Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Oktober 2018: Abstim­mungen in Hessen / BVerfG zum pres­se­recht­li­chen Gehör / BGH zu Nach­bars Musik

29.10.2018

In Hessen wurde gestern nicht nur über den Landtag, sondern auch über Verfassungsänderungen abgestimmt. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG stärkt die Presse beim einstweiligen Rechtsschutz und der BGH festigt das Recht auf Hausmusik.

Thema des Tages

Hessische Abstimmungen: Hessen hat gestern nicht nur über die Zusammensetzung des Landtags abgestimmt, sondern auch über insgesamt 15 Regelungen in der Verfassung. So stand die Abschaffung der Todesstrafe, die zwar bereits seit 1949 durch das Grundgesetz vorgegeben ist, zu der sich aber immer noch in der Landesverfassung Regelungen fanden, zur Entscheidung. Von größerer politischer Bedeutung war der Punkt zur Stärkung der direkten Demokratie, schreibt die Sa-SZ (Susanne Höll). Volksbegehren sollen künftig erleichtert werden. Bislang mussten sich für ein solches Begehren 20 Prozent der Stimmberechtigten einsetzen, künftig sollen fünf Prozent ausreichen. Außerdem soll das passive Wahlalter, dem Beispiel der anderen Bundesländer folgend, auf 18 Jahre gesenkt werden.

Anlässlich der Abstimmung schaut der Spiegel (Matthias Bartsch, Jan Friedmann) andere Landesverfassungen auf "abstruse Bestimmungen" durch. So verlangt Artikel 131 der bayerischen Verfassung, Mädchen "in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen" und Artikel 141 – vom Volksmund "Schwammerl-Paragraf" genannt – gewährt den Bayern das Recht, "wildwachsende Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang" zu sammeln. Martin Rath nutzt auf lto.de die Gelegenheit, einige ältere Streitfälle zur hessischen Verfassung darzustellen.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Die FAS (Corinna Budras) erläutert, wie die Musterfeststellungsklage funktioniert, die, nachdem das entsprechende Gesetz zum 1. November in Kraft treten wird, dann auch erhoben werden kann.

Wolfgang Janisch (Mo-SZ) befürchtet, dass die Musterfeststellungsklage nicht halten werde, was sie zu versprechen scheine. Das Inkrafttreten des unvollendeten Gesetzes müsse, so Janisch, der Auftakt zu weiterem Nachdenken sein. Denkbar seien Formen der Verbandsklage, die deutlich mehr Biss haben könnten als die Musterfeststellungsklage.

Geschäftsgeheimnisschutz: Im Handelsblatt-Rechtsboard befassen sich die Rechtsanwälte Thomas Nägele und Alexander Stolz mit dem Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie raten Unternehmen, die Gelegenheit zu nutzen, die betriebliche Architektur zum Geheimnisschutz sorgfältig zu überprüfen und zu vervollständigen. Sofern Unternehmen ihre "Hausaufgaben" erledigten, führten die neuen Regelungen zu einer signifikanten Verbesserung des Geheimnisschutzes.

Abstammungsrecht: Auf verfassungsblog.de fordern Rechtsanwältin Lucy Chebout und wissenschaftliche Mitarbeiterin Theresa Anna Richarz eine rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter mit heterosexuellen Eltern im Abstammungsrecht. Bisher haben Kinder, die in lesbische Paarkonstellationen hineingeboren werden, qua Geburt nur einen Elternteil, nämlich eine Mutter gemäß § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und werden damit gegenüber Kindern aus heterosexuellen Ehen diskriminiert.

Kryptowährung: Im Interview mit dem Hbl (Andreas Kröner/Yasmin Osman) spricht sich Felix Hufeld, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dafür aus, den Rahmen für den Handel mit Kryptowährungen zu regulieren. Solche Überlegungen seien allein schon deshalb erforderlich, weil es gelte, die Finanzregulierung auch mit Blick auf neue technologische Erscheinungen wie etwa Krypto-Token handhabbar zu machen. Erstrebenswert seien dabei allerdings internationale Standards.

Justiz

EuGH zur europarechtlichen Rüge gegen rechtskräftige Strafurteile: Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Verstoß gegen europäisches Recht – im Fall ging es um einen Verstoß gegen das Verbot der doppelten Strafverfolgung – nicht mehr gerügt werden kann, wenn die nationale Entscheidung bereits rechtskräftig ist. Ein Beschuldigter kann sich, so die Richter, in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren daher nur während des Verfahrens auf unionsrechtliche Verfahrensrechte berufen. Die nachträgliche Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ist ausgeschlossen. Rechtsprofessor Marco Mansdörfer erläutert auf lto.de die Entscheidung, die zwar auf einem österreichischen Verfahren beruht, durch die vergleichbare Rechtslage aber auch für Deutschland Bedeutung habe.

BVerfG zum Gehör der Presse beim einstweiligen Rechtsschutz: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Presseorgan vor Erlass einer einstweiligen Verfügung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Auch wenn in Pressesachen häufig eine schnelle Entscheidung vonnöten sei, weil Internet und soziale Medien den Informationsfluss erheblich beschleunigten und damit zu langes Warten den effektiven Rechtsschutz gefährden könne, bedeute dies noch lange nicht, "dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als solche der Gegenseite verborgen bleibt", so die Karlsruher Richter. lto.de, internet-law.de (Thomas Stadler) und taz.de (Christian Rath) stellen die Entscheidung vor.

BGH zu Musik im Reihenhaus: Dass Berufsmusiker daheim auch mehrere Stunden pro Tag musizieren dürfen, sofern im Einzelfall gewährleistet ist, dass der Nachbar durch die Geräuschkulisse nicht unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird, hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden. Das häusliche Musizieren sei eine "sozialadäquate und übliche Form der Freizeitbeschäftigung" und könne einen "wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein", so die Richter. In gewissen Grenzen müsse der Lärm deswegen hingenommen werden. Als groben Richtwert nannten die Richter zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen. Über das Urteil berichten u.a. lto.de und die Sa-FAZ (Marlene Grunert) und die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) im Panorama-Teil.

In einem separaten Kommentar meint Wolfgang Janisch (Sa-SZ), dass es in Fällen wie diesem immer besser sei, freihändig ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu Kompromissen zu kommen und wünscht sich, dass es mehr "verständige, tolerante Bewohner" geben möge, von denen der Senatsvorsitzende bei der Urteilsverkündung gesprochen habe.

OLG Frankfurt/M. zur Anzahl von abgepackten Süßwaren in einer Umverpackung: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Süßwarenhersteller verpflichtet, auf der Raffaelos-Packung nicht nur die Nettofüllmenge, sondern auch die Anzahl der einzelnen Pralinen anzugeben. Damit unterlag der Hersteller Ferrero auch in der zweiten Instanz gegenüber der hessischen Verbraucherzentrale, wie u.a. lto.de berichtet.

BVerwG zum Presseauskunftsanspruch gegen den Bundestag: In den Immunitätsangelegenheiten eines Abgeordneten muss der Bundestag einem Journalisten keine Auskunft geben. Das hat laut lto.de das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Auskunftsanspruch von Journalisten finde dort seine Grenzen, wo der Kernbereich parlamentarischer Tätigkeit berührt wird. Dazu zählte das Leipziger Gericht auch die Immunitätsangelegenheiten der Abgeordneten.

BAG zum kirchlichen Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Gregor Thüsing analysiert im Interview mit zeit.de (Juli Katz) die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Konfessionszugehörigkeit von Bewerbern in einer kirchlichen Einrichtung. Die Erfurter Richter hatten festgestellt, dass die Kirchen bei Neueinstellungen Bewerber mit Religionszugehörigkeit nicht grundsätzlich bevorzugen dürfen.

Reinhard Bingener (FAS) gibt Entwarnung für die Kirche: Das Erfurter Urteil bedeute zwar nicht, dass sich künftig auch ein gläubiger Hindu in den Job als Landesbischof von Schaumburg-Lippe hineinklagen könne oder in ein Kloster unbeschuhter Karmelitinnen. Es werde auch weiterhin einen geschützten Kernbereich der Religion geben. Aber wo der beginne, entscheide künftig womöglich ein konfessionsloser Arbeitsrichter aus Finsterwalde.

LG Oldenburg – Prozess gegen Pfleger Nils H.: Von Dienstag an steht der Pfleger Nils H., der mehrere hundert Patienten getötet haben soll, wieder vor Gericht. Die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) erläutert den mutmaßlichen Sachverhalt, der ab Dienstag verhandelt wird.

Anzeigen wegen Missbrauch in katholischer Kirche: Der Spiegel (Melanie Amann/Christoph Koopmann/Ann-Katrin Müller) berichtet über Anzeigen einer Gruppe von Strafrechtsprofessoren, die gegen Unbekannt bei den Staatsanwaltschaften im Bezirk jeder Diözese erstattet wurden. Nach Ansicht der Professoren würden die Fakten der kürzlich veröffentlichten Studie zum Missbrauchsskandal Durchsuchungen in sämtlichen Diözesen rechtfertigen. Da entsprechende Unterlagen nichts mit kirchlicher Seelsorge zu tun hätten, fielen sie auch nicht unter das "Schweigerecht der Strafprozessordnung".

Recht in der Welt

Türkei – Verurteilung wegen Mitgliedschaft in Terrororganisation: Der 29-jährige Patrick K. aus Gießen ist am Freitag in der Türkei zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied der syrisch-kurdischen YPG-Miliz zu sein, die in der Türkei als Terrororganisation gilt. Die Sa-taz (Jürgen Gottschlich), die Sa-FAZ und lto.de berichten über die Entscheidung.

Slowenien – Vorbehalt gegen EGMR-Entscheidungen: Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien in einer Presseerklärung angekündigt, Entscheidungen anderer Gerichte zu respektieren, wenn die jeweilige Begründung überzeugend sei. Rechtsprofessor Matej Avbelj meint auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), dass das im Umkehrschluss hieße, dass nicht überzeugende Urteile anderer Gerichte und damit sei insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gemeint, nicht respektiert werden würden. Damit schließt sich Slowien der Rechtsprechung von Russland und der Türkei an, nach deren Auffassung die die Entscheidungen des EGMR ebenfalls fakultativ sind.

Rumänien – Justizreform: In Rumänien protestieren Richter und Staatsanwälte gegen die Neuorganisation der Justiz, mit der sich die sozialdemokratische Regierungspartei Partidul Social Democrat (PSD) die Rechtsprechung gefügig machen will. Die Sa-FAZ (Reinhard Veser) fasst die Interessenlage zusammen und lässt den rumänischen Richter Dragos Calin, der an den bisherigen Demonstrationen teilgenommen hat, zu Wort kommen.

Ungarn – Änderungen im Wahlrecht: Der Doktorand Viktor Z. Kazai befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit den geplanten Änderungen im ungarischen Wahlrecht. Danach sollen ungarische Staatsangehörige auch an der Wahl zum Europaparlament teilnehmen können, wenn sie ihren Wohnsitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Italien – Streit um italienischen Haushalt: Der Doktorand Paul Dermine widmet sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) der Auseinandersetzung zwischen Rom und Brüssel um den italienischen Haushaltsentwurf, den die Europäische Kommission als Verstoß gegen europäische Haushaltsvorgaben gerügt hatte.

Juristische Ausbildung

Umgang mit Kindesmissbrauch: Die Sa-FAZ (Carolin Wilm) befasst sich im Teil "Beruf und Chance" mit der Frage, wie Juristen und Mediziner während ihrer Ausbildung auf das Thema Kindesmissbrauch vorbereitet werden und stellt hier Defizite fest. Im Jurastudium würden keine Vernehmungstechniken vermittelt – und damit bleibe auch die Videovernehmung außen vor. Dabei lasse sich der Bedarf für die Schulung der Vernehmungstechnik bei Kindern allein schon an den 11.547 sexuellen Missbrauchsfällen zum Schaden von Kindern erkennen, die im Jahr 2017 laut polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland strafrechtlich verfolgt wurden.

Sonstiges

Rechtsstaatdiskussion: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) setzt sich ausführlich mit der aktuellen Diskussion um mögliche Gefährdungen des Rechtsstaates auseinander, bei der der Verdacht bestehe,so Janisch, dass mit dem Begriff jeder etwas anderes meine. Er warnt davor, den Begriff populistisch aufzuladen. Man müsse nicht nach Polen und Ungarn deuten, wo vulgär-demokratische Populisten im Namen eines vermeintlichen "Volkswillens" staatliche und gesellschaftliche Institutionen einreißen. Es reiche ein Blick in deutsche Umfragen zur Justiz, um zu begreifen, dass das Vertrauen in Recht und Justiz durch beharrliches Schlechtreden leicht Schaden nehme.

Weimar ist nicht Berlin – Interview mit Udo Di Fabio: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholdt/Jacques Schuster) stellt Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Weimarer und der Berliner Republik heraus und spricht dabei auch über die AfD und ihre Zukunft. Die AfD sei weiterhin eine monothematisch aufgestellte Partei. Sie sei entstanden mit der Euro-Schuldenkrise und wäre mit dem Abflauen dieses Themas auch wieder verblüht, wenn ihr die Migrationskrise ab 2015 nicht wieder gewaltigen Auftrieb gegeben hätte. In dem Maße, wie diese Migrationskrise als drängendes Problem zurücktrete, sei es in der Wahrnehmung oder durch politische Lösungen, werde die AfD ihre Zugkraft wieder verlieren, so Di Fabio.

Bayerisches Polizeigesetz: Im Interview mit lto.de (Markus Sehl) analysiert der Münchener Rechtsanwalt Hartmut Wächtler das bayerische Polizeiaufgabengesetz, dessen Novellierung vor knapp einem halben Jahr in Kraft getreten ist. Er kritisiert vor allem die verlängerte Dauer für den Gewahrsam, während der der Betroffene nach dem Wortlaut des Gesetzes keinen Anspruch auf einen vom Staat gestellten Verteidiger hat.

Erna Scheffler – erste Bundesverfassungsrichterin: Der Spiegel (Thomas Darnstädt) erinnert an die erste Richterin des Bundesverfassungsgerichtes Erna Scheffler, die von Karlsruhe aus erheblich zur tatsächlichen Geltung des Gleichberechtigungssatzes, Artikel 3 Grundgesetz, beigetragen habe.

Fehlerkultur beim BGH: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer erläutert auf spiegel.de, warum auch in der höchsten Rechtsprechung eine Fehlerkultur wichtig ist. Beim Bundesgerichtshof bestehe die eherne Regel, unvermeidlich vorkommende Fehler niemals zuzugeben – und zwar umso weniger, je schwerer und folgenreicher sie seien. Zur Illustration nennt Fischer drei Fehlerbeispiele in der Strafrechtssprechung des BGH: Eine Entscheidung von 2009 zum sexuellen Missbrauch im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung, ein Fall zum strafbefreienden Rücktritt und ein Urteil von 2017 zum Vorsatz beim Unterlassen.

P&R-Konzern-Anlagebetrug: Beim bisher größten deutschen Anlagebetrugsskandal seien rund 54.000 Anleger geschädigt worden und Vermögensschäden in Höhe von gut 2,6 Milliarden Euro entstanden. Dabei seien die Anleger Opfer eines Schneeballsystems geworden, bei dem der P&R-Konzern seit 2007 etwa eine Million Schiffscontainer an Anleger verkauft hat, die es nie gegeben habe. Da der P&R-Konzern zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat, wollen die Betrogenen jetzt gegen die Anlageberater vorgehen. Das berichtet auf lto.de Rechtsanwalt Robert Peres, Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre.

Kirchenrecht in der Weimarer Verfassung: Rechtsprofessor Christian Waldoff erläutert in einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ die geschichtlichen Hintergründe der kirchenrechtlichen Regelungen der Weimarer Verfassung, die im Wesentlichen unverändert in das Grundgesetz übernommen wurden. Der Autor fragt, ob das Modell auch geeignet ist, angesichts der zunehmenden Säkularisierung der Gesellschaft und der Integration einer neuen Religion mit vier bis fünf Millionen Anhängern, den religionsrechtlichen und religionspolitischen Fragen der Gegenwart zu genügen. Dazu müsse eine mitgliedschaftlich orientierte Institutionalisierung des Islams in Deutschland erfolgen, denn die Weimarer staatskirchenrechtlichen Artikel setzten auf Seiten der Religion eine verfasste Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner voraus.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Oktober 2018: Abstimmungen in Hessen / BVerfG zum presserechtlichen Gehör / BGH zu Nachbars Musik . In: Legal Tribune Online, 29.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31755/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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