Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. August 2018: Keine Test­phase für beA / BVerfG zur Holo­caust­leug­nung / USA - Dreamer-Pro­gramm

06.08.2018

Eine "Testphase" für das beA wird es wohl nicht geben, die BRAK hat das BMJV nicht rechtzeitig genug angefragt. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG entscheidet zur Holocaustleugnung und das US-Dreamer-Programm muss reaktiviert werden.

Thema des Tages

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat einer Meldung auf njw.de (Joachim Jahn) zufolge das Bundesjustizministerium zu spät um die Regelung einer "Testphase" gebeten, in der für die Rechtsanwälte auch nach der Wiederinbetriebnahme der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) noch keine sogenannte passive Nutzungspflicht gilt. Deshalb gebe es derzeit keine entsprechenden Gesetzgebungspläne, wird im Artikel eine Ministeriumssprecherin zitiert. Die BRAK hatte am 27.6. öffentlich mitgeteilt, sie wolle sich beim Bundesjustizministerium und den Landesjustizministern für eine "mindestens vierwöchige Testphase" einsetzen. Das beA musste Ende 2017 wegen Sicherheitslücken offline gehen und soll nach den derzeitigen Planungen der Kammer am 3. September 2018 wieder in Betrieb gehen. Die BRAK geht davon aus, dass dann auch die passive Nutzungspflicht sofort wieder auflebt.

Rechtspolitik

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz ein Gutachten erstellt. Die Parlamentsjuristen stellen darin fest, dass insbesondere bei zwei Komplexen Neuland betreten wird: Zum einen bei den Eingriffsbefugnissen der Polizei bis hin zum Präventivgewahrsam wegen "drohender Gefahr" und zum anderen bei den Kompetenzen zur DNA-Analyse auf Herkunft und Alter sowie Farbe von Augen, Haar und Haut. Beides sei in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ein Novum, heißt es in einem entsprechenden Artikel des Spiegel (Nicola Abé/Andreas Ulrich).

Medienstaatsvertrag: Beim neuen Medienstaatsvertrag sollen laut Mo-SZ (Benedikt Frank) auch die Bürger mitreden können. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die die Rundfunkkommission koordiniert, hat dazu ein Online-Portal eingerichtet, über das Anregungen und Ideen zu der Frage eingesandt werden können, wie aus dem Rundfunkstaatsvertrag ein Medienstaatsvertrag werden soll. Der Rundfunkbegriff stehe zur Diskussion, weil heutzutage kaum noch einer verstehe, warum Internetfernsehen und -radio rechtlich anders beurteilt würden als über Satellit, Kabel oder Antenne Gesendetes, heißt es im Artikel. Darüber hinaus gehe es in dem Entwurf um Begriffe für Phänomene, die das Recht aktuell noch nicht abdeckt, beispielsweise im Zusammenhang mit Social Media Plattformen.

Begriff der "Rasse": Constantin van Lijnden (Sa-FAZ) befasst sich mit der Frage, ob Deutschland dem Beispiel Frankreich folgend den Begriff "Rasse" aus der Verfassung streichen sollte und stellt die Argumente dafür und dagegen dar. Da das Wort "Rasse" selbst aus der Alltagssprache der meisten Menschen verschwunden sei oder nur noch mit ungutem Gefühl, ironisierend oder in Anführungszeichen verwendet werde, liege es nahe, seinen Gebrauch in der Verfassung kritischer Revision zu unterziehen, meint der Autor.

Justiz

BVerfG zu Holocaustleugnung: Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag zwei Entscheidungen zur Strafbarkeit des Leugnens des Holocausts veröffentlicht. Die Verfassungsbeschwerde der bereits mehrfach verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wurde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der Begründung, dass unwahre Tatsachenbehauptungen nicht im Rahmen der Meinungsfreiheit geschützt seien. Wer behauptet, den Holocaust habe es nicht gegeben, gefährde den öffentlichen Frieden und werde daher zu Recht strafrechtlich verfolgt, so die Karlsruher Richter. Einer anderen Verfassungsbeschwerde wurde dagegen stattgegeben: Hier hatte sich der Betreiber von Netzradio Germania gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gewandt. Er hatte auf seiner Internetseite und seinem Youtube-Kanal eine Audiodatei veröffentlicht, in der den Ausstellungsverantwortlichen der ersten Wehrmachtsausstellung Fälschungen und Manipulationen sowie Volksverhetzung und den alliierten Siegermächten "Lügenpropaganda" vorgeworfen wird. Historische Wahrheiten würden verfolgt und bestraft, Menschen seien freiwillig mit der SS in Lager gegangen. Holocaust-Überlebenden wird vorgeworfen, mit Vorträgen über die Massenvernichtung Geld zu verdienen und es wird die These vertreten, dass Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und Zeugen in den Gerichtsprozessen zu dessen Aufarbeitung gelogen hätten, hieß es dabei. Diese Äußerungen unterfielen als mit diffusen Tatsachenbehauptungen vermischte Werturteile dem Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit, sagte das Bundesverfassungsgericht und da die Strafgerichte eine Störung des öffentlichen Friedens nicht ausreichend dargelegt hätten, seien die Rechte des Klägers durch die Verurteilung verletzt worden. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert), taz.de (Christian Rath), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), FR (Ursula Knapp), PD Mathias Hong auf verfassungsblog.de und lto.de (Alexander Cremer/Pia Lorenz) befassen sich ausführlich mit den beiden Entscheidungen.

Reinhard Müller begrüßt in der Sa-FAZ, dass gerade in diesen Zeiten populistischer Tendenzen und verbaler Verrohung, die auch die Karlsruher Richter umtrieben, das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit weiter hochhalte.

LG Freiburg – Staufener Missbrauchsverfahren: Die Sa- SZ (Ralf Wiegand) fasst die Ermittlungsergebnisse im Staufener Missbrauchsfall zusammen und widmet sich dabei den Beteiligten – den Tätern, den Opfern aber auch den Behörden. Der Spiegel (Beate Lakotta) beleuchtet die Rolle von Frauen, insbesondere von Müttern, in Fällen sexuellen Missbrauchs. Es wird die Hypothese aufgestellt, dass ein nicht geringer Anteil von Missbrauchstaten allein deshalb nie bekannt oder bestraft werde, weil Frauen sie gedeckt oder begangen hätten.

LG Limburg – Kinderporno-Plattform: In der vergangenen Woche hat beim Landgericht Limburg der Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber einer Kinderporno-Plattform im Darknet begonnen. spiegel.de (Ansgar Siemens) beleuchtet die Arbeit der Ermittler und auch deren rechtlichen Grenzen in Fällen wie diesen.

GBA – Ermittlungen gegen "IS-Rückkehrerinnen": Der Spiegel (Jörg Diehl/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichtet, dass die Bundesanwaltschaft mehr und mehr auch weibliche IS-Rückkehrer strafrechtlich verfolgt. Ein Beispiel dafür sei Sabine S., die ihren Mann und ihre Kinder verließ und in Syrien Ehefrau eines IS-Kommandeurs wurde. Der Spiegel beschreibt die rechtlichen Schwierigkeiten: Durch Kochen und Waschen den IS-Männern den Rücken freizuhalten und die Kinder der Kämpfer aufzuziehen, wertet die Justiz allein nicht als Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Terrorgruppe. Deshalb seien bisher fast alle Islamistinnen, die aus Deutschland nach Syrien oder Irak gezogen waren, nach ihrer Rückkehr in Freiheit geblieben. Hier zeichne sich nun jedoch eine Wende ab: Jennifer W., 27, die bei der berüchtigten Sittenpolizei des IS gewesen sein und überwacht haben soll, dass sich Frauen in den vom IS kontrollierten Städten verhüllten, sitze im Gefängnis. Und auch Sabine S. sei in Untersuchungshaft.

OLG Celle – Anwerbung von Terroristen: lto.de berichtet über ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle, in dem ein 23-Jähriger gestanden hatte, in einer Whatsapp-Gruppe Kämpfer für die Terrormiliz Islamischer Staat angeworben zu haben. Er habe das aus Einsamkeit und auf der Suche nach Anerkennung gemacht, soll laut lto der in Hannover geborene Türke am Freitag über seinen Verteidiger erklärt haben.

VG Gelsenkirchen – Fall Sami A.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum festgesetzt. Zugleich wurde der Kommune ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe angedroht, meldet lto.de. Die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob der abgeschobene Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden könne. In der Begründung des Gerichtes heißt es laut FAS (Thomas Gutschker) auch, dass der tunesische Ermittlungsrichter einer Anwältin von Sami A. mitgeteilt habe, "dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise". Die Mo-SZ verweist dagegen auch auf Aussagen des Sprechers der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, wonach weiter gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder ermittelt werde und dieser in Tunesien bleiben müsse.

Thomas Gutschker (FAS) meint, dass es kein Zufall sei, dass ausgerechnet in diesem Fall der Rechtsstaat aus der Balance gerät. Schließlich habe nicht nur die AfD den Eindruck erweckt, das Recht stehe hierzulande der Sicherheit im Weg.

OLG Karlsruhe zu Kirchenglocken: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage eines Grundstücksbesitzers abgewiesen, mit der sich dieser gegen das Glockengeläut der auf dem Nachbargrundstück befindlichen Kirche gewandt hatte. Das meldet lto.de. Die von dem Glockenturm ausgehenden Geräuschimmissionen von nur zwei Mal am Tag und für jeweils nur zweieinhalb Minuten seien unwesentlich und daher zu dulden, so das Gericht.

LAG Niedersachsen zum Arztbesuch während der Arbeitszeit: Anhand einer Entscheidung vom Februar dieses Jahres erläutert Rechtsanwalt Joachim Wichert im Sa-FAZ-Einspruch, wann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für einen Arztbesuch bezahlt freistellen muss und wann nicht.

Recht in der Welt

USA – Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsberg: Im Feuilleton der Mo-FAZ porträtiert Alexandra Kemmerer die Richterin am US Supreme Court Ruth Bader Ginsburg, eine – so Kemmerer – "popkulturelle Ikone". Anlass ist der aktuelle Film "RGB" über Ginsburg, die 1993 von Bill Clinton ernannt wurde und heute die zentrale Figur des linken Flügels beim Obersten Gerichtshof ist.

Polen – Justizreform: Laut Sa-FAZ-Einspruch (Michael Stabenow) hat die polnische Regierung in einem Schreiben an die EU-Kommission ihre Position bekräftigt, dass mit der gesetzlichen Herabsetzung des Pensionsalters für Richter nicht in die Unabhängigkeit der Justiz eingegriffen werde. Richter könnten frei urteilen und seien keinem Druck ausgesetzt, wird aus dem Brief zitiert.

Ukraine – Kampf gegen Korruption: Die Mo-SZ (Florian Hassel) berichtet über die Schwierigkeiten im Kampf gegen die Korruption in der Ukraine. Die Reformer würden im Kampf gegen die Korruption nicht vorankommen, weil die Regierung, die Justiz und die Sicherheitsbehörden den Tatverdächtigen trotz erdrückender Beweise den Rücken freizuhalten scheinen, so das Resümee.

Tunesien – Umgang mit Gefährdern: Die Sa-taz (Mirco Keilberth) stellt den tunesischen Rechtsanwalt Seif Edin Makhlouf vor, der u.a. Khalil Mbarek vertritt, der wie Sami A. als Gefährder aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben wurde.

USA – Gericht zu "Dreamer"-Programm: Nach einer Meldung von spiegel.de muss das so genannte Dreamer-Programm zum Schutz junger Migranten wieder vollständig in Kraft gesetzt werden. Das hat ein Bundesgericht in Washington angeordnet. Das Programm, das von Präsident Obama ins Leben gerufen wurde, schützt junge Migranten, "Dreamer" genannt, zwei Jahre vor einer Abschiebung und gibt für diese Zeit einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis.

Frankreich – neues Sexualstrafrecht: Die Mo-taz (Rudolf Balmer) stellt das neue Gesetz gegen sexuelle Gewalt und Belästigung vor, das das französische Parlament vor der Sommerpause verabschiedet hat. Allerdings wurde die ursprüngliche Vorlage deutlich abgespeckt, so ist beispielsweise keine Altersgrenze mehr vorgesehen, unter der jede sexuelle Handlung von Erwachsenen automatisch als Vergewaltigung bestraft werden soll.

Vatikan/Australien – Prozess wegen Kindesmissbrauchs: Die FAS (Till Fähnders) berichtet über den bevorstehenden Prozess gegen den Finanzchef des Vatikans George Pell, dem in Australien sexueller Missbrauch an Kindern vorgeworfen wird. Der Kurienkardinal soll sich in den neunziger Jahren an Jungen vergangen haben. In Australien werde sexueller Kindesmissbrauch je nach Schwere des Verbrechens mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft, heißt es im Artikel.

Sonstiges

Interview mit Arnd Haller von Google Deutschland: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) spricht Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung bei Google Deutschland, darüber, wie es sich als Jurist heute in einem amerikanischen respektiven globalem Unternehmen arbeitet und wie dabei zwischen den verschiedenen Rechtskulturen ein Ausgleich geschaffen wird. Themen des Gespräches sind darüber hinaus der gesetzliche Anpassungsbedarf an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters und die Anforderungen an einen "Google-Juristen".

Grundgesetz: Die Sa-SZ (Heribert Prantl) erinnert an die Herrenchiemseekonferenz, auf der das Grundgesetz beraten wurde und bedauert dabei, dass die Namen der "Väter und Mütter" des Grundgesetzes weitgehende in Vergessenheit geraten sind. Deutschland könnte von ihnen viel lernen – wenn man sich öfter an sie erinnern würde.

Rechtsgeschichte – Prozess gegen Friedrich Moritz von Brabeck. Im Feuilleton von lto.de erinnert Martin Rath an den Prozess gegen Freiherr Friedrich Moritz von Brabeck, der, obwohl er nur eine ordnungsgemäße Finanzwirtschaft angemahnt hatte, Ende des 18. Jahrhunderts wegen Majestätsbeleidigung angeklagt wurde.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. August 2018: Keine Testphase für beA / BVerfG zur Holocaustleugnung / USA - Dreamer-Programm . In: Legal Tribune Online, 06.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30171/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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