Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. August 2018: Locke­rung von Hartz-IV-Sank­tionen / "Spur­wechsel" im Ein­wan­de­rungs­recht / Kün­di­gungen bei VW

20.08.2018

SPD-Vorsitzende Nahles will Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen. Außerdem in der Presseschau: Diskussion um "Spurwechsel" im Einwanderungsrecht und bei VW drohen Kündigungen als Konsequenz staatsanwaltlicher Ermittlungen.

Thema des Tages

Hartz-IV-Sanktionen: Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat sich dafür ausgesprochen, die Sanktionen bei jüngeren Empfängern von Arbeitslosengeld II abzuschaffen. Zur Begründung führte sie laut Mo-taz (Barbara Dribbusch) an, dass sich Sanktionen hier eher kontraproduktiv auswirkten. Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU, wies den Vorschlag zurück. Es müsse gerade bei jungen Erwachsenen die Möglichkeit geben, bei Verweigerung der Mitwirkung auch Leistungen zu kürzen, wird er zitiert. Dagegen bekräftigten die Fraktion Die Linke und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ihre vollständige Ablehnung von Sanktionen. Einen Mittelweg schlagen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und der Chef der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele vor: Sie sprechen sich, so heißt es im Hbl (Frank Specht), dafür aus, wenigstens die härtere Bestrafung von Jugendlichen abzuschaffen und die Sanktionspraxis zu vereinheitlichen.

Barbara Dribbusch (Mo-taz) findet diesen Vorschlag sinnvoll. In Berlin beispielsweise hätten die Sanktionen zur Folge gehabt, dass viele junge Leute abtauchten, sich beim Jobcenter nicht mehr meldeten, vielleicht sogar obdachlos wurden und als junge Bettler mit Psychoknacks und Suchtproblemen vor den U-Bahnhöfen landeten. Daher sei es richtig zurückzurudern: Die schärferen Sanktionen müssten gestrichen und nur noch einheitliche Sanktionen für alle Altersgruppen festgelegt werden. Grundsätzlich alle Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen, die jede Mitwirkung ablehnen, wie es die Linke etwa vorschlägt, wäre dagegen äußerst fragwürdig.

Rechtspolitik

Europäisches Urheberrecht: In einem ausführlichen Gastbeitrag für die Sa-FAZ erklärt Volker Rieck, Geschäftsführer der Firma FDS File Defense Service, die für den Schutz von Werken und Urheberrechten im Internet eintritt, dass bei der Meinungsbildung zum europäischen Urheberrecht in maßgeblicher Weise auch die Technik in Form automatisierter Nachrichten eine Rolle gespielt habe. So hätten mehrere Abgeordnete bis zu 70.000 E-Mails erhalten, die fast alle inhaltsgleich, vorformuliert und vorformatiert gewesen seien. Wesentliche Teile dieser Kampagne hätten amerikanische Unternehmen aus der Internetwirtschaft finanziert, um Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Es sei für die EU spätestens jetzt an der Zeit, die Vorkommnisse genau zu analysieren und Vorkehrungen zu treffen, dass solche Politik-Hacks zukünftig nicht mehr stattfinden können.

Einwanderungsrecht: Über einen möglichen "Spurwechsel" im Einwanderungsrecht wird weiter diskutiert. Neben der CSU und konservativen CDU-Politikern würden sich nun auch ranghohe Wirtschaftsvertreter dagegen wenden, mit dem geplanten Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz nebenbei Barrieren des Asylrechts zu lockern, heißt es in der Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg). Allerdings enthalte das Ausländerrecht bereits heute schon zahlreiche Sonderregelungen, die Übergänge vom Asylverfahren in die Arbeitsmigration erlaubten. So erhalten junge Asylbewerber, die eine Ausbildung absolvieren, aufgrund einer Neuregelung von 2016 zunächst bis zum Abschluss der dreijährigen Lehre ein im Grundsatz gesichertes Aufenthaltsrecht; im Fall einer Anschlussbeschäftigung kämen weitere zwei Jahre hinzu. Am Wochenende hatte sich SPD-Vorsitzende Andrea Nahles dafür ausgesprochen, abgelehnten, aber gut integrierten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive zu eröffnen – auch gegen den Widerstand der Union, so spiegel.de.

Für Heribert Prantl (Mo-SZ) ist die gesamte Diskussion über ein Einwanderungsrecht ein "Einstieg in die Realität". Seehofer hätte gezeigt, dass er über seinen Schatten springen könne. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin eines Familienunternehmens, sieht in der Mo-SZ geflüchtete Menschen als eine Bereicherung für deutsche Unternehmen. Deutschland brauche ein Einwanderungsgesetz, das neben hoch qualifizierten Fachkräften auch den Bedarf an anzulernenden und auszubildenden Arbeitskräften berücksichtige. Und Geflüchtete, die einen festen Arbeitsplatz haben, bräuchten jetzt eine Bleibeperspektive, und ihre Arbeitgeber benötigten Planungssicherheit. Torsten Krauel (WamS) meint mit Blick auf die kriminellen Clans, dass manches Stadtviertel heute möglicherweise anders aussehen würde, wenn es in den 1970er/1980er Jahren schon einen "Spurwechsel" gegeben hätte.

Polizeiaufgabengesetz: Gegen die Überlegungen zu einem bundeseinheitlichen Mustergesetz für ein Polizeiaufgabengesetz (PAG) nach bayerischem Vorbild hat sich die FDP laut Spiegel (Martin Knobbe u.a.) ausgesprochen. Das bayerische PAG erlaubt es, Menschen über mehrere Wochen in Gewahrsam zu nehmen, noch bevor diese eine Straftat begangen haben. Eine solche Präventivhaft sei mit der Verfassung kaum vereinbar, so Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag. Mit dem Musterpolizeigesetz drohe der Ausnahmezustand zur Regel zu werden, wird der Abgeordnete zitiert.

Justiz

StA Braunschweig – Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter: Als Folge staatsanwaltlicher Ermittlungen droht mehreren VW-Mitarbeitern die Kündigung. Das Unternehmen bewerte derzeit den Inhalt der Ermittlungsakten und prüfe in Abstimmung mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen, ob daraus arbeitsrechtliche Maßnahmen abgeleitet werden müssen, zitiert die Sa-FAZ (Carsten Germis) einen VW-Sprecher. Die Mo-SZ Max Hägler/Klaus Ott) weist auf die Widersprüchlichkeit hin: Während Mitarbeitern und Managern, die bereits frühzeitig zur Aufklärung beigetragen haben und nun teilweise als Kronzeuge gelten, die Kündigung droht, gehe VW gegen Martin Winterkorn nach wie vor nicht vor. Und der frühere Audi-Ingenieur Giovanni P., der erst nach seiner Verhaftung sein Schweigen gebrochen habe, habe eine Abfindung von mehr als 1,5 Millionen erhalten.

Klaus Ott (Mo-SZ) meint, Vorstandschef Diess wäre gut beraten, Maßnahmen gegen Kronzeugen zumindest zurückzustellen. Es sei mehr als fragwürdig, hier jetzt vorzupreschen. Es würde sich der Eindruck verfestigen, VW gehe es nicht um Aufklärung, sondern darum, alte Seilschaften schützen. Stefan Menzel (Hbl) ist dagegen der Auffassung, die Kündigungen seien zwar ein richtiger Schritt, der allerdings etwas zu spät komme. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwälte aus den Vereinigten Staaten hätten wahrscheinlich problemlos ausgereicht, um sich schon vor einem Jahr von den verdächtigen Entwicklern zu trennen.

OVG NRW zu Softwareupdate bei Dieselfahrzeugen: Halter von vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen müssen ihr Auto mit einer Software updaten lassen, weil sonst, wenn die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, die Typengenehmigung erlischt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen laut einer Meldung von lto.de entschieden.

LG Frankfurt – Lohndumping bei Ryanair: Gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair hat das Fluggastrechteportal Flightright Klage eingereicht. Die Fluggesellschaft weigert sich wegen der jüngsten streikbedingten Flugausfälle Entschädigungen zu zahlen und beruft sich dabei auf "außergewöhnliche Umstände". Flightright meint dagegen, Ryanair habe durch jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen mit den Gewerkschaften den Streik selbst heraufbeschworen. lto.de berichtet über das Verfahren.

OLG Köln – wir-sind-afd.de: Der Blogger Nathan Mattes wird wohl auch in der zweiten Instanz gegen die AfD verlieren, die ihm die Nutzung der Domain wir-sind-afd.de verbieten lassen will. Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass es die Berufung des AfD-kritischen Berliners ohne mündliche Verhandlung zurückweisen und eine Revision nicht zulassen will. Unter der Domain wir-sind-afd.de sammelt der Blogger Zitate von AfD-Politikern.

Asylprozesse: Die Sa-FAZ (Peter Carstens) beschreibt die Arbeit beim Berliner Verwaltungsgericht. In den vergangenen Jahren wurden die 30 bestehenden Kammern wegen des erhöhten Verfahrensaufkommens auf 38 Kammern aufgestockt. Zwei Drittel der noch offenen Prozesse betreffen das Asylrecht.

LG Magdeburg – Prozessende wegen Ruhestand: Vor dem Landgericht Magdeburg droht ein seit Jahren geführter Steuerhinterziehungsprozess zu platzen, weil der Vorsitzende Richter Ende August pensioniert wird. Darüber berichtet lto.de. Der Richter hatte das Verfahren gegen mehrere Angeklagte im Dezember 2015 begonnen. Zu Beginn sei nicht absehbar gewesen, dass das Verfahren länger als zwei Jahre dauern würde, wird ein Gerichtssprecher zitiert.

StA Hamburg – Strafverfahren als Abschiebungshindernis: An Beispiel des Afghanen Mansor S., der beschuldigt wird, ein 14-jähriges Mädchen in der Hamburger Innenstadt missbraucht zu haben, erläutert die Mo-FAZ (Alexander Haneke/Matthias Wyssuwa), dass häufig ein Strafverfolgungsinteresse das Abschiebungsinteresse bei einem abgelehnten Asylbewerber überwiegt. Die Staatsanwaltschaften stünden vor dem Problem, entscheiden zu müssen, ob es sich lohne, einen langwierigen Strafprozess gegen einen Ausländer durchzuführen, den man stattdessen auch abschieben könnte. Es sei allerdings nicht geregelt, nach welchen Kriterien eine solche Entscheidung erfolgt.

Recht in der Welt

Polen – Wahlrechtsreform: Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda hat erneut ein Gesetzesvorhaben gestoppt. Er hatte, wie die Sa-taz (Gabrielle Lesser) berichtet, gegen die geplante Wahlrechtsreform sein Veto eingelegt. Berechnungen von Experten zufolge hätte die Reform die bisherige Fünfprozentklausel auf faktisch 16,5 Prozent hochgeschraubt, heißt es im Artikel, wodurch nur noch zwei große Parteien ins Europäische Parlament eingezogen wären – die derzeitige Regierungspartei PiS und die liberal-konservative Bürgerplattform, die größte Oppositionspartei in Polen. Da das möglicherweise ein Anreiz für die Oppositionsparteien sein könnte, sich aufeinander zu zu bewegen und ein großes Anti-PiS-Parteienbündnis zu schließen, wird das Veto des Präsidenten, anders als noch sein Veto gegen die Gerichtsreform, von der regierenden PiS-Partei nicht kritisiert.

Frankreich – Migrationsrecht: Den Umgang Frankreichs mit Asyl und Einwanderung beleuchtet die Rechtsprofessorin Catherine Haguenau-Moizard auf verfassungblog.de (in englischer Sprache).

USA – Verfahren gegen Monsanto: spiegel.de (Nils Klawitter) hat Rechtsanwalt Brent Wisner interviewt, der für seinen Mandanten einen Schadensersatzanspruch von fast 300 Millionen Dollar erstritten hat. Der Anwalt meint, dass Bayer möglicherweise jetzt schon bereut, das Unternehmen Monsanto erworben zu haben. Allein seine Kanzlei vertrete 800 Menschen gegen das Unternehmen.

USA – Verfahren um Herausgabe von Facebook-Kommunikation: Im Feuilleton der Mo-FAZ berichtet Constanze Kurz über einen Prozess, bei dem die Strafverfolgungsbehörden vom Unternehmen Facebook die Herausgabe von Kommunikationen, die über den Messenger-Dienst geführt wurden, verlangen. Allerdings hat das Unternehmen selbst keinen Zugriff auf diese Daten, da die Kommunikation Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Sollte das kalifornische Gericht gegen Facebook entscheiden, müsste das Unternehmen den Dienst so umprogrammieren, dass die Verschlüsselung geschwächt oder Facebook selbst einen Schlüssel besitzt, erläutert die Autorin.

EU/USA – Zukunft des Privacy Shield: Mit dem Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU befassen sich Professorin Elaine Fahey auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Jonas Botta auf juwiss.de.

Großbritannien – Anklage gegen Terrorattentäter: Gegen den mutmaßlichen Terrorattentäter von London, der am vergangenen Dienstag mit einem Kfz in eine Menschenmenge fuhr, ist Anklage wegen mehrfachen Mordversuches erhoben worden. Das meldet die Mo-FAZ.

Türkei – Urteil wegen sexueller Misshandlung: In der Türkei ist ein Vater wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Töchter zu einer Haftstrafe von 183 Jahren verurteilt worden. Eine solche strenge Verurteilung sei jedoch die Ausnahme, heißt es in der Sa-taz (Abidin Yagmur)Die Ahndungspolitik bei Fällen von sexualisierter Gewalt sei nicht konsequent, wird die Psychologin und Aktivistin Fahriye Cengiz zitiert, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder spezialisiert hat. Es gebe Fälle mit niedrigeren Strafen oder sogar Straflosigkeit. Je nachdem, wie weit der Fall in die Öffentlichkeit komme, würde milder oder härter bestraft.

Rumänien – Rechtsstaat: Jan Puhl (Spiegel) meint, dass die EU auch gegen Rumänien ein Rechtstaatsverfahren einleiten sollte. Denn auch hier würde der Chef der stärksten Partei, Liviu Dragnea (Partidul Social Democrat), das Justizsystem des Landes seiner Unabhängigkeit berauben. Als Beispiel nennt er das Vorgehen gegen die frühere Antikorruptionsstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi, die aus dem Amt gedrängt wurde.

Sonstiges

Suizidhilfe: In mehreren Beiträgen erinnert der Tsp (Jost Müller-Neuhof) daran, dass das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach wie vor das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Frühjahr 2017 nicht umsetzen. Seinerzeit hatten die Leipziger Richter festgestellt, dass in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, nicht verwehrt werden darf. Interne Unterlagen, deren Einsicht der Tagesspiegel eingeklagt hatte, belegten nun, dass das Ministerium frühzeitig beschlossen hatte, das Urteil zu ignorieren, wie der Tsp (Jost-Müller Neuhof) in einem gesonderten Beitrag berichtet.

In einem separaten Kommentar vermutet Jost Müller-Neuhof (Tsp), dass die offenkundige Ignoranz gegenüber dem Richterspruch damit zu tun habe, dass er einen für die Politik unbequemen Faktor in der Sterbehilfedebatte sichtbar macht: die Selbstbestimmung am Lebensende als einklagbaren Grundrechtsanspruch.

Seenotrettung im Mittelmeer: Den rechtlichen Rahmen für Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer erläutert die Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück auf verfassungsblog.de. Für sie kommt eine Rückführung von Personen nach Libyen und eine noch stärkere Kooperation mit den libyschen Behörden zur Verhinderung der Ausreise nicht in Frage. Die Folge einer solchen Praxis sei weder die grundsätzliche Abnahme von Migrationsbewegungen noch ein Rückgang der tödlichen Zwischenfälle auf See, meint Matz-Lück. Es gelte vielmehr, die Pflichten zur Rettung aus Seenot und zur Prüfung des migrationsrechtlichen Status einzuhalten sowie das europäische System der Aufnahme und Verteilung von Schutzbedürftigen zu reformieren.

Demenz und Erbrecht: Mit den juristischen Fragen rund um Alter und damit oft einhergehender Demenz befasst sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Streitfälle in diesem Zusammenhang hätten nach Angaben von Statistikern zugenommen, zum einen, weil mehr vererbt werde, aber auch, weil die Menschen immer älter würden und damit auch Fälle von Altersdemenz zunähmen.

Kosten der Strafverfolgung: Die FAS (Christoph Schäfer) weist darauf hin, dass in so gut wie allen Fällen die Staatskasse die Gerichtskosten von Strafverfahren trägt. In der Praxis würden die Justizkassen den verurteilten Tätern zwar eine Rechnung über die Gerichtsgebühren, die Gutachten, die Auslagen der Zeugen und für den Pflichtverteidiger, sofern einer gebraucht wurde, schicken. Aber ob der Straftäter bezahle, interessiere danach niemanden mehr richtig.

Die Entstehung einer Verfassung: Auch die Sa-SZ (Xaver Bitz/Oliver das Gupta) widmet sich jetzt dem Konvent auf Herrenchiemsee, bei dem vor siebzig Jahren ein Entwurf für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet wurde. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) porträtiert Günther Dohmen, der von Adenauer persönlich zu den Beratungen im Parlamentarischen Rat eingeladen wurde, um dort die Position der jungen Generation – allerdings ohne Stimmrecht – vertreten sollte.

Fußball – Videobeweis: Die ersten Ergebnisse zum Videobeweis im Fußball bewertet der Akademische Rat Christian Deckenbrock auf lto.de. Seiner Ansicht nach sollte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit dem Videobeweis offener umgehen und – in bestimmten Fällen – den Funkverkehr, der zwischen Schiedsrichter und Video Assistant Referees erfolgt ist, offenlegen.

Die Geschichte des steuerrechtlichen Arbeitszimmers: Im Feuilleton von lto.de betrachtet Martin Rath auszugsweise die Rechtsprechung vergangener Jahrzehnte zur Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. August 2018: Lockerung von Hartz-IV-Sanktionen / "Spurwechsel" im Einwanderungsrecht / Kündigungen bei VW . In: Legal Tribune Online, 20.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30415/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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