Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Dezember: Gesetze gegen Social Bots / Dis­kus­sion um § 219a-StGB-Kom­pro­miss / BGH-Vor­lage zu Kin­der­ehen

17.12.2018

Politiker und Juristen befürworten die Regulierung von "Social Bots". Außerdem in der Presseschau: Kompromiss zu § 219a StGB stößt auf Widerstand und BGH fragt BVerfG nach Verfassungsmäßigkeit der grundsätzlichen Nichtigkeit von Kinderehen.

Thema des Tages

Regulierung von Social Bots: Angesichts der näher rückenden Europawahl und der anstehenden Landtagswahlen mehren sich Stimmen, die eine gesetzliche Regulierung sogenannter Social Bots fordern. Gegenüber der FAS (Thomas Gutschker u.a.) stellte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus entsprechende Regelungen in Aussicht. "Denkbar wäre, die Plattformbetreiber zu verpflichten, das Aufkommen an Nachrichten transparent zu machen, die von Social Bots stammen. Möglich wäre ferner eine Pflicht zur Kennzeichnung auch einzelner Nachrichten, die von Social Bots stammen", sagte Brinkhaus. In dem Artikel heißt es weiter, dass sich auch Politiker von SPD und Grünen aufgeschlossen gegenüber einer Kennzeichnungspflicht für Social Bots äußerten. Die Mo-FAZ (Eckart Lohse und Rüdiger Soldt) erläutert, welche Schritte das Bundesinnenministerium bereits eingeleitet habe. Das Thema wurde auch auf dem diesjährigen Triberger Symposium diskutiert. Wie die Mo-taz (Christian Rath) von dieser Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums berichtet, sieht auch Ex-Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof Social Bots, die robotergesteuert Meinungen verbreiten und vorspiegelten, sie seien Menschen, als problematisch an. Hier werde eine Diskussion durch bloße Quantität manipuliert und so das Meinungsklima beeinflusst. Kirchhof meinte daher, dass Social Bots ganz untersagt und globale Internet-Foren verpflichtet werden könnten, dass auf ihren Plattformen nur reale Menschen agierten.

Norbert Busse (Mo-FAZ) findet die Kennzeichnungspflicht eine gute Idee. Wenn ein kommerzieller Post von einem Unternehmen "gesponsert" werde, würde das auch angezeigt, ähnlich wie Werbung in der Zeitung gekennzeichnet ist. Die Politik sollte sich davor hüten, die Meinungsfreiheit im Netz zu beschneiden. Aber dem mündigen Bürger werde geholfen, wenn er erkennen könne, ob ihm im Newsfeed eine automatisierte politische Kampagne angezeigt wird.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Die Sa-taz (Dinah Riese) hat mit der Ärztin Kristina Hänel ein Interview zum Kompromiss zu § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geführt. Es handele sich in ihren Augen um keinen Kompromiss, weil die Vorschrift bestehen bleiben solle und damit sachliche Informationen weiterhin nicht in medizinisch ausreichender Form auf den Websites von Ärzten erscheinen dürften, äußerte die von einem entsprechenden Strafverfahren betroffene Ärztin. Auch innerhalb der SPD ist der Kompromiss nicht unumstritten, wie zeit.de berichtet. Maria Noichl, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, wird mit den Worten zitiert, die SPD-Frauen könnten dem Papier niemals zustimmen.

Lydia Rosenfelder (FAS) findet die Übereinkunft zwischen Union und SPD dagegen gut. Der Kompromiss verbinde zwei Vorschläge: Die Verlinkungen auf die Abtreibungslisten sowie auf sachlich neutrale Informationen und die Möglichkeit, dass Ärzte auf ihrer eigenen Homepage auch kenntlich machen dürfen, dass sie selbst Abbrüche vornehmen. Für Veronika Hackenbroch (Spiegel) ist der Kompromiss dagegen "eine Schade". § 219a StGB sei ein Relikt aus der Nazizeit – und werde von militanten Abtreibungsgegnern immer häufiger missbraucht, um Ärzte einzuschüchtern. Der Kompromiss, auf den die Große Koalition jetzt zusteuere, werde nichts an diesem Missstand ändern, meint Hackenbroch.

Digitalpakt: Wie angekündigt hat der Bundesrat am Freitag die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung im Rahmen des Digitalpaktes abgelehnt und einstimmig entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Sa-FAZ (Heike Schmoll) stellt den Streitstand dar.

Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) meint, dass es den meisten Ländern nicht um ihre Autonomie, sondern darum gehe, dass der Bund sie zur Kofinanzierung der digitalen Ausstattung der Schulen zwingen wollte. Auf der anderen Seite könnten Bundespolitiker die Verwendung der Finanzmittel etwas gelassener beobachten, wenn sie sich klarmachten, dass es nicht "ihr" Geld sei, sondern das derselben Bürger, die auch in den Ländern, Kreisen und Städten lebten.

Drittes Geschlecht: Der Bundestag hat das Gesetz zum sogenannten Dritten Geschlecht verabschiedet. Für intersexuelle Menschen ist danach im Geburtenregister künftig neben "männlich" und "weiblich" auch die Option "divers" möglich. Die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und der Tsp (Jost Müller Neuhof) erläutern die Neuregelung. Die Mo-FAZ (Marcus Jung) geht darauf ein, was das Gesetz für Betriebe bedeutet. Es betreffe unter anderem das Anwerben künftiger Mitarbeiter und die Ansprache innerhalb der Belegschaft. Zu erwarten sei ein höherer Verwaltungsaufwand.

Ulrike Heidenreich (Sa-SZ) meint, dass der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan habe, dabei aber nicht weit genug gegangen sei. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlten oder die Empfindung hätten, im falschen Körper zu leben, würden nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen müssen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Der Gesetzgeber sollte es aber den Menschen überlassen, sich zu definieren.

AGB-Recht: Mehrere große Verbände der deutschen Wirtschaft haben sich nach Angaben der Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) auf einen Forderungskatalog für Änderungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geeinigt. Unternehmen in Deutschland beklagten seit langem restriktive Regeln für das Kleingedruckte in Verträgen und warnten, dass das strenge Recht den Standort unattraktiv mache. Die Wirtschaftsverbände fordern, den Rechtsrahmen zu verbessern und vor allem ein Übergreifen der Verbraucherschutzregeln in den Unternehmensbereich zu verhindern. Die Koalitionspartner hatten im Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des AGB-Rechts vereinbart. Laut FAZ teilte das Bundesjustiz- und -verbraucherministerium mit, dass man bereits an einer Reform arbeite.

Diesel-Kfz-Überwachung: Markus Reuter und Simon Rebiger (netzpolitik.org) kommentieren die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung "zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" durch den Bundesrat. Nach den Plänen der Bundesregierung sollten auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, die dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes auf etwaige Verstöße gegen Dieselfahrverbote abgeglichen werden sollten. Reuter und Rebinger befürchten, dass eine einmal installierte Überwachungsstruktur sehr schnell Begehrlichkeiten wecken könnte. Ein Blick in die Chronik der Überwachungsgesetze zeige, dass eine Überwachungsinfrastruktur, erst einmal eingeführt, früher oder später ausgeweitet und für andere Behörden geöffnet werde.

Waffenrecht: Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion fordert laut Spiegel (Martin Knobbe) eine Änderung des Waffenrechts. Seiner Ansicht nach sollten auch die bisher noch frei verkäuflichen sogenannten Pfeilpistolen künftig nicht mehr ohne Weiteres erhältlich sein. Er halte es "für reichlich irrsinnig", wenn die Gefährlichkeit von Waffen davon abhänge, "ob das Geschoss aus einem Lauf kommt oder wie eine Rakete abgefeuert" werde.

Justiz

BGH zu Kinderehen: Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen von 2017 eingeführte Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn auf dieser Grundlage eine Ehe mit einem oder einer Minderjährigen ohne Einzelfallprüfung für unwirksam erklärt wird. tagesschau.de (Klaus Hempel), Sa-FAZ (Alexander Haneke) taz.de (Christian Rath), und lto.de erläutern die Hintergründe des Verfahrens. Laut Sa-SZ (Wolfgang Janisch) wird den Vorsitz im dann zuständigen Senat der frisch gewählte Verfassungsrichter Stephan Harbarth führen, der in Sachen Kinderehe schon 2016 zu einer differenzierten Lösung geraten habe. Ein Verbot von Kinderehen müsse genügend Raum lassen, um "dem Interesse der minderjährigen Frauen im Einzelfall Rechnung zu tragen", schrieb er seinerzeit mit zwei Koautoren in einem Zeitungsbeitrag.

Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist der Beschluss kein Plädoyer für die Akzeptanz von Kinderehen, die unter Geltung der Scharia eingegangen wurden. Vielmehr sei er ein Plädoyer für die Rückkehr zur alten Rechtslage. Denn solche Ehen hätten nach gerichtlicher Prüfung, aber im Einzelfall, schon immer aufgehoben werden können.

EuG zu Dieselgrenzwerten: Die Rechtsanwälte Ursula Steinkemper und Thomas Lennarz erläutern auf lto.de die möglichen Konsequenzen der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union, durch die die Anhebung der zulässigen Schadstoffgrenzwerte durch die EU-Kommission im Jahre 2016 für unzulässig erklärt wurde. Künftig könnten danach wieder Schadstoffgrenzwerte gelten, die auch von Dieselfahrzeugen mit Euro-6-Norm möglicherweise nicht eingehalten werden. Laut spiegel.de sieht der Verband der Automobilindustrie (VDA) dagegen vorerst keine Folgen für deutsche Autofahrer. Denn das Gericht habe nicht die von der Kommission erhöhten Grenzwerte als rechtswidrig eingestuft, sondern nur den Weg ihrer Entstehung.

BGH zur Erbenhaftung des Staates: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Staat nur mit der Erbmasse haftet, wenn er die Wohngeldschulden von Menschen ohne Angehörige erbt. Über die Entscheidung berichtet die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) sowie ausführlich Rechtsanwalt und Notar Dominik Schüller auf lto.de.

Bundesverfassungsgericht zur niedersächsischen Beamtenbesoldung: Wie die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, muss das Land Niedersachsen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seine Beamtenbesoldung nachbessern. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass die Bezahlung einer zu 50 Prozent dienstfähigen Lehrerin zu gering sei.

AGH Hamm zu Vorstandswahl der RAK Düsseldorf: Der Anwaltsgerichtshof Hamm hat, wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, die Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für ungültig erklärt. Präsident Herbert P. Schons habe die Freiheit und Gleichheit der Wahl verletzt, als er seinen Rechenschaftsbericht über das Jahr 2016 bei der Kammerversammlung als Wahlkampfrede in eigener Sache nutzte.

LG Köln – falscher Anwalt: Vor dem Landgericht Köln muss sich ein 35-jähriger Mann verantworten, weil er sich jahrelang als Rechtsanwalt und promovierter Jurist ausgegeben und Mandanten und Versicherungen betrogen haben soll. Laut der entprechenden lto.de-Meldung soll er auch Mandanten vor Gericht vertreten, dafür Gebühren abgerechnet, Rechtsschutzversicherungen erfundene Fälle vorgelegt und Unterschriften gefälscht haben.

StA Chemnitz – Eermittlungen gegen Björn Höcke: Am Freitag hat der Thüringer Landtag die Immunität des AfD-Abgeordneten Björn Höcke aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft freigemacht. Wie lto.de meldet, prüft die Staatsanwaltschaft, ob Höcke das Foto eines Gewaltopfers missbräuchlich im Internet verwendet hat.

LG Berlin – Klage gegen Etihad: Die Sa-FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski) berichtet, dass der Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Fluggesellschaft Etihad auf Schadensersatz in Höhe von 500 Millionen Euro verklagt hat. Etihad hatte 2017 seine Zahlungen an Air Berlin gestoppt und damit, so Flöther in seiner Klageschrift, "gegen rechtsverbindliche Zusagen" verstoßen.

EuGH zu einseitiger Rücknahme der Austrittserklärung: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Stefan Martini befasst sich im juwissBlog mit der Wightman-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die eine einseitige Rücknahme der Brexit-Erklärung Großbritanniens erlaubt. Martini glaubt, dass es dazu nicht kommen werde. Die Entscheidung könnte allerdings für künftige Austrittserklärungen eine Rolle spielen.

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage: Bereits 148.000 Autokäufer haben sich laut Sa-SZ (Markus Balser) der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Man sei von der Resonanz positiv überrascht, das seien viel mehr, als man Anfang November erwartet habe, wird der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Klaus Müller zitiert.

StA Braunschweig – Ermittlungen gegen Audi-Manager: Laut Sa-SZ (Klaus Ott) will die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun auch Vorgänge bei der VW-Tochter Audi untersuchen. Konkret gehe es um Martin Winterkorn, der seinerzeit Vorstandschef bei Audi war.

LG Bamberg zu "Weiße Wölfe Terrorcrew": Vom Landgericht Bamberg wurden vier mutmaßliche Mitglieder der rechtsradikalen Organisation "Weiße Wölfe Terrorcrew" zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten im Alter von 24 bis 39 Jahren wurden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt, meldet spiegel.de.

BAG – Rückblick: lto.de (Tanja Podolski) gibt einen Rückblick auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2018. Ergänzend wird auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur sachgrundlosen Befristung und des Europäischen Gerichtshofs zur Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs und zur Vergütung des Urlaubs auch ohne Urlaubsantrag hingewiesen.

Recht in der Welt

USA – Urteil gegen "Obamacare": Wie die Sa-SZ (Hubert Wetzel) meldet, hat ein Bundesrichter in Texas die Gesundheitsreform unter der Ägide des früheren US-Präsidenten Barack Obama als verfassungswidrig verworfen. Das als "Obamacare" bekannt gewordene Reformpaket verpflichtete erstmals sämtliche Amerikaner, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das Urteil aus Texas, das auf eine Klage von 20 republikanisch regierten Bundesstaaten gegen Obamacare zurückgehe, ändere zunächst nichts an der Gültigkeit der Reform, heißt es im Artikel. Der Fall gehe nun durch die Instanzen und werde vermutlich vor dem Obersten Gerichtshof in Washington enden.

Anti-Fake-News-Gesetze in Südostasien: Auch in Asien wird diskutiert, wie man wirkungsvoll Fake News bekämpfen kann. Der Rechtswissenschaftler Lasse Schuldt analysiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die unterschiedlichen Ansätze, die in Ländern Südostasiens dazu verfolgt werden.

Staatsangehörigkeitsrecht: Mit den in ausgewählten Ländern unterschiedlich ausgestalteten Möglichkeiten der Doppelstaatsbürgerschaft befasst sich auf verfassungsblog.de die US-amerikanische Rechtsanwältin Alma Stankovic.

Film über US-Supreme-Court-Richterin: Die Sa-SZ (Susan Vahabzadeh) und die Mo-taz (Silvia Hallensleben stellen die Dokumentation über Ruth Bader Ginsburg vor, die 85-jährige Richterin am US-Supreme Court. Sie sei lange bevor Bill Clinton sie für den Supreme Court nominierte, schon eine sehr bekannte und sehr erfolgreiche Anwältin gewesen und habe in den 1970er Jahren ungezählte Prozesse für Frauenrechte geführt – immer mit dem Ziel, diskriminierende Gesetzestexte zu verändern, heißt es in der SZ.

Juristische Ausbildung

Examensklausuren wieder aufgetaucht: lto.de meldet, dass unlängst verloren gegangene Examensklausuren wieder aufgetaucht sind. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Hamm den Verlust von 25 Klausuren bekannt gegeben. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Klausuren wohl aufgrund einer fehlerhaften Adressierung nicht wie vorgesehen an den Zweitkorrektor, sondern an eine Studenten-Wohngemeinschaft geliefert wurden.

Sonstiges

Grundgesetz als Magazin: Auch die Sa-FAZ (Simon Strauss) berichtet im Medienteil über das vom Hamburger Journalisten Oliver Wurm in Form eines Hochglanzmagazins herausgebrachte Grundgesetz. Die 146 Artikel der Verfassung wurden leserfreundlich in moderner Magazinoptik aufgearbeitet, thematisch unterteilt und durch spektakuläre Satellitenbilder von der Erdoberfläche, die der erste deutsche Kommandant der ISS Alexander Gerst auf seiner Reise ins All über soziale Netzwerke verbreitet hat, ergänzt.

Mittelmeerflüchtlinge und Europäische Menschenrechte: In einem Gastbeitrag für die Mo-SZ erläutert die Rechtsanwältin Roya Sangi warum die 1.000 allein in den vergangenen Monaten von der UN gezählten, im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge nicht nur das Bild einer humanitären Katastrophe böten, sondern auch einen Bruch des Rechts, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, darstellen.

Orden, Mutterkreuz u.a.: Martin Rath blickt auf lto.de zurück auf die Debatte in der jungen Bundesrepublik, wie mit den während der Nazizeit verliehenen Ehrenzeichen umzugehen sei.

Weihnachtsgeschenke: lto.de (Hasso Suliak) gibt Tipps für "ausdrucksstarke" Weihnachtsgeschenke für Juristen.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Dezember: Gesetze gegen Social Bots / Diskussion um § 219a-StGB-Kompromiss / BGH-Vorlage zu Kinderehen . In: Legal Tribune Online, 17.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32767/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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