Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Juli 2018: Abschie­bung von Sami A. / Nach­lese NSU-Ver­fahren / Fran­k­reich – Ver­fas­sungs­än­de­rung

16.07.2018

Noch vor der abschließenden gerichtlichen Entscheidung wurde der mutmaßliche Leibwächter Bin Ladens abgeschoben. Außerdem in der Presseschau: Das NSU-Verfahren hinterlässt offene Fragen und Frankreich streicht "Rasse" aus der Verfassung.

Thema des Tages

Abschiebung/Rückholung Sami A.: Nachdem am Freitag der mutmaßliche frühere Leibwächter Osama bin Ladens, der Tunesier Sami A. von deutschen Behörden nach Tunesien ausgeflogen wurde, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnet, dass die Abschiebung rückgängig gemacht werden müsse, weil sie grob rechtswidrig gewesen sei und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt habe. Am Donnerstag hatte das Gericht ein Abschiebeverbot bekräftigt, das seit 2006 bestand, weil die tunesische Regierung bisher nicht bereit war, eine diplomatische Zusicherung zu geben, dass Sami A. im Falle seiner Rückführung keine Folter drohe. Weil der entsprechende Beschluss aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dessen Angaben nicht rechtzeitig erreicht hatte, wurde er abgeschoben. Das Gericht wirft der Behörde vor, den Termin für die geplante Abschiebung trotz mehrerer Nachfragen nicht mitgeteilt zu haben, so dass das Gericht keine Eilbedürftikeit gesehen hatte. Unter anderem die Montags-FAZ (Eckart Lohse/Reiner Burger), (Samstags-FAZ (Eckart Lohse/Reiner Burger), Samstags-SZ, Samtstags-taz, FAS (Konrad Schuller/Lydia Rosenfelder), spiegel.de und lawblog.de berichten über den Fall. Ausführlich stellt taz.de (Christian Rath) die Vorgeschichte und den aktuellen Sachverhalt dar. Von verschiedenen Seiten wurden am Wochenende sowohl die Entscheidung des Gerichts als auch die Abschiebung durch das BAMF kritisiert. So wird in der WamS (Thorsten Jungholt/Marcel Leubecher u.a.) der Justitiar der Unions-Bundestagsfraktion Ansgar Heveling mit den Worten zitiert: "Es ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar, dass wir jemanden nicht in ein Land zurückführen dürfen, mit dem wir erstklassige Beziehungen unterhalten, das wir stets wegen seiner Erfolge auf dem Weg zur Rechtsstaatlichkeit loben und das hierfür auch eine Menge finanzielle Unterstützung von uns erfährt, bloß weil einem Gericht die Anforderungen einer diplomatischen Note nicht genügen." Laut spiegel.de hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor einem Schaden für den Rechtsstaat gewarnt. "Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten", sagte sie danach. Wenn Behörden sich aussuchen würden, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, sei dies das Ende des Rechtsstaates, so Barley.

Ferdos Forudastan (Montags-SZ) fragt, ob das BAMF möglicherweise bewusst suggeriert habe, dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden würde. Sollten nordrhein-westfälische Behörden das Gelsenkirchener Gericht hinters Licht geführt haben, dann habe der hierfür Verantwortliche zu gehen, heißt es im Text. Gerion Asmuth (Montags-taz) erinnert daran, dass dieses Land sich eben auch dadurch auszeichne, dass das Bedürfnis, einen potenziellen Gefährder loszuwerden, nicht allein ausschlaggebend sei, und zwar schon gar nicht, wenn ihm nach einer Abschiebung Folter drohe, und dass über die Einhaltung dieser Maßstäbe Gerichte wachten. Für Reinhard Müller (Montags-FAZ) muss der Staat bereits früher aktiv werden: Wenn der Rechtsstaat die "Falschen" nicht abschieben könne, dann dürfe er sie gar nicht erst ins Land lassen.

Rechtspolitik

Bundesverfassungsrichterwahl: Der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp) beleuchtet die politische Gemengelage für die nächsten anstehenden Verfassungsrichterwahlen. Dabei wird auch darüber spekuliert, ob Günter Krings, der frühere stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende von CDU/CSU, möglicherweise eines Tages Präsident in Karlsruhe werden könnte. Dass die Auswahl der Richter nach politischer Ausrichtung tatsächlich auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat, zeigt eine neue Studie der Universität Mannheim, die lto.de (Hasso Suliak) vorstellt. Ein Forscherteam hatte im Zeitraum zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen des Zweiten Senats unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass die Parteinähe bei den Entscheidungen zwar sehr wohl eine Rolle spiele, dies aber häufig überschätzt werde.

Asylpolitik: Kritik an den Plänen Horst Seehofers für eine neue Asylpolitik hat u.a. auch der Deutsche Anwaltverein geübt. Im Spiegel (Anna Clauss/Melanie Amann u.a.) wird dessen Präsident Ulrich Schellenberg mit den Worten zitiert, der Masterplan Integration offenbare ein gebrochenes Verhältnis der CSU zum Rechtsstaat. Schellenberg kritisiert laut Spiegel und Montags-taz vor allem, dass in dem Papier vorgesehen ist, zur "Optimierung asylgerichtlicher Verfahren" zu prüfen, wie sich abgelehnte Asylbewerber noch während ihrer laufenden Rechtsmittelverfahren abschieben lassen. Damit fordere der Bundesinnenminister, Asylsuchenden den Weg zu einer gerichtlichen Überprüfung zu verwehren, so Schellenberg. Dies verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes für jeden.

Körperverletzung aus politischer Motivation: Der Antisemitismusbeauftragte des Bundes Felix Klein hat sich im Gespräch mit der WamS (Martin Niewendick/Jacques Schuster) für eine Strafverschärfung bei Körperverletzungen ausgesprochen, die aus dem Motiv des politischen Hasses heraus begangen wurden. Darüber wolle er nach der Sommerpause mit Bundesjustizministerin Barley sprechen, kündigte Klein an.

EU-Verbraucherrechte – New deal for consumers: Auf zpoblog.de stellt Privatdozent Martin Fries anlässlich des vor einigen Wochen von der EU-Kommission veröffentlichten "new deal for consumers" seine Gedanken für eine effektivere Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes dar und schaut sich dabei insbesondere das Rechtsinstrument des Abhilfebeschlusses an, mit dem bereits jetzt Verbraucherschutzverbände nach dem Unterlassungsklagegesetz gegen Unternehmen einen Folgenbeseitigungsanspruch geltend machen können.

Justiz

OLG München – NSU-Verfahren: Im Nachgang der Urteilsverkündungen im Münchener NSU-Verfahren widmet sich der Spiegel (Maik Baumgärtner) dem Helfernetzwerk, auf das die jetzt verurteilten Täter zurückgreifen konnten. Überlebende und Opferangehörige der Anschläge wollten sich nicht damit abfinden, dass mit dem Ende des Prozesses in München ein Schlussstrich gezogen werden könnte und die kleinen und großen Taten der vielen Helfer ungesühnt blieben, heißt es im Artikel. Laut Samstags-Welt (Peter Hinrichs) erwägen Nebenkläger, gegen die hessischen und brandenburgischen Verfassungsschutzbehörden Anzeige zu erstatten.

Annette Ramelsberger (Samstags-SZ) schaut enttäuscht auf das Ende dieses "historischen Prozesses ohne historisches Urteil". Sie meint, dass das Gericht die Chance vertan habe, die Bedeutung des Prozesses für die Gesellschaft deutlich zu machen und bedauert, dass Richter Manfred Götzl und sein Senat sich lieber in den juristischen Elfenbeinturm zurückgezogen hätten. Konrad Litschko (Samstags-taz) beantwortet einige noch offene Fragen, unter anderem die, ob mit den Verurteilungen der vergangenen Woche der NSU insgesamt abgeurteilt wurde.

LG Stuttgart zur Herausgabepflicht von Dokumenten: Die Firma Bosch muss Dokumente herausgeben, die im Zusammenhang mit mutmaßlichen Abgasmanipulationen stehen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Es geht um zwei Kapitalanleger-Verfahren, an denen Bosch nicht direkt beteiligt ist. Das Unternehmen hatte sich bei seiner Weigerung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Zivilprozessordnung (ZPO) berufen. Ein solches stehe Bosch jedoch nicht zu, so das Gericht, weil weder ein vermögensrechtlicher Schaden noch die Verfolgung einer Straftat zu befürchteten sei und auch keine schützenswerten Betriebsgeheimnisse betroffen seien. lto.de, Samstags-FAZ (Susanne Preuß) und Samstags-SZ (Stefan Mayr) berichten über den Fall.

BGH zum Anwaltsbriefkopf: Akademischer Rat Christian Deckenbrock erläutert im Samstags-FAZ-Einspruch eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach beim Ausscheiden des promovierten Namensgebers aus einer Rechtsanwalt-Partnerschaftsgesellschaft die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben den bisherigen Namen der Partnerschaft mit dem Doktorgrad des Ausgeschiedenen auch dann fortführen dürfen, wenn keiner von ihnen je promoviert wurde. Die Entscheidung illustriere treffend, dass der Zwang zur Namensfirma, wie ihn das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz bis heute formuliere, seinen Wert verloren habe, meint der Autor. Die tatsächlichen Entwicklungen auf dem Anwaltsmarkt zeigten, dass es längst zu einer Entkopplung vom Namen der Partnerschaft und der ihr angehörenden Partner gekommen sei. Auch lto.de weist auf die Entscheidung hin, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde.

BGH zum digitalen Nachlass: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum digitalen Nachlass erläutert Rechtsprofessor Karl-Nikolaus Peifer auf verfassungsblog.de. Die Karlsruher Richter hatten in der vergangenen Woche den Eltern einer verunglückten Minderjährigen den Anspruch auf Zugriff auf ihr Facebook-Konto bestätigt. Auf spiegel.de (Dietmar Hipp) wird die Entscheidung noch einmal ausführlich mit dem Ergebnis analysiert, dass noch viele Fragen ungeklärt seien, beispielsweise, welche Ansprüche die Kommunikationspartner des ehemaligen Account-Inhabers haben können. Die FAS (Philipp Schulte) beleuchtet die psychologischen Aspekte, wenn Eltern Zugriff auf soziale Netzwerke ihrer verstorbenen Kinder haben wollten und ebenfalls in der FAS (Anna Steiner) werden allgemein Fragen zum digitalen Nachlass beantwortet.

OLG Köln zu Wetter-App: Das Oberlandesgericht Köln hat laut lto.de, eine wettbewerbliche Klage der Wetter Online GmbH gegen den Deutschen Wetterdienst (DWD) in zweiter Instanz abgewiesen. Die Wetter Online GmbH hatte geklagt, weil die aus Steuergeldern finanzierte App des DWD die privaten Vorhersage-Anbieter durch ein kostenloses Angebot, das über amtliche Unwetterwarnungen hinausgehe, benachteilige. Nach Ansicht des Gerichts sei allerdings die Bereitstellung der WarnWetter-App schon gar keine "geschäftliche Handlung" im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil der DWD aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig werde.

BVerwG zur Generalprävention im Aufenthaltsrecht: Rechtsanwalt Marcel Keienborg beleuchtet auf lto.de die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der einem Nigerianer die Aufenthaltserlaubnis letztlich verwehrt wurde, weil er über seine Identität getäuscht hatte. Zwar bestehe keine Gefahr mehr, dass gerade der Kläger dieses Falles noch einmal über seine Identität täuschen werde, ein Ausweisungsinteresse bestehe aber dennoch, um andere vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuhalten, hieß es in der erstinstanzlichen Entscheidung, die jetzt vom BVerwG bestätigt wurde. Der Wortlaut des § 53 Abs. 1 AufenthG setze eben nicht voraus, dass die Gefahr von dem Ausländer selbst ausgehe, sondern von seinem Aufenthalt. Damit sei auch ein allein auf generalpräventive Erwägungen gestütztes Ausweisungsinteresse vereinbar, was zudem auch dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers entspreche.

BGH zur Tierhalterhaftung: lto.de weist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hin, mit der die Revision einer Pferdehalterin abgewiesen wurde, die eine andere Pferdehalterin aus Tierhalterhaftung in Anspruch genommen hatte. Ihr Pferd lahmte, nachdem es einen Tag auf einer Wiese mit anderen Pferden verbracht hatte. Eine gesamtschuldnerische Haftung gegen einen anderen Tierhalter begründe dies aber nicht, so die Karlsruher Richter.

OLG Frankfurt/M. zum Verkaufsverbot auf Amazon: Wie lto.de meldet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. einem Parfümverkäufer gestattet, seinen Geschäftspartnern zu untersagen, die Ware über die Verkaufsplattform Amazon zu vertreiben. Der Europäische Gerichtshof hatte auf eine entsprechende Vorlage des Oberlandesgerichts bereits festgestellt, dass eine solche Untersagung nicht gegen das unionsrechtliche Kartellrecht verstoße.

Recht in der Welt

EuGH – Verlust der Unionsbürgerschaft: Maximilian Steinbeis überlegt auf verfassungsblog.de, wie sich – sollte der Europäische Gerichtshof dem folgen – die Auffassung in den Schlussanträgen von Generalanwalt Paolo Mengozzi im Fall Tjebbes langfristig auswirken könnte. Es geht um drei Niederländerinnen, die sich viele Jahre im Ausland aufgehalten hatten und nach den niederländischen Gesetzen ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten. Nach Ansicht des Generalanwalts kann es hier nur darum gehen, die Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung als solcher zu prüfen, nicht aber um die Umstände des Einzelfalls.

Deutschland/Spanien – Puidgemont: Auf Kritik ist in Spanien die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig gestoßen, Carles Puidgemont nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung und nicht wegen Rebellion nach Spanien auszuliefern. Der Beschluss habe dem Bemühen der Europäischen Union, einen gemeinsamen Rechtsraum zu schaffen, einen schweren Schlag versetzt, zitiert die Samstags-FAZ die spanische Zeitung "El Mundo". Die spanischen Behörden erwägen jetzt laut Medienberichten, den Europäischen Haftbefehl gegen Puidgemont zurückzuziehen und auf eine Überstellung ganz zu verzichten. Auch die Samstags-taz berichtet über den Fall.

Frankreich – Verfassungsänderung: Die französische Nationalversammlung hat einstimmig beschlossen, das Wort "Rasse" aus der Verfassung zu streichen. Das meldet u.a. die Samstags-SZ. Statt wie bisher allen Bürgern die Gleichheit vor dem Gesetz, "unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse oder Religion" zu garantieren, wird der Gleichheitssatz künftig für "Geschlecht, Herkunft oder Religion" spezifiziert.

Nadia Pantel (Samstags-SZ) begrüßt die Entscheidung. Auch wenn das Wort gerade in der Verfassung stand, um Rassismus zu sanktionieren, habe es den Eindruck vermittelt, es bezeichne eine reale Kategorie. Solange das Wort unkommentiert in einer Verfassung stehe, behalte es einen Hauch von Wahrheit und deshalb sei es gut, dass Frankreich eine Entscheidung getroffen habe, zu der Deutschland sich noch nicht habe durchringen können.

Frankreich – Urteil zu Flüchtlingshelfern: Die Samstags-SZ (Nadia Pantel) berichtet jetzt auch über die Entscheidung des französischen Conseil constitutionnel, der vor einigen Tagen festgestellt hatte, dass eine Kriminalisierung von Personen, die Flüchtlingen bei der Einreise oder dem Aufenthalt aus Mitmenschlichkeit helfen, gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der "Fraternité" verstoße. Dennoch bleibe auf nationaler Ebene eine rechtliche Unsicherheit, ab welcher Gegenleistung dann doch eine Strafbarkeit vorliegen könne. Diese Unsicherheit setze sich auf europäischer Ebene fort, so die SZ. Es gebe keine einheitliche Richtlinie, die für alle Staaten klar trenne, wer als Schlepper zu betrachten sei und wer als humanitärer Helfer.

USA – Trumps Kandidat für den Supreme Court: Die FAS (Markus Günther) beschreibt die jetzt beginnenden politischen Auseinandersetzungen, nachdem US-Präsident Donald Trump seinen Kandidaten für den frei werdenden Sitz am U.S. Supreme Court benannt hat. Beide Seiten – Republikaner und Demokraten – wollten ihre Anhänger mobilisieren und würden daher keine Dramatik scheuen. Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg hat laut Spiegel (Katharina Stegelmann) unterdessen versprochen, so lange im Amt zu bleiben, bis Trump nicht mehr Präsident ist.

Türkei – Ausnahmezustand: lto.de (Marion Sendker) hat den türkischen Staatsrechtler Osman Can zur politischen Situation in seinem Land nach der Wahl Recep Tayyip Erdoğan zum Staatspräsidenten und der damit verbundenen Einführung des Präsidialsystems interviewt. Neu sind zum Beispiel sogenannte Präsidialdekrete, die keiner parlamentarischen Grundlage oder Ermächtigung bedürften und kaum noch angreifbar seien.

Türkei – Klagen ausländischer Medienunternehmen: Weil nach dem Putsch 2016 ihre türkischen Verlage geschlossen oder in Staatsbesitz überführt wurden, will der frühere Eigentümer, der britische Konzern IPEC, die Türkei vor einem Schiedsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten verklagen. Das meldet die Samstags-FAZ. IPEC besaß im Jahr 2016, vor dem Putschversuch, in der Türkei Medienunternehmen im Wert von rund fünf Milliarden Dollar.

Sonstiges

Informationsfreiheitsrecht: Anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichtes der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff erläutert die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) die Entwicklung im Recht des Zugangs auf behördliche Informationen. 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten, mittlerweile haben 13 Bundesländer ähnliche Regelungen.

Interview mit Isabell Götz zum Kindeswohl: Die Samstags-SZ (Ann-Kathrin Eckardt) unterhält sich mit der Familienrichterin Isabell Götz über ihre Erfahrungen bei Kindesanhörungen. Die Richterin beklagt, dass es im Familienrecht, anders als beispielsweise im Insolvenzrecht, keine festgelegten Eingangsvoraussetzungen gibt. Es gebe einfache Tricks, die bei Kindesanhörungen helfen würden und die jeder Familienrichter kennen sollte.

50 Jahre "Lex Peschel": Die FAS (Konrad Schuler) porträtiert die Rechtsanwältin, frühere Justizsenatorin und ehemalige Richterin Lore-Maria Peschel-Gutzeit. Vor 50 Jahren trat eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der Beamtinnen und Richterinnen Teilzeiturlaub und Familienurlaub gewährt werden kann, und die maßgeblich auf das Engagement von Peschel-Gutzeit zurückging.

Entgelt für Zahlungsmittel: Seit Anfang des Jahres ist es Händlern gesetzlich verboten, für die Verwendung gängiger Zahlungsmittel ein Entgelt zu berechnen. Wie die Montags-SZ (Nils Wischmeyer) berichtet, halten sich viele Verkäufer oder Dienstleister aber nicht daran. Bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs seien in den ersten sechs Monaten mehr als 200 Beschwerden eingegangen. Betroffen seien nahezu alle Branchen, darunter der Tourismus, der Online-Handel, die Gastronomie oder auch Telekommunikationsanbieter.

Beflaggung des Badischen Landesmuseums: Anlässlich einer Ausstellung zur Revolution 1917/1919 wollte sich das Badische Landesmuseum in Karlsruhe mit einer roten Fahne beflaggen. Das hätte aber einer Verwaltungsvorschrift widersprochen, die nur die europäische, die deutsche oder die baden-württembergische Flagge erlaubt. Erst durch eine Petition und durch die Einschaltung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten selbst gab es eine Ausnahme, so dass während der Ausstellungsdauer auch wieder die badischen Farben Gelb-Rot-Gelb gehisst werden können, erzählte die Chefkuratorin des badischen Landesmuseums dem Spiegel (Dietmar Hipp).

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Juli 2018: Abschiebung von Sami A. / Nachlese NSU-Verfahren / Frankreich – Verfassungsänderung . In: Legal Tribune Online, 16.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29761/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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