Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Juni 2018: Wahlen in der Türkei / Stadler weiter in U-Haft / Asyl­rechts­de­batte

Zusammenstellung: Peggy Fiebig

25.06.2018

In der Türkei wurden Parlament und Präsident gewählt, vorher wurde das Wahlrecht geändert. Außerdem in der Presseschau: Audi-Chef Stadler bleibt vorerst in U-Haft und die Debatte um Zurückweisungen an der Grenze geht weiter.

Thema des Tages

Türkei – Wahlen: Am Sonntag haben in der Türkei Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattgefunden. In einem Beitrag auf lto.de erläutert die Diplomjuristin Marion Sendker kritisch das neue türkische Wahlrecht, das zu einer Vergrößerung des Parlamentes führt. Außerdem erlaubt die Neuregelung dem sogenannten Hohen Wahlrat die Wahllokale "aus Sicherheitsgründen" in andere Bezirke zu verlegen. In der Praxis seien davon vor allem die Gegenden betroffen, in denen die pro-kurdische Partei HDP stark ist. Außerdem sollen auch Stimmzettel oder Umschläge ohne Stempel des Hohen Wahlrats gültig sein.  Kritiker befürchten, dass dadurch Missbrauch ermöglicht worden sei. Auf verfassungsblog.de zeichnet Assistenzprofessor Serkan Köybaşı (in englischer Sprache) den Aufstieg Erdogans nach.

Rechtspolitik

EU-Urheberrecht: Die Montags-taz gibt einen Überblick über die Kernpunkte der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Es geht dabei insbesondere um ein europäisches Leistungsschutzrecht und die Haftung von Plattformen für Urheberrechtsverletzungen.

DSGVO: Laut Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) hat das neue Datenschutzrecht, das Ende Mai in Kraft getreten ist, die Datenschutzbeauftragten der Länder an die Grenzen ihrer Kapazitäten gebracht. Die Behörde in Baden-Württemberg erreichten seit dem Stichtag am 25. Mai allein 15.000 Mitteilungen, heißt es im Artikel. Vor allem Unternehmen würden wissen wollen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten bräuchten und wie man die Identität von Betroffenen prüfe, die die Löschung ihrer Daten verlangen. Unter den Anrufern seien neben den Unternehmern auch interne Datenschutzbeauftragte von Konzernen sowie Bürger oder Anwälte zu finden.

Regelanfrage für Richteranwärter: Die Landesjustizminister haben auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz darüber beraten, ob künftig in Bezug auf Richteranwärter jeweils eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt werden sollte. BGH-Richterin Christiane Schmaltz meint auf verfassungsblog.de, eine solche Maßnahme sei verfassungsrechtlich problematisch, unnötig und schwäche die Justiz und den Rechtsstaat.

Reiserecht: Die Montags-taz fasst die Änderungen, die ab 1. Juli im Reiserecht gelten, zusammen.

Justiz

BayVerfGH – Klage gegen bayPolG: Auf verfassungsblog.de erläutert Rechtsstudent Tim Schilderoth, einer der Kläger gegen das kürzlich verabschiedete neue bayerische Polizeigesetz, die beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereichte Popularklage. Gerügt werden unter anderem die Eingriffsbefugnis bei drohender Gefahr, der Präventivgewahrsam, sowie die anlasslose Identitätsfeststellung in Asylbewerberunterkünften.

EuGH zu Gewässerverunreinigung: Der Kieler Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube erläutert im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) die möglichen Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH zur Gewässerbelastung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Düngemitteln. Er meint, dass auch die kürzlich novellierte Düngemittelverordnung nicht ausreiche, um effektiv gegen eine Überdüngung vorzugehen.

BFH zu Zinsen für Steuernachzahlungen: Der Bundesfinanzhof hat sich in diesem Jahr in zwei Senaten mit der Höhe der für Steuernachzahlungen anfallenden Zinsen befasst und kam dabei jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während der 3. Senat die verfassungsrechtliche Problematik rund um die Niedrigzinsphase nur oberflächlich behandelt habe, äußerte der 9. Senat des BFH recht eindeutig seine verfassungsrechtlichen Zweifel an den bisher geforderten 6 Prozent. Die Frage muss jetzt vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Welche Folgen das für andere Zinsregelungen haben könnte, analysiert Rechtsanwältin Rahel M. K. Diers auf lto.de.

StA München II – Untersuchungshaft Rupert Stadler: Die Samstags-FAZ meldet, dass der Vorstandsvorsitzende von Audi Rupert Stadler das Wochenende in Untersuchungshaft verbringen musste. Eine Entlassung sei nicht absehbar. Das liege am Verhalten von Stadler heißt es im Artikel, der entgegen seiner ursprünglich geäußerten Absicht in den Verhören nicht vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten würde. In der Montags-SZ (Klaus Ott) heißt es, dass der Verteidiger von Stadler, Rechtsanwalt Thilo Pfordte, der Zeitung mitgeteilt habe, dass eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft in der kommenden Woche fallen soll.

BVerwG zu Straßenausbaubeiträgen: Alexander Schink erläutert auf lto.de die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Leipziger Richter haben die Klage eines Grundstückseigentümers, der sich gegen seine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Erneuerung einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße wandte, abgelehnt. Das sei auch rechtens, so das Gericht, schließlich erhalte der Anlieger die Möglichkeit, eine weiterhin funktionstüchtige Straße nutzen zu können. Das wirke sich positiv auf den Gebrauchswert des Grundstücks aus.

EuGH zur Haftung für Facebook-Seiten: Der Richter Malte Engler stellt in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org dar, welche Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Haftung von Facebook und den individuellen Betreibern von Facebook-Seiten folgen.

Digitalisierung der Justiz: Die Neue Richtervereinigung und die Gewerkschaft Verdi fordern laut lto.de in einem offenen Brief, die Geschwindigkeit bei der Einführung der elektronischen Akte deutlich zu verlangsamen. Eigentlich soll die elektronische Aktenführung verbindlich bis 2026 eingeführt werden. Neue Richtervereinigung und Verdi befürchten allerdings, dass eine übereilte Einführung einer unausgereiften Software zu einer erheblichen Belastung für alle Beteiligten führen könnte. Das Debakel, das die Bundesrechtsanwaltskammer bei der Umsetzung des besonderen elektronischen Anwaltsfachs erlitten habe, dürfe sich bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz keinesfalls wiederholen.

Studie zur Urteilsbeeinflussung durch Medien: Eine Studie der Universität Mainz zeige, dass sich Staatsanwälte und Richter auch von den Medien bei ihrer Arbeit beeinflussen lassen. So heißt es im aktuellen Spiegel (Beate Lakotta). Die Autoren der Untersuchung hätten 580 Richter und Staatsanwälte befragt, von denen etwa die Hälfte angab, intensiv die Berichterstattung über eigene Verfahren zu verfolgen. Mehr als jeder zweite Staatsanwalt würde beim Plädoyer bereits an das öffentliche Echo denken.

Recht in der Welt

IStGH – Freispruch Jean-Pierre Bemba: In einem Gastbeitrag für lto.de beleuchtet der Habilitand Alexander Heinze noch einmal die rechtliche Begründung für den Freispruch des ehemaligen kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba durch die Berufungskammer des IStGH. Der Autor meint, dass, auch wenn die Entscheidung schmerzlich für die Opfer sei, sie juristisch aber gut vertretbar sei. Er begrüßt, dass die Richter der Versuchung "widerstanden haben, die Rechte des Angeklagten auf dem Altar großer Gesten der Weltgemeinschaft zu opfern".

Vatikan – Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Erstmals hat, so berichten es spiegel.de und Montags-FAZ, das Gericht des Vatikanstaates einen Geistlichen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch verurteilt. Gegen den ehemaligen Diplomaten Carlo Alberto Capella wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt. Die Richter befanden ihn des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie für schuldig.

Rechtsstaat in Russland? Rechtsanwältin Veronika Horrer untersucht auf lto.de den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Russland. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass in einigen Bereichen noch große Lücken bestehen, gerade im Wirtschaftsrecht aber bereits verlässliche nachvollziehbare Strukturen bestehen. Die Justiz in Russland habe bereits einen Fuß in den Rechtsstaat gesetzt, jetzt müsse das andere Bein, das bis zur Hüfte im autokratischen Staat stecke, folgen, so die Autorin.

US-Supreme Court-Richter Clarence Thomas: Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) erinnert anlässlich seines 70. Geburtstages an die Schlagzeilen, die der Richter des Obersten Gerichtshofes der USA Clarence Thomas machte, als er 2016 erstmals nach zehn Jahren sein Schweigen während einer Verhandlung brach und eine Frage an die Anwälte stellte.

Juristische Ausbildung

Schwierigkeiten für Tax Law Clinic: An der Hannoveraner Leibniz-Universität sollte es eigentlich demnächst eine Tax Law Clinic geben, die Ratsuchende kostenlos im Bereich des Steuerrechts berät. Allerdings, so berichtet es lto.de (Marcel Schneider), befürchten die Organisatoren jetzt Gegenwind von der niedersächsischen Finanzverwaltung. Das Finanzministerium hatte bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass es das Vorhaben wegen § 2 Steuerberatungsgesetz für unzulässig hält. Die Norm besagt, dass Hilfeleistung in Steuersachen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden darf, die hierzu befugt sind. Dies gelte ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.

Sonstiges

Europa/Asylrechtsdebatte I: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) berichtet über eine Veranstaltung, auf der sich Bundesverfassungsrichter Peter Huber zur Situation Europas und dabei auch zur aktuellen Asyldebatte äußerte. Der Bundesverfassungsrichter habe deutliche Worte gefunden, heißt es im Artikel. Er habe sich mit Blick auf Europa für "weniger Ideologie" und "mehr Pragmatismus" ausgesprochen. Wenn es an den Außengrenzen nicht funktioniere, "muss man Binnenkontrollen wiedereinführen", wird Huber zitiert. Außerdem warnte er laut FAZ davor, dass Deutschland ein sicherer Hafen für Verbrecher aus aller Welt werden würde, wenn Deutschland keine Straftäter mehr nach Rumänien oder in andere EU-Länder überstellen dürfe, weil sie dort nicht menschenwürdig untergebracht würden.

Asylrechtsdebatte II: Auf verfassungsblog.de befasst sich Constantin Hruschka, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut, mit der derzeit intensiv diskutierten Frage, ob an der deutschen Grenze Asylbewerber zurückgewiesen werden können. Es wäre nach der Rechtsprechung des EuGH rechtswidrig, so sein Resümee. Deshalb sollte zur Vermeidung weiterer rechtlicher Missverständnisse und Diskussionen, in einer Weisung des BMI festgelegt werden, dass Asylsuchende an das BAMF verwiesen werden. Anderslautendes deutsches Recht (insbesondere § 18 AsylG) sollte perspektivisch geändert werden.

Im Interview mit deutschlandfunk.de (Sandra Schulz) erläutert Rechtsprofessor Daniel Thym, weshalb für die Frage der Zurückweisung an der Grenze nicht nationales, sondern europäisches Recht zur Anwendung kommt. Thym meint allerdings auch, dass das Dublin-System auf Dauer keine Zukunft haben werde. Die Regelungen seien ungerecht gegenüber den Außengrenzstaaten, zu komplex und zwischen den Mitgliedstaaten würden zu große Unterschiede im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen und die wirtschaftliche Attraktivität bestehen. Die notwendige Reform könne aber kein nationaler Alleingang sein, weil in der Migrationspolitik nationale Alleingänge selten nachhaltig seien.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Auf golem.de hat Hanno Böck das jetzt von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichte Sicherheitsgutachten zum beA analysiert und zeigt sich nicht zufrieden mit dem Ergebnis. Vor allem bemängelt der Autor, dass für eine qualifizierte unabhängige Einschätzung das Gutachten zu wenige Details enthalte.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Presseschau-Team / pf, Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Juni 2018: Wahlen in der Türkei / Stadler weiter in U-Haft / Asylrechtsdebatte . In: Legal Tribune Online, 25.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29343/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen