Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Januar 2019: Kon­se­qu­enzen nach Daten­leak / BVerfG ver­han­delt zu ALG-II-Sank­tionen / Dro­hungen gegen Anwältin und Justiz

14.01.2019

Sollen nach dem jüngsten Datenleak Strafrahmen und Ermittlungsbefugnisse erweitert werden? Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zu ALG-II-Sanktionen. Mutmaßlich rechtsextreme Drohungen gegen die Justiz.

Thema des Tages

Rechtliche Konsequenzen aus Datenleak: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat gegenüber der FAS (Konrad Schuler) nach der Veröffentlichung der Daten von hunderten Politikern und Prominenten eine Musterfeststellungsklage gegen Twitter und Facebook ins Gespräch gebracht. Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion Friedrich Straetmanns forderte ebenfalls, dass Digitalkonzerne bei Angriffen auf ihre Nutzer haftbar gemacht werden sollten, heißt es in der FAS. Diskutiert wird auch ein höherer Strafrahmen für das Ausspähen von Daten gemäß § 202a Strafgesetzbuch (StGB). So hat sich beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) dafür ausgesprochen, auf Hackerangriffe gegen Abgeordnete, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens mit besonderer Strenge zu reagieren. Andreas May, der Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ZIT, meint im Interview mit lto.de (Hasso Suliak), dass generell darüber nachgedacht werden sollte, den Strafrahmen des § 202a StGB für besonders schwere Fälle zu erhöhen. Außerdem müssten seiner Ansicht nach die Befugnisse bei Ermittlungen im Bereich Internetkriminalität ausgeweitet werden. So sollten gerade in diesem Kriminalitätsbereich Maßnahmen der Telefon- bzw. der Internetüberwachung nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) möglich sein. In der Mo-FAZ (Helene Bubrowski) werden die datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten erläutert, die auftreten, wenn die Ermittler bestehende Sicherheitslücken von Geräten ausnutzen. "In der Realwelt kann man diesen Konflikt damit vergleichen, dass der Staat einerseits ein Interesse daran hat, dass die Bürger ihre Häuser einbruchsicher machen, andererseits, dass die Ermittler hineinkönnen müssen, etwa um Wanzen anzubringen", erklärt beispielsweise der Rechtswissenschaftler Christian Rückert.

Svenja Bergt (Sa-taz) fordert, dass sich Deutschland als Konsequenz aus dem Leak auf europäischer Ebene stärker als bisher für den Datenschutz und insbesondere für Datensparsamkeit engagiert und nennt als Beispiel u.a. die e-Privacy-Richtlinie, bei deren Beratungen sich Deutschland auffällig zurückhalte.

Rechtspolitik

EU-Urheberrecht: Die Sa-FAZ (Marlene Grunert/Timo Steppat) beschreiben in einem ausführlichen Beitrag noch einmal, wie Youtube die eigenen Strukturen einsetzt, um Nutzer gegen die geplanten Regelungen der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie aufzubringen. Die Kampagne richte sich dabei insbesondere an jüngere Nutzer.

Frauenquote im Bundestag: zeit.de (Vanessa Vu) fasst die aktuelle Diskussion zu einer möglichen Frauenquote für den Bundestag zusammen und blickt dabei auch nach Frankreich, wo ein Paritätsgesetz vorgibt, dass sich Männer und Frauen nach einem Reißverschlussverfahren auf den Kandidatenlisten der Parteien abwechseln. Außerdem stellt sie ein Papier des Deutschen Juristinnenbundes vor, das mögliche Wege zu einer parlamentarischen Frauenförderung beschreibt. Laut Sa-FAZ (Reinhard Bingener) hat sich nun auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) dafür ausgesprochen, zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten das Wahlrecht zu ändern.

Brandenburger Polizeigesetz: Auch die Brandenburger Landesregierung hat einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgelegt. Am vergangenen Mittwoch hat dazu eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags stattgefunden, über die netzpolitik.org (Marie Bröckling) berichtet. Diskutiert wurde u.a. der mögliche Einsatz von Staatstrojanern, der Einsatz von Explosivmitteln durch die Polizei und die Dauer einer möglichen Präventivhaft.

Opferentschädigung: Aus Rücksicht auf Bedenken von Opferverbänden sollen die Regelungen zur Opferentschädigung nicht, wie es eigentlich der numerischen Ordnung entspräche, in einem Sozialgesetzbuch (SGB) XIII, sondern stattdessen im SGB XIV zusammengefasst werden. Das bestätigte laut Sa-FAZ (Constantin van Lijnden) und spiegel.de das Bundessozialministerium. Der Gesetzentwurf soll den gesamten Bereich der Opferentschädigung zusammenfassen. Die Reform ist auch eine Konsequenz des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vor zwei Jahren. Der Entwurf solle im Frühjahr vom Bundeskabinett beschlossen werden.

In einer Kolumne befasst sich Barbara Dribbusch (Sa-taz) mit anderen Beispielen für "die wilde 13". Und auch Steffen Fründt (Mo-Welt) nennt Fälle für die "Triskaidekaphobie", die Angst vor der Zahl 13.

Brandenburgische Gerichtsvollzieherbesoldung: Der Landesrechnungshof Brandenburg fordert für die Gerichtsvollzieher eine bessere Bezahlung. Das berichtet lto.de. Begründet wird das mit immer komplexeren Aufgaben. Deshalb sollten die derzeit 120 Brandenburger Gerichtsvollzieher künftig höher, als Beamte des gehobenen Dienstes, eingestuft werden, und nicht mehr wir bisher nur als Beamte des mittleren Dienstes.

Staatsbürgerschaftsrecht: Die Mo-taz (Daniel Zylbersztajn, Pascal Beucker, Christian Rath) befasst sich mit den Problemen von in Großbritannien lebenden, während des Dritten Reiches verfolgten Frauen und ihren Kindern, die jetzt vor dem Brexit versuchen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Ausführlich werden Beispiele und das rechtliche Problem der durch Heirat im Exil verlorenen Staatsangehörigkeit geschildert. In einem weiteren Artikel der Mo-taz (Pascal Beucker heißt es, dass sich jetzt Politiker der Oppositionsparteien in Deutschland für eine rasche Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke einsetzen. "Eine solche Ungerechtigkeit, für die niemand mehr Verständnis hat, ist nicht zu rechtfertigen", wird der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Graf Lambsdorff zitiert.

AfD und Europa: Die AfD hat sich auf ihrem Parteitag in Riesa dafür ausgesprochen, das Europaparlament abzuschaffen. Laut Mo-FAZ (Justus Bender) wurde der entsprechende Beschluss damit begründet, dass das EU-Parlament undemokratisch sei. Außerdem will die Partei einen Austritt Deutschlands aus der EU anstreben, wenn "sich unsere grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht in angemessener Zeit verwirklichen lassen". In der Mo-Welt (Ricarda Breyton) werden die Reformvorstellungen erläutert: Was die AfD an "Reformansätzen" vorschlage, habe mit der heutigen Europäischen Union nichts mehr gemein, heißt es dort. Die EU solle zu einer reinen "Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner Staaten" umgewandelt werden, ohne eigene Gesetzgebungskompetenz. Anstelle der bisherigen EU-Organe solle eine "Organisationsstruktur" geschaffen werden, deren Einzelheiten in multilateralen Verträgen zu regeln seien.

Justiz

BVerfG – "Hartz-IV"-Sanktionen: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit von Leistungskürzungen im Rahmen des Arbeitslosengelds II verhandeln. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, um was es in der Verhandlung am Dienstag geht. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet auch über eine Online-Umfrage der Sozialinitiative Tacheles, die die Forderung nach Verzicht auf Sanktionen bestärkt.
Unter anderem ist am Dienstag auch der Sozialverband VdK geladen, der laut Spiegel (Markus Dettmer/Ann-Katrin Müller) für die Abschaffung der Sanktionen eintreten will. Die Sanktionsvorschriften im Sozialgesetzbuch seien verfassungswidrig, wird Verbandspräsidentin Verena Bentele zitiert.

Heribert Prantl (Mo-Sz) fordert den neuen Senatsvorsitzenden Stephan Harbarth auf, wegen möglicher Befangenheit nicht an der Verhandlung teilzunehmen. "Harbarth hat vor einem halben Jahr, damals war er noch CDU-Abgeordneter im Bundestag, in namentlicher Abstimmung für die Beibehaltung des Sanktionsregimes im Hartz-IV-Gesetz gestimmt – jener Regeln also, die jetzt auf dem Prüfstand stehen."

BVerfG zur richterlichen Befangenheit: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass schon bestimmte Vorbereitungshandlungen eines Richters die Besorgnis der Befangenheit begründen können. Sa-FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) und lto.de berichten über den Beschluss. Im zugrunde liegenden Fall hatte die betroffene Richterin von der Klägerseite eine passwortgesicherte CD mit staatsanwaltlichen Ermittlungsakten bekommen, die die Beklagtenseite nicht erhalten hatte. Allein dadurch könnte bei vernünftiger Würdigung des Einzelfalls der Eindruck der einseitigen Verfahrensführung entstehen, da die Ermittlungsakte nur für das Gericht und nicht für den beklagten Pfleger beziehungsweise seinen Anwalt bestimmt war, so die Karlsruher Richter.

EuGH – "Recht auf Vergessenwerden": Rechtsanwältin Gloria Bühler erläutert auf lto.de die in der vergangenen Woche veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwaltes zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden. Es geht dabei u.a. um die Frage, ob Suchmaschinen Links auf fehlerhafte oder rechtsverletzende Informationen weltweit oder nur im Bereich der EU löschen müssen. Generalanwalt Maciej Szpunar ist der Auffassung, dass die Bestimmungen des Unionsrechts nicht so weit ausgelegt werden dürften, dass sie Wirkungen über die Landesgrenzen der Mitgliedstaaten hinaus entfalten. Unionsbehörden könnten nicht fordern, Links weltweit entfernen zu lassen, denn dies hätte auch Einfluss auf die Informationsfreiheit außerhalb der EU.

EGMR zu Heimunterricht: In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass Eltern, die den Schulbesuch ihres Kindes verweigern, das Sorgerecht teilweise entzogen werden kann. Die Beschwerde hatte eine hessische Familie geführt, die aus religiösen Gründen ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte.

Jürgen Kaube (Sa-FAZ) befasst sich im Feuilleton ebenfalls mit der Entscheidung des Gerichtshofs. Er meint, dass Schule mehr sei als nur ein Instrument zur abprüfbaren Hebung kognitiver Niveaus. Sie mache mit Weltausschnitten bekannt, und die Fachlichkeit des Unterrichts solle dafür sorgen, dass deren Auswahl nicht auf Privatansichten beruhe. Jost Müller-Neuhof (Tsp) findet dagegen, dass die Schulpflicht unter freiheitlichen Aspekten schlecht zu rechtfertigen sei. Das Argument der gesellschaftlichen Durchmischung durch Schulen sei alleine schon mit dem Konzept der Privatschulen und der dortigen Entmischung der Milieus widerlegt.

AG Tübingen zu Kontensperrung bei Facebook: Das Amtsgericht Tübingen hat festgestellt, dass die Sperrung eines Facebook-Kontos, auf dem ein Kommentar gepostet wurde, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, unzulässig ist. Die Mo-taz (Christian Rath) erläutert die Entscheidung und den zugrunde liegenden Sachverhalt.

Personalmangel in der Justiz: Die Sa-BadZ (Christian Rath) hat sich mit dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn über den Richter- und Staatsanwaltsmangel unterhalten. Nach der jüngsten Erhebung Anfang 2018 würden etwa 1.100 Richter, insbesondere in der Strafjustiz, und rund 900 Staatsanwälte fehlen. Nach einer Allensbach-Studie, über die die Mo-FAZ berichtet, halten auch immer mehr Bürger die Gerichte in Deutschland für überlastet. 88 Prozent der Befragten meinten, dass die meisten Verfahren in Deutschland zu lange dauerten.

Drohungen gegen mehrere Gerichte: Wie u.a. lto.de meldete, mussten am Freitag mehrere Landgerichte nach Bombendrohungen evakuiert werden. Betroffen waren Gebäude in Potsdam, Magdeburg, Erfurt, Saarbrücken, Wiesbaden, Kiel und Hamburg. Sprengstoff wurde in keinem Fall gefunden, so dass der Geschäftsbetrieb bald wieder aufgenommen werden konnte. Hinter den Drohungen werden Rechtsextremisten vermutet. So soll eine Bekennermail in Hamburg etwa mit "nationalsozialistische Offensive" unterschrieben worden sein. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte am Freitag die Drohungen als Angriff auf die Justiz und das demokratische Gemeinwesen verurteilt.

Drohungen gegen Frankfurter Anwältin: Wie die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet, wurden erneut Polizeidaten genutzt, um die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız zu bedrohen. Sie hatte jenen Mann anwaltlich vertreten, der angeblich der Leibwächter des Terroristenanführers Osama bin Laden gewesen sein soll und widerrechtlich durch die Stadt Bochum abgeschoben worden war. Başay-Yıldız hatte bereits im August ein Drohschreiben erhalten, das – genauso wie das aktuelle Fax – mit "NSU 2.0" unterschrieben war.

KaDeWe-Einbruch bleibt unaufgeklärt: Der Einbruch in das Berliner "Kaufhaus des Westens" vor zehn Jahren wird vermutlich unaufgeklärt bleiben. Weil die mutmaßlichen Täter Zwillinge sind, konnte eine aufgefundene DNA-Spur auch mit neuen, modernen Methoden nicht eindeutig zugeordnet werden, erklärt spiegel.de. Im Januar 2009 waren Diebe in das Luxuskaufhaus eingebrochen und hatten teure Uhren und wertvollen Schmuck in Millionenwert gestohlen.

Recht in der Welt

Italien – Sperrklausel zur Europawahl: Der Postdoktorant Giacomo Delledonne befasst sich im verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtes zur Sperrklausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Die Richter hatten sich intensiv auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt, letztlich eine Sperrklausel aber für zulässig erklärt.

Flüchtlingscamp auf Samos: Rechtsanwalt Jonas Hein berichtet auf lto.de von seinen Eindrücken vom Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Samos. Die Zustände dort seien "abscheulich". Dies hatte auch das UN-Flüchtlingshilfswerk im November festgestellt. Mehrere tausend Menschen warten dort auf ihre Asylentscheidung, ohne dass für Unterkunft, Hygiene, medizinische Versorgung und Bildung gesorgt wäre, in einem Lager, das ursprünglich für etwa 650 Personen konzipiert wurde. Die EU verstoße dort Tag für Tag gegen Menschenrechte, so Hein.

Polen – Rechtsstaatsverfahren: Professor Laurent Pech und Rechtsanalyst Patryk Wachowiec bewerten auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Situation in Polen drei Jahre nach Einleitung des Rechtsstaatsverfahrens. Ihrer Einschätzung nach ist der Zustand des Rechtsstaates schlimmer denn je. Die politischen Autoritäten leugneten nach wie vor das Offensichtliche und versteckten sich in ihrem Handeln hinter kulturell-historischen Vorwänden.

USA – "RBG": lto.de (Christian Rath) hat sich jetzt auch die Dokumentation über die amerikanische Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg ("RBG") angeschaut und stellt den Film vor.

Sonstiges

Entgelttransparenzgesetz: spiegel.de (Armin Himmelrath) zieht eine Einjahresbilanz zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes und stellt dabei eine entsprechende Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz, seit Anfang 2018 in Kraft, in zahlreichen Unternehmen "keine spürbaren Effekte gezeigt" habe. In zwei Dritteln aller Betriebe ab 20 Beschäftigten seien keinerlei Maßnahmen für eine gerechtere Bezahlung von Frauen ergriffen worden und Transparenz in den Gehaltsstrukturen sei für Chefs kaum ein Thema.

Entschädigung für § 175 StGB-Opfer: Wie der Spiegel meldet, sind beim Bundesjustizministerium bislang lediglich 129 Anträge von verurteilten Homosexuellen auf Entschädigung eingegangen, deutlich weniger als erwartet. Seit Sommer 2017 können sich homosexuelle Männer rehabilitieren lassen, die nach 1945 in Deutschland aufgrund von einvernehmlichem Sex verurteilt wurden.

Rechtsgeschichte Apotheken vs. Drogerien: Martin Rath schaut auf lto.de zurück auf den rechtlichen Weg von Kräutertees und anderen Substanzen in die Drogerien, angefangen von der Bestätigung eines Verkaufsverbotes durch das Bundesverwaltungsgericht über die "Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken" von 1969 bis hin zur Aufhebung der Preisbindung Anfang der 1970er Jahre.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Januar 2019: Konsequenzen nach Datenleak / BVerfG verhandelt zu ALG-II-Sanktionen / Drohungen gegen Anwältin und Justiz . In: Legal Tribune Online, 14.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33179/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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