Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Januar 2019: Dis­kus­sion um Abschie­bungen/ Recht auf Home­of­fice/ BVerfG zu Aus­bil­dungs­bei­hilfe

07.01.2019

Die Union will die Regeln zur Abschiebung straffällig gewordener Ausländer verschärfen. Außerdem in der Presseschau: BMAS schlägt Recht auf Homeoffice vor und das BVerfG äußert sich zur Anrechnung des Elterneinkommens auf die Ausbildungsbeihilfe.

Thema des Tages

Abschiebung straffällig gewordener Ausländer: Wie der Spiegel meldet, arbeiten die Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an einem Katalog von Maßnahmen, mit denen straffällig gewordene Ausländer schneller ausgewiesen und abgeschoben werden können. So schlägt Armin Schuster, CDU-Obmann im Innenausschuss, vor, eine Ausweisung schon dann zu ermöglichen, wenn ein Ausländer zu mindestens sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Laut Mo-Welt will Bundesinnenminister Seehofer dem Koalitionspartner noch im Januar Pläne für eine entsprechende Gesetzesänderung unterbreiten. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich gegenüber der WamS gegen die Forderungen aus der Union nach weiteren Regelverschärfungen bei der Abschiebung straffälliger Ausländer gewandt. In der vergangenen Legislaturperiode hätte man bestehende Regelungen, etwa im Asylrecht, in entscheidenden Punkten verbessert und verschärft, es gehe jetzt darum, diese auch konsequent anzuwenden, wird Barley zitiert. Immer weitergehende Gesetzesverschärfungen bewirkten "nicht zwangsläufig eine Verbesserung", so Barley.

Rechtspolitik

Daten Hack: Nach dem am Freitag bekanntgewordenen "Daten Hack" bei dem laut lto.de massenweise Handynummern, Adressen, Ausweise, Briefe und Kreditkarteninfos von Politikern und Prominenten veröffentlicht wurden, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley gegenüber der WamS angekündigt, prüfen zu wollen, "inwieweit hier schärfere gesetzliche Vorgaben sinnvoll und erforderlich sind." Softwarehersteller und Plattformbetreiber müssten hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Updates gewährleisten, wird die Justizministerin zitiert.

Dublin-Verordnung: Die Rückkehr des abgelehnten Asylbewerbers Alassa M. nach Deutschland hat die politische Debatte über eine Reform der Dublin-Verordnung und der Landespolizeigesetze neu entfacht. Wie die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, hat sich der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) dafür ausgesprochen, Flüchtlingen, die trotz eines Wiedereinreiseverbots zurück nach Deutschland kommen, die Beantragung eines neuen Asylverfahrens künftig zu erschweren. Alassa M. hatte sich im April 2018 an einem gewaltsamen Aufstand gegen die Abschiebung eines anderen ebenfalls abgelehnten Asylbewerbers in Ellwangen beteiligt. Er selbst wurde etwas später nach den Dublin-Regeln nach Italien abgeschoben. Trotz der gegen ihn verhängten Widereinreisesperre kam er wieder zurück nach Deutschland und stellte erneut einen Asylantrag.

Recht auf Heimarbeit: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Mo-SZ (Henrike Roßbach) berichten von einem Vorstoß aus dem Bundesarbeitsministerium, einen Anspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer einzuführen. Bei einer Ablehnung soll der Arbeitgeber zu einer Begründung verpflichtet werden. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Peter Weiß hat aber bereits Widerstand gegen die Pläne angekündigt – eine Pflicht zur Genehmigung von Homeoffice sei nicht angebracht und eine Begründungspflicht schaffe nur unnötige Bürokratie, sagte Weiß gegenüber der FAZ.

Corinna Budras (FAS) steht einer Ausdehnung der Heimarbeit grundsätzlich skeptisch gegenüber. Meist sei es eine Notlösung – weil das Kind krank, der Anfahrtsweg zu lang ist, oder weil die Bahn streikt. Und eine solche Notlösung sollte sie auch bleiben. Denn die Arbeit am Arbeitsplatz biete deutliche Vorteile: den regen Austausch mit Kollegen, die Förderung der Karriere, die sich nicht vom heimischen Sofa aus dirigieren lasse, die räumliche Trennung zwischen Arbeit und Privatleben und auch die soziale Kontrolle.

Quote für Bundestag? Auf verfassungsblog.de setzt sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Cara Röhner mit den Argumenten gegen eine Frauenquote für den Bundestag auseinander. Die Autorin meint, dass aus einer "materialen Perspektive" der verfassungsrechtliche Weg zu einer entsprechenden Wahlrechtsreform frei wäre. Die könne aber nur der Anfang und nicht das Ende einer Debatte über geschlechtergerechte (und minderheitengerechte) Repräsentation sein.

Antiterrordatei: Einem Bericht des Spiegel (Maik Baumgärtner/Martin Knobbe u.a.) zufolge haben sich sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz für die Abschaffung der 2006 eingeführten Antiterrordatei ausgesprochen. Nachdem aufgrund einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bis 2015 etliche Informationen aus der Datei entfernt wurden – die Karlsruher Richter hatten einen Verstoß gegen das Trennungsgebot gesehen – sei die Datenbasis nun "aufgrund des rechtlich zulässigen Umfangs zu schlecht, um diese gewinnbringend nutzen zu können", heißt es aus dem Bundeskriminalamt.

Opferentschädigung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf für ein neues Opferentschädigungsgesetz erarbeitet. Das berichtet der Spiegel (Christoph Koopmann/Ann-Katrin Müller). An der derzeitigen Regelung wird vor allem kritisiert, dass die Hürden zu hoch liegen. Der Vorschlag will daher, dass Gewaltopfer Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Allerdings befürchten Betroffene sexuellen Missbrauchs, dass die Novelle ihnen in der Praxis wenig bringen werde. Er könne sich nur schwer vorstellen, dass die Prüfung der Einzelfälle so viel einfacher und schneller gelinge, wird Johannes-Wilhelm Rörig, der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Artikel zitiert.

Mutmaßungen über Barley-Nachfolge: lto.de (Hasso Suliak) stellt Überlegungen an, wer die Nachfolge von Katarina Barley als Justizministerin antreten könnte. Barley wurde von ihrer Partei zur Spitzenkandidatin für die Europawahl gekürt und wird daher im Frühjahr ihr Ministeramt aufgeben. Als aussichtsreichste Kandidatin gilt für lto.de die frühere Staatssekretärin im BMJV und jetzige rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig.

Interview mit Katarina Barley über Europa: Im Gespräch mit der WamS (Marcus Heithecker/Thorsten Jungholdt u.a.) erläutert Barley u.a., warum aus ihrer Sicht das EU-Parlament mehr Kompetenzen erhalten sollte. Auch an einer Frauenquote, wie sie Barley bereits für den Bundestag fordert, will sie in Europa festhalten, wenn sich bei den Europawahlen herausstellen sollte, dass der Anteil der weiblichen Abgeordneten weiter so niedrig bleibt.

Gesetz gegen Tagelöhnersystem: Die Bundesregierung will das Anbieten der eigenen Arbeitskraft auf der Straße durch Tagelöhner erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe laut Mo-taz (Christian Jacob) das Finanzministerium vorgelegt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – eine Einheit des Zolls – soll Verstöße künftig mit Platzverweis und Bußgeld bis zu 5.000 Euro ahnden können, heißt es in der taz. Damit soll die mit dieser Form der Arbeit besonders verbundene Ausbeutung bekämpft werden.

Justiz

BVerfG zur Berufsausbildungsbeihilfe: Das Bundesverfassungsgericht hat laut lto.de die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Anrechnung des elterlichen Einkommens auf ihre Berufsausbildungsbeihilfe gewandt hatte. Das anrechenbare Erwerbseinkommen lag über dem berechneten Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, darin sah die Auszubildende einen Verstoß gegen Artikel 3 GG. Die Karlsruher Richter meinten dagegen, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliege, denn nach § 68 I SGBIII werde das Elterneinkommen bereits nicht angerechnet, wenn die Eltern den Unterhalt tatsächlich nicht leisten und die Ausbildung deshalb gefährdet sei.

BAG zur Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern: Im Handelsblatt-Rechtsboard stellt Rechtsanwalt Markus Diepold eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Dezember 2018 vor, die eine befristete Weiterbeschäftigung eines Lehrers nach Erreichen der Regelaltersgrenze für zulässig erklärte. Der Lehrer hatte sich im Nachhinein mit dem Argument der unzulässigen Altersdiskriminierung gegen die Befristung gewandt, ist damit aber vor den Gerichten gescheitert. Der Autor gibt Hinweise, wie eine solche Befristung in der Praxis auszugestalten sei.

LG Stuttgart – Land verklagt VW: Das Land Baden-Württemberg hat Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Das meldet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Auch hier geht es um die Abgasmanipulationen des Unternehmens. Schon im Vorfeld hatte die grün-schwarze Landesregierung die Manipulationen an den Abgassystemen ihrer zahlreichen Dienstfahrzeuge als "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" bezeichnet, heißt es im Text. Die Klage beziehe sich auf alle vom Land – etwa für die Polizei – gekauften und geleasten Dieselfahrzeuge.

Fahrverbote: Seit dem 1.1.19 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für bestimmt Kraftfahrzeuge. Die Sa-SZ (Michael Bauchmüller) fasst die anstehenden gerichtlich angeordneten Fahrverbote auch in anderen Städten zusammen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, wo Gerichte gleich in mehreren Städten Fahrverbote verlangten, seien nach Zahlen des NRW-Verkehrsministeriums 2,1 Millionen Fahrzeuge von Fahrverboten betroffen. Währenddessen ist weiter unklar, wie die Fahrverbote kontrolliert werden sollen. Im Spiegel heißt es, dass laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die erforderliche Technik für die Durchführung dieses Verfahrens noch entwickelt werden müsse. Nach Scheuers Vorstellungen sollen Kennzeichen automatisch mit dem zentralen Fahrzeugregister abgeglichen werden. Der Bundesrat hat den bisherigen Gesetzentwurf Mitte Dezember wegen mangelnden Datenschutzes abgelehnt. Dennoch hofft das Ministerium, dass das Gesetz bis Ende März in Kraft tritt, so der Spiegel.

OLG Brandenburg zu überlanger Untersuchungshaft: Nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg in der vergangenen Woche den Haftbefehl gegen den früheren NPD-Politiker und mutmaßlichen Brandstifter Maik Schneider aufgehoben und das mit vermeidbaren Verzögerungen durch die Justiz begründet hatte, wird Kritik am brandenburgischen Justizminister Stefan Ludwig (Linke) laut. Laut lto.de und Sa-FAZ (Marlene Grunert) warnt der Bund Deutscher Kriminalbeamter vor einem "Kollaps der Strafverfolgung". "Die Entscheidungen, Verdächtige aus der Haft zu entlassen, sind als klarer Nachweis für den desolaten Zustand der gesamten Strafverfolgung im Land Brandenburg zu werten", so BDK-Landesvorsitzender Riccardo Nemitz. Justizminister Ludwig bestritt eine generelle Überlastung der Justiz. "Ich weiß, dass jeden Tag schwer gearbeitet wird in der brandenburgischen Justiz und deswegen sind solche Einzelfälle besonders ärgerlich", so Ludwig im Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) erinnert daran, dass der Ex-NPD-Mann bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten habe und daher die Untersuchungshaft eine Haft für potentiell Unschuldige sei. Es könne jetzt sein, dass die Strafe gegen Schneider nun geringer ausfalle. Umso mehr bedauert Müller-Neuhof, dass dem Justizminister keine Erklärung für den von ihm so benannten Einzelfall einfällt.

AG München zur Nutzung einer Garage als Skiwerkstatt: Das Amtsgericht München hat laut einer Meldung von lto.de einem Vermieter recht gegeben, dessen Mieter in ihrer Garage eine Skiwerkstatt eingerichtet hatten. Das Gericht meinte, dass auch wenn die Werkstatt nur wenige Stunden in der Woche geöffnet sei, der Andrang während der Geschäftszeiten so erheblich wäre, dass der Vermieter eine derartige Nutzung nicht dulden müsse.

Schöffen: Anlässlich der neuen, seit 1. Januar laufenden Amtsperiode der Schöffen, erläutert Ex-BGH-Richter Thomas Fischer auf spiegel.de das bundesdeutsche Schöffensystem. Fischer meint, dass die Einbeziehung von Laien aus dem "wirklichen" Alltagsleben in die (Straf-)Justiz die Chance biete, in der breiten Bevölkerung Vertrauen in die Justiz zu schaffen und zu erhalten. Umgekehrt eröffne die Zusammenarbeit mit Schöffen den Berufsrichtern die Möglichkeit, neue Sichtweisen kennenzulernen sowie Argumente und Begründungen, die sich im Justizalltag zu Routinen verschleifen, immer wieder neu zu prüfen.

Recht in der Welt

USA-Prozess gegen Kevin Spacey: Vor einem Gericht in Massachusetts hat das Verfahren gegen den Schauspieler Kevin Spacey wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung begonnen. Spacey wird vorgeworfen, im Jahr 2016 einen 18 Jahre alten Mann in einer Bar auf Nantucket belästigt zu haben. Die Mutter des 18-jährigen vermeintlichen Opfers, eine frühere Nachrichtensprecherin aus Boston, hatte den Fall im November 2017 öffentlich gemacht. In dem entsprechenden Artikel in der Mo-SZ (Christian Zaschke) heißt es auch, dass diesem Prozess wohl noch weitere folgen werden.

Saudi-Arabien – Scheidungsinfo per SMS: Wie spiegel.de meldet, sollen Frauen in Saudi-Arabien künftig per SMS informiert werden, wenn sich ihr Mann von ihnen scheiden lässt. Bislang gab es immer wieder Fälle, in denen Männer sich heimlich scheiden ließen, ohne ihre Ehefrauen davon in Kenntnis zu setzen. Mit der Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass Frauen ihren Unterhalt einfordern können, wenn sie geschieden sind.

Sonstiges

Demokratie- und Rechtsstaatsdiskussion: Reinhard Müller (Sa-FAZ) mahnt, angesichts der derzeitigen Erosionstendenzen, einen konsequenten Schutz demokratischer Institutionen an. Wenn aber Strukturen geändert werden sollen – so wie jetzt beim Ausstieg Großbritanniens aus der EU – müsse das den vorgegebenen formalen Verfahren entsprechen. Im Fall des britischen Referendums habe die Regierung dagegen form- und deshalb auch würdelos gehandelt.

Legal-tech: Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer eines Legal-tech-Unternehmens Philipp Hammerich fordert auf lto.de Gesetzesanpassungen, um zu ermöglichen, dass auch Kanzleien Legal-tech betreiben können. Dabei sollten auch heilige Kühe auf den Prüfstand gestellt werden, meint der Autor. Gerade die Regelungen der BRAO, insbesondere das Fremdfinanzierungsverbot, aber auch das damit faktisch eng verknüpfte Provisionsverbot und das grundsätzliche Verbot, Mandanten von Prozesskosten freizustellen, würde es Rechtsanwälten sehr schwer machen, Legal-Tech-Ideen umzusetzen. Dabei sollten sie eigentlich die Rechtsprobleme der Verbraucher am besten kennen und an ihrer Lösung beteiligt sein.

Angriff auf BGH-Gebäude: Zu dem Angriff auf das Leipziger BGH-Gebäude haben sich "autonome Gruppen" bekannt. Laut lto.de ist auf der Onlineplattform "Indymedia" ein entsprechendes Bekennerschreiben veröffentlicht worden. Ob der Angriff wirklich Linksautonomen zuzuschreiben ist, lasse sich aus dem Bekennerschreiben noch nicht zweifelsfrei ableiten, sagte laut lto.de der Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft Wolfgang Klein. Das setze voraus, dass es authentisch ist und wirklich von den Tätern gepostet wurde. Auf der Plattform können Texte jedoch auch anonym online gestellt werden.

Mündlichkeitsprinzip und Strafbefehlsverfahren: Alexander Rupflin befasst sich auf lto.de mit dem Mündlichkeitsprinzip im Strafverfahren, das durch die wachsende Beliebtheit von Strafbefehlsverfahren mehr und mehr an Bedeutung verliert. Für den Autor gehört die Mündlichkeit zu einer der größten Errungenschaften der Justizgeschichte: Die mündliche Rede in deutschen Gerichtssälen entfalte "zusammen mit 'Unmittelbarkeit' und 'Öffentlichkeit' auf dem Feld der Justiz das, was 'Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit' für die Revolution waren: Aufklärungsideale", wird die Juristin und Soziologin Cornelia Vismann zitiert.

Rechtsgeschichte: Deutsch-niederländisches Auslieferungsrecht: Martin Rath beschreibt auf lto.de die Regeln, nach denen nach dem Ersten Weltkrieg Militärangehörige an die Alliierten ausgeliefert wurden. Eine Rolle spielten die damit verbunden juristischen Fragen für den vormaligen deutschen Kaiser Wilhelm II., der nach 1918 in den Niederlanden Asyl suchte und bekam.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Januar 2019: Diskussion um Abschiebungen/ Recht auf Homeoffice/ BVerfG zu Ausbildungsbeihilfe . In: Legal Tribune Online, 07.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33043/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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