Die juristische Presseschau vom 5. September 2018: Kar­tell­recht gegen Netz­gi­ganten / BGH zur Flug­ent­schä­di­gung bei Streik / BRAK-Prä­si­dent Schäfer im Inter­view

05.09.2018

Gutachten schlägt frühzeitige Begrenzung der Marktmacht der Internetgiganten vor. Außerdem in der Presseschau: BGH entscheidet zu Ausgleich bei Streiks im Sicherheitsbereich und BRAK-Präsident Schäfer äußert sich zur Kritik in Sachen "beA".

Thema des Tages

Kartellrecht gegen Netzgiganten: Die Bundesregierung will das Einschreiten der Kartellaufsicht erleichtern, damit frühzeitig vermieden werden kann, dass Konzerne zu viel Marktmacht bekommen. Über ein entsprechendes Gutachten, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde, berichten u.a. die taz (Hannes Koch), Hbl (Dana Heide/Till Hoppe) und FAZ (Kerstin Schwenn/Philip Plickert) und SZ Victor Gojka). Unter anderem wird vorgeschlagen, das frühzeitige Aufkaufen von Start-ups einzuschränken. Außerdem soll das Wettbewerbsrecht nicht erst dann greifen, wenn das Monopol längst existiert, sondern bereits dann, wenn Plattformanbieter eine starke Marktmacht haben und der Markt durch ihr schädliches Handeln ins Monopol kippen könnte. Und drittens sollen die Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen neutralisiert werden, das heißt, Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon sollen gezwungen werden, den Zugang zu ihrem Datenschatz zu öffnen und Daten in anonymisierter Form herauszugeben.

Michael Bauchmüller (SZ) meint, dass mit dem Kartellrecht den Quasimonopolisten nur schwer beizukommen sei. Denn die Kartellbehörden müssten erst einmal nachweisen, dass Macht missbraucht werde und das sei beispielsweise schon bei selbstlernenden Algorithmen schwer, die mittels künstlicher Intelligenz im Internet Preise absprechen. Es sei gut, dass die Politik erkannt habe, dass die Internetwirtschaft zur Monopolbildung und zur Kleinhaltung von Wettbewerbern tendiere, schreibt Dana Heide (Hbl). Wettbewerb sei ein Innovationsgarant, vor allem im Digitalzeitalter. Kerstin Schwenn (FAZ) befürchtet dagegen, dass die digitale Wettbewerbsnovelle ein gefährlicher Drahtseilakt werde, mit der Gefahr, dass Innovationen gebremst würden. Der Piratenpolitiker Patrick Breyer will stattdessen, wie er im FAZ-Einspruch schreibt, eine Art Vorwahl für soziale Medien: "Wenn wir Whatsapp oder Facebook verlassen, müssen wir unsere Kontakte zu einem neuen Dienst mitnehmen können. Was bei Telefon und E-Mail selbstverständlich ist, steht bei sozialen Medien und Messengerdiensten bis heute aus."

Rechtspolitik

Organspende: Wie die FAZ (Manfred Schäfers) berichtet, gibt es innerhalb der Unionsparteien Kritik an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestoßenen Debatte zu einer Widerspruchslösung bei der Organspende. So meine beispielsweise der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, dass die Widerspruchsregelung zwar auf erhebliche Vorbehalte stoße, aber kein Problem löse.

Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung (Christian Gottschalk) meint Rechtsprofessor Michael Kubiciel, dass eine Widerspruchslösung zwar ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstelle, dieser aber nicht tiefgreifend und durchaus gerechtfertigt sei, denn pro Tag würden drei Menschen sterben, weil Spenderorgane fehlten.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass die Art und Weise der Organspende eine Freiheits- und Kulturfrage betreffe, die eher politisch als ethisch zu beantworten sei. Es wecke Befremden, dass der Staat, der Leben schützen soll, jeden Lebenden von vornherein als Toten betrachte, über dessen Inneres später verfügt werden könne.

Nachbesserungen im Mietrecht: Silke Kerstings erläutert im Hbl die geplanten Verschärfungen der sogenannten Mietpreisbremse, die heute das Bundeskabinett passieren sollen.

Europäisches Urheberrecht: Volker Rieck, Geschäftsführer eines Content-Protection-Dienstleisters, berichtet in der FAZ über die anhaltenden Lobbyaktivitäten im Vorfeld der erneut im Europäischen Parlament anstehenden Abstimmung über ein europäisches Urheberrecht. Er führt die Vielzahl der bei den Abgeordneten eingehenden E-Mails vermeintlicher Bürger auf den Einsatz von Bots zurück.  

EU-Verordnung zum Geoblocking: In der FAZ stellen die Rechtsanwälte Klaus Beucher und Philipp Roos die Ende des Jahres in Kraft tretende Verordnung zum Geoblocking vor. Bisher sperren oder beschränken Anbieter den Zugriff auf digitale Dienste, indem sie anhand der Länderkennung des Internetanschlusses (IP-Adresse) den Aufenthaltsort des Nutzers feststellen. Verbraucher könnten dann auf online angebotene Waren oder Dienstleistungen nicht oder nur über eine bestimmte Website zugreifen. Damit setze der Online-Handel etwa nach Mitgliedstaaten unterschiedliche Preise und Konditionen durch. Ab Ende des Jahres werden die Möglichkeiten des Geoblockings deutlich eingeschränkt, bei Verstößen drohen beträchtliche Bußgelder.

Europäischer Vorschlag zur Sammelklage: Auf zpoblog.de setzt sich Rechtsanwalt Christoph Baus kritisch mit den Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Einführung einer europäischen Sammelklage auseinander. Vor allem bemängelt er, dass beim Richtlinienentwurf kein Mechanismus vorgesehen ist, der den Kreis der betroffenen Verbraucher klar definiert und abgrenzt.

Prospektverordnungsrecht : Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen erläutert in einem Gastbeitrag für die FAZ die Änderungen nach den gesetzlichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die europäische Prospektverordnung.

Justiz

BGH zu Entschädigung bei Streik: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Flugausfällen wegen Streiks im Sicherheitsbereich zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sind. In dem Fall ging es um einen Flug beim britischen Billigflieger Easyjet, der nicht gestartet war, weil am Hamburger Flughafen wegen eines Streiks nur wenige Kontrollstellen Passagiere abfertigten. Easyjet sah die Sicherheit gefährdet und annullierte den Flug. Eine entschädigungslose Annullierung sei allerdings nur gerechtfertigt, so die Karlsruher Richter, wenn, anders als im Fall, kein Passagier durch die Kontrolle komme. Über die Entscheidung berichten u.a. die SZ, die FAZ, die BadZ (Christian Rath), lto.de und Hbl (Laura de la Motte).

BVerfG zu Sozialbeiträgen auf Betriebsrenten: Wie unter anderem die FAZ (Dietrich Creutzburg) und lto.de (Maximilian Amos) berichten, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Rentner auf Zahlungen aus Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen keine Sozialversicherungsabgaben leisten müssen. Nach Angaben des Vertreters eines der Beschwerdeführer könnte die Entscheidung für bis zu 1,5 Millionen Versicherte in Deutschland relevant sein. Nach unterschiedlichen Hochrechnungen könnte sich die Summe, die den Trägern der Sozialversicherung danach entgehen würde, auf bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr belaufen.

BVerwG zur Verjährung von Ansprüchen aus einem Dienstunfall: Wie Rechtsanwältin Sarah Nußbaum auf lto.de anhand einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erläutert, ist es für Beamte wichtig, eventuelle Dienstunfälle rechtzeitig zu melden, um entsprechende Ansprüche später nicht zu verlieren. Eine formelle Meldung ist auch dann erforderlich, wenn dem Dienstherrn der Sachverhalt bekannt ist.

BVerwG zu Verfristung einer Konkurrentenklage: Auch im Rahmen einer Konkurrentenklage kann ein Klagerecht verwirkt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht laut FAZ (Hendrik Wieduwilt). In dem Fall hatte sich eine Studienrätin in Thüringen erst im Jahr 2013 gegen eine im Jahr 2009 veranlasste Beförderung gewandt.

OLG Braunschweig – Anlegermusterverfahren im Dieselskandal: Am kommenden Montag beginnt beim Oberlandesgericht Braunschweig ein Musterklageverfahren von Anlegern von VW und Porsche. Die FAZ (Marcus Jung) gibt einen Ausblick auf den Prozess, bei dem es um mehr als 2.000 Kläger und Forderungen von rund 9,5 Milliarden Euro geht. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, wer im Volkswagen-Konzern was und vor allen Dingen wann über die Abgasmanipulation wusste.

OVG NRW zur Einzelfallprüfung bei Wohnsitzzuweisung von Flüchtlingen: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus nicht ohne Einzelfallprüfung verpflichten darf, den ihnen im Asylverfahren zugewiesenen Wohnsitz beizubehalten. Das meldet die FAZ (Reiner Burger).

LG München I zum Verkauf gebrauchter Güter auf Onlineplattform: Laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) muss eine Onlineverkaufsplattform nach Entscheidung des Landgerichts München I generalüberholte Produkte besser als bisher kennzeichnen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich moniert, dass die Produkte lediglich mit dem Zusatz "refurbished certificate" versehen waren.

VG Chemnitz zu "Wir sind mehr"-Gegendemo: Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat laut lto.de das Verbot einer Demonstration in Chemnitz bestätigt, die unter dem Motto "Gegen antideutsche Kommerzhetze" als Gegendemonstration zur "Wir sind mehr"-Veranstaltung geplant war. Wie das Gericht ausführte, ging die Stadt Chemnitz zu Recht davon aus, dass eine Zulassung der Gegendemonstration die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet hätte.

BayObLG: Bayern hat, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, ab übernächster Woche wieder ein Oberstes Landesgericht. Es werde in München sitzen und für Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht zuständig sein.

Recht in der Welt

ICSID-Schiedsgericht - Atomausstieg: Das ICSID-Schiedsgericht in Washington hat den Einwand Deutschlands zurückgewiesen, es sei für die Klage Vattenfalls auf Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg unzuständig. Deutschland hatte sich auf das Achmea-Urteil des EuGH berufen, der bilaterale Schiedsverfahren im EU-Kontext ablehnt. Das ICSID-Schiedsgericht hält beide Fällen nicht für vergleichbar, weil sich Vattenfall auf die Energiecharta, einen multilateralen Vertrag, berufe, berichtet die FAZ (Marcus Jung)*.

USA – Richterwahl zum Supreme Court: In dieser Woche muss Brett Kavanaugh, der Kandidat für den freien Richterposten beim Supreme Court der USA, dem Justizausschuss des Senats Rede und Antwort stehen. spiegel.de (Marc Pitzke) erläutert das Verfahren und die Fragen, die zur Debatte stehen. Laut einer weiteren Meldung auf spiegel.de hatte die Anhörung bereits mit Tumulten begonnen: Senatoren der oppositionellen Demokraten forderten lautstark eine Verschiebung der Anhörung, weil ihnen das Weiße Haus nicht genügend Dokumente zum Kandidaten zur Verfügung gestellt habe. Demonstranten im Zuschauerraum unterbrachen wiederholt die Eröffnungsrede des republikanischen Ausschussvorsitzenden Chuck Grassley.

Türkei – Klage Deniz Yücel gegen türkische Regierung: Rechtsanwalt Veysel Ok erklärt im Interview mit der taz (Ebru Tasdemir), warum sein Mandant die türkische Regierung wegen "unrechtmäßiger Inhaftierung" auf Schadenersatz verklagt hat. Außerdem erzählt er von der Arbeit der von ihm gegründeten "Media and Law Studies Association", die die Belange inhaftierter Journalisten unterstützt.

IGH – Streit um Chagos-Archipel: Im Streit zwischen Großbritannien und Mauritius um den Chagos-Archipel muss jetzt der Internationale Gerichtshof in Den Haag entscheiden. lto.de stellt den Sachverhalt und die rechtlichen Hintergründe dar.

Sonstiges

BAMF: Wie lto.de (Markus Sehl) meldet, will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine sogenannten Stillhaltezusagen mehr abgeben. Ende Juli habe das BAMF ein Schreiben an die deutschen Oberverwaltungsgerichte gesandt, in dem diese gebeten werden, die Verwaltungsgerichte ihres Zuständigkeitsbereiches darüber zu unterrichten, dass das Bundesamt künftig generell in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Stillhaltezusagen mehr abgeben werde. Bislang entsprach es der Praxis, heißt es im Artikel, dass das BAMF eine sogenannte Stillhaltezusage gab, wenn beim zuständigen Verwaltungsgericht noch ein asylrechtliches Eilrechtsschutzverfahren auf eine Entscheidung wartete. Mit dieser Zusage sollte sichergestellt werden, dass der Antragsteller nicht schon abgeschoben wird, bevor das Gericht über sein Eilverfahren entscheidet.

Urheberrecht im Internet: Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann, der als Parteivertreter am Prozess wegen der Sperrung der Internetseite kinox.to beteiligt war, erläutert im FAZ-Einspruch, wie durch eine Re-Nationalisierung von Sperrmaßnahmen das Urheberrecht effektiver geschützt werden könne. Dazu soll seiner Auffassung nach eher auf die Zugangsprovider als auf die oft nicht zu ermittelnden Betreiber rechtswidriger Seiten abgestellt werden.

Kartellrecht im Sport: Dass auch im Sport kartellrechtliche Fragen eine wachsende Rolle spielen, erklärt der FAZ-Einspruch (Christoph Becker). Profisportorganisationen würden ihre Athleten mit extrem restriktiven Vertragsbedingungen belegen, doch diese ließen sich das immer weniger bieten und schalteten die Kartellbehörden ein.

Interessenkonflikte beim Kanzleiwechsel: Wie Interessenkonflikte und hieraus folgende Tätigkeitsverbote bei Kanzleiwechseln vermieden werden können, erklärt der Akademische Rat Christian Deckenbrock im FAZ-Einspruch. Immerhin könnten die Folgen eines nicht beachteten Tätigkeitsverbots – schon wegen der drohenden berufsrechtlichen Sanktionen und dem möglichen Verlust aller Vergütungsansprüche – verheerend sein.

Interview mit BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer: Kurz vor seinem angekündigten Rücktritt Mitte September hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer mit dem FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) unterhalten. Thema war dabei vor allem das besondere elektronische Anwaltspostfach und seine Pannen. Die BRAK als Institution und er als ihr Präsident seien in den letzten Jahren mit teilweise toxischer Kritik von einem kleinen, allerdings sehr lautstarken Teil der Anwaltschaft und der Medien überzogen worden, klagt der scheidende Präsident. Abgesehen von Einwänden zur suboptimalen Kommunikation zwischen dem 22. Dezember 2017 und dem 3. Januar 2018 habe er allerdings fundierte Kritik an dem Umgang der BRAK mit dem Projekt bis heute nicht gehört.

Rechtsstaat: Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble meint im FAZ-Einspruch, dass man auch mit einer Konstatierung, dass der Rechtsstaat in Gefahr sei, vorsichtig umgehen müsse. Denn weniger als ein durchgestochener Haftbefehl oder die tatsächlichen oder vermeintlichen Exzesse bei Demonstrationen gefährde es den Rechtsstaat, wenn das Bewusstsein darüber verlorengehe, was ihn ausmache. In jedem Fall gelte, dass punktuelle Rechtsverstöße den Rechtsstaat nicht in Frage stellten und auch strukturelle Durchsetzungsschwächen dem Recht immanent seien.

AfD und Verfassungsschutz: Die taz meldet, dass der sächsische Verfassungsschutz eine Beobachtung der AfD ablehnt. Es sei derzeit nicht belegbar, dass sich die Gesamtstruktur gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, wird der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, zitiert.

lto.de (Hasso Suliak) hat den Verfassungsrechtler Christoph Gusy zur Rechtmäßigkeit einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz interviewt. Eine Beobachtung der gesamten AfD sei sicher unangemessen, so Gusy. Aber bei den Landesverbänden in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sehe das komplett anders aus: Hier seien die Verquickungen mit PEGIDA derart offensichtlich, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ohne weiteres zulässig wäre.

Reinhard Müller (FAZ) sieht die Gefahr, dass durch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bei den Wählern der AfD eine solidarische Jetzt-erst-recht-Haltung erzeugt wird.

* (Zusammenfassung geändert am 5. 9., 11.36 h)

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2018: Kartellrecht gegen Netzgiganten / BGH zur Flugentschädigung bei Streik / BRAK-Präsident Schäfer im Interview . In: Legal Tribune Online, 05.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30757/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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