylanträge von Antragstellern aus diesen Ländern zügiger zu bearbeiten und entscheiden zu können, begründete die Regierung laut lto.de (Hasso Suliak) ihren Gesetzentwurf. Auf Kritik stößt das neue Gesetz bei Menschenrechtlern. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Migrationsrecht Marcel Keienborg nannte die Neuregelung "verfassungsrechtlich bedenklich". So sei in allen vier Staaten die Situation lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen prekär. Vor zwei Jahren gab es bereits einen Gesetzesvorstoß, mit dem die Maghreb-Staaten als sicher erklärt werden sollten. Er ist allerdings im Bundesrat gescheitert. lto.de weist darauf hin, dass auch das wieder geschehen kann. Die Abstimmung dort ist für den 15. Februar vorgesehen.

Asylrecht II – Eckpunktepapier des Innenministeriums: Die Mo-taz (Christian Jakob) stellt ein Eckpunktepapier des Innenministeriums zur Erleichterung von Abschiebungen vor. Unter anderem werde darüber nachgedacht, künftig auf den Richtervorbehalt bei der Abschiebehaft zu verzichten. Außerdem sollen Abschiebehäftlinge in Strafhaftanstalten untergebracht werden können. Damit soll das strikte Trennungsgebot bei der Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen aufgeweicht werden. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 eine solche getrennte Unterbringung verlangt. Die Mo-FAZ (Markus Wehner) berichtet über die Auseinandersetzung zu diesem Punkt. Es sei sinnvoller, erst die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen, als neue Anstalten zu bauen, verteidigte beispielsweise der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster die Vorstellungen des Ministeriums. Bundesjustizministerin Katarina Barley lehnt den Vorstoß ab. Die Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafhaft müsse eingehalten werden, sagte sie im Interview mit dem Deutschlandfunk (Gudula Geuther).

Reinhard Müller (Montag-FAZ) meint ebenfalls, dass Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Es führe aber letztlich kaum ein Weg daran vorbei, die Ausreisepflicht durchzusetzen – oder sich diese Pflicht zu schenken. Das liefe dann aber auf ein Bleiberecht für alle hinaus.

EU-Urheberrecht: Wie netzpolitik.org (Alexander Fanta) meldet, sind die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform ins Stocken geraten. Weiterhin umstritten sind die Regelungen zu den so genannten Uploadfiltern und das Leistungsschutzrecht. Ursprünglich waren für Montag die letzten Verhandlungen vorgesehen, der Termin wurde jedoch abgesagt. Es sei unwahrscheinlich, dass die Reform noch vor der Europawahl komme, heißt es im Artikel. Die Mo-Welt (Christian Meier) stellt die offenen Streitpunkte ausführlicher dar.

Wahlrecht – Frauenquote: In einem Gastbeitrag für die Sa-taz blickt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Wersig auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurück und beklagt dabei die nach wie vor bestehende mangelnde Partizipation von Frauen in Parlamenten und politischen Ämtern. Für Wersig wäre ein Paritätsgesetz ein sinnvoller Weg, um in den Parlamenten den Frauenanteil zu erhöhen. Das Verfassungsargument sollte nicht verwendet werden, um die dringend notwendige Debatte über Parität zu beenden, so die djb-Präsidentin. Viel gewonnen wäre aber bereits, wenn alle Parteien in ihren Satzungen Frauenquoten für die Besetzung politischer Ämter und Wahllisten vorsähen und diese dann auch konsequent umsetzen würden.

Auf verfassungsblog.de erläutern die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Edward Martin und Mathias Hohner die verfassungsrechtlichen Argumente gegen ein Paritätsgesetz und befassen sich dabei mit einem bereits früher erschienenen Beitrag von Cara Röhner, die für eine materiale Betrachtung plädiert hatte.

Nachbesserungen beim NetzDG: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Antrag auf Weiterentwicklung des NetzDG eingebracht, der in der Nacht auf Freitag im Bundestag beraten wurde. Kernpunkt ist dabei ein Anspruch auf Wiederherstellung von zu Unrecht gelöschten Posts. Die Mo-taz (Christian Rath) stellt ausführlich das Problem, die bisherige Diskussion und die Entwicklung der Rechtsprechung dar. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung könnten inzwischen Zivilgerichte angerufen werden.

Mietendeckel für Berlin: Die Berliner rot-rot-grüne Koalition diskutiert über einen staatlichen Mietdeckel. "Ziel sollte es sein, die durchschnittliche Nettokaltmiete bei etwa 6 bis 7 Euro zu halten“, fordert laut Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt/Julia Löhr) die Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvizevorsitzende Eva Högl. Der Vorstoß sei auch deshalb interessant, weil Högl als mögliche Nachfolgerin von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gelte, wenn diese nach der Europawahl nach Brüssel gehe, heißt es in der FAZ. Kritik kam von der CDU. Der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak (CDU) warf der SPD vor, angesichts schwieriger Umfragewerte den Sozialismus salonfähig machen zu wollen. Laut Mo-taz (Martin Reeh) hat der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) auf der SPD-Fraktionsklausur am Wochenende angekündigt, den Vorschlag schnell zu prüfen und wenn möglich konsequent zu nutzen.

Grundsteuer: Das Land Schleswig-Holstein hat jetzt ein Modell vorgeschlagen, wie die Grundsteuer künftig ausgestaltet werden könnte. Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt den Kompromiss zwischen den derzeit diskutierten Modellen einer wertabhängigen Berechnung und einer wertunabhängigen Berechnung vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen.

Konsequenzen aus Datenleak: Die FAS (Frank Pergande) hat vom innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Mathias Middelberg erfahren, wie die Union auf die Veröffentlichung zahlreicher teils privater Daten von Prominenten und Politikern durch einen 20-jährigen Hacker reagieren will. Nach Ansicht der Fraktion müsse das Strafmaß für das Ausspähen von Daten und Hehlerei deutlich erhöht und die Persönlichkeitsrechte im Netz besser geschützt werden. Betreiber von Plattformen wie Facebook und Twitter sollen verpflichtet werden, Daten schnell und wirksam zu löschen, wenn etwa die Polizei im Zuge von Ermittlungen dazu auffordert. Außerdem liegt, wie lto.de (Marcus Sehl) berichtet, der frühere Vorschlag zum "digitalen Hausfriedensbruch" wieder auf dem Tisch. Der hessische Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 war seinerzeit abgelehnt worden. Er sah die Einführung eines § 202e Strafgesetzbuch vor, wonach bestraft werden kann, "wer unbefugt sich oder einem Dritten den Zugang zu einem informationstechnischen System verschafft". Der Strafrechtswissenschaftler Nicolas von der Mühlen weist im lto.de-Artikel darauf hin, dass nach allem, was bisher zum Fall des Hackers aus Hessen bekannt ist, dessen Verhalten auch gut über den Tatbestand des § 202a StGB erfasst werden könnte und warnt vor der Gefahr einer Kriminalisierung ganz alltäglicher Verhaltensweisen.

Für Hendrik Wieduwilt (Mo-FAZ) ist das Argument jener, die sich für Strafverschärfungen aussprechen, dass nämlich der kriminelle Hacker die Gefahr sei und nicht der Staat, ein "trojanisches Pferd". Damit würden Feindbilder geschaffen, gegen die dann wiederum nur ein starker Staat helfen würde, laute dann die vermeintliche Konsequenz.

Justiz

BVerfG – Zensus-Probelauf: Die Umsetzung des Zensusvorbereitungsgesetz hat laut netzpolitik.org (Markus Reuter) begonnen, obwohl die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) dagegen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt hatte. Die GFF hält die nicht anonymisierte Übermittlung von Meldedaten an das Statistische Bundesamt in einem Probelauf für unnötig und damit unverhältnismäßig. Die so entstehende zentrale Datenbank wäre nach Ansicht der GFF ein attraktives Ziel für Angriffe von kriminellen Hackern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hätten bereits 6.000 der 11.000 Meldebehörden die Daten übermittelt.

BVerfG – Hartz-IV-Sanktionen: Der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp) hat sich die mündliche Verhandlung in Sachen Hartz-IV-Sanktionen angeschaut, die der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth geführt hat. Weil Harbarth in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vor noch nicht einmal einem Jahr für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt hatte, gab es vor der Verhandlung heftige Kritik an seiner Mitwirkung. Und auch künftig dürfte es zu thematischen Berührungen mit Harbarths früherer Tätigkeit kommen. Der Spiegel verweist beispielsweise auf das bereits anhängige Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung.

Terrorverfahren beim GBA: Wie die Sa-FAZ (Marlene Grunert) meldet, ist die Zahl der Verfahren wegen islamistischen Terrors bei der Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Nach Angaben des Generalbundesanwaltes Peter Frank habe die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr 865 neue Verfahren eröffnet, 2017 seien es 1031 gewesen. Es wurden 12 Anklagen erhoben und 23 Haftbefehle erwirkt. Wie lto.de (Markus Sehl) berichtet, wurde bei der Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr die Terrorismusabteilung um ein weiteres Referat aufgestockt, das sich insbesondere mit dem Gefährdermanagement befasst. Die Bundesanwaltschaft will dabei zu einem "Bindeglied in die Länderjustiz" werden, damit Top-Gefährder notfalls auch wegen Alltagskriminalität festgenommen werden. Das präventive Risikomanagement selbst soll bei der Polizei bleiben.

BGH zu Stahnsdorfer Suizidfall: Im Fall eines 63-Jährigen, der bei einem erweiterten Suizidversuch seine Frau tötete, selbst aber nur schwer verletzt wurde, hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes verworfen. Der Mann, war Anfang Dezember wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden, was seinerzeit zu heftigen Diskussionen im Brandenburger Landtag geführt hatte. Nach der Entscheidung des BGH muss er jetzt wieder ins Gefängnis. lto.de berichtet über den Fall.

BayVerwGH zu Tätowierung bei Polizisten: Der Spiegel (Felix Hutt) berichtet vom Kampf eines bayerischen Polizisten um die Genehmigung, sich ein Tattoo im so genannten "sichtbaren Bereich" anbringen zu dürfen. Nach einem Erlass des bayerischen Innenministeriums ist das nicht erlaubt, das bayerische Oberverwaltungsgericht hat daher im November 2018 das behördliche Verbot bestätigt.

LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer erläutert in einer Kolumne auf spiegel.de die rechtlichen Grundlagen von Verfahrenseinstellungen, wie sie jetzt auch beim Loveparade-Verfahren vor dem Landgericht Duisburg im Raum steht. Im konkreten Fall mahnt der Autor, nicht gleich wieder in den Reflex zu verfallen, der Justiz vorzuwerfen, sie "schaffe es nicht, ein Urteil hinzukriegen", oder sei daran gar nicht interessiert oder zu bequem. Es spräche wirklich nichts dafür, dass die nordrhein-westfälische Justiz sich die Sache leicht gemacht hätte oder leicht machen wolle, meint Fischer.

Auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass Verfahrenseinstellungen Alltag in der Strafjustiz seien und man beim Loveparade-Verfahren keine anderen Maßstäbe anlegen dürfe. Ohnehin sei das infrage kommende Delikt, trotz der dramatischen Folgen für die Opfer, keine schwere Straftat.

LG Stuttgart zur Schadensersatzklage gegen Daimler: Das Landgericht Stuttgart hat, der Sa-SZ (Stefan Mayr) zufolge, in drei Verfahren den Klägern einen Schadensersatzanspruch gegen den Autohersteller Daimler zugesprochen. Das Gericht wertet die sogenannten "Thermofenster" bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Unternehmen hat erklärt, gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einlegen zu wollen.

LG Magdeburg zum Internethandel von Arzneimitteln: Das Landgericht Magdeburg hat einem Apotheker, der rezeptfreie Medikamente über die Onlineplattform Amazon vertrieb, gegen die Klage eines Konkurrenten Recht gegeben. Da das Bundesverwaltungsgericht 2012 den Vertrieb von rezeptfreien Medikamenten über das Internet grundsätzlich erlaubt habe, dürfe ein Apotheker auch den Vertriebsweg über eine Handelsplattform – wie Amazon – wählen, entschied die Handelskammer des LG Magdeburg. lto.de berichtet über die Entscheidung.

VG München – Nutzung von Frauenparkplätzen: Die Sa-SZ (Moritz Geier) befasst sich mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München, in dem es darum geht, ob Gemeinden einen Teil ihrer Parkplätze als Frauenparkplätze ausweisen dürfen. Ein Mann hatte geklagt u.a. mit der Begründung, das Schild für die Frauenparkplätze vermittle den Eindruck weiblicher Schwäche und sei daher diskriminierend.

Recht in der Welt

USA – Anklage gegen vier Ex-Audi-Manager: Die Sa-SZ (Klaus Ott) und das Hbl (Rene Bender/Volker Votsmeier) berichten, dass die amerikanische Justiz vier frühere Audi-Führungskräfte wegen Betrugs und Verschwörung angeklagt hat, darunter den ehemaligen Entwicklungsvorstand Stefan Knirsch. Er soll, bevor er später in den Vorstand aufrückte, als führender Motorenentwickler von den Abgas-Manipulationen bei Diesel-Fahrzeugen erfahren haben und dann das illegale Vorgehen gedeckt haben, heißt es in der SZ.

USA – Urteil gegen Polizisten: Wie spiegel.de meldet, wurde Jason Van Dyke, Polizist in Chicago wegen der Tötung des 17-jährigen Laquan McDonald zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Während der Gerichtsverhandlung wurden Videoaufnahmen veröffentlicht, die zeigen, dass Van Dyke 16 Mal auf den jungen Mann feuerte, während dieser mit einem Messer in der Hand floh. Der Officer feuerte auch noch, als der Teenager schon sterbend auf der Straße lag. Der Tod des 17-Jährigen hatte 2015 zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus geführt.

USA – Anstiftung zum Meineid? lto.de befasst sich mit Berichten, nach denen US-Präsident Donald Trump seinen früheren Rechtsanwalt Michael Cohen zu einer falschen Aussage unter Eid vor dem Kongress angestiftet haben soll. Es ging dabei um den geplanten Bau eines Trump-Towers in Moskau, der letztlich nicht zustande kam. Cohen hatte im November eingeräumt, den Kongress in dieser Angelegenheit unter Eid angelogen zu haben.

IStGH zu Laurent Gbagbo: Trotz seines Freispruches muss der frühere Präsident der Elfenbeinküste in Haft bleiben. Wie lto.de meldet, hatte die Anklagebehörde gegen das Urteil Einspruch erhoben und die Berufungskammer daher angeordnet, dass Gbagbo vorerst in Haft bleiben müsse.

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz: In einem großen Gastbeitrag in der Mo-FAZ würdigt Thomas von Danwitz, Präsident der VII. Kammer am EuGH, das Grundgesetz als "Referenzmodell", das es vermocht habe, "Grundlage und Legitimation für eine Entwicklung zu schaffen, die in der Verfassungsvergleichung ihresgleichen sucht: einen Verfassungspatriotismus, der es den Deutschen ermöglicht, mit Stolz auf ihr 1949 gegründetes Gemeinwesen zu blicken". Es bedürfe allerdings der Bereitschaft, für die Werte des Grundgesetzes zu streiten und sich auf den mitunter mühevollen Weg ihrer praktischen Durchsetzung zu begeben.

BVerfR Peter M. Huber: Die Mo-FAZ (Reinhard Müller) würdigt anlässlich seines 60. Geburtstages den Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber. Der Anhänger direkter Demokratie habe klare Ansichten, sei aber kein Polarisierer, sondern eher ein kumpelhafter Missionar und Netzwerker, heißt es im Text.

Legal-tech für Verbraucher: Die Mo-SZ (Felicitas Wilke) stellt einige Legal-tech-Unternehmen vor, die Verbrauchern eine bequeme Rechtsdurchsetzung versprechen. Allerdings läuft das, so die SZ, nicht ganz ohne Widerstände, insbesondere Rechtsanwälte sähen sich von der neuen Konkurrenz bedroht.

Zucker in Limonade: Weil sie zu wenig Zucker enthielt, durfte sich die Limonade der Hamburger Firma Lemonaid nicht mehr Limonade nennen. Das hatte das unter anderem für Lebensmittelsicherheit zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte festgestellt. Jetzt ist das Amt zurückgerudert und hat mitgeteilt, die Limonade vorerst nicht beanstanden zu wollen. Auf lto.de erläutert Rechtsanwalt Arno Lampmann den Fall.

Kündigungen im Sport: Rechtsanwalt Patrick Esser befasst sich auf lto.de mit der Frage, ob Profisportlern wegen Übergewichtes gekündigt werden kann. Anlass ist der Fall des Fußballspielers Kevin Pannewitz, der von seinem Verein FC Carl Zeiss Jena gekündigt wurde, weil er zugenommen hatte, und dessen Fall jetzt beim Arbeitsgericht liegt. Auch Rechtsprofessor Markus Stoffels analysiert auf community.beck.de die Rechtslage.

Staatsschutz: Auf verfassungblog.de stellt der Politikwisenschaftler Tim Wihl die Geschichte des Staats-/Verfassungsschutzes als Entwicklung vom Majestätsschutz, über den Republikschutz zum (derzeitigen) Menschenschutz dar. "Der nächste Schritt müsste nunmehr darin bestehen, sich von der irreführenden Extremismustheorie und dem Mythos der 'guten Mitte' zu verabschieden."

Rechtsgeschichte – Prozess um sowjetischen Überläufer: Über einen historischen "Fake-News"-Prozess berichtet Martin Rath auf lto.de. Der sowjetische Flüchtling Wiktor A. Krawtschenko verklagte Ende der vierziger Jahre mehrere Journalisten, die in insgesamt drei Artikeln behauptet hatten, die in einem von Krawtschenko veröffentlichten Buch enthaltenen Darstellungen der Stalin-Herrschaft seien erlogen. Im Ergebnis wurden die Beklagten zwar verurteilt, dem Kläger dreimal 50.000 Francs zu zahlen (im Jahr 1949 insgesamt rund 430 US-Dollar, also ungefähr 1.800 DM), in der Berufungsinstanz wurde die Summe jedoch auf einen Franc pro Artikel herabgesetzt. Rath erklärt die politischen Hintergründe für die Entscheidung.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Januar 2019: Diskussion über Beschleunigung von Strafverfahren / BMI-Eckpunktepapier zum Asylrecht / Konsequenzen aus Datenleak . In: Legal Tribune Online, 21.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33331/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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