Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Dezember 2018: Barley für Brüssel / Bewe­gung in Kon­tro­verse um § 219a StGB? / 70 Jahre All­ge­meine Erklärung der Men­schen­rechte

10.12.2018

Bundesjustizministerin Barley wurde als SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl gekürt. Außerdem in der Presseschau: Bewegung im Streit um § 219a StGB? Vor 70 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.

Thema des Tages

Barley für Europa: Bundesjustizministerin Katarina Barley ist die Spitzenkandidatin der SPD für die Wahl zum Europaparlament im Mai nächsten Jahres. Wie u.a. die Mo-FAZ (Tobias Schrörs) und die Mo-taz (Ulrich Schulte) berichten, erhielt Barley auf dem sozialdemokratischen Europaparteitag am Sonntag 99 Prozent der Stimmen. Laut Mo-SZ (Mike Szymanski) hat Barley damit ihre Lebensplanung geändert – eigentlich habe sie Justizministerin bleiben wollen, sich nach langem Zureden aus der Parteispitze dann aber doch entschieden, als nationale Spitzenkandidatin der SPD anzutreten.

Rechtspolitik

E-Evidence: Die Justizminister der EU haben am Freitag die geplante E-Evidence-Verordnung grundsätzlich befürwortet. Danach sollen Ermittlungsbehörden künftig direkten Zugriff auf Telekommunikationsdaten erhalten, die in einem anderen Mitgliedstaat gespeichert sind. Diensteanbieter wie die Telekom sollen künftig innerhalb von zehn Tagen auf Auskunftsanträge aus dem EU-Ausland antworten müssen, in Notfällen sogar innerhalb der ersten sechs Stunden. Deutschland habe im EU-Ministerrat dagegen gestimmt, berichtet lto.de.

Terroristische Online-Inhalte: Die EU-Mitgliedstaaten wollen im Kampf gegen mutmaßlich terroristische Online-Inhalte auf Uploadfilter und Löschfristen setzen. Wie netzpolitik.org (Thomas Rudl) berichtet, sollen Diensteanbieter danach innerhalb einer 24-Stunden-Frist auf Meldungen möglicher illegaler Inhalte reagieren und gegebenenfalls den Zugang sperren oder den betreffenden Inhalt löschen. Bevor die sogenannten Trilog-Verhandlungen beginnen, muss jetzt noch das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Verordnungs-Vorschlag abstimmen.

Verwendung von Mobilitätsdaten: Wie die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, haben Verkehrsunternehmen einen Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) abgefasst, in dem sie vor einer weitreichenden Nutzung und Weitergabe von öffentlich erhobenen Mobilitätsdaten warnen. Die EU-Kommission setze derzeit alles daran, die Verfügbarkeit von Daten in Europa zu erhöhen, heißt es im Artikel. Dies sei wichtig für verschiedene Bereiche der Digitalisierung insbesondere im wichtigen Verkehrssektor, etwa wenn es um vernetztes Fahren gehe.

Organspende: Cornelia Schmergal (Spiegel) kritisiert den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Die Widerspruchslösung sei ein zu großer Eingriff in die persönliche Freiheit und führe auch unter Ausblendung aller ethischen Einwände nicht automatisch zu höheren Spenderzahlen. In Spanien, dem vermeintlichen Musterland in Sachen Organspende, seien die Spenderzahlen nicht etwa mit der Einführung der Widerspruchslösung vor vier Jahrzehnten gestiegen, so Schmergal, sondern erst, als das Land sich daranmachte, die Arbeit in den Kliniken zu verbessern.

Migrationspakt: In seiner Kolumne auf spiegel.de widmet sich Ex-BGH-Richter Thomas Fischer u.a. der aktuellen Debatte um den UN-Migrationspakt, der am heutigen Montag verabschiedet werden soll. Er kritisiert die mediale Berichterstattung, die sich "von löblichen Ausnahmen abgesehen, vielfach auf das übliche, personalisierte 'Freund-Feind'-Spiel sowie auf die weithin albernen Panikattacken der Partei AfD" beschränke. Der Pakt sei ganz offenkundig kein Vertrag zur Überflutung Deutschlands mit Migranten, sondern der Versuch, sich auf internationale Standards im Umgang mit Migration, nicht nur "Flucht", und auf menschenrechtliche Grundlagen zu einigen, die in weiten Teilen der Welt nicht eingehalten würden. Die öffentliche Debatte dagegen werde weithin nicht um die Formulierungen des Pakts und des Entschließungstexts herum geführt, sondern um die Frage, ob der Pakt "bindend" sein solle oder werde.

Die Sa-SZ (Daniel Brössler/Detlef Esslinger) dokumentiert ein Streitgespräch zwischen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und dem Rechtsphilosophen Reinhard Merkel zum Migrationspakt. Während die Justizministerin mehrfach erneut betont, dass der Pakt lediglich politisch, nicht aber rechtlich bindend sei, weist Merkel darauf hin, dass beispielsweise künftig kein Verwaltungsgericht mehr um die Inhalte des Paktes herumkomme, wenn es um Arbeitserlaubnisse für Migranten oder Abschiebungen gehe.

Grundsteuer: Rechtsanwalt und Steuerberater Dennis Klein widmet sich auf lto.de der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Grundsteuer. Klein meint, dass sich die Steuerlast nach den jetzt vorliegenden Modellen für viele Bürger erhöhen werde.

§ 219a StGB: Der Spiegel (Anne Seith/Ralph Neukirch) meldet, dass im Rahmen der geforderten Reform des Werbeverbotes für Abtreibungen weitere Diskussionen zu erwarten seien. Im Kanzleramt und den beteiligten Ministerien rechne man mit heftigen Debatten bei Union und SPD über den Vorschlag zur Neuregelung des in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbots für Ärzte, den die Bundesregierung vorlegen will. Sogar ein Ende der Koalition scheine nicht ausgeschlossen. Laut Mo-SZ sollte § 219a StGB bereits ein Punkt des ersten Gespräches zwischen der neugewählten CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles am Sonntag sein. Bis Dienstag werde ein Vorschlag der SPD auf dem Tisch liegen, der in der Bundestagsfraktion diskutiert werden soll, um am Mittwoch im Koalitionsausschuss eine Einigung zu finden. Laut Mo-taz (Patricia Hecht/Dinah Riese) wollen die SPD-Abgeordneten mit der Opposition stimmen, sollte es in dieser Woche nicht zu einer Einigung kommen.

In der FAS (Kim Björn Becker) diskutieren die Ärztin Kristina Hänel und der Vorsitzende des Vereins "Ärzte für das Leben" über die Notwendigkeit einer Neuregelung von § 219a StGB.

Justiz

EuGH – Exit vom Brexit? Auf verfassungsblog.de analysiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Odey Hardan (in englischer Sprache) kritisch die Schlussanträge des Generalanwaltes Campos Sánchez-Bordona im Fall Wightmann u.a. Der Generalanwalt meinte, dass Großbritannien seine Austrittserklärung einseitig noch zurückziehen kann. tagesschau.de (Claudia Kornmeier) erläutert in einem Frage-und-Antwort-Schema, worum es in dem Verfahren geht, in dem der Gerichtshof am Montag seine Entscheidung verkünden will.

EuG  Ceta: Das Umweltinstitut München hat, wie die Sa-taz (Eric Bonse) berichtet, Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht, um Zugang zu den Sitzungsprotokollen zum umstrittenen europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta zu bekommen. Die EU-Kommission in Brüssel weigert sich, die Dokumente offenzulegen. Sie liefere auf ihrer Website nur Zusammenfassungen der nichtöffentlichen Gespräche, aber keine detaillierten Ergebnis-Protokolle. Nach eigener Darstellung fürchte die Behörde, dass sie in der Öffentlichkeit fehlinterpretiert oder missbraucht würden.

LG Stuttgart – Porsche: Die Porsche SE hat in dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter Fabian Richter Reuschle gestellt. Anfang des Jahres hatte VW bereits versucht, den Richter ablösen zu lassen, war damit aber zunächst gescheitert. Die Porsche SE kritisiert nun unter anderem, dass Reuschle allein und nicht mit einer vollständigen Kammer entscheide, berichtet nun auch die Sa-FAZ.

LG Duisburg – Loveparade: lto.de fasst den aktuellen Stand im Loveparade-Verfahren zusammen. Es gehe darum, ob die zehn Angeklagten strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass bei der Loveparade in Duisburg im Juli 2010 in einem tödlichen Gedränge 21 Menschen erdrückt und viele hundert verletzt wurden. Allerdings drohe dem Mammutverfahren im Juli 2020 die Verjährung. Und auch eine Einstellung des Verfahrens werde nicht ausgeschlossen. "Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch", wird der Vorsitzende Richter Mario Plein zitiert. Auch die Sa-FAZ (Reiner Burger) meint, dass eine Einstellung des Verfahrens zu befürchten sei und erinnert an das Schreiben mehrerer Nebenklageanwälte, die vor einigen Monaten bereits in einem Brandbrief an den nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach davor warnten.

BGH zum Einbau von Rauchmeldern: Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der Wohnungseigentümer den einheitlichen Einbau von Rauchwarnmeldern und deren einheitliche Wartung in allen Wohnungen beschließen können. Geklagt hatten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die vor dem entsprechenden Beschluss der Gemeinschaft bereits Rauchmelder in ihren Wohnungen installiert hatten. Die Karlsruher Richter meinten, dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werde, wenn der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude "in einer Hand" lägen.

StA Braunschweig – VW: Auch der Spiegel (Simon Hage) meldet jetzt, dass das Ermittlungsverfahren gegen VW-Manager möglichst bis Mitte nächsten Jahres beendet sein soll. In dem Verfahren geht es darum, dass die Beschuldigten VW-Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre informiert haben sollen. Wie die Mo-SZ (Klaus Ott) erfahren hat, hat einer der Beschuldigten, Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch, zwei Mal umfassend bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt. Das sei ungewöhnlich, da Top-Manager bei solchen Skandalen in der Regel lange warteten, bevor sie persönlich Fragen der Strafverfolger beantworteten.

BVerfG zur Verfassungsbeschwerdeeinreichung per E-Mail: Eine Verfassungsbeschwerde kann nicht per DE-Mail eingereicht werden. Das hat laut lto.de und Sa-FAZ (Marlene Grunert) das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden. Alle Schriftsätze müssten grundsätzlich als "körperliches Schriftstück" eingehen, denn der Gesetzgeber habe sich, anders als bei anderen Gerichten, hier noch nicht dafür entschieden, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen.

AG Kaufbeuren zur Entblößung auf einem Parkplatz: Das Amtsgericht Kaufbeuren hat vor einigen Tagen die Schauspielerin Antje Mönning verurteilt, weil sie sich auf einem Parkplatz drei Männern gegenüber entblößt hatte. Im Interview mit dem Spiegel erläutert die Rechtswissenschaftlerin Elisa Hoven, warum nur Männer sich nach § 183 Strafgesetzbuch (StGB) wegen exhibitionistischer Handlungen strafbar machen können und spricht sich für eine Gesetzänderung aus.

Auch für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist die ungleiche Behandlung nicht nachvollziehbar. Die vom Gesetzgeber unterstellte Gefährlichkeit von Exhibitionisten sei wissenschaftlich widerlegt. Die meisten seien so harmlos wie Frau Mönning auf dem Parkplatz, nur dass sie anders aussähen.

AG Fürstenfeldbruck – "Containern": Gegen zwei Studentinnen, die beim sogenannten Containern aufgegriffen wurden, läuft laut Sa-SZ (Bernd Kastner) ein Verfahren vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Die beiden hatten aus einem Abfallcontainer eines Edeka-Marktes noch verwendbare Lebensmittel entwendet. Nachdem die im Strafbefehl vorgesehene Zahlung von insgesamt 2.400 Euro abgelehnt wurde, muss jetzt das Gericht entscheiden. Das allerdings hat gerade den dritten Verhandlungstermin platzen lassen. Der Autor vermutet, dass sich dahinter der Versuch der Justiz verberge, die Sache doch noch leise zu regeln. Das aber lehnen die Studentinnen ab, sie wollen einen Freispruch und die Diskussion über das Thema am Laufen halten.

Recht in der Welt

USA – neuer Justizminister: US-Präsident Donald Trump hat am Freitag William Barr für den Posten des Justizministers nominiert. Das berichtet die Sa-FAZ (Majid Sattar). Der 68 Jahre alte Jurist, der bereits unter George H. W. Bush als Attorney General diente, muss noch durch den Senat bestätigt werden.

USA – Volkszählung: In Deutschland wurde, in den USA wird vor Gericht über Volkszählungen gestritten. In den USA geht es dabei um ähnliche Fragen wie auch in Deutschland, führen die emeritierte Yale-Professorin Susan Rose-Ackerman und die Doktorandin Lena Riemer auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) aus.

Österreich – Mindestsicherungsgesetze: Der Europäische Gerichtshof hat im November Bestimmungen des Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes für unionsrechtswidrig erklärt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat ein ähnliches Gesetz in Niederösterreich beanstandet. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Petra Sußner erläutert auf verfassungsblog.de aus diesem Anlass, warum sich Sozialleistungen für Geflüchtete nicht ohne Weiteres kürzen lassen.

USA/EU – Kartellrechtsverfahren gegen Sportverbände: Vor dem US-Distriktgericht für Nordkalifornien reichte der ukrainische Sportunternehmer Konstantin Grigorishin am vergangenen Freitag Klage gegen den Weltschwimmverband Fina (Fédération Internationale de Natation) ein. Dem Verband werde vorgeworfen, gegen amerikanisches Wettbewerbs- und Anti-Kartell-Recht zu verstoßen, berichtet spiegel.de (Jens Weinreich). Als sportrechtliches Problem stehe nach einer kartellrechtlichen Rüge der EU-Kommission vor einem Jahr auch das Regelwerk des Eislauf-Weltverbandes im Zweifel. Beide Verfahren seien geeignet, Geschäftsmodelle des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) auf den Prüfstand zu bringen. 

Sonstiges

Stadionverbote: Rechtsanwalt Andreas Graef befasst sich auf lto.de mit der Frage, inwieweit der Zugang zu Fußballstadien vergleichbar mit dem Zugang zu sozialen Plattformen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte unlängst dargelegt, unter welchen materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen Fußballvereinen als Inhabern des privaten Hausrechts eine Verhängung von Stadionverboten gestattet ist.

70 Jahre Grundgesetz: Zum bevorstehenden 70. Geburtstag befasst sich Ex-Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm in einem Gastbeitrag der Mo-FAZ mit der Frage, ob das Grundgesetz noch zeitgemäß ist.

70 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung: Die Sa-taz (Jan Feddersen) und die Mo-FAZ (Marlene Grunert) blicken zurück auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 70 Jahren verabschiedet wurde. Heribert Prantl (Sa-SZ) konstatiert in diesem Zusammenhang einen Exodus der Menschlichkeit. Die Menschenrechte würden ihre Bürgen, die bisher für ihre Verbindlichkeit einstanden verlieren: Amerika, Italien, Polen, Ungarn und auch Österreich, zählt er dabei auf. Der sogenannte Rechtspopulismus, eine nach Prantl verharmlosende und daher falsche Bezeichnung für eine gefährliche Sache, sei eine Entbürgungs- und Entrechtungsbewegung. Im Mo-FAZ-Einspruch fordert Ex-Bundesinnenminister Gerhard Baum, dass der Schutz der Privatheit in der Menschenrechtserklärung konkretisiert werden sollte.

Bundesamt für Heimatwesen: Martin Rath blickt im lto.de-Feuilleton zurück auf das zwischen 1871 und 1940 existierende Bundesamt für Heimatwesen. Es handelte sich dabei um ein Verwaltungsgericht, das auf der Grundlage des "Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870" geschaffen worden war und als Berufungsinstanz über Verwaltungsstreitigkeiten zwischen den Armenverbänden zu entscheiden hatte, die im Zuge des deutschen Einigungsprozesses und der neuen Freizügigkeit aufkamen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Dezember 2018: Barley für Brüssel / Bewegung in Kontroverse um § 219a StGB? / 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte . In: Legal Tribune Online, 10.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32619/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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