Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. November 2018: Aus für Maaßen? / Wei­tere Mus­ter­fest­stel­lungs­klagen / Pro­zess gegen mexi­ka­ni­schen Dro­gen­boss

05.11.2018

Verfassungsschutzchef Maaßen soll nun doch nicht ins Ministerium wechseln. Außerdem in der Presseschau: Weitere Verbraucherschützer haben Musterfeststellungsklagen erhoben und in New York beginnt der spektakuläre Prozess gegen "El Chapo".

Thema des Tages

Einstweiliger Ruhestand für Maaßen? Wie u. a. spiegel.de und Mo-FAZ melden, soll Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen offenbar nun doch keinen neuen Posten im Bundesinnenministerium bekommen, sondern in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Hintergrund sind neue Äußerungen Maaßens, in denen er erneut scharfe Kritik an Teilen der Koalition formuliert und seine umstrittenen Aussagen zu "Hetzjagden" bei einer Demonstration in Chemnitz massiv verteidigt haben soll. Nach den Berichten geht Maaßen offenbar davon aus, dass die Kontroverse um seine Äußerungen dem Ziel diente, die Koalition von CDU/CSU und SPD platzen zu lassen.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Wie der Spiegel (Valerie Höhne/Christian Teevs) meldet, haben führende Juso-Frauen von den Bundestagsabgeordneten ihrer Partei gefordert, sich für eine Freigabe der Abstimmung über eine Änderung oder Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) einzusetzen, der das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Weil die Union an dem Paragrafen festhalte, seien viele Ärzte verunsichert. "Wir haben keine Lust, uns weiter von einem überkommenen Paragrafen bevormunden zu lassen", wird Katharina Andres, die stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD-Nachwuchsorganisation, zitiert.

Brückenteilzeit: Der Bundestag hat am 18.10.2018 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit – beschlossen. Rechtsanwalt Christoph Kurzböck stellt im Handelsblatt-Rechtsboard die Neuregelung vor. Er befürchtet, dass durch die Reform eine stabile Personalplanung für die Unternehmen weiter erschwert wird. Oftmals werde es in der Praxis faktisch unmöglich sein, überhaupt Ersatz zu finden, wenn die Verringerung nur wenige Stunden betrage und zeitlich kurz befristet sei.

Schwarzfahren: Nachdem sich in Berlin bereits Linke und Grüne für eine Entkriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen ausgesprochen haben, unterstützt laut Tsp (Felix Hackenbruch) jetzt auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) den Vorschlag, Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Der Aufwand der Strafverfolgungsbehörden stehe hier in keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat, sagte Müller dem Blatt. Er betonte aber, dass auch eine Ordnungswidrigkeit geahndet und das Bußgeld beglichen werden müsse. In der rot-rot-grünen Koalition wird bereits seit einiger Zeit über eine entsprechende Bundesratsinitiative diskutiert.

Deutsch-griechisches Rücknahmeübereinkommen: Constantin Hruschka analysiert auf verfassungsblog.de das – so der Langtitel – "Verwaltungsabkommen zwischen dem griechischen Ministerium für Migrationspolitik und dem deutschen Ministerium für Inneres, Bau und Heimat zur Zusammenarbeit bei einer Einreiseverweigerung für schutzsuchende Personen im Kontext der vorübergehenden Kontrollen an der Binnengrenze zwischen Deutschland und Österreich". Das Verwaltungsabkommen enthält u. a. die vereinbarte Vorgehensweise für den Fall, dass einer Person anlässlich einer Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze die Einreise verweigert werden soll. Hruschka meint, dass allerdings eine Verweigerung der Einreise sowohl aus tatsächlichen – es gibt derzeit keine im Bundesanzeiger veröffentlichten Grenzübergangsstellen – als auch aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sei.

Justiz

OLG Braunschweig/OLG Stuttgart – Weitere Musterfeststellungsklagen: Nach der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen VW wurden laut Sa-FAZ (Marcus Jung) bereits am ersten Tag seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zwei weitere Musterfeststellungsklagen auf den Weg gebracht. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden habe Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die VW-Bank und beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Mercedes-Bank eingereicht.

BAG zur Reisezeit als Arbeitszeit: Auch der "Beruf und Chance"-Teil der Sa-FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski) befasst sich nun ausführlich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Reisezeit bei Auslandsdienstreisen wie Arbeitszeit vergütet werden muss. Unternehmen wird geraten, klare Regeln für das Arbeiten auf Dienstreisen aufzustellen.

BAG zur verspäteten Lohnzahlung: Rechtsanwältin Anja Mengel erläutert im "Beruf und Chance"-Teil der Sa-FAZ eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem September. Die Erfurter Richter entschieden, dass Arbeitgeber für verspätete Entgeltleistungen keine Strafpauschale für Verzug zahlen müssen. Das Urteil sei überraschend, weil die Instanzgerichte ganz mehrheitlich die im Jahr 2014 aufgrund einer europäischen Richtlinie eingeführte Regelung zu einer "Mahnungspauschale" auch bei Zahlungsklagen von Arbeitnehmern angewendet hatten.

VG Gelsenkirchen – Abschiebeverbot Sami A.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen prüft erneut ein Abschiebeverbot für Sami A. Das berichten lto.de und bild.de. Zwischenzeitlich sei eine sogenannte Verbalnote eingegangen, die besage, dass A. gemäß den tunesischen Vorschriften behandelt werde. Nach den Vorstellungen des antragstellenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die Zusicherung aus Tunesien das Gericht davon überzeugen, dass A. in Tunesien keine beachtliche Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung mehr droht. A. selbst lebe in Tunesien auf freiem Fuß, versuche aber seit geraumer Zeit, einen neuen Pass für seine Rückkehr nach Deutschland zu beantragen, heißt es bei bild.de. Dies scheiterte bisher daran, dass die tunesischen Behörden noch wegen Terrorverdachts gegen ihn ermittelten.

LG Oldenburg – Prozess gegen Nils H.: Die FAS (Reinhard Bingener) und die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) widmen sich ausführlich dem dritten Mordprozess gegen den Krankenpfleger Nils H. Ihm wird vorgeworfen, mehr als hundert Patienten getötet zu haben. Auch seine früheren Vorgesetzten werden sich demnächst vor Gericht verantworten müssen. Es sei absehbar, heißt es in der FAS, dass bei diesen Prozessen in der öffentlichen Wahrnehmung nicht nur Ärzte, Pfleger und Verwaltungschefs vor Gericht stehen werden, sondern mit ihnen das ganze Krankenhaussystem.

Staatsanwaltschaft Würzburg – früherer SS-Wachmann: Der Spiegel (Klaus Wiegrefe) meldet, dass die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen den ehemaligen SS-Oberwachmann Jakiw Palij abgelehnt habe. Palij steht im Verdacht, am Holocaust beteiligt gewesen zu sein, ist 1949 in die USA ausgewandert und wurde Ende August von dort in die Bundesrepublik abgeschoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg habe "die Prüfung aller im Zusammenhang mit der Person des Beschuldigten oder dessen Einreise nach Deutschland mitgeteilten oder bekannt gewordenen Erkenntnisse weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht Anlass gegeben, von der bereits erfolgten Verfahrenseinstellung abzuweichen".

Abschiedsfeier Ex-BGH-Richter Thomas Fischer: Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet von der nachträglichen Feier, zu der der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer 160 Freunde und Kollegen anlässlich seines Abschieds vom Gerichtshof eingeladen hatte. Eines Morgens habe er spontan beschlossen, "heute ist dein letzter Tag", sagte Fischer in Bezug auf sein vorzeitiges Ausscheiden.

LG Limburg zu Banküberfällen von Ex-Jurastudent: Wegen einer Serie von Banküberfällen ist, einer Meldung von lto.de zufolge, ein gescheiterter Jura-Student vom Landgericht Limburg zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Der 45-Jährige sei für mindestens 20 Überfälle auf Banken und Geschäfte verantwortlich. Der Täter soll ein Doppelleben geführt und bei den Überfällen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen seit 2002 insgesamt mehr als 400.000 Euro erbeutet haben.

Recht in der Welt

USA – Staatsangehörigkeitsrecht: Auf verfassungsblog.de betrachtet Rechtsprofessor Judkins Mathews (in englischer Sprache) die jüngsten Ankündigungen des amerikanischen Präsidenten zur Abschaffung des Geburtsortsprinzips im US-Staatsangehörigkeitsrecht und untersucht dabei insbesondere die Frage, ob eine solche Änderung, die nach Trumps Vorstellungen durch eine bloße "Executive Order" erfolgen soll, rechtlich überhaupt möglich ist.

USA – Prozess gegen "El Chapo": In dieser Woche beginnt in New York der Prozess gegen den mexikanischen mutmaßlichen Drogenboss Joaquín Guzmán ­Loera, genannt "El Chapo" – der Kurze. Unter anderen berichtet die Mo-taz (Wolf-Dieter Vogel) über das Verfahren.

In einem separaten Kommentar meint Wolf-Dieter Vogel (Mo-taz), dass der Prozess Chancen eröffne, weil er ein kleiner Schritt zur Überwindung der Straflosigkeit sein und auch dazu beitragen könnte, die Struktur aufzudecken, ohne die das Erpressen, Morden und Verschwindenlassen ungezählter Menschen in Mexiko gar nicht möglich sei.

USA – Monsanto-Verfahren: Im Interview mit dem Hbl (Katharina Kort) erläutert der amerikanische Rechtsprofessor und Rechtsanwalt Steve Tapia den Schadensersatzprozess gegen die Bayer-Tochter Monsanto wegen des in einem von Monsanto hergestellten Unkrautvernichtungsmittel enthaltenen Wirkstoffes Glyphosat.

Italien/EU – Budgetstreit: Frederik Traut vertritt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Auffassung, der Konflikt um den italienischen Haushaltsentwurf sei Ausdruck eines Konstruktionsfehlers der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Ein falscher Schritt könnte früher oder später den Zusammenbruch des ganzen Systems verursachen, meint Traut.

ICTY – Selbstmord Slobodan Praljak: In ihrem Abschlussbericht kommt die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofes für das frühere Jugoslawien zu dem Ergebnis, dass der kroatische Kriegsverbrecher Slobodan Praljak, der sich kurz nach seiner Verurteilung noch im Gerichtssaal mit Zyankali selbst tötete, keine Helfer hatte. Wie lto.de meldet, konnten die Ermittler nicht klären, wie das Gift in den Gerichtssaal geschmuggelt werden konnte, vor seiner Tat sei Praljak allerdings kurz in zwei Räumen ohne Kameras gewesen.

Ungarisch-türkische Justizhilfe: Laut lto.de will Ungarn der Türkei bei der Reform des Justizwesens helfen. Ungarn verfüge über die Expertise, mit deren Hilfe es bei der Stärkung des Vertrauens in die Justiz Hilfe leisten könne, wird der ungarische Justizminister Laszlo Trocsanyi zitiert. Innerhalb der EU steht Ungarn wegen Eingriffen der Regierung in die Justiz selbst in der Kritik. Im September hatte das EU-Parlament ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, das mit Sanktionen droht.

UN-Welttag zu Verbrechen an Journalisten: Anlässlich des UN-Welttages zu Verbrechen an Journalisten beschreibt der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, auf lto.de Beispiele für bisher straflos gebliebene Fälle, in denen Journalisten verfolgt wurden. In den vergangenen zehn Jahren wurden weltweit mindestens 780 Journalisten in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet, heißt es weiter. Nur in den seltensten Fällen kämen die Täter oder gar die Auftraggeber vor Gericht.

Brasilien – neuer Justizminister: Laut Sa-FAZ (Tjerk Brühwiller) soll der bisherige Bundesrichter Sergio Moro neuer Justizminister in Brasilien werden. Moro genieße bei vielen Brasilianern Heldenstatus, weil er die Ermittlungen im Korruptionsskandal um die Konzerne Petrobras und Odebrecht vorangetrieben habe. Da in der Folge auch der frühere Präsident Lula da Silva zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, wird ihm aber auch politisches Kalkül vorgeworfen. Denn ohne diese Verurteilung wäre Lula als Favorit zur Präsidentenwahl in diesem Jahr angetreten.

Sonstiges

Wahl zum CDU-Vorsitz: Wie die Wahl zur bzw. zum neuen CDU-Vorsitzenden rechtlich vor sich geht erläutert die Mo-taz (Christian Rath). Kandidaturen sind nach der Satzung noch bis zum Parteitag möglich.

Gutachter für die AfD – Dietrich Murswiek: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) stellt den emeritierten Freiburger Professor Dietrich Murswiek vor, der im Auftrag der AfD unlängst ein Gutachten zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz erstellt hat. In dem Gutachten gibt Murswiek der Partei auch "Handlungsempfehlungen". Er verhehle nicht, dass ihm die Themen der AfD – die Eurofrage, die Migrationsfrage – wichtig seien, heißt es im Porträt. Für diese Themen habe es jahrelang keine parlamentarische Repräsentation gegeben, deshalb halte Murswiek die Existenz der AfD als demokratische Partei für notwendig.

Rechtsstaatsdiskussion: Der Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs Roman Poseck hat beklagt, dass der Rechtsstaat "teilweise gezielt schlechtgeredet" werde. Wer aktuell eine Auflösung des Rechtsstaats beklage, diskreditiere auch die Arbeit von fast 2.000 Richterinnen und Richtern in Hessen, die tagtäglich für diesen Rechtsstaat eintreten und arbeiten, sagte Poseck laut Sa-FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) auf einer Feierstunde anlässlich des siebzigjährigen Bestehens des hessischen Staatsgerichtshofs.

"Illegale Emigration": Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes wurde in einem afrikanischen Magazin eine Karikatur veröffentlicht, die vor "illegaler Emigration" warnt. Rechtsanwalt Frederik von Harbou erinnert auf verfassungsblog.de daran, dass das Recht zur Ausreise und Auswanderung ein allgemein anerkanntes Menschenrecht darstellt. Vor dem Hintergrund der leidvollen Erfahrungen der innerdeutschen Teilung sei von der deutschen Bundesregierung eine besondere Sensibilität und gesteigerte politische Verantwortung für die Wahrung der Ausreisefreiheit zu erwarten, meint von Harbou. Die Finanzierung einer Kampagne zur Desinformation einer ausländischen Bevölkerung über dieses Menschenrecht und damit die Beeinträchtigung der freien Ausreise wiege daher umso schwerer.

Steuerrecht – Cum-Cum-Geschäfte: Die FAS (Rainer Hank) erläutert, wie die umstrittenen Cum-Cum-Geschäfte funktionieren und weist darauf hin, dass auch hier zwischen Recht und Moral zu unterscheiden sei. Zitiert wird der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof mit den Worten, dass der Staat, wenn seine Gesetze eklatante Schwächen aufwiesen und vom Gesetzgeber nicht intendiertes Verhalten nach sich zögen, diese Gesetze kassieren müsse statt den Steuerbürger zu kriminalisieren.

Persönlichkeitsrechte im Presserecht: Martin Rath erinnert auf lto.de an den 1958/59 gescheiterten Versuch des früheren Bundesjustizministers Fritz Schäffer das Persönlichkeitsrecht zentral im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln. Durch den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des zivilrechtlichen Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" sahen sich allerdings zahlreiche Medien, nicht zuletzt auch rechtskonservative Publizisten in ihrer Freiheit zum Meinungskampf bedroht, so dass der Entwurf schließlich nicht weiter vom Bundestag beraten wurde.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. November 2018: Aus für Maaßen? / Weitere Musterfeststellungsklagen / Prozess gegen mexikanischen Drogenboss . In: Legal Tribune Online, 05.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31865/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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