Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2018: Ermitt­lungen gegen Sal­vini / Streit um Miet­rechts­gu­t­achten / Klage gegen Staats­tro­janer

27.08.2018

Gegen den italienischen Innenminister wird wegen des Umgangs mit Flüchtlingen ermittelt. Außerdem in der Presseschau: Barley kritisiert Mietrechtsgutachten und erntet selbst Kritik. Journalisten und Anwälte klagen gegen Staatstrojaner.

Thema des Tages

Ermittlungen gegen italienischen Innenminister: Wegen des Umgangs mit Migranten auf dem italienischen Küstenwachschiff Diciotti ermitteln die italienischen Strafverfolgungsbehörden gegen Innenminister Matteo Salvini. Im Raum stehen Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung. Das berichten u.a. Mo-FAZ (Matthias Rüb), Mo-SZ (Oliver Meiler) und Mo-taz (Michael Braun). Der Minister hatte den Flüchtlingen verweigert an Land zu gehen. "Auf meine Anweisung geht niemand von der Diciotti runter", lautete ein Tweet der letzten Tage, so die Mo-taz. Erst am Sonntag durften die Flüchtlinge das Schiff verlassen, nachdem Irland und das Nicht-EU-Land Albanien sich zur Übernahme von je 20 bis 25 Personen bereit erklärt hatten und die Katholische Kirche Italiens die Unterbringung der verbleibenden Migranten übernehmen will.

Für Michael Braun (Mo-taz) lasse jetzt erstmals ein Lega-Politiker den bisherigen Worten auch Taten folgen. Aus dem Innenministerium heraus betreibe Salvini, an der Genfer Flüchtlingskonvention, am internationalen Seerecht und an den italienischen Gesetzen vorbei, eine Politik der radikalen Abschottung Italiens. Oliver Meiler (Mo-SZ) vermutet, dass auch die jetzigen Ermittlungen Salvini nicht schaden werden, wenn es denn überhaupt je zur Verhandlung komme. Ein bisschen Märtyrer, ein bisschen Revoluzzer – eine Superrolle für einen Populisten, so Meiler.

Rechtspolitik

"Drittes Geschlecht": Auf verfassungsblog.de setzt sich Grietje Baars von der City Law School of University of London (in englischer Sprache) mit dem in der vergangenen Woche von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zum so genannten Dritten Geschlecht und den Reaktionen der Intersex- und Trans-Community auseinander. Der Entwurf sieht vor, dass künftig für das Personenstandsregister die Möglichkeit besteht, das Geschlecht mit "divers" anzugeben. Die Verbände und Interessengruppen kritisieren allerdings insbesondere, dass beim Wechsel der Eintragung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Einwanderungsgesetz: Mit dem aktuellen Diskussionsstand zu einem Einwanderungsgesetz befasst sich die FAS (Christoph Schäfer). Die bisherigen Eckpunkte enthielten zwei substantielle Neuheiten: So soll sich Deutschland für Arbeitnehmer mit qualifizierter Berufsausbildung weiter öffnen und Fachkräfte sollen keinen konkreten Arbeitsvertrag mehr vorweisen müssen. Es dürfe auch kommen, wer über eine anerkannte Qualifikation und die entsprechenden deutschen Sprachkenntnisse verfüge, um dann sechs Monate lang nach einer Arbeit zu suchen. Allerdings gebe es auch noch zahlreiche offene Fragen, die für viel Arbeit und Streit führen werden, prophezeit der Autor.

Organspende: Laut Sa-FAZ (Kim Björn Becker) haben sich Politiker von Union und SPD dafür ausgesprochen, das Einwilligungsverfahren bei der Organspende zu ändern. Bisher gilt die so genannte Zustimmungslösung, überlegt wird stattdessen die Einführung einer Widerspruchslösung. Danach würde jeder Bürger automatisch als Organspender registriert werden, wenn er dem nicht zu Lebzeiten widerspricht. Angehörige sollen auch nach dem Tod des möglichen Spenders einer Organentnahme noch widersprechen können.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) erinnert daran, dass eine Organspende ein Eingriff im Grenzbereich zwischen Leben und Tod ist und deshalb Schweigen eigentlich nicht als Zustimmung gelten dürfe. Allerdings ginge von der Widerspruchsregelung ein Signal und womöglich auch ein gewisser Druck aus.

Mietrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley hat das Gutachten, das der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums in der vergangenen Woche veröffentlich hat, heftig kritisiert. In dem Papier wird ein weitgehender Verzicht auf den sozialen Wohnungsbau sowie die ersatzlose Streichung der Mietpreisbremse empfohlen. Jeder wisse, dass der Markt von sich aus nur wenige bezahlbare Wohnungen schaffe, zitiert die Sa-FAZ (Julia Löhr) die Reaktion der Bundesjustizministerin. Investoren seien in erster Linie am Profit interessiert und nicht an den Bedürfnissen junger Familien oder Rentner. Gegen die Kritik der Justizministerin hat sich laut Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) eine der Wirtschaftsweisen, die Sachverständige Isabel Schnabel, verwehrt. Die Diskreditierung von Wissenschaftlern sei kein probates Mittel in der politischen Auseinandersetzung, wird die Ökonomin zitiert. Ähnlich habe sich, heißt es im Artikel weiter, der Direktor des Walter Eucken Instituts, Lars Feld, geäußert: So reagierten Politiker, wenn Beweise nicht mit ihrer Ideologie übereinstimmten, soll er auf Twitter geschrieben haben. Selbstkritische Töne habe hingegen Marcel Fratzscher, Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und ebenfalls Mitglied des Beirats, allerdings kein Mitautor des Gutachtens, angemahnt: Gerade die Forderung, den sozialen Wohnungsbau einzustellen, sei wissenschaftlich nicht fundiert, meinte er.

Justiz

BVerfG – Klage gegen Staatstrojaner: Am Freitag hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein eine Klage gegen die Erweiterung des möglichen Einsatzbereiches des so genannten Staatstrojaners vorgestellt. Darüber berichtet lto.de (Hasso Suliak). Beschwerdeführer sind u.a. der in Deutschland im Exil lebende türkische Journalist Can Dündar, der ARD-Dopingexperte und Investigativjournalist Hajo Seppelt und der Grünen-Politiker Konstantin von Notz. Vertreten wird die Verfassungsbeschwerde durch den Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate.

GBA – Ermittlungen gegen syrischen Geheimdienst: Die Mo-SZ (Lena Kampf/Ronen Steinke) berichtet über die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen syrische Folterer. Insgesamt neun Staatsanwälte bilden die sogenannte "war crimes unit", das Referat für Völkerstrafrecht, zuständig für Genozid und Menschheitsverbrechen. Viele der Opfer, aber auch Täter seien nach Deutschland gekommen, heißt es im Artikel.

VGH Bayern– Fahrverbote in München: Weil die bayerische Landesregierung auch weiterhin die Entscheidung der Verwaltungsgerichte in Sachen Dieselfahrverbote nicht umsetzt, prüft der bayerische Verwaltungsgerichtshof nun die Verhängung von Erzwingungshaft gegen einzelne Amtsträger. Betroffen sein könnten beispielsweise Umweltminister Marcel Huber (CSU) oder sogar Ministerpräsident Söder (CSU). Das berichtet die Mo-SZ (Markus Balser). Eigentlich ist das Land verpflichtet, seine Luftreinhaltepläne zu ändern und Dieselfahrverbote für München zumindest vorzubereiten. Doch trotz der Verhängung von Zwangsgeldern, lehne die Landesregierung Fahrverbote weiter strikt ab.

BGH zu Regress für Pflegekosten bei Schenkung zwischen Eltern und Kindern: Ein Sozialhilfeträger darf auf eine Grundstücksschenkung von Eltern an ihre Kinder zur Deckung von Pflegekosten zugreifen, wenn die Schenkung nicht länger als zehn Jahre zurück liegt. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt und dabei auch entschieden, dass als Schenkung auch der Wertzuwachs durch den Mietzins gilt, der ggf. von Eltern an die Kinder gezahlt wird.

Sami A.: Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, Andreas Heusch, hat laut Sa-FAZ (Reiner Burger) davor gewarnt, den Fall Sami A. zu verallgemeinern. "Es handelt sich nach meiner Einschätzung um einen Einzelfall, aus dem man keine Vertrauens-, Verfassungs- oder Rechtsstaatskrise herleiten kann", wird Heusch von der Zeitung zitiert. Er wolle sich zwar zum Fall Sami A. nicht konkret äußern, könne aber aus der Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nur betonen, dass die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, aber auch mit den Behörden in anderen Verfahren lange gewachsen ist und eine so vertrauensvolle Grundlage gewonnen hat, dass man keinen Grund sehe, ihnen jetzt oder auch in Zukunft mit Misstrauen zu begegnen.

In einem Gastbeitrag für die Sa-Welt meint der Historiker Michael Wolffsohn, dass der Fall Sami A. zeige, dass Grundsatzfragen an unser Rechtssystem gestellt werden müssten. Zum einen müsse man die Folgen der von den Gerichten geforderten Rückführung des mutmaßlichen Ex-Terroristenbeschützers bedenken. Wer trage die Verantwortung, wenn der zurückgeführte Gefährder die Möglichkeit einer realen Gefahr in mörderische Wirklichkeit verwandele? Außerdem seien auch Richter keine unfehlbaren Götter und einem Urteilsspruch müsse auch manchmal widersprochen werden und nicht nur von der jeweils höheren Gerichtsinstanz. Dafür gebe es aber im Rahmen unserer Gewaltenteilung nur unzureichende Vorkehrungen. Auch deswegen komme es immer wieder zu Kontroversen über die Rolle der Gerichte, so Wolffson.

Der Tagesspiegel hat unterdessen im Zusammenhang mit dem Fall Sami A. einen Antrag auf Einsicht in Dokumente und Korrespondenzen des Bundesinnenministeriums nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, der allerdings abgewiesen wurde. In seinem entsprechenden Beitrag zitiert der Tsp (Jost Müller-Neuhoff) aus der Begründung der Ablehnung: Die Art und Weise, wie Sicherheitsbehörden in prioritären Gefährder-Fällen miteinander kommunizierten, betreffe den geschützten Kernbereich der inneren Sicherheit. Zudem könne eine Freigabe der Akten die Verhandlungsposition betroffener Behörden im Asylstreit um Sami A. schwächen.

VG Bremen – Hinweis auf Unregelmäßigkeiten im BAMF: Der Spiegel (Hubert Gude/Wolf Wiedmann-Schmidt) hat Informationen erhalten, dass Ende Mai eine Richterin des Verwaltungsgerichtes Bremen dem Bundesinnenministerium Hinweise auf "Mauscheleien" gegeben habe. Danach habe, noch bevor die Fälle vor Gericht verhandelt worden seien, die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die negativen Bescheide häufig wieder aufgehoben. Unter den Richtern sei bekannt gewesen, dass eine "simple und kurze Nachfrage" beim Prozessbevollmächtigten des Bremer Flüchtlingsamts ausgereicht habe, damit aus Ablehnungen Anerkennungen werden.

BAG zu Befristungen im Profisport: Rechtsanwalt Jan Friedrich Beckmann befasst sich auf lto.de mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes von Anfang des Jahres und deren Konsequenzen. Es ging um die arbeitsrechtliche Zulässigkeit befristeter Verträge im Profisport. Nicht alle Fragen habe das BAG beantwortet: Da es in den Urteilsgründen ganz überwiegend die Formulierung "Lizenzspieler der 1. Bundesliga" und nicht allgemein "Profisportler" oder "Profifußballer" benutzt habe, sei zweifelhaft, ob das Gericht tatsächlich allgemeine Grundsätze für die Befristung im Profisport aufstellen wollte. Und noch viel unsicherer sei, was für Trainer oder Manager gelte.

LG Koblenz zur Einzelbenutzung einer Doppelmatratze: Dass es keinen Mangel bedeutet, wenn sich in der Doppelmatratze eines Boxspringbettes durch Benutzung einer Einzelperson eine Kuhle bildet, hat das Landgericht Koblenz laut lto.de festgestellt. Es entspreche nicht der üblichen Beschaffenheit eines Doppelbettes, dass der Übergangsbereich zwischen den beiden Liegeflächen zum Schlafen genutzt werden könne, so das Gericht zur Begründung.

Elektronischer Rechtsverkehr vs. Faxgerät: Den Stand der Digitalisierung bei den Gerichten beleuchtet die FAS (Frank Pergande). Anlass ist der Beschluss des VG Gelsenkirchen in der Sache Sami A., der wegen unterschiedlicher Arbeitszeiten von Richtern und Geschäftsstellen erst am auf den Beschluss folgenden Tag und auch nur per Fax übermittelt wurde.

Recht in der Welt

USA – Einflussnahme auf Justizministerium: Die Sa-FAZ (Majid Sattar) und die WamS (Clemens Wergin) beschreiben, wie US-Präsident Donald Trump versucht, auf die Arbeit des Justizministeriums Einfluss zu nehmen. So habe er Justizminister Jeff Sessions via Twitter aufgefordert, sich "mal um die ganze Korruption auf der ,anderen Seite‘, einschließlich der gelöschten E-Mails, Comeys Lügen & Durchstechereien, Muellers Interessenkonflikt, McCabe, Strzok, Page, Ohr..." zu kümmern.

Andreas Ross (Sa-FAZ) wundert sich über die anhaltenden Angriffe Trumps auf seinen Justizminister, denn niemand arbeite zielstrebiger an der einwanderungs- und minderheitenfeindlichen Agenda des Präsidenten als Jeff Sessions. Der Präsident habe ihm allerdings nicht verziehen, dass er sich aus den Russland-Ermittlungen zurückgezogen habe und damit Sonderermittler Mueller das Feld überlassen habe.

USA – Urteil gegen Whistleblowerin: Weil sie NSA-Dokumente über russische Hackerangriffe an Medien weitergegeben hat, wurde Reality Winner von einem Gericht in Georgia zu einer Haftstrafe von 63 Monaten verurteilt. Das berichtet die Sa-taz (Dorothea Hahn). Es sei die höchste Strafe, zu der ein Whistleblower verurteilt wurde, heißt es im Artikel.

Kolumbien – Vergangenheitsaufarbeitung: Rechtsprofessor Kai Ambos befasst sich im Sa-FAZ-Einspruch mit der juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit in Kolumbien. Diskussionen gibt es dabei in welchem Ausmaß die Organe der Transitionjustiz Zugriff auch auf vertrauliche Informationen erhalten sollen.

Interview mit Wolfgang Kaleck: Im Interview mit der Mo-SZ (Boris Herrmann) erzählt der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck über seine Menschenrechtsarbeit. Mit der von ihm gegründeten Organisation European Center for Constitutional and Human Rights kämpft er seit Jahren gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen.

Sonstiges

Legal Tech: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) erläutert der Münchener Privatdozent Martin Fries seine Vorstellungen über die Zukunft von Legal Tech und wie er seinen Studenten die Veränderungen der juristischen Tätigkeit durch Technik näher bringt.

Asylrecht: In seinem Gutachten für den Deutschen Juristentag schlägt Rechtsprofessor Winfried Kluth, wie die Sa-FAZ (Alexander Haneke) berichtet, die Einrichtung einer unabhängigen Fachbehörde vor, in der sich Wissenschaftler und Praktiker mit asylrechtliche Vorfragen befassen sollen, die dann Grundlage von Behörden- und Gerichtsentscheidungen sein können. Die Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würden dann auf die gleichen Einschätzungen zurückgreifen wie Gerichte und müssten nicht jeweils warten, bis sich für eine bestimmte Frage langsam eine mehr oder weniger einheitliche Linie unter den Gerichten herausgebildet hat.

Der Aufstieg des Rechtspopulismus: Auf verfassungsblog.de stellt Professor Mark A. Graber das neue Buch "Constitutional Democracy in Crisis" vor, das er gemeinsam mit zwei anderen Herausgebern (Sandy Levinson, Mark Tushnet) veröffentlicht hat.

VW-Kündigungen: Laut Spiegel (Frank Dohmen/Sebastian Hammelehle), der sich dabei auf nicht genannte Anwälte bezieht, werde bei den arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die VW aus dem Dieselskandal zieht, mit zweierlei Maß gemessen: Während gerade zahlreichen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig beschuldigten Technikern und Managern gekündigt werde, blieben einige Schlüsselfiguren der Dieselaffäre unbehelligt. Zu ihnen zähle ein früherer Topmanager, dem die Softwareentwicklung unterstellt war.

Schönheitsreparaturen: Die FAS (Corinna Budras) erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei Beendigung eines Mietverhältnisses.

FDP als Bürgerrechtspartei: Die unterschiedlichen Positionen innerhalb der FDP zu Fragen von Rechtsstaat und Bürgerrechten beleuchtet der Spiegel (Ralf Neukirch). Christian Lindner verspiele das Erbe der Bürgerrechtspartei FDP, nun formiere sich erstmals Widerstand, heißt es im Magazin.

Theodor Lessing: Martin Rath (lto.de) erinnert an den Philosophen und Publizisten Theodor Lessing, der 1933 einem Attentat zum Opfer fiel.

Vor 70 Jahren – Parlamentarischer Rat: In seiner politischen Wochenvorschau erinnert Heribert Prantl (SZ) an die Beratungen des Parlamentarischen Rates, die vor 70 Jahren begonnen haben.

Die Legende vom Müller von Sanssouci: In der FAS (Frank Pergande) werden die wahren Geschehnisse um den Müller von Sanssouci, dessen Auseinandersetzung mit Friedrich II., in wohl jeder Einführung in das Verwaltungsrecht erwähnt wird, geradegerückt.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2018: Ermittlungen gegen Salvini / Streit um Mietrechtsgutachten / Klage gegen Staatstrojaner . In: Legal Tribune Online, 27.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30561/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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