Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. September 2018: Neuer BRAK-Prä­si­dent / Räu­mung im Ham­ba­cher Forst / Vor­würfe gegen Brett Kava­naugh

17.09.2018

Seit Freitag ist Ulrich Wessels neuer Präsident der BRAK. Außerdem in der Presseschau: Die Baumhäuser im Hambacher Forst können geräumt werden und dem Supreme-Court-Kandidaten Brett Kavanaugh wird ein sexueller Übergriff vorgeworfen.

Thema des Tages

Neuer BRAK-Präsident: Seit Freitag hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen Präsidenten. Die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) stellt Ulrich Wessels vor, dem als Rechtsanwalt und Notar "der ausgleichende Teil seiner beruflichen Tätigkeit" wichtig sei. Er gehe Auseinandersetzungen nicht aus dem Weg, aber das Miteinander sei ihm lieber, wird der Münsteraner zitiert. Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) spricht Wessels über das besondere elektronische Anwaltspostfach, aber auch über die Forderung der BRAK an die Politik, die Anwaltschaft stärker in den Pakt für den Rechtsstaat einzubeziehen. Auch das von der Koalition angekündigte "beschleunigte Strafverfahren" werde man sich genauer ansehen. Wenn dabei wichtige Verteidigerrechte eingeschränkt werden sollen, will die BRAK ihre Stimme erheben.

Rechtspolitik

Wahlrecht: Mehrere Politikerinnen, darunter auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), haben sich dafür ausgesprochen, per Gesetz für ein ausgewogeneres Männer-/Frauenverhältnis im Parlament zu sorgen. Das meldet der Spiegel (Anne Seith). Bisher ist nur ein Drittel der Abgeordneten im Bundestag weiblich. Es liege nun am Gesetzgeber, Möglichkeiten zu prüfen, um "eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Bundestag" zu erreichen, wird Barley zitiert. Allerdings werteten es Verfassungsrechtler als Verstoß gegen die Wahlfreiheit, schriebe der Gesetzgeber Parität vor, ergänzt der Artikel.

Mietpreisbremse: Der Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld, Markus Artz, meint in einem Gastbeitrag für die Mo-SZ, dass die Vorschläge der Bundesregierung für die Mietpreisbremse kaum etwas brächten. Es wäre zum Beispiel nicht sinnvoll, wenn auch ein Vermieter, der bisher eine zu hohe Miete eingenommen habe, diese auch bei einer Neuvermietung fordern dürfe. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, warum dieser Vermieter anders behandelt werden solle als sein Nachbar, der auch in der Vergangenheit zu einem moderaten Preis vermietet hat.

Organspende: Wie sich ein Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung bei der Organspende auswirken würde, untersucht die Montags-FAZ (Philip Plickert) aus volkswirtschaftlicher Sicht. Er stellt auch das von einigen Ökonomen vorgeschlagene Reziprozität-Modell vor. Danach erhielte im Krankheitsfall jener Patient bevorzugt ein Organ, der selbst als Spender registriert sei.

Justiz

OVG NRW zu Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst: lto.de (Hasso Suliak) meldet, dass am Freitag das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Anordnung eines vorläufigen Stopps der Räumungen der Baumhäuser im Hambacher Forst abgelehnt hat. In seiner Zwischenentscheidung bezweifelte das OVG bereits, ob sich die Baumhausbewohner überhaupt auf das Versammlungsrecht nach Art. 8 Grundgesetz berufen können. In den zahlreichen Baumhäusern im Hambacher Forst sehe das OVG "Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite Waldbesetzer, die für die Polizei nur unter erheblicher Gefahr zugänglich seien".

BGH – Tageszeitung gegen kommunales Amtsblatt. Vor dem Bundesgerichtshof wurde in der vergangenen Woche die Klage der regionalen Tageszeitung Südwest Presse gegen die baden-württembergische Stadt Crailsheim verhandelt. Es geht um die Zulässigkeit des von der Stadt herausgegebenen Amtsblattes. Die Südwest Presse monierte, dass das Crailsheimer Amtsblatt sein Angebot immer weiter ausbaue und nicht nur über die Arbeit von Stadtverwaltung und Gemeinderat, sondern auch über die örtliche Kultur, Wirtschaft und den Sport informiere. Wie taz.de (Christian Rath) berichtet, gab der BGH in der Verhandlung zu erkennen, dass er – wie schon die Vorinstanzen Landgericht Ellwangen und Oberlandesgericht Stuttgart – wohl eher der Südwest Presse folgen werde.

EuGH zum Verlust des subsidiären Schutzes wegen begangener Straftat: Rechtsanwalt Marcel Keienborg erläutert auf lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bei der Aberkennung des subsidiären Schutzes wegen begangener Straftaten nicht allein auf das Strafmaß abgestellt werden dürfe, sondern eine Einzelfallbewertung stattzufinden habe. Ein ungarisches Gericht hatte dem EuGH eine entsprechende Frage vorgelegt.

EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass eine Diskriminierung vorliegen kann, wenn eine kirchliche Einrichtung einem bei ihr beschäftigten Chefarzt kündigt, weil dieser sich zum zweiten Mal verheiratet hat. Jetzt muss zunächst das Bundesarbeitsgericht entscheiden und Jost Müller-Neuhof (Tsp) vermutet, dass der Streit dann seinen Weg zum Bundesverfassungsgericht finden könnte. Rechtsanwalt Tobias Törnig weist im Handelsblatt Rechtsboard darauf hin, dass sich die Auseinandersetzung auf eine Zeit bezieht, bevor die katholische Kirche im Jahr 2015 ihre Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse reformiert hatte. Allein das kirchenrechtlich unzulässige Eingehen einer weiteren Zivilehe reiche seither für einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß nicht mehr aus. Man dürfe also bezweifeln, dass sich das Krankenhaus bei gleicher Sachlage heute noch einmal für die Kündigung des Chefarztes entscheiden würde, so Törnig.

EGMR zur Massenüberwachung in Großbritannien: In der Montags-FAZ befasst sich Constanze Kurz mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte* zur Massenüberwachung durch die Government Communications Headquarters (GCHQ). Die Autorin war selbst Beschwerdeführerin und zeigt sich enttäuscht über das Ergebnis. Es bleibe ein bitterer Beigeschmack, denn das massenhafte Festhalten und geheimdienstliche Durchleuchten von millionenfacher Kommunikation sei zwar im konkreten Fall menschenrechtswidrig, allerdings nicht per se unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und die Weitergabe von so gesammelten Daten an andere Geheimdienste, hier die amerikanische National Security Agency (NSA), hätten die Richter nicht beanstandet.

LG Paderborn – Höxter-Prozess: Unter anderen die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) berichtet vom Schlusswort der Angeklagten im so genannten Höxter-Verfahren. Die Angeklagte Angelika Wagener soll gemeinsam mit ihrem Mann mehrere Frauen aus Niedersachsen über Jahre hinweg schwer misshandelt haben, in einigen Fällen mit Todesfolge. In ihrem Schlusswort sagte sie, dass es zu den Grausamkeiten nur gekommen sei, weil ihr Mann die absolute Herrschaft über ihr Leben ausgeübt habe. "Er hat mich durch Überreden, Strafen, Quälereien so erzogen, dass ich funktioniert habe, wie er es wollte", wird sie zitiert. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Haftstrafe, ihr Verteidiger hat auf Freispruch plädiert.

LG Oldenburg – Prozess gegen Krankenpfleger Nils Högel: Der Spiegel (Hubert Gude/Veronika Hackenbroch u.a.) widmet sich in einer ausführlichen Reportage den Angehörigen der Opfer, die Högel als Pfleger in den Krankenhäusern von Oldenburg und Delmenhorst getötet haben soll.

OLG Stuttgart zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Bankberatung: Die Samstags-SZ (Stefan Mayr/Klaus Ott) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, mit der dem Gründer der Drogeriemarktkette Müller ein Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen Euro zugesprochen wurde. Müller hatte sein ehemaliges Kreditinstitut, die Schweizer Sarasin-Bank, wegen fehlerhafter Beratung auf Schadenersatz verklagt, weil er wegen eines Investments in sogenannte Sheridan-Fonds erhebliche Verluste erlitten hatte. Das Geschäftsmodell des Sheridan-Fonds war das hochriskante und steuerrechtlich umstrittene "Dividendenstripping", auch bekannt als "Cum-Ex-Geschäft".

BGH zu Windkraftanlagen: lto.de meldet, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Verträge zwischen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmBH (BVVG) und den Besitzern von Landflächen, auf denen Windkraftanlagen betrieben werden, teilweise ungültig sind. Konkret ging es um einen Landbesitzer, der auf seinen 71 Hektar Land drei Windräder aufstellen lassen wollte und laut Vertrag mit der BVVG der Gesellschaft 75 Prozent der Gelder hätte abtreten müssen, die vom Betreiber der Windräder über die gesamte Laufzeit der Anlage hinweg bekommt. Diese Klausel ist, wie die Karlsruher Richter jetzt feststellten, unwirksam. Wie viele Landkäufer betroffen sind und um welche Summen es geht, ist derzeit allerdings noch unklar.

OLG Braunschweig – VW-Anlegerverfahren: Das Hbl (Gertrud Hussla/Laura de la Motte) stellt den Tübinger Anwalt Andreas Tilp vor, der die vom Dieselskandal geschädigten Anleger vertritt, und fasst dabei noch einmal zusammen, um was es jetzt in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht.

Recht in der Welt

Vorwürfe gegen Supreme-Court-Kandidat: Eine Professorin hat Brett Kavanaugh, dem Kandidaten für den Posten eines Richters am Obersten Gerichtshof der USA, einen sexuellen Übergriff vorgeworfen. Der Vorfall soll sich laut Meldungen von zeit.de und spiegel.de in den 1980er Jahren abgespielt haben. Der Justizausschuss des Senats will am Donnerstag entscheiden, ob er dem Plenum des Senats empfiehlt, Kavanaugh zu bestätigen.

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen: Wie der Spiegel (Peter Müller) meldet, wird eine Klage der EU-Kommission gegen Polen wegen der Zwangspensionierung von Richtern des Obersten Gerichts wahrscheinlicher. Bislang ließ das Land die gesetzten Fristen verstreichen und zeigte keinerlei Entgegenkommen. Denkbar sei, dass sich die Kommission bereits am Mittwoch mit der Frage einer Klageerhebung befasse.

EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn: Das Europäische Parlament hat sich in der vergangenen Woche für ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn ausgesprochen. Jan Puhl (Spiegel) meint, dass der Beschluss einen "Keil zwischen Regierungschef Orbán und seine Untertanen" treiben könnte. Die Mehrheit der Ungarn profitiere von der Europäischen Union, vom freien Warenverkehr, von Investitionen und Subventionen. Nur acht Prozent würden sich in Umfragen gegen die EU aussprechen.

Landtausch Serbien/Kosovo: Wie der zwischen den Regierungschefs ausgehandelte Landtausch zwischen Serbien und Kosovo rechtlich gestaltet werden könnte, erläutert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) der Politikprofessor Aleksandar Pavković von der Macquarie University in Sydney.

Rote-Khmer-Tribunal: Die Arbeit des sogenannten Rote-KhmerTribunals und des dort tätigen deutschen Richters Michael Bohlander beleuchtet der Stuttgarter Staatsanwalt Eike Fesefeldt auf lto.de. Das Gericht untersucht seit 2006 die von den Roten Khmer begangenen Verbrechen während des Völkermords in Kambodscha. Mehreren Beschuldigten werden schwere Verbrechen im Zeitraum 1975 bis 1979 vorgeworfen, bei denen bis zu zwei Millionen Menschen gestorben sind. Bohlander ist seit 2015 Richter beim Rote-Khmer-Tribunal, das offiziell als Außerordentliche Kammern an den Gerichten von Kambodscha bezeichnet wird.

Großbritannien – Brexit: Warum ein No-Deal-Brexit die Industrie im Vereinten Königreich ernsthaft beschädigen wird, erläutern die Rechtsreferendare Kahrmann Altun und Johannes Müller auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

Sonstiges

Kampf gegen kriminelle Clans: Im Interview mit dem Spiegel (Sven Röbel) erläutert Michael Stork, Leiter der Hauptabteilung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die Strukturen von sogenannten Clans in der Hauptstadt. Mehr als zehn Großfamilien seien bekannt, die kriminelle Strukturen aufwiesen und bei denen einzelne Mitglieder immer wieder im Bereich der organisierten Kriminalität, vor allem im Bereich Rauschgiftkriminalität und bei Einbruchsdelikten, auffällig würden.

Verena Mayer (Mo-SZ) meint, dass sich kriminelle Clans in Berlin auch deshalb ungehemmt ausbreiten konnten, weil der Kampf lange Zeit vernachlässigt wurde, zum einen, weil Polizei und Justiz aufgrund der klammen Haushaltslage die Mittel fehlten, zum anderen aber wegen des typischen Berliner Laissez-faire. Das habe nicht selten dazu geführt, dass sich Jugendliche von notorischen Schulschwänzern zu Intensivstraftätern im Umfeld der Familien entwickeln konnten.

Women of Legal Tech 2018: lto.de (Marcel Schneider) stellt die von der Kanzlei Hogan Lovells, dem Legal-Tech-Unternehmen Bryter und dem Legal Tech Blog ausgezeichneten "Women of Legal Tech" vor. Preisträger sind Unternehmerinnen und Forscherinnen, die die Digitalisierung des Rechts mitgestalten.

Debatte über den "Palandt": Die Montags-SZ (Ronen Steinke) beleuchtet die Debatte um den BGB-Kommentar und seinen Namensgeber Otto Palandt. Eine Initiative von Studenten und Referendaren setzt sich dafür ein, das Werk umzubenennen, der Verlag C.H. Beck lehnt das bisher ab. Kürzlich habe ein Vertreter des Verlages erstmals auch die historische Person Palandt in Schutz genommen: Otto Palandt habe Hebräisch gelernt, also könne er kein Antisemit gewesen sein, soll der Beck-Lektoratsleiter Johannes Wasmuth bei einem Fachgespräch im Bundestag argumentiert haben.

Feuilleton – Heiratsschwindler vor Gericht: Im lto.de-Feuilleton befasst sich Martin Rath mit Gerichtsentscheidungen zum "Heiratsschwindel" aus den 1950er und 1960er Jahren.

*korrigiert am 17.9.2018.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. September 2018: Neuer BRAK-Präsident / Räumung im Hambacher Forst / Vorwürfe gegen Brett Kavanaugh . In: Legal Tribune Online, 17.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30943/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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