Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Dezember 2018: Netz­be­trei­ber klagen gegen 5G-Ver­gabe / Di Fabio gegen Bun­des­tags-Frau­en­quote / Vor­ur­teile zur Justiz im Rea­li­täts­check

31.12.2018

Zwei Netzbetreiber klagen gegen Regeln bei 5G-Mobilfunk-Vergabe. Außerdem in der Presseschau: Staatsrechtler Udo Di Fabio argumentiert gegen Frauenquote für den Bundestag und "Realitätscheck" zu Vorurteilen gegen die Justiz.

Thema des Tages

VG Köln  Telefónica und Vodafon gegen 5G-Vergaberegeln: Wie die Mo-FAZ (Kerstin Schwenn) berichtet, klagen die Netzbetreiber Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone Deutschland gegen die Regeln für die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", wird ein Telefónica-Sprecher zitiert. Telefónica wolle rechtliche Klarheit herstellen, etwa im Hinblick auf die Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim Roaming und der Mobilfunknutzung im Ausland. Die Versteigerung der 5G-Frequenzen ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.

Rechtspolitik

Frauenquote im Parlament – Gespräch mit Udo Di Fabio: Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat sich im Gespräch mit dem Spiegel (Melanie Amann/Christiane Hoffmann) gegen eine Frauenquote für den Bundestag ausgesprochen. Der Bundestag müsse nicht Bevölkerungsgruppen paritätisch abbilden wie eine Ständeversammlung, meint der Staatsrechtler, das sei dem modernen Parlamentarismus fremd. Die Verfassung kenne nur eine einzige Bezugsgröße für Wahlen, nämlich das Volk – die Gesamtheit aller Wahlberechtigten. Kein anderer Faktor spiele eine Rolle, nicht die Ethnie, nicht die soziale Schicht und auch nicht das Geschlecht.

Mietpreisbremse: Die FAS (Corinna Budras) erläutert die Änderungen der Mietpreisbremse, die ab 2019 gelten. Unter anderem müssen Vermieter künftig unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete sie vom Vormieter bekommen haben – jedenfalls, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Auf spiegel.de (Wiebke Ramm) wird noch einmal die Diskussion um eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung thematisiert. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken haben jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt, die derzeit im Rechtsausschuss des Bundestags liegen. Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat sich unterdessen gegenüber der Berliner Morgenpost (Alexander Dinger/Ulrich Kraetzer) dafür ausgesprochen, dass die Beförderungserschleichung künftig nicht einmal mehr als eine Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden soll. Sie äußert, dass eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit keine echte Entlastung für die Justiz darstelle, weil sich die Amtsgerichte dann noch mit den Einspruchsverfahren beschäftigen müssten, auch Amtsanwaltschaft und Polizei hätten weiter Arbeit.

Brückenteilzeit: Ab 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit. In einem Beitrag des Deutschlandfunk (Peggy Fiebig) geben die Rechtsanwältin Mechtild Kuby und Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Tipps für Arbeitnehmer, die nach der Neuregelung für eine befristete Zeit ihre Arbeitszeit reduzieren wollen.

Regulierung von Social Bots: Hendrik Wieduwilt (Sa-FAZ) kommentiert kritisch die Forderungen nach einer gesetzlichen Regulierung sogenannter Social Bots. Für strenge Internetregulierung würden sich insbesondere jene begeistern, die einen großzügigen Abstand zu dieser Welt hielten. Wieduwilt mahnt, dass sich Politiker nicht durch diffuse Digitalangst treiben lassen sollten, Lösungen zu beschließen, für die es kein Problem gebe.

Justiz

LG München II zur Streupflicht einer Gemeinde: Bei anhaltendem Schneefall muss eine Gemeinde nicht ständig streuen. Das hat laut lto.de das Landgericht München II festgestellt und die Schadensersatzforderung eines Passanten abgewiesen, der sich auf einer ungestreuten Straße verletzt hatte.

NSU-Prozess: Die Sa-taz (Konrad Litschko) blickt noch einmal zurück auf den NSU-Prozess, der im Juli dieses Jahres nach fünf Jahren zu Ende ging.

Mietprozesse in Deutschland: Wie u.a. lto.de meldet, nimmt die Zahl der Mietverfahren vor den Gerichten seit 1996 kontinuierlich ab. Für das Jahr 2017 verzeichnet das Statistische Bundesamt mit 226.933 Verfahren die niedrigste Zahl seit der Wiedervereinigung. Das waren rund 20.000 Prozesse weniger als 2016.

Recht in der Welt

USA – Strafreform: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die vor einigen Tagen in den USA verabschiedete Strafreform. Präsident Donald Trump hat ein Gesetzespaket unterzeichnet, das vor allem das Ziel verfolgt, verurteilte Straftäter aus Gefängnissen herauszuholen oder gar nicht erst hineinzubringen. Der Vorgang sei ein bemerkenswertes Beispiel, wozu Populismus entgegen allen Erwartungen fähig sein könne, meint Müller-Neuhof – Fehler zu erkennen und zu korrigieren, die er selbst hervorgerufen habe. Vor ein paar Jahren noch hätten sich die Republikaner gegen die Reform gewehrt.

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz: Das Grundgesetz wird im nächsten Jahr 70 Jahre alt. Der Soziologieprofessor Armin Nassehi zeigt in der Mo-SZ die Funktion, aber auch die Grenzen der Verfassung. So enthalte das Grundgesetz entgegen anderslautenden Behauptungen, die insbesondere im Kontext von Migrations- und Flüchtlingsfragen diskutiert wurden und werden, keine Leitkultur für das Leben in Deutschland. Es schütze Freiheit, was immer auch hieße, dass es auch solche Freiheiten schütze, die den sozialmoralischen, sexuellen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Leitgewohnheiten einer (vermeintlichen) Mehrheit zuwiderliefen, soweit diese nicht gegen geltende Gesetze verstießen.

Recht und Rechtsempfinden: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) geht drei hartnäckigen Vorurteilen gegenüber der Justiz auf den Grund: Strafurteile seien zu mild, Verfahren dauerten zu lange und Gesetze seien zu kompliziert. Dieser Auffassung sei laut einer Untersuchung des Roland-Rechtsreports die Mehrheit der Deutschen.

Drohnen und Recht: Die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden) erläutert die rechtlichen Vorgaben für die Nutzung von Drohnen. Insbesondere für den Flugverkehr könnten die kleinen Flugkörper gefährlich werden. Forscher hätten nachgewiesen, dass Zusammenstöße mit dem Cockpitfenster, den Flügeln oder Turbinen von Passagierflugzeugen oder den Rotoren von Helikoptern bei ungünstigem Verlauf zu schweren Schäden führen können. Deshalb verbietet die Drohnenordnung beispielsweise Flüge im Umkreis von 1,5 km rund um Flughäfen.

Schöffenamt: Peter Maxwill (spiegel.de) erzählt von seinen eigenen Erfahrungen als Schöffe beim Hamburger Landgericht. Anfänglich, so schreibt er, habe er seiner Berufung skeptisch gegenübergestanden, mittlerweile halte er das Schöffensystem jedoch für einen zentralen Bestandteil des Rechtsstaats.

Kanzleiwechsel 2018: lto.de (Anja Hall) listet die Top Ten aufsehenerregender Kanzleiwechsel 2018 auf.

"Unwörter" des Jahres 2018: In einer weiteren Jahresendliste hat lto.de (Tanja Podolski) "verbale Fehltritte in der Rechtsstaatsdebatte" aufgezählt, darunter findet sich auch der Begriff der "Anti-Abschiede-Industrie", der von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt geprägt wurde.

Recht im Weltraum: Perspektiven, wie man sich rechtlich dem All nähern könnte, hat Martin Rath auf lto.de thematisiert.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Mittwoch erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Dezember 2018: Netzbetreiber klagen gegen 5G-Vergabe / Di Fabio gegen Bundestags-Frauenquote / Vorurteile zur Justiz im Realitätscheck . In: Legal Tribune Online, 31.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32961/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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