Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. November 2018: Har­b­arth künf­tiger Ver­fas­sungs­richter / Vor­schläge für ZPO-Reform / BVerfG zu See­hofer-Äuße­rung

12.11.2018

CDU/CSU-Fraktionsvize Stephan Harbarth soll neuer Verfassungsrichter werden. Außerdem in der Presseschau: Die JuMiKo diskutiert über Änderungen der ZPO und das BVerfG hat einen Antrag der AfD gegen Innenminister Seehofer abgelehnt.

Thema des Tages

Stephan Harbarth soll Verfassungsrichter werden: Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mannheimer Rechtsanwalt Stephan Harbarth soll die Nachfolge von Ferdinand Kirchhof als Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes antreten. Das melden u. a. lto.de (Pia Lorenz), Sa-SZ (Nico Fried) und Mo-taz (Christian Rath). Entsprechend der Tradition des Gerichts würde Harbarth damit mittelfristig auch die Präsidentschaft von Andreas Voßkuhle übernehmen. Nach Angaben von faz.net (Helene Bubrowski) ist es allerdings noch nicht sicher, dass Harbarth tatsächlich Vizepräsident und später Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden soll. Die Grünen könnten sich auch einen anderen Richter des Ersten Senats als Vizepräsidenten und späteren Präsidenten vorstellen, beispielsweise den früheren BGH-Richter Henning Radtke.

Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) und die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) porträtieren den Kandidaten. Harbarth sei untypisch für einen Verfassungsrichter, aber auch kein typischer Politiker, heißt es in der FAZ. Der 46-Jährige wäre seit Menschengedenken der erste Bundesverfassungsrichter, der sein Geld im Wesentlichen auf dem freien Markt verdient habe. Nach Ansicht der SZ ist er ohne Zweifel ein Konservativer, der jeden aufwiegelnden Ton vermeide.

Christian Rath (Mo-taz) widmet sich dem Verfahren der Verfassungsrichterwahl und meint, dass die teilweise geäußerte Kritik daran unberechtigt sei. Auch dass mit Stephan Harbarth nun ein ausgewiesener Politiker gewählt werden soll, sieht er nicht als Gefahr – denn, wer als Verfassungsrichter sein bisheriges Leben nicht hinter sich lasse, werde in Karlsruhe nicht ankommen. In die gleiche Richtung argumentiert Reinhard Müller (Mo-FAZ) und erinnert daran, dass Präsidenten des Verfassungsgerichts wie Ernst Benda, Roman Herzog und Jutta Limbach zuvor sogar Regierungsämter innehatten und die Karlsruher Republik gut damit gefahren sei.

Rechtspolitik

Justizministerkonferenz – Vorschläge für ZPO-Reform: Auf ihrer diesjährigen Herbsttagung wollen die Justizminister auch über mögliche Reformen beim Zivilprozess diskutieren. Benedikt Windau stellt auf zpoblog.de die konkreten Vorschläge vor, namentlich die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde dauerhaft in der Zivilprozessordnung (ZPO) festzuschreiben, das Kammerprinzip gegenüber dem Einzelrichterprinzip wieder zu stärken und den Katalog der Spezialgebiete zu erweitern.

Wahlrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Angelika Hellemann) erneut für eine Änderung des Wahlrechts ausgesprochen, um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. Es seien ganz unterschiedliche Modelle denkbar, ihre Position sei hier grundsätzlich offen.

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Frank Pergande (FAS) meint, dass das Erschleichen von Beförderungsleistungen, anders als es entsprechende Gesetzentwürfe der Grünen und der Linkspartei vorsehen, auch weiterhin eine Straftat bleiben sollte. Der öffentliche Nahverkehr sei hoch subventioniert, wer schwarzfahre, tue dies unsolidarisch auf Kosten aller, liege also dem Steuerzahler auf der Tasche, so eines seiner Argumente. Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist dagegen Schwarzfahren zunächst kein Problem zwischen Staat und Bürger, sondern eines zwischen Unternehmen und Kunden und sollte auch hier gelöst werden.

Entschädigung für § 175-StGB-Opfer: Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Katarina Barley sollen künftig nicht nur homosexuelle Justizopfer, die gemäß § 175 Strafgesetzbuch verurteilt, sondern auch jene, die lediglich angeklagt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das meldet lto.de. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe im Rahmen der Haushaltsberatungen die entsprechenden Mittel bewilligt, der Bundestag müsse noch zustimmen.

Organspende: Thomas Fischer befasst sich in seiner Kolumne auf spiegel.de mit den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Organspende. Nach Ansicht des Ex-Bundesrichters ist die sogenannte "Widerspruchslösung", nach der jedem nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat, eine "tatsächlich und normativ absurde, illiberale und totalitär-paternalistische Konzeption". Spahn wolle größtmögliche Fremdbestimmung über Körperteile von vorgeblich Fremden, die von Staats wegen als "verfügbar" angesehen werden.

Europäisches Urheberrecht: Die FAS (Corinna Budras/Jan Hauser) beschreibt, wie Youtube unter seinen Nutzern Stimmung gegen die geplante europäische Urheberrechtsreform macht. Konkret geht es um den Artikel 13 einer Richtlinie, die derzeit im sogenannten Trilog zwischen Europaparlament, Rat und Kommission verhandelt wird und nach der künftig Plattformbetreiber stärker als bisher für Urheberrechtsverletzungen haften sollen. Die Chefin von Youtube, Susan Wojcicki, hatte unlängst in einer Nachricht an die Videomacher vor den drastischen Konsequenzen gewarnt, die die geplante Verschärfung des Urheberrechts haben soll. Seitdem kursierten zahlreiche Clips von Youtube-Stars im Netz, die das vermeintliche Ende von Youtube prophezeiten. Auf netzpolitik.org erläutert der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Leonard Dobusch, warum Upload-Filter zwar nicht das Ende prominenter Youtube-Kanäle herbeiführten, es aber durchaus Anlass zur Sorge um die Netzkulturfreiheit gebe. Er befürchtet zum Beispiel, dass viele Inhalte, deren Beurteilung schwierig ist – zum Beispiel Satire und Zitate – oder deren Lizenzierung praktisch unmöglich ist, die aber heute toleriert werden – das sind zum Beispiel Memes, Remixes oder ähnliches – gar nicht erst veröffentlicht werden würden.

UN-Migrationspakt: Rechtsprofessor Robert Uerpmann-Wittzack widerlegt auf verfassungsblog.de ausführlich die Vorwürfe der AfD, der UN-Migrationspakt sei ein Angriff "auf die nationale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" oder "auf die Verfassungsordnung Deutschlands und das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes". Die Fraktion hatte im Bundestag einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, dem Migrationspakt nicht beizutreten.

Justiz

BVerfG zu Seehofer-Äußerung: Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gescheitert, mit der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bestimmte Äußerungen, die er im Rahmen eines im September geführten Interviews tätigte, verboten werden sollten. Laut entsprechenden Meldungen von lto.de, taz.de (Christian Rath) und im Sa-FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) ging es um ein Interview mit der Deutschen Presse-Agentur, in der die AfD von Seehofer mittelbar als "staatszersetzend" und "hochgefährlich für den Staat" bezeichnet wurde. Die Aussagen veröffentlichte das Bundesinnenministerium kurze Zeit später auf seiner Homepage. Die Karlsruher Richter waren jedoch der Auffassung, dass ein Rechtsschutzbedürfnis nicht gegeben sei, weil das Bundesinnenministerium das Interview bereits Anfang Oktober entfernt hatte und es nicht belegt sei, dass Seehofer beabsichtige, seine Aussagen zu wiederholen.

BVerfG – Bestandsdatenauskunft: Gegen das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft haben mehr als 6.000 Bürger, darunter der Piratenpolitiker Patrick Breyer, Verfassungsbeschwerde erhoben. In ihrer Stellungnahme dazu hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff das Gesetz kritisiert. Die Vorschrift beschränke weder den Anlass noch den Umfang oder den betreffenden Personenkreis, so Voßhof laut einer Spiegel-Meldung (Dietmar Hipp). Die Datenschutzbeauftragte kritisiert "die kaum eingegrenzten Möglichkeiten", die sich dadurch für das Bundeskriminalamt eröffneten, die entsprechenden Daten schon im Vorfeld von Gefahren zu erheben.

BGH – Aufklärungspflicht bei Nierenspende: In dieser Woche verhandelt der Bundesgerichtshof über eine möglicherweise unzureichende ärztliche Aufklärung zu einer bevorstehenden Nierentransplantation. Der Spiegel erläutert ausführlich den konkreten Fall, über den die Karlsruher Richter zu entscheiden haben.

BAG zur Diskriminierung Schwerbehinderter in einem Sozialplan: Im Teil "Beruf und Chance" der Sa-FAZ erläutert Rechtsanwalt Norbert Pflüger eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, in der es um eine Vorruhestandregelung im Rahmen eines Sozialplanes ging. Danach sollten Mitarbeiter bis zum Beginn ihres Rentenbezuges in den Vorruhestand gehen können. Bei einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin wurde diese Frist allerdings verkürzt, weil sie Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass darin ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liege, denn die Orientierung an dem für Schwerbehinderte vorzeitigen Rentenbezug führe zu Benachteiligungen, etwa durch höhere Abschläge von der Vollrente.

Pakt für den Rechtsstaat – neue BGH-Senate: Wie lto.de und die Sa-FAZ (Marlene Grunert) melden, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel für jeweils einen zusätzlichen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig beschlossen. Außerdem sollen beim Generalbundesanwalt weitere 37 Stellen geschaffen werden. Nach Informationen der LTO ist außerdem eine Werbekampagne für den Rechtsstaat vorgesehen, für die 6,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Gerade in Zeiten des zunehmenden Populismus und der offen gezeigten Verachtung staatlicher Institutionen wolle man laut der in der SPD-Bundestagsfraktion zuständigen Berichterstatterin, Esther Dilcher, damit den Wert des Rechtsstaats und seiner Einrichtungen sichtbar machen.

Pflichtverteidigerbestellung: lto.de (Markus Sehl) hat gemeinsam mit BuzzFeed News Deutschland (Marcus Engert) zur Frage der Pflichtverteidigerbestellung recherchiert und dazu mit Strafverteidigern im gesamten Bundesgebiet gesprochen. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass von den Gerichten bevorzugt "Lieblingsanwälte" bestellt werden. Allerdings seien solche richterlichen "Lieblingsanwälte" häufig schlecht vorbereitet, würden die Akten ihrer Mandanten nicht kennen und ihnen "gerne mal zum Geständnis raten", wird einer der befragten Rechtsanwälte zitiert. Das Bundesjustizministerium habe jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach als Pflichtverteidiger vom Gericht entweder ein Fachanwalt für Strafrecht aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ausgewählt werden soll oder ein Rechtsanwalt, der "gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat" und geeignet ist.

OVG Bremen zur Einbürgerung: Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen ist auch der wiederholte Besuch einer vom Verfassungsschutz beobachteten Moschee allein kein Grund, dem Besucher eine Einbürgerung in Deutschland zu verweigern. Das meldet der Spiegel. Damit wurde ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, in dem bereits 2017 festgestellt wurde, dass es in dem konkreten Fall keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Besucher die "vermutlich verfassungsfeindliche Tätigkeit des Islamischen Kulturzentrums" unterstützen wollte.

LG Berlin zur Dokumentation über armenische Mafia: Aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Berlin, die der Botschafter Armeniens beantragt hatte, musste der Mitteldeutsche Rundfunk die Aussendung einer Dokumentation über die armenische Mafia stoppen. Es handele sich hier um eine Verdachtsberichterstattung zum Diplomaten, die nur zulässig sei, so die Richter, wenn es einen "Mindestbestand an Beweistatsachen" gebe. Die genannten Indizien genügten diesen Anforderungen allerdings nicht. taz.de (Christian Rath) erläutert die Hintergründe des Falles und vergleicht ihn mit der kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum presserechtlichen Anhörungsanspruch.

LG Gießen – Mordfall Bohnacker: Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der achtjährigen Johanna Bohnacker hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Das Mädchen war vor 20 Jahren entführt und getötet worden. Die Sa-SZ (Susanne Höll) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten über das Verfahren.

Weitere Verwechslungen in NRW-Justiz: Nach Informationen der Sa-FAZ (Reiner Burger) sind in Nordrhein-Westfalen in der jüngeren Vergangenheit mehrere Ausländer aufgrund von Verwechslungen inhaftiert worden. Neben Amed A., der gut zwei Monate inhaftiert war und im Oktober bei einem Brand in Gewahrsam ums Leben kam, sind zwei weitere Fälle bekannt. Der Innenminister habe Sofortmaßnahmen zum "Identitätsmanagement" angekündigt, heißt es in der FAZ.

Recht in der Welt

USA – Verfahren gegen Drogenboss "El Chapo": Die FAS (Aziza Kasumov) stellt einen der Rechtsanwälte des mexikanischen Drogenbosses Joaquín Guzmán "El Chapo" vor, dessen Mandant sich seit vergangenem Montag in New York vor Gericht verantworten muss. Jeffrey Lichtman verteidige gerne diejenigen, die eigentlich nicht zu verteidigen seien und habe Erfahrung mit schwierigen Prozessen, auch wenn Guzmáns Fall seine bisher größte Herausforderung sein werde.

USA – Ruth Bader Ginsburg: Warum die Genesung der amerikanischen Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg nach einem Sturz zu einer nationalen Frage geworden ist, erläutert die Sa-taz (Carolina Schwarz). Ginsburg gehört dem liberalen Block des Supreme Court an, sie trete gegen Diskriminierung und für Frauenrechte ein. Sollte sie nach ihrer Verletzung nicht mehr ins Amt zurückkehren, könnte US-Präsident Trump einen Nachfolger nominieren, der  nach der Berufung von Brett Kavanaugh das Kräfteverhältnis im Gericht noch weiter nach rechts verschieben dürfte.

USA – Asylrecht: US-Präsident Donald Trump hat laut Sa-FAZ (Majid Sattar) am Freitag einen Erlass zur Verschärfung des Asylrechtes unterzeichnet. Seine Regierung hatte angekündigt, das Asylrecht zu verschärfen. Danach soll künftig nur noch Personen die Möglichkeit gewährt werden, Asyl zu beantragten, die an einem offiziellen Grenzübergang in die Vereinigten Staaten einreisen. Der Erlass soll für die amerikanische Südgrenze wirksam sein und vorerst 90 Tage gelten.

Israel – Verfassungsergänzung: Auf verfassungsblog.de ist (in englischer Sprache) am Freitag ein Online-Symposium zum Thema "An Israel of, for and by the Jewish People" gestartet: Es geht um das umstrittene neue Verfassungsgesetz, das Israel als Nationalstaat ausschließlich des jüdischen Volkes definiert.

Rumänien – Justizreform: Gegenüber der WamS hat der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, die rumänische Regierung aufgefordert, die umstrittene Justizreform zurückzunehmen. Die Venedig-Kommission des Rates, dem 47 Staaten angehören, hatte bereits im Sommer kritisiert, dass die Änderungen im Justizsystem "die Unabhängigkeit der rumänischen Richter und Staatsanwälte sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergraben". Am Dienstag werde, so heißt es weiter, die EU-Kommission ihren jährlichen Prüfbericht zum Justizsystem in Rumänien vorlegen. Der Europaabgeordnete Elmar Brok (CDU) hat – ebenfalls gegenüber der WamS – eine Entschließung des Europäischen Parlamentes zur Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 gegen Rumänien angeregt.

Sonstiges

"Verschlusssache Karlsruhe": Im LTO-Podcast spricht Michael Reissenberger mit Thomas Darnstädt, Autor des kürzlich erschienenen Buches "Verschlusssache Karlsruhe". Anhand von acht Verfahren werden in dem Werk Glücks- und Fehlgriffe der Verfassungsjustiz geschildert und so die spannende Schöpfungsgeschichte der deutschen Demokratie erzählt.

Rechsanwältin Katja Ravat: Die Sa-SZ (Mareen Linnartz) porträtiert die Rechtsanwältin Katja Ravat, die den "Jungen von Staufen", der jahrelang sexuell missbraucht und gegen Geld im Internet angeboten wurde, vor Gericht als sogenannte Opferanwältin vertreten hat.

Fusion Karstadt/Kaufhof: lto.de meldet, dass das Bundeskartellamt die Fusion der beiden Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof gebilligt hat.

100 Jahre Frauenwahlrecht: Die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) erinnert an die Einführung des Frauenwahlrechts vor einhundert Jahren und den schwierigen Weg dahin.

Über das Wesen der Ehe: Martin Rath betrachtet auf lto.de eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. November 1918, in der sich die Richter damit zu beschäftigen hatten, ob das Verschweigen einer gebärmutterentfernenden Operation ein Grund für eine Eheaufhebung sein könnte, und darüber hinaus ihre Meinung zur nach dem Ersten Weltkrieg gebotenen Bevölkerungspolitik äußerten.

Das Letzte zum Schluss

Bayerische Kuhglocken vor Gericht: Über einen bereits seit Jahren schwelenden Streit über Kuhglocken berichtet spiegel.de. Ein Ehepaar fühlt sich vom Geläut der Kühe auf einer benachbarten Weide gestört und hat gleich zwei Gerichtsverfahren vor dem Landgericht München II auf den Weg gebracht. Nach dem Ehemann klagt seit vergangenem Freitag nun auch seine Frau. Auch die Richterin habe sich an der emotionalen Diskussion beteiligt, an deren Ende ein Vergleich stehen sollte, nach dem beispielsweise Sender mit dem Ortungssystem GPS als Ersatz für die Glocken der Tiere in Frage kommen. Am Freitag gab es jedoch noch keine Einigung, eine Entscheidung soll am 24. Januar 2019 verkündet werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. November 2018: Harbarth künftiger Verfassungsrichter / Vorschläge für ZPO-Reform / BVerfG zu Seehofer-Äußerung . In: Legal Tribune Online, 12.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32005/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen