Die juristische Presseschau vom 06. bis 08. Oktober 2018: Kava­naugh neuer Sup­reme-Court-Richter / Rodungs­stopp im Ham­ba­cher Forst / Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen bayPAG

08.10.2018

Brett Kavanaugh ist neuer Richter am US Supreme Court. Außerdem in der Presseschau: Im Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden und gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz wurde Verfassungsbeschwerde erhoben.

Thema des Tages

Neuer US-Supreme-Court-Richter: Begleitet von Protesten hat am Wochenende der US-Senat mit einer knappen Mehrheit den umstrittenen, von Präsident Donald Trump nominierten Kandidaten Brett Kavanaugh zum Richter am Obersten Gericht der USA bestimmt. U.a. die FAS (Thomas Gutschker) und die Mo-taz (Dorothea Hahn) berichten über das Abstimmungsergebnis. Die Mo-FAZ (Majid Sattar) stellt den neuen Richter vor, der mit dem knappsten Ergebnis seit 1881 berufen wurde. Sein Weg führte von der privaten Jesuitenschule Georgetown Prep und der Yale Law School über einen Job im Ermittlerteam von Kenneth Starr, der seinerzeit die Lewinsky-Affaire untersuchte, zu einer Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Weißen Hauses. Die Mo-taz (Berndt Pickert) beschreibt, wie sich ein weiterer konservativer Richter beim Gerichtshof auswirken könnte. Eine Rolle könnte das beispielsweise bei Fragen zum Abtreibungsrecht, zur gleichgeschlechtlichen Ehe oder auch beim Zuschnitt der Wahlkreise spielen.

Auf verfassungsblog.de vergleicht die Doktorandin Pauline M.S. Weller (in englischer Sprache) das Benennungsverfahren für Richter am US Supreme Court mit der Bundesverfassungsrichterwahl in Deutschland. Zwar sei auch das deutsche Verfahren Kritik ausgesetzt, dennoch genieße das Bundesverfassungsgericht nach wie vor eine hohe Reputation, so die Autorin. Nicht zuletzt auch, weil es als politikfern wahrgenommen werde.

Josef Braml, USA-Experte der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, warnt im Hbl vor weitreichenden Folgen der Benennung. Er meint, Kavanaugh könnte eine weitere wirtschaftsliberale und regulierungsfeindliche Stimme sein, sich aber andererseits für eine starke Stellung des Präsidenten einsetzen. Zahlreiche weitere Kommentatoren sind der Auffassung, dass das Nominierungsverfahren die USA weiter gespalten habe. Der Kampf um die Ernennung von Brett Kavanaugh zum neuen Verfassungsrichter habe das Land erschüttert, zerrissen und aufgehetzt, heißt es beispielsweise bei Hubert Wetzel (Mo-SZ). Und für Dorothea Hahn (Mo-taz) hat der Prozess rund um die Bestätigung von Brett Kavanaugh abgrundtiefe Einblicke in das hässliche Innenleben der USA geliefert. Er habe Spaltungen, Unversöhnlichkeiten und einen Hass zutage gebracht, wie es das Land in den düstersten Momenten seiner Geschichte erlebt habe – vom Bürgerkrieg über die antikommunistische Hetzerei der McCarthy-Ära bis hin zu den Jahren von Bürgerrechtsbewegung und Vietnamkrieg. Andreas Ross (Mo-FAZ) befürchtet, dass sich in Amerika der Eindruck demokratischer Dekadenz verstärkt und das Misstrauen vergrößert werde, mit dem die meisten Bürger ihren Institutionen ohnehin begegneten.

Rechtspolitik

Einwanderungsrecht: In einem ausführlichen Beitrag in der Montags-FAZ stellen der FDP-Vorsitzende Christian Lindner und der nordrhein-westfälische Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp dar, wie ein Einwanderungsrecht nach den Vorstellungen der FDP aussehen könnte. Eine liberale Einwanderungspolitik müsse dabei auf Kontrolle, klaren Regeln und funktionierendem Management basieren – nicht aber auf kultureller oder ethnischer Abschottung, heißt es im Text. Die Autoren sprechen sich für ein konsistentes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch aus, das widerspruchsfrei und nachvollziehbar sämtliche rechtlichen Regelungen der Migration und Integration umfasse und damit die Leitplanken für die offene Gesellschaft klar definiere. Dabei müsse zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unterschieden werden.

Henrike Rossbach (Sa-SZ), Stefan Reinecke (Sa-taz) und Frank Pergande (FAS) kommentieren die Einigung der Koalition auf die Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz. Frank Pergande begrüßt es, dass Deutschland nun auch per Gesetz ein Einwanderungsland werde. Das würde auch hier lebenden Asylbewerbern nutzen. Stefan Reinecke fordert eine nachträgliche Legalisierung für abgelehnte Asylbewerber. Der Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration, der nach dem Willen der Union unbedingt gelten soll, sei im Prinzip richtig – habe allerdings den Nachteil, dass die Wirklichkeit anders sei. Für Henrike Rossbach ist der "verlässliche Status", der zumindest den gut integrierten Geduldeten mit abgelehntem Asylantrag, aber ausgesetzter Abschiebung versprochen wird, "besser als Nichts", aber "kein Befreiungsschlag". Eine pragmatische Stichtagsregelung für die vielen Flüchtlinge, die seit 2015 kamen, wäre hier ein sinnvoller Kompromiss gewesen, so die Autorin.

Abschiebung von Straftätern: Laut Mo-Welt (Ansgar Graw) hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries dafür ausgesprochen, die Abschiebungspraxis bei abgelehnten Asylbewerbern, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, zu ändern. Nach dem Aufenthaltsgesetz muss die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen einer Abschiebung zustimmen, was in der Regel bei Bagatelldelikten auch passiert. Bei schwereren Straftaten dagegen überwiege meist das Strafverfolgungsinteresse. De Vries fordert jetzt "eine verbindliche Regelung, die das Ausreiseinteresse nach vorne rückt. Das ist möglich über einen Erlass oder eine Dienstanweisung der Landesjustizminister an ihre Staatsanwaltschaften", heißt es in der Welt. Der Abgeordnete will, dass auch bei schweren Verbrechen im Grundsatz abgeschoben werde. Ausgenommen werden sollen nach seinem Willen nur schwerste Kapitalverbrechen wie etwa Tötungsdelikte.

EU-Propektverordnung: Das Hbl (Frank M. Drost) erläutert die neue Umsetzung der EU-Prospektverordnung. Das Ziel der Neuregelung war, dass kleine Mittelständler den Kapitalmarkt leichter anzapfen und Privatanleger an diesen Emissionen teilnehmen können. Allerdings seien Experten und Vertreter der Unternehmen skeptisch und halten das Gesetz für wenig praxistauglich, heißt es im Artikel.

Justiz

OVG NRW zu Rodungen im Hambacher Forst: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Das Rodungsverbot gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, in dem der BUND gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach klagt. U.a. lto.de (Hasso Suliak), Sa-SZ (Benedikt Müller/Christian Wernicke) und Sa-FAZ (Reiner Burger) berichten über die Entscheidung. Mit den juristischen Fragestellungen des Hauptsacheverfahrens und des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens befasst sich die Mo-taz (Christian Rath) ausführlich. Danach habe das Oberverwaltungsgericht eine reine Folgenabwägung vorgenommen: Wenn der Wald jetzt gerodet werde, seien das "nicht rückgängig zu machende Tatsachen". Dies könnte nur dann in Kauf genommen werden, wenn die sofortige Rodung "als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls" notwendig wäre, vor allem weil sonst die Energieversorgung bundes- oder landesweit in Gefahr käme. Das habe aber nicht einmal RWE mit Substanz behauptet, heißt es im Artikel.

In einem separaten Kommentar meint Christian Wernicke (Sa-SZ), dass der Eilbeschluss nun allen Seiten, die seit Wochen um dieses neue Symbol deutscher Umweltpolitik streiten, ein wenig Zeit zur Vernunft und Zeit für neue Kompromisse gebe.

BVerfG – Klage gegen bayPAG: Über die nächste Klage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz berichtet taz.de (Christian Rath). Das Bündnis NoPAG hat mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Zentraler Kritikpunkt ist die Absenkung der polizeilichen Eingriffsschwelle. Bayern hat die Schwelle 2017 für einzelne Maßnahmen von der "konkreten" auf eine "drohende Gefahr" abgesenkt. 2018 wurde dies auf viele weitere, auch sehr schwerwiegende Maßnahmen ausgeweitet. Das halten die Kläger für zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Bayern missachte hier Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, erläutert der Vorsitzende der GFF Ulf Buermeyer in einem Interview mit der Sa-taz (Christian Rath).

GBA – Festnahme mutmaßlicher Rechtsterroristen: Der Generalbundesanwalt hat in Chemnitz acht mutmaßliche Rechtsterroristen festgenommen. Einer von ihnen ist Tom W., der sich bereits als Anführer der rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" vor zehn Jahren vor Gericht verantworten musste. Die Sa-taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko) zeichnet den bisherigen juristischen Lebensweg des nun erneut Festgenommenen nach und fasst zusammen, was ihm jetzt vorgeworfen wird.

VG Berlin – Fahrverbote: Die Sa-taz (Claudia Prösser) weist auf eine bevorstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin hin, mit der am Dienstag auch für die Hauptstadt Fahrverbote verhängt werden könnten. Dem Artikel zufolge hat sich die Verwaltung darauf bereits vorbereitet und prüfe Fahrverbote für 30 Streckenabschnitte an 21 Straßen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

LG Paderborn zum "Horrorhaus von Höxter": In dem Verfahren gegen die beiden Angeklagten, die über Jahre hinweg Frauen in ihrem Haus gequält und getötet haben sollen, sind nach zwei Jahren die Urteile ergangen. Angelika W. muss 13 Jahre in Haft, ihr Ehemann Wilfried W. elf Jahre. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden, schreibt spiegel.de. Die Sa-SZ (Hans Holzhaider) und Sa-FAZ (Reiner Burger) erläutern noch einmal die Hintergründe des Verfahrens.

LG Mannheim – Verfahren gegen Priester: Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet über ein Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, in dem sich ein katholischer Priester verantworten muss, weil er – so heißt es im Spiegel – zwischen Januar 2013 und April 2017 seine Pfarrgemeinde im Schwarzwald, den Caritasverband sowie die Ordensgemeinschaft der Mannheimer Ursulinen hintergangen und um rund 228.000 Euro betrogen haben soll. Ihm werde auch Untreue vorgeworfen. Laut Spiegel soll eine Absprache über eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ausgehandelt worden sein.

LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: lto.de berichtet, dass sich Nebenklagevertreter im Loveparade-Prozess an den nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach gewandt haben, weil sie befürchten, das Verfahren könne eingestellt werden. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters gebe es jedoch keinen Grund für die Sorge. Es sei ihm ein großes Anliegen, dass man nach dem Ende des Verfahrens sagen könne, "warum die Kinder der Nebenkläger gestorben sind und warum da viele verletzt worden seien", wird der Richter Mario Plein von lto.de zitiert.

LG Würzburg zur Abmahnung nach DSGVO: Vor einigen Wochen hat das Landgericht Würzburg in einer einstweiligen Verfügung festgestellt, dass die Datenschutzgrundverordnung auch eine marktregulierende Wirkung habe und daher wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zulässig seien. Rechtsanwalt Tim Wybitul analysiert auf lto.de die Konsequenzen, die aus der Entscheidung folgen könnten. Wenn diese Gerichtsentscheidung Schule machen sollte, bestehe die Möglichkeit, dass sich nicht nur Anwälte gegenseitig abmahnten, sondern Unternehmen die DSGVO künftig flächendeckend nutzten, um Wettbewerbern zu schaden, befürchtet Wybitul.

SG Berlin zum Unfall auf Oktoberfest: Das Sozialgericht Berlin hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls für einen Monteur abgelehnt, der von seinem Unternehmen bei einer Münchener Brauerei eingesetzt war, die während des Oktoberfestes einen "Brauereinachmittag" für alle in der Brauerei Tätigen durchgeführt hat. Auf dem Heimweg verletzte sich der Monteur durch einen Unfall schwer. Es fehle an einem betrieblichen Zusammenhang für die Annahme eines Arbeitsunfalls, so die Begründung des Gerichtes. Die Veranstaltung sei nicht durch die Firma des Monteurs, sondern durch die Brauerei, einer Kundin der Firma, durchgeführt worden. Der Arbeitgeber habe die Anwesenheit auf dem Fest zwar gebilligt, die Teilnahme sei dem Kläger aber freigestellt gewesen. Ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit des Klägers und der Teilnahme an dem Brauereinachmittag habe daher nicht bestanden, entschieden die Richter, laut einem Artikel auf lto.de.

LG Bonn zur Vergewaltigung einer Camperin: Nachdem der Bundesgerichtshof die erste Entscheidung aufgehoben hatte, hat jetzt das Landgericht Bonn im Fall einer vergewaltigten Camperin die ursprüngliche Strafe von elfeinhalb Jahren auf zehn Jahre gesenkt. Das melden spiegel.de und die Sa-SZ. Zur Begründung für die Reduzierung der Strafe hieß es, eine Strafe von mehr als zehn Jahren für einen Ersttäter stünde "in eklatantem Missverhältnis zu vergleichbaren Fällen".

OLG Frankfurt/M. zur Strafaussetzung für "Kannibalen von Rothenburg": Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Ablehnung der Strafaussetzung auf Bewährung nach 15 Jahren für den als "Kannibalen von Rothenburg" bekannt gewordenen Mörder bestätigt. Dem Verurteilten könne gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden, hieß es zur Begründung laut spiegel.de und lto.de.

BAG zu Vergütungsansprüchen nach Vertragsende: Rechtsanwältin Anja Mengel befasst sich in der Sa-FAZ mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen. Meist wird in solchen Klauseln festgelegt, dass Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers nach drei Monaten verfallen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt festgestellt, dass ein solcher Passus aber unwirksam ist, wenn Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich vom Verfall ausgenommen sind.

Recht in der Welt

Schweiz – Abstimmung über Vorrang des Völkerrechts: In der Schweiz wird im November die so genannte Selbstbestimmungsinitiative zur Abstimmung gestellt. Die Schweizer sollen entscheiden, ob künftig der Vorrang des Landesrechts vor dem Völkerrecht gesetzlich festgeschrieben soll. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedict Vischer analysiert auf verfassungblog.de die Vorlage und erläutert, warum die Initiative das Versprechen klarer Hierarchie nicht einlösen können wird.

Frankreich – Fünfte Republik: Die französische 5. Republik besteht seit sechzig Jahren. Aus Anlass dieses Jubiläums schaut die wissenschaftliche Mitarbeiterin Eugénie Mérieau auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) zurück auf die Entwicklung der Fünften Republik von 1958 bis heute.

Rumänien – Abstimmung zu Homo-Ehe: Wie zeit.de meldet, ist in Rumänien ein Referendum gescheitert, mit dem verfassungsrechtlich ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe festgeschrieben werden sollte. Nur gut 20 Prozent der mehr als 18 Millionen Wahlberechtigten gaben nach Angaben des Zentralen Wahlbüros bei der zweitägigen Volksbefragung ihre Stimme ab. Nötig gewesen wäre eine Beteiligung von mindestens 30 Prozent.

Sonstiges

Recht und Rationalität: Marlene Grunert (Sa-FAZ) erinnert daran, dass im Recht aus guten Gründen das Primat der Rationalität vor der Emotionalität gelte. In der Politik sei es schon immer emotional zugegangen, aber selbst im Recht hätten neuerdings Gefühle Konjunktur. So habe der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) von Richtern gefordert "immer auch im Blick zu haben, dass ihre Entscheidungen auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen". Grunert stellt fest, dass solche Tendenzen auch in der Rechtswissenschaft zu beobachten sind und warnt, dass einer auf Normativität zielenden Rechtswissenschaft zu viel Einfühlung keine Orientierung bieten könne.

Psychische Gewalt im Strafrecht: In einem Kommentar fordert Frank Thadeusz (Spiegel), dass künftig auch psychische Gewalt im Strafrecht eine Rolle spielen sollte. Er hat dabei den Fall einer über Jahre hinweg psychisch drangsalierten englischen Ehefrau vor Augen, die ihren Mann erschlagen hatte und deren Verfahren demnächst womöglich wieder aufgerollt wird.

E-Mobilität und das Recht: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann meint auf lto.de, dass das Recht der technischen Entwicklung im Bereich E-Mobilität hinterherhinke. Das Verbot von E-Skateboards und Elektrorollern im öffentlichen Straßenverkehr beruhe nicht auf einer bewussten Entscheidung eines Parlaments, sondern auf veralteten Gesetzen und Verordnungen, die diese Art der Fortbewegung schlicht nicht vorgesehen hätten. Wenn Deutschland mit dem technologischen Fortschritt mithalten oder diesen gar aktiv mitgestalten wolle, dann müsse jeder seinen Beitrag leisten. Das gelte auch für den Gesetzgeber, so Kuhlmann.

Welttag gegen die Todesstrafe: In einem Essay widmet sich Martin Rath auf lto.de der Todesstrafe in Geschichte und Gegenwart.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 06. bis 08. Oktober 2018: Kavanaugh neuer Supreme-Court-Richter / Rodungsstopp im Hambacher Forst / Verfassungsbeschwerde gegen bayPAG . In: Legal Tribune Online, 08.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31355/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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