Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juli 2018: Ermitt­lungen gegen Win­ter­korn / Rück­ho­lung Sami A.? / beA-Start trotz Schwach­s­telle

30.07.2018

Gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Außerdem in der Presseschau: Sami A. wurde freigelassen. Muss er jetzt wieder nach Deutschland geholt werden? Und das beA soll trotz einer Schwachstelle starten.

Thema des Tages

StA-Braunschweig – Ermittlungen gegen Martin Winterkorn: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Martin Winterkorn, den früheren Vorstandsvorsitzenden von VW, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Zuerst hatte die "Bild am Sonntag" darüber berichtet und dabei auch aus den Ermittlungsakten zitiert. Deshalb zieht Winterkorns Rechtsanwalt Felix Dörr in Erwägung, jetzt Strafanzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu stellen, schreibt u.a. die Mo-taz. Worum es im Einzelnen bei den Vorwürfen gegen Winterkorn geht, erläutern die Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt), Mo-SZ (Klaus Ott) und das Hbl (Michael Brächer/Volker Votsmeier u.a.). Danach soll Winterkorn u.a. gemeinsam mit seiner Frau Millionenbeträge am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz transferiert haben.

Rechtspolitik

Wahlrechtsreform: Wie die Sa-SZ meldet, drängt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) weiterhin auf eine baldige Reform des Wahlrechts, die zu einer Verkleinerung des Parlamentes führt. Es sei ein Unding, wird Schäuble zitiert, dass heute niemand sagen könne, ob der nächste Bundestag 600, 700 oder 800 Mitglieder umfasse. Derzeit sitzen 709 statt der eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten im Bundestag. Grund sind die zahlreichen Überhang- und die damit verbundenen Ausgleichsmandate.

Gesetzentwurf zum Dritten Geschlecht: Die Mo-taz (Patricia Hecht) berichtet, dass Verbände den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum Dritten Geschlecht scharf kritisierten. Die Internationale Vereinigung intergeschlechtlicher Menschen OII Germany befürchte eine "erneute Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen" und aller anderen Menschen, die einen männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag für sich ablehnten. Außerdem werde der von den Verbänden vorgebrachte Vorschlag nicht aufgegriffen, geschlechtsangleichende Operationen bei Kindern zu verbieten. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, das im vergangenen Jahr den Gesetzgeber aufgefordert hatte, im Personenstandsrecht eine dritte Option zuzulassen.

Eckpunkte zu Sicherheitskontrollen am Flughafen: Laut Mo-FAZ (Hendrik Wieduwilt) gibt es im Bundesinnenministerium Pläne zur Beschleunigung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen. Dazu sollen die Flughäfen stärker als bisher für die Kontrollen verantwortlich gemacht werden, die Flugsicherheitsbehörden lediglich die Standards für die Ausbildung und die eingesetzte Technik festsetzen und die Fachaufsicht ausüben. Mit seinen Vorschlägen könnte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), so heißt es im Artikel, einen Grundsatzstreit entfachen. Denn wenn Flughäfen selbst ihre Sicherheitskontrollen finanzieren sollen, sei zu fragen, warum dies nicht auch für Fußballspiele, Schützenfeste und den Karneval gelten sollte.

Kooperation zwischen Grenz- und Bundespolizei: Gegen die geplante Kooperation zwischen Grenzpolizei und Bundespolizei in Bayern haben die Grünen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Die vorgesehene Zusammenarbeit verstoße offensichtlich gegen das grundsätzliche Verbot der Mischverwaltung und damit gegen das Demokratieprinzip, heißt es laut lto.de in einem aktuellen Schreiben der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Irene Mihalic und der Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag Katharina Schulze an Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Kollegen Joachim Herrmann (beide CSU).

Landesamt für Asyl und Rückführungen: Reinhard Müller (Sa-FAZ) sieht das geplante bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen grundsätzlich positiv, könne es doch dafür sorgen, dass Integration bei denen besser gelinge, die das Recht erhielten, hier zu bleiben, und dass diejenigen zügiger in ihre Heimat zurückkehrten, denen die Anerkennung versagt werde. Es ändere aber nichts daran, dass der große Wurf einer umfassenden Einwanderungsregelung weiter ausbleibe und hier der Bund in der Pflicht stehe.

Justiz

VG Gelsenkirchen – Sami A.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rückholung von Sami A. angeordnet und ein Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum angedroht. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet darüber und fasst die bisherigen Geschehnisse zusammen. Im Gespräch mit deutschlandfunk.de meint der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki, dass Deutschland nun nach der Freilassung von Sami A. versuchen müsse, ihn so schnell wie möglich zurückzuholen. Er persönlich würde zwar auch sinnvollerweise dafür plädieren, dass Sami A. in Tunesien bleibe, so Kubicki, aber ein Gericht habe entschieden, und "wenn wir dazu übergehen, gerichtliche Entscheidungen nicht mehr zu akzeptieren, dann sind wir im Erdoğan-Land oder im Putin-Land".

Auch Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) erklärt, dass der deutsche Staat – auch wenn dies skurril klinge – nun versuchen müsste, einen Extremisten wieder ins Land zu holen. Die nordrhein-westfälischen Behörden müssten sich aktiv um einen Mann bemühen, dem sie selbst den Status eines Gefährders zugeschrieben hatten. Sollte Sami A. zurückkommen, werde er hier womöglich überwacht, möglicherweise würde er sogar wieder abgeschoben, so sei es aber auch richtig.

Für Ronen Steinke (Sa-SZ) haben jetzt aber auch die tunesischen Richter alles Recht, Sami A. nicht zurückreisen zu lassen, sondern selbst gegen ihn zu ermitteln. Das zeige den Geist einer Unabhängigkeit, der einer jungen Demokratie durchaus gut stehe. Allerdings müsse dann gesichert sein, dass Sami A. ein einwandfreies Verfahren bekomme. Denn mit den Menschenrechten rangiere über den Gerichten jedes Landes noch eine höhere Autorität.

VG Stuttgart zu Dieselfahrverbote: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis Ende August gesetzt, um Fahrverbote in Stuttgart für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 anzukündigen. Erfolgte dies nicht, muss das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Die Sa-taz (Christian Rath) und die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) berichten.

EuGH zu unbegleiteten Minderjährigen: Die Sa-SZ (Constanze Bullion) weist darauf hin, dass Deutschland ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch nicht umgesetzt habe und fraglich sei, ob es überhaupt umgesetzt werde. Die Luxemburger Richter hatten im April entschieden, dass unbegleitete Minderjährige, die während ihres Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familiennachzug behalten. Bei der aktuellen Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz habe die Bundesregierung die Linie des EuGH nicht übernommen. Familiennachzug muss vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Stichtag sei also der Tag, an dem die Familie sich bei einer deutschen Vertretung meldet.

EuGH zum Fall Celmer: In einem Online-Symposium befassen sich Mitarbeiter des Max-Plank-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und weitere international tätige Autoren von verfassungsblog.de mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Celmer". Es ging dabei um einen polnischen Staatsbürger, der in Irland festgenommen und an sein Heimatland ausgeliefert werden sollte. Das Symposium thematisierte die Frage, inwieweit Mitgliedstaaten noch Vertrauen in die Gerichte anderer Mitgliedstaaten setzen dürfen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Unabhängigkeit der Justiz in dem entsprechenden Staat nicht mehr gewährleistet ist.

LG Stuttgart zum Porsche-Design: Die Rechtsanwälte Daniel Kendziur und David Kless befassen sich auf lto.de mit der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, das die Ansprüche der Erbin des Sportwagen-Konstrukteurs Erwin Franz Komenda, der unter anderem an der Entwicklung des Porsche 911 beteiligt war, abgewiesen hat. Die Klägerin war der Auffassung, dass die seinerzeitige Vergütung, die ihr Vater von Porsche erhielt, in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen stand, die das Unternehmen noch heute aus dem Design ziehe. Die Richter begründeten ihre Ablehnung des Anspruches damit, dass zwischen den ursprünglichen und den aktuellen Modellen des Porsche 911 so große Unterschiede bestünden, dass es sich nur um freie Benutzungen im Sinne von § 24 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handele. Solche Nutzungen seien aber vergütungsfrei und könnten deshalb auch nicht zu einem nachträglich höheren Vergütungsanspruch des Urhebers oder seiner Erben führen.

LG Hamburg – "Pegida-Galgen": Am Freitag wurde vor dem Landgericht Hamburg über die Klage des früheren Außenministers Sigmar Gabriel (SPD) gegen den Erbauer des sogenannten "Pegida-Galgens" verhandelt. Darüber berichtet lto.de. Ein Pegida-Anhänger hatte bei einer Demonstration 2015 einen Galgen getragen, der, so die Beschriftung, reserviert sein sollte für die Bundeskanzlerin und den damaligen Vizekanzler. Gabriel sieht in dem Galgen, der später auch als Miniaturen im Internet angeboten wurde, einen Aufruf zur Lynchjustiz und sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Landgericht habe signalisiert, so der Bericht, der Klage vollumfänglich stattgeben zu wollen.

LG Limburg zum Wert eines antiken Pferdekopfes: Das Landgericht Limburg hat einem Landwirt, auf dessen Grund und Boden ein antiker Pferdekopf gefunden wurde, 773.000 Euro zugesprochen. Zuvor hatten sich das Land Hessen und der Grundstücksbesitzer über den Wert gestritten. Die Richter schlossen sich, so melden es lto.de und spiegel.de, der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der antiken Skulptur auf gut 1,6 Millionen Euro schätzte.

LG Hof zu Mord aus Eifersucht: spiegel.de berichtet über die Verurteilung einer 39-Jahre alten Frau, die den Lebensgefährten ihrer Freundin vergiftet hat, weil sie selbst in die Frau verliebt gewesen sei und auf eine Beziehung gehofft habe.

Recht in der Welt

Israel – neues Grundgesetz: Mit dem neuen Basic Law in Israel befasst sich auf verfassungsblog.de die Rechtsprofessorin Suzie Navot. Sie stellt die Vorgeschichte dar und setzt sich kritisch mit den vor wenigen Tagen von der Knesset verabschiedeten Regelungen auseinander. Navot bezeichnet das die Verfassung ergänzende Gesetzeswerk als "sehr problematisch", denn es lasse Gedanken von Demokratie und von Gleichheit vermissen. Israel werde nur als jüdischer Nationalstaat definiert, andere Werte fänden keinen Niederschlag.

Österreich – Berufung gegen Identitären-Freispruch: In der vergangenen Woche hatte das Landesgericht Graz 17 Mitglieder der Identitären Bewegung vor Vorwurf der Teilnahme einer kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen und lediglich zwei von ihnen wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel eingelegt, meldet die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein).

Die Mo-FAZ (Stephan Löwenstein) beschreibt die Hintergründe und das gesellschaftliche Umfeld der Identitären Bewegung in Österreich. Ihre Angehörigen bewegten sich mit Geschick an der Grenze des rechtlich Angreifbaren, es gebe zahlreiche Berührungspunkte mit der FPÖ, wenngleich die Partei einen gewissen Sicherheitsabstand halte, seitdem sie an der Regierung beteiligt sei.

Sonstiges

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Trotz einer Schwachstelle soll das besondere elektronische Anwaltspostfach wie geplant am 3. September wieder den Betrieb aufnehmen. Das meldet der Sa-FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Eigentlich hatten die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern beschlossen, dass sämtliche betriebsverhindernden und etliche betriebsbehindernden Schwachstellen, die das Gutachten der Firma Secunet offenbart hatte, vor diesem Termin geschlossen werden sollen. Konkret handelt es sich, so FAZ-Einspruch, um eine Schwachstelle beim Umgang mit Verschlüsselungsverfahren. Secunet, das mit der Sicherheitsüberprüfung beauftragte Unternehmen, hatte die sich daraus ergebende Bedrohung für die Vertraulichkeit als "hoch" eingestuft. Die Sicherheitslücke kann jedoch nur durch einen kriminellen Innentäter (also etwa einen Mitarbeiter des Softwareunternehmens Atos) ausgenutzt werden. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer könne die Schwachstelle zwar bis Mitte August behoben werden, die dann noch verbleibenden zwei Wochen reichten jedoch für die Justiz nicht aus, die ebenfalls daraus resultierenden Anpassungen beim EGVP-Gesamtsystem zu testen.

NetzDG – Löschpraktiken Sozialer Netzwerke: Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben die großen sozialen Netzwerke erstmals Zahlen zu gelöschten Nutzerinhalten vorgelegt. Herausgekommen ist dabei, dass nur ein geringer Teil der gemeldeten Inhalte tatsächlich gelöscht wird. Ein Großteil der Löschungen erfolge jedoch nicht wegen strafrechtlich relevanter Inhalte, sondern wegen Verstößen gegen die eigenen Regeln der Netzwerke. lto.de, Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Sa-SZ (Jannis Brühl/Caspar von Au) haben sich des Themas angenommen.

Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich mit dem Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun unterhalten, der von Facebook beispielsweise fordert, Löschungen zu begründen. Und es müsse eine Beschwerdestelle eingerichtet werden, bei der man gegen Löschungen vorgehen könne, so der Anwalt. "Bisher kann man Facebook in diesen Fällen nur eine Mail schreiben und ein trauriges Smiley hinterlassen."

Nikolaus Busse (Sa-FAZ) findet es auffällig, dass die Löschungen gerade bei Facebook, dem größten der Netzwerke, sehr gering an Zahl ausfallen. Die Bundesregierung solle genau prüfen, ob hier bewusst versucht werde, das neue Gesetz zu unterlaufen, meint Busse.

Datenschutzgrundverordnung: Das Münchener Ifo-Institut und der Personaldienstleister Randstad haben eine Untersuchung zur seit Mai anwendbaren Datenschutzgrundverordnung durchgeführt und sind dabei, so berichtet es die Sa-FAZ (Sven Astheimer), zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Probleme mit den neuen Regeln haben. Befürchtet werden höhere Kosten durch gestiegene Dokumentationskosten und eine "Abmahn-Maschinerie". Große Unternehmen begrüßten dagegen den besseren Datenschutz und die gestiegene Sensibilität für das Thema.

Mehr Überwachung, mehr Chaos: Christian Rath (Mo-taz) meint anlässlich der jüngsten Sicherheitspanne am Münchener Flughafen, dass künftig häufiger mit solchen oder ähnlichen Vorfällen gerechnet werden müsse. Je häufiger "intelligente Überwachung" eingesetzt werde, umso häufiger komme es zu Fehlalarmen. Mehr Überwachung heiße deshalb auch mehr Verdruss für alle.

Ehemalige Hamburger Justizsenatorin gestorben: Die Mo-taz gedenkt der bereits Ende Juni im Alter von 92 Jahren verstorbenen früheren Hamburger Justizsenatorin und Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Eva Leithäuser. Sie war zwischen 1979 und 1986 Chefin der Justizbehörde. In ihrem Amt setzte sie sich u.a. für einen liberalen Strafvollzug und für eine Entlastung der Hamburger Gerichte ein.

Der Standpunkt beim Urteilen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dana Schmalz plädiert auf verfassungsblog.de dafür, nicht aus den Augen zu lassen, dass in jeder Analyse einer Rechtslage der menschliche Akt des Urteilens präsent ist und dass damit ein jeweils spezifischer Blickwinkel einhergeht. Das anzuerkennen bedeute nicht, so die Autorin, die wissenschaftliche Analyse mit politischer Positionierung gleichzusetzen oder dem Recht seine Rationalisierungsleistung bezüglich gesellschaftlicher Konflikte abzusprechen.

Rechtsgeschichte – Wagner und die (Rechts-) Folgen: Anlässlich der derzeit stattfindenden Bayreuther Festspiele beleuchtet Martin Rath auf lto.de einige der zahlreichen Rechtsstreitigkeiten um Werk und Person Richard Wagners.

Das Letzte zum Schluss

Kein Anspruch auf kostenloses Urinieren: Auch wenn die Blase noch so sehr drückt – die Benutzung von Toiletten auf Raststätten darf Geld kosten. Zwar meint der Liedermacher und Kabarettist Reinald Grebe, der dagegen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dann vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geklagt hatte, dass damit die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" gefährdet werde, das ließen die Richter des Oberverwaltungsgerichts aber nicht gelten. Die im konkreten Fall geforderten 70 Cent würden wohl kaum jemanden an einer notwendigen Toilettennutzung hindern und außerdem sei die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" eine Sache des öffentlichen Interesses, das keinen Individualanspruch nach sich ziehe., so das Gericht. lto.de berichtet über den Fall.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juli 2018: Ermittlungen gegen Winterkorn / Rückholung Sami A.? / beA-Start trotz Schwachstelle . In: Legal Tribune Online, 30.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30037/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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