Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. September 2018: Miss­brauch in katho­li­scher Kirche / Haus­frie­dens­bruch durch Tier­schützer / Neues Ver­fahren gegen SS-Wach­mann

24.09.2018

Im Missbrauchsskandal fordert die Justizministerin die Kirche zur Zusammenarbeit mit der Justiz auf. Außerdem in der Presseschau: Tierschützer in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruch verurteilt und Verfahren gegen SS-Wachmann eröffnet.

Thema des Tages

Missbrauch in katholischer Kirche: Wenige Tage bevor die deutschen Bischöfe ihren Bericht zu den Missbrauchsfällen innerhalb der katholischen Kirche vorlegen wollen, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley eine umfassende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gefordert. Die Kirche müsse "umfassend mit der Justiz zusammenarbeiten und jede bekannt gewordene Tat anzeigen, damit Staatsanwaltschaften diese verfolgen können", wird die Ministerin auf spiegel.de (Melanie Amann) zitiert. Die Zahlen des Berichts der Deutschen Bischofs Konferenz "seien schockierend und vermutlich nur die Spitze des Eisbergs". Um zu verhindern, dass sich solche Gewalttaten wiederholen, sei es notwendig, innerkirchlich "eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens" aufzubauen, so Barley laut spiegel.de weiter.

Rechtspolitik

Anwaltliches Gesellschaftsrecht: Der Deutsche Anwaltverein DAV hat in der vergangenen Woche erstmals öffentlich seinen Gesetzesvorschlag für eine Reform des anwaltlichen Berufsrechtes diskutiert. Es geht insbesondere um die Frage, mit wem Rechtsanwälte künftig zusammenarbeiten dürfen, bisher ist das Berufsrecht hier sehr restriktiv. Der Entwurf des DAV, der von dem Kölner Rechtsprofessor Martin Henssler erarbeitet wurde, will deshalb die Möglichkeit der Kooperation in interprofessionellen Sozietäten deutlich erweitern. lto.de (Hasso Suliak) berichtet über die Präsentation des Vorschlags.

Sichere Herkunftsstaaten: Wie die Sa-FAZ meldet, hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl den aktuellen Gesetzentwurf zur Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten als verfassungs- und europarechtswidrig bezeichnet. Weder habe sich die Menschenrechtslage in den entsprechenden Ländern verändert, noch habe die Einstufung als sicheres Herkunftsland tatsächliche Relevanz für die Frage, ob abgeschoben werden könne, wird Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt zitiert. Laut Sa-SZ (Stefan Braun/Susanne Höll) wird eine Parlamentsabstimmung über den Gesetzentwurf wohl erst im November erfolgen. Ursprünglich wollte die große Koalition die Liste der sicheren Herkunftsstaaten rasch auf die Länder Georgien, Marokko, Tunesien und Algerien ausdehnen.

Ausländerrecht: Wie die geplanten Einrichtungen außerhalb der EU rechtlich organisiert sein könnten, erläutert der Rechtsprofessor Daniel Thym im Interview mit der Mo-Welt (Marcel Leubecher).

In einem Kommentar kritisiert Marcel Leubecher (Welt) die geringe Abschiebequote, die, wie er detailliert darstellt, zu einem nicht unerheblichen Teil von der Politik selbst verursacht wurde.

Organspende: Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Steiner befasst sich in einem Gastbeitrag für die Mo-SZ mit der geplanten Widerspruchslösung im Organspenderecht. Der Autor ist selbst Empfänger eines Spenderorgans und setzt sich kritisch mit den Argumenten gegen eine Widerspruchslösung auseinander. Er meint, dass sich das Parlament, so es tatsächlich erneut über die Widerspruchslösung beraten würde, nicht nur hinsichtlich der potenziellen Organspender Gedanken machen und über ihre Freiheitsrechte reden sollte – und erst recht nicht den Medizinern einfach so unterstellen sollte, sie verfolgten kommerzielle Interessen. Vielmehr sollten die Parlamentarier auch daran denken, dass sie mit der Widerspruchslösung den 10.000 Wartepatienten im Land mehr Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft ermöglichen würden.

Justiz

BVerwG – Auskunftspflicht des BND: Im Rechtsstreit mit dem Tagesspiegel hat sich der Bundesnachrichtendienst laut einem Bericht des Tsp (Jost Müller-Neuhof) dafür ausgesprochen, seine Auskunftspflicht gegenüber der Presse einzuschränken. Mit einer so genannten Bereichsausnahme will der BND per Urteil vom verfassungsrechtlichen Presse-Auskunftsanspruch freigestellt werden, "solange der Gesetzgeber noch nicht aktiv geworden ist", zitiert der Artikel aus einem Schreiben an das Gericht. Mit diesem Schritt vollziehe der BND eine Wende gegenüber der Linie des früheren BND-Chefs Gerhard Schindler, der dem Dienst mehr Transparenz verordnet hatte, heißt es dort weiter. Vertreter von SPD und Opposition haben den Vorstoß abgelehnt. In dem Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um Auskünfte über so genannte Hintergrundgespräche, bei denen der BND ausgewählte Journalisten vertraulich über Arbeit und Erkenntnisse des Dienstes informiert.

OLG Stuttgart zum Hausfriedensbruch durch Tierschützer: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verurteilung des Tübinger Tierschützers Jonathan Steinhauser wegen Hausfriedensbruch bestätigt. Steinhauser war 2016 gemeinsam mit zwei weiteren Aktivisten nachts in einen Putenmastbetrieb eingedrungen, um dort Missstände zu dokumentieren. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet über die Entscheidung. Nach Ansicht der Richter werde Massentierhaltung derzeit noch als "sozial adäquat" angesehen. Es sei "von der Mehrheit gesellschaftlich erwünscht, dass große Mengen an Fleisch günstig angeboten werden". Dies sei ein "vernünftiger Grund", der laut Tierschutzgesetz erlaube, dass Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden. Eine "Nothilfe" zu Gunsten der Puten, wie von dem Angeklagten vorgebracht, lehnte das Gericht ab.

LG Regensburg – Korruptionsvorwurf gegen Regensburger Oberbürgermeister: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Regensburg der Prozess gegen den derzeit vom Amt suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). Rechtsprofessor Michael Kubiciel erläutert auf lto.de die Hintergründe des Verfahrens. Es geht insbesondere um den Umgang mit Spendengeldern. Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs und anderen Personen vor, durch die Gewährung bzw. Annahme von Parteispenden unter anderem die Tatbestände der Vorteilsannahme und -gewährung erfüllt zu haben.

LG Münster – Verfahren gegen SS-Wachmann: Vor dem Landgericht Münster wurde das Verfahren gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof eröffnet. Das melden die Sa-FAZ (Alexander Haneke) und die Sa-taz (Klaus Hillenbrand). Dem heute 94 Jahre alten Johannes R. wird vorgeworfen, von den Tötungsmethoden, die in dem Lager angewandt wurden, gewusst und durch seine Wachdienste hundertfache Morde willentlich gefördert zu haben. Das Verfahren soll am 6. November 2018 beginnen.

LG Konstanz – Verfahren gegen mutmaßliche Cosa-Nostra-Mitglieder: Gegen neun mutmaßliche Mitglieder der italienischen Cosa Nostra hat am Freitag das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Drogenhandels und in einem Fall wegen versuchten Mordes, Körperverletzung, Brandstiftung und illegalen Waffenbesitzes begonnen. Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den Prozessauftakt berichtet die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und die Sa-SZ (Stefan Mayr).

EuGH – Schlussanträge zu "halal" und "bio": Mit den Schlussanträgen des Generalanwaltes zur Frage, ob Fleisch von halal geschlachteten Tieren ein bio-Siegel tragen kann, befasst sich Privatdozent Eike Michael Frenzel auf verfassungsblog.de. Ein französischer Tierschutzverband hatte 2012 beim Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung beantragt, die Kennzeichnung "ökologischer/biologischer Landbau" auf der Verpackung von als "halal" zertifiziertem Hacksteak zu verbieten; weil dieses Fleisch von Tieren stammt, die rituell geschlachtet wurden, d.h. in der Regel ohne vorherige Betäubung. Nach Ansicht des Generalanwaltes besteht aber zwischen "halal" und "bio" kein Widerspruch, denn zur Art und Weise der Schlachtung sage die einschlägige Kennzeichnungsverordnung nichts aus.

OLG Frankfurt/M. zur Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengers: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat festgestellt, dass Betroffene keinen Anspruch auf Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten haben, wenn sie von entsprechenden Konten rechtswidrige Inhalte über den Messenger-Dienst des sozialen Netzwerkes erhalten. Die begehrte datenschutzrechtliche Erlaubnis zur Herausgabe der Nutzerdaten bestehe nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht, so das Gericht laut einer Meldung von lto.de und Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Zwar können Dienstanbieter nach § 14 Abs. 3 Telemediengesetz im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit es um Kommunikation in einem sozialen Netzwerk gehe – der Messenger sei jedoch ein Mittel der Individualkommunikation, vergleichbar mit dem Messengerdienst Whatsapp, sagte das Gericht.

BGH zur Haftung von Sharehosting-Diensten: Rechtsanwalt Martin Soppe analysiert auf lto.de die Vorlage des Bundesgerichtshofes an den Europäischen Gerichtshof zur Frage, inwieweit Sharehosting-Dienste für Urheberrechtsverletzungen haften. Im Verfahren geht es um die Plattform uploaded, die ihren Nutzern kostenlosen Speicherplatz für das Hochladen von Dateien beliebigen Inhalts zur Verfügung stellt. Über einen automatisch erstellen Link können diese Inhalte dann wiederum Dritten weitergegeben werden.

LG Koblenz – Streit um Burg Rheinfels: Ende Oktober muss sich das Landgericht Koblenz damit befassen, wem die Burg Rheinfels gehört. Wie lto.de meldet, wurde für den 25. Oktober 2018 ein Verhandlungstermin im Prozess zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Georg Friedrich Prinz von Preussen festgesetzt. Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. wolle mit seiner Klage erreichen, dass das Grundbuch zu seinen Gunsten berichtigt wird, so lto.de.

RichterdienstG Karlsruhe - Thomas Seitz: Der Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz soll sein Amt verlieren, weil er mit verschiedenen Äußerungen unter anderem gegen die Pflicht zu Neutralität und Verfassungstreue verstoßen habe. Das hat das baden-württembergische Richterdienstgericht in der vergangenen Woche entschieden. Seitz sitzt für die AfD im Bundestag, gehört zum völkischen Flügel und sei unter anderem damit aufgefallen, gern das Wort "Neger" zu benutzen, Politiker anderer Parteien als "erbärmliche Systemlinge" zu bezeichnen und von "Gesinnungsjustiz" zu sprechen, erläutert Jost Müller-Neuhof (Tsp) in seinem Kommentar. Müller-Neuhof erinnert dabei an Thilo Sarrazin und Steffen Heitmann, denen seinerzeit auch vorgeworfen wurde, sich unangemessen geäußert zu haben. Möglicherweise könne auch Seitz später von sich behaupten, dass er der erste war, den man noch für etwas bestraft hat, das später alle machen durften, so Müller-Neuhof.

Recht in der Welt

EU/Polen – Klage wegen Justizreform: Während Polens Präsident weitere Richter für das Oberste Gericht ernennt, will die Europäische Kommission ihre Androhung wahr machen und gegen das Mitgliedsland klagen. spiegel.de (Peter Müller) meldet, dass eine Entscheidung darüber am Montag fallen soll. Die Kommission will, so heißt es im Artikel, ihre Klage möglicherweise mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung verbinden, die es Polen untersagen würde, weitere Richter des Obersten Gerichtshofes zu ersetzen.

Polen/Bulgarien – Polish Judicial Council und Bulgarian Judicial Council: Auf verfassungsblog.de vergleicht die Rechtswissenschaftlerin Radosveta Vassileva (in englischer Sprache) den polnischen mit dem bulgarischen Judicial Council. Bulgarien fürchte selbst ein Rechtsstaatsverfahren der EU und verbünde sich deshalb mit anderen Mitgliedstaaten, denen das drohen könnte, sagt die Autorin. Bei der Abstimmung über eine Suspendierung des polnischen Judicial Council aus dem European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ) hat sich Bulgarien (gemeinsam mit acht weiteren Staaten) der Stimme enthalten.

IStGH – Ermittlungen gegen burmesisches Militär: Wegen der Vertreibung Hundertausender Rohingyas von Burma ins Nachbarland Bangladesch will der Internationale Strafgerichtshof Vorermittlungen einleiten. Das hat in der vergangenen Woche dessen Chefanklägerin Fatou Bensouda angekündigt. Die Mo-FAZ (Till Fähnders) erläutert, worum es bei den Ermittlungen geht und stellt die politische Interessenlage dar.

Libanon – Massaker von Shatila und Sabra: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jamal El-Zein erinnert auf verfassungsblog.de an die Massaker in den libanesischen Flüchtlingslagern Sabra und Shatila vor 36 Jahren. Bisher wurde sowohl im Libanon, als auch in Israel keiner der Verantwortlichen vor Gericht gestellt, beklagt der Autor. Eine Strafverfolgung durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden wäre prinzipiell zwar möglich, eine Aburteilung beteiligter Milizionäre sei allerdings relativ unwahrscheinlich.

Indien – Oberster Gerichtshof zum Sodomie-Gesetz: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Eugénie Mérieau befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Entscheidung des indischen Obersten Gerichtshofes zum so genannten "Sodomie-Gesetz". Die Richter erklärten die Regelungen, mit denen der Analverkehr zwischen Männern unter Strafe gestellt wurde, für unvereinbar mit der indischen Verfassung. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung anderer ehemaliger britischer Kolonialstaaten oder von London abhängiger Gebiete, wie Südafrika, Fiji, Hong Kong, Belize sowie Trinidad und Tobago. Diese Entwicklung hat kürzlich sogar die britische Ministerpräsidentin Theresa May zu einem klaren Statement veranlasst, die, wie der Artikel erläutert, im April 2018 die Nationen im Commonwealth aufforderte, die vom britischen Reich geerbte homophobe Gesetzgebung aufzuheben. Von den 53 Commonwealth-Staaten verfügen noch etwa 30 ehemalige britische Kolonien über "Sodomie-Gesetze".

Schweiz – Volksabstimmung über Fahrradwege: Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung dafür ausgesprochen, dass Fahrradwege künftig einen Platz in der Verfassung bekommen sollen. 76,6 Prozent stimmten für eine Aufwertung der "Velowege", wie die Mo-SZ (Charlotte Theile) meldet.

Sonstiges

Professor Johannes Kaspar zu mehr Gerechtigkeit beim Strafen: Im Interview mit lto.de (Peggy Fiebig) äußert sich Professor Johannes Kaspar zu den Defiziten bei den derzeitigen Regelungen zum Strafmaß. Richter würden ohne eine Definition, welchem Zweck die Strafe überhaupt dienen soll, und mit einem zu weiten Strafrahmen alleine gelassen, so der Rechtswissenschaftler. Die amerikanischen "sentencing guidelines" lehnt er jedoch ab und schlägt stattdessen von einer unabhängigen Kommission entwickelte unverbindliche Leitlinien auf empirischer Grundlage vor, um so die Transparenz und Plausibilität von Strafentscheidungen zu erhöhen.

Landtagswahl in Bayern: Rechtsprofessor Josef Franz Lindner schaut im verfassungsblog.de auf die anstehende Landtagswahl in Bayern und insbesondere auf den anschließend beginnenden Prozess der Regierungsbildung. Anders als bei der Bundestagswahl besteht hier auch rechtlich ein gewisser Zeitdruck. Die Bayerische Verfassung gibt vor, dass spätestens innerhalb einer Woche nach dem Zusammentritt des neuen Landtages der Ministerpräsident zu wählen ist und der Landtag wiederum spätestens nach 22 Tagen zusammenzutreten hat. Das hieße, ein Ministerpräsident müsste spätestens am 14. Dezember gewählt werden. Lindner erläutert die Konsequenzen, die sich ergeben würden, wenn diese Frist nicht eingehalten wird.

Versorgung ehemaliger Bundespräsidenten: Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint anlässlich der Rüge des Bundesrechnungshofes zu der üppigen Alimentierung ehemaliger Bundespräsidenten, dass sich hier im Interesse der Würde des Amtes entweder die Verwaltungspraxis ändern oder der Gesetzgeber eingreifen sollte. Manch einer der Ex-Präsidenten beweise durch seine Bürowahl und die eingereichten Rechnungen, dass er im Rückblick womöglich eine Fehlbesetzung war.

Vergangenheitsbewältigung à la "Germania": Einen Generationenkonflikt besonderer Art beleuchtet lto.de (Martin Rath). Als 1955 der Bonner Jurastudent Klaus Petri aus der Marburger Burschenschaft Germania ausgeschlossen werden sollte, weil er die Politik des NS-Staates und insbesondere die Konzentrationslager öffentlich verteidigt hatte, sprang ihm ein "Alter Herr" zur Seite: Rechtsanwalt Wilhem Heins, ehemaliger Luftwaffenrichter, bekräftigte laut einem Bericht des Spiegels die Aussagen Petris und meinte im Übrigen: "Die Verbrennungsöfen der KZ waren zum Fotografieren von den Amerikanern errichtete Attrappen, und die ebenfalls fotografierten Leichenhügel stammten aus Dresden." Gegen diesen Artikel des Spiegel zog Hein dann vor Gericht. Das Nachrichtenmagazin habe seine Ehre verletzt, indem es seine positive Haltung zur NS-Zeit zu undifferenziert dargestellt habe. Lto.de stellt den weiteren Verlauf des Verfahrens dar, das bis zum BGH ging.

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. September 2018: Missbrauch in katholischer Kirche / Hausfriedensbruch durch Tierschützer / Neues Verfahren gegen SS-Wachmann . In: Legal Tribune Online, 24.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31085/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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