Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Oktober 2018: EuGH stoppt pol­ni­sche Rich­t­er­zwangs­pen­sio­nie­rungen / Ver­hül­lungs­verbot vor Gericht / DSGVO und Klin­gel­schilder

22.10.2018

Der EuGH ordnet an, die polnischen Zwangspensionierungen von Richtern auszusetzen. Außerdem in der Presseschau: Bundesländer wollen Verhüllungsverbot in den Gerichten und die DSGVO ist an der Haustür, nämlich beim Klingelschild angekommen.

Thema des Tages

EuGH – einstweilige Anordnung gegen polnische Justizreform: Der Europäische Gerichtshof hat am Freitag auf einen Antrag der Europäischen Kommission in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeordnet, dass in Polen die vorzeitige Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht ausgesetzt werden muss. Darüber berichten u.a. die FAS (Gerhard Gnauck), die Sa-SZ (Florian Hassel) und lto.de. Die gesetzliche Absenkung des Rentenalters oberster polnischer Richter lasse sich nach Auffassung der Richter am EuGH nicht mit Unionsrecht vereinbaren. Bereits pensionierten Richtern muss die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Laut der Mo-SZ hat Präsident Duda nach der Entscheidung angekündigt, seinen Kurs fortsetzen zu wollen. Rückwärts geltende Rechtshandlungen seien nicht möglich, kommentierte Dudas Kanzleichef Krzysztof Szczerski die Anordnung des EuGH. Polens Regierung will außerdem dafür sorgen, dass Entscheidungen des EuGH für nicht bindend erklärt werden.

Für Thomas Kirchner (Mo-SZ) ist die Luxemburger Anordnung ein starkes und das einzig richtige Zeichen. Europa wisse sich zu wehren gegen diesen Angriff von innen. Der Freitag sei ein guter Tag für diese Union gewesen.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Die Sa-taz (Dinah Riese) erinnert daran, dass trotz der kürzlich ergangenen zweitinstanzlichen Entscheidung gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel der von der Koalition für Herbst angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des § 219a StGB auf sich warten lasse. Abgeordnete der Union beharren weiterhin darauf, § 219a StGB nicht zu verändern, SPD-, FDP- und Linkenfraktion wollen eine Abschaffung oder zumindest Änderung der Norm. Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae wird im Artikel mit seiner Forderung an die SPD zitiert, dass wenn die Union nicht einschwenken wolle, die SPD ohne den Koalitionspartner handeln solle.

Verhüllungsverbot vor Gericht: Die Bundesländer haben am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem es künftig generell verboten sein soll, in Gerichtssälen eine Burka oder andere Gesichtsverschleierung zu tragen. Das meldet lto.de. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Denn für die Aufklärung des Sachverhaltes und die Ermittlung der Glaubwürdigkeit von Aussagen sei es unbedingt erforderlich, dass die Richter sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik ausschöpfen könnten.

Abmahnungen: Die FAS (Stefanie Diemand) erläutert wie Anwälte "mit Abmahnungen ihr Unwesen" treiben. Betroffene würden über Anwaltskanzleien und Verbände abgemahnt, die ihr Geschäftsmodell darauf aufbauten, vor allem kleine bis mittelständische Online-Händler mit gezielten Abmahnungen in den Ruin zu treiben. Berichtet wird auch über den Gesetzentwurf, mit dem Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnungswesen" ziehen will. So sollen künftig Verbände nur klagen können, wenn sie auf der Liste der so genannten qualifizierten Wirtschaftsverbände stehen. Außerdem soll der Streitwert bei kleinen Verstößen auf maximal 1.000 Euro begrenzt werden.

"Drittes Geschlecht": Die Philosophin und Kulturtheoretikerin Jule Govrin plädiert auf zeit.de dafür, im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderung des Personenstandsrechts weiter zu gehen als bisher geplant. Sie kritisiert, dass bei einer späteren Änderung der Eintragung des Geschlechts eine ärztliche Untersuchung zur Voraussetzung gemacht wird. Das widerspreche auch der Studie, die seinerzeit noch unter Katarina Barley als Familienministerin in Auftrag gegeben wurde, und die bestätige, "dass sich eine Begutachtung der Geschlechtsidentität nur an der Selbstaussage jedes Menschen orientieren könne".

Abstimmung über Verfassungsänderungen: Wie spiegel.de (Anna-Sophie Schneider) berichtet, sollen mit der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober die Bürger auch über eine Reform der Landesverfassung abstimmen. U.a. geht es um die Abschaffung der noch in der Verfassung stehenden Todesstrafe, außerdem soll über die Gleichberechtigung der Geschlechter und über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung entschieden werden.

Bußgeld für späte Landungen: Fluggesellschaften, die abends spät landen, sollen künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen müssen. Eine entsprechende Änderung des Flugverkehrsgesetzes schlägt laut Sa-FAZ (Timo Kotowski) der Bundesrat vor. Mehrere Gesellschaften – darunter Ryanair und Condor – waren wegen wiederholter Spätlandungen in die Kritik geraten.

Rücktrittsforderungen gegen NRW-Justizminister: Nach dem Tod eines syrischen Häftlings bei einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve fordert die Opposition von SPD und Grünen den Rücktritt des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU). Das melden die Sa-taz und zeit.de. Der Syrer war nach einer Namensverwechslung mit einem Geflüchteten aus Mali zu Unrecht inhaftiert worden. Am 29. September, zwei Wochen nach einem Feuer in seiner Gefängniszelle in Kleve, starb er in einer Klinik. Zunächst hieß es, der Häftling habe Suizid begangen, an dieser Version gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel. Biesenbach habe in einer sehr zentralen Frage das Parlament und die Öffentlichkeit falsch informiert, kritisierte der SPD-Landtagsfraktionsvize Sven Wolf. Dafür müsse er die politische Verantwortung übernehmen.

Ex-BVerfG-Präsident Papier für mehr Nachhaltigkeit: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier fordert laut Hbl (Heike Anger), das Prinzip der Nachhaltigkeit in das Grundgesetz aufzunehmen. Laut Papier hätte ein solcher Passus im Grundgesetz Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die er am Beispiel eines Rentenkonzepts erläutert: "Wenn wir das Nachhaltigkeitsprinzip im Grundgesetz hätten, müsste etwa die Begründung für ein Gesetz, mit dem das Rentenniveau bis 2040 gesichert werden soll, sich auch dazu verhalten, wie das finanziert wird."

Justiz

NRW-Zuständigkeit für Musterfeststellungsverfahren: Einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zufolge, wird das Oberlandesgericht Hamm die alleinige Zuständigkeit für Musterfeststellungsklagen, die in dem Bundesland erhoben werden, übernehmen. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, aus der lto.de zitiert, befassen sich mit der neuen Klage die Senate, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen.

AG München zur ortsüblichen Miete: Zur Begründung einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete reicht ein Verweis auf den "Mietpreischeck" des Internetportals Immobilienscout24 nicht aus. Das hat laut lto.de das Amtsgericht München entschieden. Zur Begründung meinte das Gericht unter anderem, dass der so angebotene Mietpreischeck nur die gegenwärtigen Vermietervorstellungen hinsichtlich der Miethöhe und nicht, wie vom Gesetz gefordert, die tatsächlich vereinbarten Mieten innerhalb der vergangenen vier Jahre abbilde.

KG Berlin zu Kryptowährung: Rechtsanwalt Nils Rauer widmet sich auf lto.de der Entscheidung des Kammergerichtes Berlin, in der der Betreiber einer Internetplattform, über die auch Bitcoins verkauft wurden, freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, gegen das Kreditwesengesetz verstoßen zu haben. Für den Autor verdient die Auffassung des Gerichtes, dass Bitcoins nicht als E-Geld einzustufen seien, zunächst Zustimmung. Er meint aber auch, dass Kryptowährungen jegliche Vergleichbarkeit mit Devisen abzusprechen, nicht unkritisch übernommen werden sollte.

Digitalisierung beim ArbG Stuttgart: Die Mo-FAZ (Oliver Schmale) beschreibt die Digitalisierung in Baden-Württemberg am Beispiel des Arbeitsgerichtes Stuttgart, das nach eigenen Angaben als erstes deutsches Gericht vollständig auf die elektronische Akte setzt.

Recht in der Welt

20 Jahre IStGH: Die Sa-SZ (Claudia Henzler) berichtet über eine Expertentagung zur Zukunft des Internationalen Strafgerichtshofes. So beklagte die Chefanklägerin Fatou Bensouda, dass in vielen Fällen die USA, China und Russland über die Vereinten Nationen die Aufnahme von Ermittlungen blockieren würden. Außerdem ging es darum, wie der Gerichtshof seine Fälle auswählen sollte, wie Prozesse kürzer werden könnten und in welcher Form Opfer in die Verfahren eingebunden werden sollten.

Niederlande – zweitinstanzliches Klima-Urteil: Auf verfassungsblog.de erläutert die Verfassungsrechtlerin Ingrid Leijten (in englischer Sprache) die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung, mit der ein Urteil aus dem Jahr 2015 bestätigt wurde, in dem die Niederlande verpflichtet wurden, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Homosexuellenrechte in den USA und dem UK: Lehrassistent Matthew Burton widmet sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den beiden Entscheidungen in den USA und in Großbritannien zum Anspruch von Homosexuellen auf Bäckerdienstleistungen. Sowohl der US Supreme Court als auch der UK Supreme Court gaben den Bäckern recht, die den Verkauf ihrer Backwaren verweigert hatten.

Sonstiges

Interview mit Paul Kirchhof: Die Sa-Welt (Andrea Seibel) hat sich mit Verfassungsrechtler Paul Kirchhof unter anderem über den Rechtsstaat nach 2015 unterhalten. Der Staat sei in seiner Rechtsprechung zu Asyl und Migration aus dem Rhythmus gekommen, sagt Kirchhof in diesem Gespräch. Die Gerichtsverfahren überforderten den Richter, weil er das Herkunftsland der Flüchtlinge oft nicht kenne, sich mit den Betroffenen kaum verständigen könne und er im Ausland nicht die Frage von Verfolgung und Menschenrechtsverletzung ermitteln dürfe.

DSGVO: Kritisch mit der seit Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt sich Hendrik Wieduwilt (Sa-FAZ) auseinander. Anlass ist eine Meldung, nach der eine österreichische Wohnungsbaugesellschaft die Klingelschilder ihrer Wohngebäude abmontiert haben soll, aus Furcht vor einem möglichen Verstoß gegen die Neuregelung. Die Staaten der EU hätten sich mit dem Datenschutzrecht einen toxischen Cocktail aus Bußgeld-Panik, Ratlosigkeit und Verbietlust serviert, so der Autor. Ein Fehler liege in der Konstruktion, nach der praktisch sämtliches Hantieren mit persönlichen Daten verboten und nur bei eng begrenzten Ausnahmen gestattet sei. Außerdem wird die "Kakophonie der Datenschützer" kritisiert. Wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse Klingelschilder für rechtswidrig halte, dann sei es in Thüringen völlig egal, dass die EU-Kommission, die Bundesdatenschutzbeauftragte und praktisch alle Anwälte die Sache anders sehen. Diese Machtfülle der Einzelbehörden sei fragwürdig. Die fehlende Abstimmung der Behörden untereinander treibe Bürger, Unternehmen und andere Behörden in den Wahnsinn. Auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) setzt sich kritisch mit der Aufregung um die Wiener Klingelschilder auseinander. Vor allem ärgert er sich über das Agieren des Immobilieneigentümerverbandes "Haus & Grund", der über den Weg über eine große Boulevardzeitung nicht unerheblich zu der emotionalen Debatte beigetragen habe.

In einem separaten Artikel in der Sa-FAZ (Michaela Seiser) heißt es unterdessen, dass in Wien Namensschilder in Kommunalbauten weiterhin entfernt werden. Trotz der Entwarnung durch die EU-Kommission, was etwaige Verstöße gegen die DSGVO betrifft, setze die städtische Bauverwaltung Wiener Wohnen den Austausch der Namensschilder durch Top-Nummern auf den Klingelbrettern der 2.000 Gemeindebauten fort.

Strafverteidigervereinigung – Ausschluss von "Pro Chemnitz"-Anwalt: Die Vereinigung von Strafverteidigern in Sachsen und Sachsen-Anhalt will einen führenden Kopf der rechten Gruppe "Pro Chemnitz" aus ihren Reihen ausschließen. Das meldet der Spiegel (Steffen Winter). Der Anwalt Martin Kohlmann, der für "Pro Chemnitz" auch im Stadtrat sitze, habe "gröblich" gegen die Interessen des Vereins verstoßen, heißt es laut Spiegel in einem Schreiben des Vorsitzenden an die Mitgliederversammlung. "Pro Chemnitz" fördere in "aggressiver Weise" aus "einzelnen Straftaten einen Generalverdacht gegen ethnische Gruppen". Auf einer Demonstration im August habe Kohlmann zudem offen Selbstjustiz propagiert.

E-Vergabe: Rechtsanwalt Kristian Tomczak erläutert auf lto.de wie die so genannte E-Vergabe funktioniert. Seit wenigen Tagen gilt, dass Vergaben im Oberschwellenbereich ausschließlich elektronisch durchzuführen sind. Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und -bestätigungen dürfen grundsätzlich nicht mehr per Post oder auf anderem vergleichbarem Wege, sondern nur noch elektronisch übermittelt werden.

Forum Recht: lto.de (Tanja Podolski) beleuchtet die "Politisierung" des eigentlich unpolitischen Projektes "Forum Recht". Der Bundestag hat sich in der vergangenen Woche damit befasst und dabei über zwei gleichlautende Anträge abgestimmt. Da die Union nicht mit der Linkenfraktion stimmen wollte, standen sich jeweils ein Antrag der Linken und einer von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und den Grünen gegenüber. Uneinigkeit besteht im Übrigen auch darüber, ob das Forum alleine in Karlsruhe oder daneben auch an einem ostdeutschen Standort realisiert werden soll.

Strafhöhe: spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler/Marcel Pauly) stellt eine neue Studie des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht vor, die die regionalen Unterschiede bei der Höhe von verhängten Strafen beleuchtet. In einem separaten Interview, ebenfalls auf spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler), erläutert der Augsburger Strafrechtsprofessor Johannes Kaspar wie die Differenzen zu erklären sind und schlägt u.a. eine Strafzumessungskommission vor, die in empirischen Studien erhebt, welche Urteile für typische Konstellationen üblich sind und anschließend Empfehlungen für das Strafmaß erarbeitet.

Patrick Burow "Justiz am Abgrund – Ein Richter klagt an": Die Mo-SZ (Martin Hagenmaier) stellt das Buch des Dessauer Richters Patrick Burow vor. Er beklagt darin die Überlastung der Justiz, gibt aber – so der Rezensent – nur wenige überzeugende Lösungsmöglichkeiten.

Umbenennung des "Palandt": In die Diskussion um eine Umbenennung des BGB-Kommentars Palandt will sich laut Mo-SZ (Ronen Steinke) nun auch die Bundestagsfaktion der SPD einmischen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärte: "Wir wollen im Rechtsausschuss des Bundestags einen Beschluss herbeiführen, in dem der Beck-Verlag zur Umbenennung aufgefordert wird." Grüne und Linke haben – anders als die FDP – Zustimmung signalisiert.

Wehrpflicht und Religion: Martin Rath schaut sich auf lto.de in einem rechtsgeschichtlichen Rückblick an, wie Gerichte in der Bundesrepublik Religion als Grund für eine Wehrdienstaussetzung gelten ließen.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Oktober 2018: EuGH stoppt polnische Richterzwangspensionierungen / Verhüllungsverbot vor Gericht / DSGVO und Klingelschilder . In: Legal Tribune Online, 22.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31623/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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