Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Juni 2018: Sus­anna F. / Par­tei­en­fi­nan­zie­rung im Bun­destag / Inter­view mit And­reas Voß­kuhle

11.06.2018

Im Fall Susanna F. wird wieder darüber diskutiert, ob der Rechtsstaat an seine Grenzen gestoßen ist. Außerdem in der Presseschau: Der Bundestag diskutiert über die Parteienfinanzierung und die Welt hat mit dem BVerfG-Präsidenten gesprochen.

Thema des Tages

Fall Susanna F. – Rechtsstaatsdiskussion:  Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna F. wurde im Irak festgenommen, ist seit Sonntagabend wieder in Deutschland und wurde hier der Ermittlungsrichterin vorgeführt.

Tobias Schulz (Montags-taz) erinnert daran, dass es zwar Kernaufgabe des Staates sei, Sicherheit zu schaffen und dabei Gewaltanwendung sein legitimes Mittel sei. Allerdings dürfe er Rechte und Freiheit des Einzelnen nicht schützen, indem er willkürlich durchgreife, sondern unterliege gewissen Regeln. Würden diese Regeln gestrichen, bleibe vom Rechtsstaat nicht viel übrig. Auch für Heribert Prantl (Montags-SZ) ist die Stärke einer humanen Gesellschaft, dass das Opfer eines Verbrechens so gewürdigt wird wie Susanna. Es sei auch Aufgabe eines Rechtsstaats, Verbrechen nicht nur zu ahnden, sondern sie vorzubeugen. Dazu gehöre eine Asylpolitik, die entschlossen aufnehme und entschlossen abweise, so Prantl. Thomas Vitzthum (Montags -Welt) meint, dass Deutschland dahin kommen müsse, dass eine Ablehnung ist, was sie ist: eine Ablehnung. Das BAMF müsse endlich die Autorität werden und haben, letztgültige Urteile zu sprechen. Dazu müssten rechtssichere Verfahren entwickelt werden.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: In der vergangenen Woche wurde der Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage im Bundestag in Erster Lesung beraten. lto.de fasst die teilweise massive Kritik der Opposition zusammen. So würden nach Ansicht der Grünen-Abgeordneten Manuela Rottmann durch den Entwurf von Bundesjustizministerin Barley die Verbraucher gegenüber den Unternehmen keineswegs gestärkt. Sie sprach von einem "Totalschaden für den Rechtsstaat".

In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ meint der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Klaus Müller, dass der Gesetzentwurf zu unrecht kritisiert werde. Er sei zwar noch nicht perfekt, schaffe aber deutliche Verbesserung für die Verbraucher.

Parteienfinanzierung: Der Spiegel (Veit Medick/Ralf Neukirch) beschreibt, wie in der vergangenen Woche der Entwurf für eine Änderung der Parteienfinanzierung seinen Weg in den Bundestag gefunden hat. Die Koalitionsfraktionen haben darin vorgeschlagen, die Obergrenze der jährlichen Zuwendungen von 165 Millionen auf 190 Millionen anzuheben. Es sei eine Aktion zur Steigerung der Parteienverdrossenheit, heißt es im Artikel. Die Große Koalition habe außer anhaltendem Streit über Flüchtlinge, Europa und Fahrverbote noch nicht viel zustande gebracht, doch wenn es um ihr Geld gehe, zeigten die beiden Volksparteien, wie planvoll und verschwiegen sie immer noch vorgehen könnten. Die Opposition kritisierte das Vorgehen scharf, heißt es in der Samstags-FAZ (Peter Carstens).

Nikolas Busse (Samstags-FAZ) fragt sich, warum die etablierten Parteien keine Gelegenheit ausließen, auch die gröbsten Vorurteile gegen sich zu bestätigen. Dass der Verlust an Wählerstimmen bei CDU und SPD zu Einbußen auf ihren Konten führte, sei keine himmelschreiende Ungerechtigkeit, sondern der Grundgedanke der deutschen Parteienfinanzierung, so Busse.

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Im Streit um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) hat die CSU im Landtag nach Angaben der Montags-SZ (Bayernteil) den Weg freigemacht für einen Gesetzentwurf, mit dem Forderungen der zahlreichen Kritiker erfüllt werden können. So soll beispielsweise eine klare Trennung zum Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter erfolgen. Auch auf die Einführung einer Unterbringungsdatei soll verzichtet werden.

Einbürgerungsrecht: Die Innenministerkonferenz fordert schärfere Sanktionsmöglichkeiten für die Erschleichung der Staatsbürgerschaft. Wie die WamS berichtet, wurde das Bundesinnenministerium aufgefordert, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der es erlaubt, rechtswidrig erlangte Einbürgerungen nicht mehr nur fünf Jahre, sondern bis zu zehn Jahre danach noch zurückzunehmen.

Whistleblowing: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) widmet sich den aktuellen Plänen der EU-Kommission zur Verbesserung des Whistleblowerschutzes. Justizkommissarin Vera Jourova hatte vor einigen Wochen einen entsprechenden Richtlinienentwurf vorgestellt. Deutsche Gewerkschaften und Verbände hätten sich bisher eher vorsichtig dazu geäußert. Seitens der Gewerkschaften wird kritisiert, dass das vorgesehene Schutzsystem nur bei Meldungen von Verletzungen des europäischen Rechts gelten soll. Außerdem sorge die Beweislastumkehr für Unmut, so müsse danach ein Arbeitgeber nachweisen, dass er den Whistleblower nicht wegen seines Handelns entlassen hat.

Mietpreisbremse: Im Interview mit dem Spiegel (Melanie Amann) kritisiert der Richter und langjährige Vorsitzende des Deutschen Mietgerichtstags Ulf Börstinghaus die von Bundesjustizministerin Barley angekündigte Verschärfung der Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse löse das Problem fehlender Wohnungen nicht, so Börstinghaus.

Asylrecht: Anlässlich der Befragung der Bundeskanzlerin im Bundestag, in der Angela Merkel auch Bezug auf die Jafari-Entscheidung des EuGH genommen hatte, analysiert die FAZ (Jasper von Altenbockum) das Urteil, in dem es um die Frage der Zuständigkeiten nach der Dublin-Verordnung ging. Sowohl die Bundesregierung als auch die AfD berufen sich auf dieses Urteil, um die Rechtmäßigkeit beziehungsweise Rechtswidrigkeit der seinerzeitigen "Grenzöffnung" zu belegen.

Justiz

Andreas Voßkuhle zu effektiver Verfassungsgerichtsbarkeit und Bedrohungen des Rechtsstaates: In einem ausführlichen Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster, Auswahl) hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle u.a. zu möglichen organisatorischen Änderungen beim Bundesverfassungsgericht geäußert. Er spricht sich dabei trotz der hohen Verfahrenszahlen gegen eine Erweiterung der Anzahl der Richter in den beiden Senaten und auch gegen die Einführung eines dritten Senates aus. Jeder der beiden Senate habe seine eigene Kultur, die dann in einer Gesamtkultur eines einheitlichen Verfassungsgerichtes zusammenfinden müssten. Schon das sei nicht einfach, so Voßkuhle. Und auch mehr Richter, die es in den Anfangsjahren des Gerichtes schon einmal gegeben habe, brächten erhebliche Abstimmungsprobleme mit sich. Zur Frage nach einem möglichen AfD-Richterkandidaten antwortet Voßkuhle, dass es auf die konkrete Person ankomme, das Bundesverfassungsgericht aber grundsätzlich keine Bühne zur politischen Selbstverwirklichung sei. Angesprochen auf die Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit anderer Länder, beispielsweise Polen, Ungarn, Türkei, meint er, dass Verfassungsgerichte in erster Linie argumentativ überzeugende Entscheidungen treffen, aber auch erklären müssten, was sie tun, und für Akzeptanz werben sollten. Die Vorstellung, Richter sprächen durch, aber nicht über ihre Urteile, sei überholt.

VG Köln – Klage gegen NetzDG: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlein und Jimmy Schulz, Mitglied im Bundesvorstand der Partei, haben angekündigt, beim Verwaltungsgericht Köln eine vorbeugende Feststellungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einzureichen. Sie wollen festgestellt wissen, "dass die Bundesrepublik Deutschland nicht berechtigt ist, das NetzDG gegenüber dem Anbieter des sozialen Netzwerkes Facebook durch Maßnahmen nach Paragraph 4 NetzDG zu vollziehen und dadurch eine Löschung von Inhalten des Klägers durch Facebook zu bewirken", heißt es im Bericht der Montags-FAZ (Reinhard Müller).

VG Aachen zu Fahrverboten: Das Verwaltungsgericht Aachen hat der nordrhein-westfälischen Landesregierung aufgegeben, den Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen zu ergänzen, damit dort schnellstmöglich die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden. Samstags-FAZ (Martin Gropp), Samstags-SZ (Christian Wernicke) und Samstags-taz (Malte Kreutzfeldt) berichten über die Entscheidung, die möglicherweise ein baldiges Dieselfahrverbot in der Stadt bedeuten könnte.  

LG Stuttgart – VW-Diesel-Verfahren: Für das im Herbst beginnende Anlegerverfahren in Sachen Diesel-Abgas-Manipulationen vor dem Landgericht Stuttgart hat laut Samstags-FAZ (Christian Müßgens) der zuständige Richter Fabian Reusch angekündigt zahlreiche, teilweise auch prominente Zeugen vorzuladen. Die Rede ist beispielsweise vom ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und Verkehrsminister Andreas Scheuer. In dem Prozess geht es um die Frage, ob die Stuttgarter Porsche SE, die mit den Stimmen der Familien Porsche und Piëch Haupteigner der Volkswagen AG ist, ihre Anleger rechtzeitig über mögliche Folgen des Dieselskandals informiert hat.

LG Düsseldorf – Wehrhahn-Prozess: Im Prozess wegen des Bombenanschlages auf jüdische Sprachschüler vor 18 Jahren, der derzeit vor dem Landgericht Düsseldorf geführt wird, zeichnet sich eine weitere überraschende Wende ab. Nachdem der Angeklagte Ralf S. im Mai aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, ist, wie die Samstags-SZ (Joachim Käppner) berichtet, jetzt ein neuer Belastungszeuge aufgetaucht. Ihm soll S. vor einigen Wochen noch in der U-Haft gestanden haben, aus Hass auf Juden den Anschlag begangen zu haben. Der neue Zeuge soll am kommenden Donnerstag aussagen.

EuGH zum Aufenthaltsrecht bei gleichgeschlechtlicher Ehe: Auf verfassungsblog.de widmet sich Martijn van den Brink vom Max-Planck-Institut der Begründung des Europäischen Gerichtshofes zur "Comran"-Entscheidung. Die Luxemburger Richter haben festgestellt, dass homosexuelle Nicht-EU-Bürger dauerhaft in der EU bleiben können, wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind.

LG Freiburg – Prozess wegen Kindesmissbrauches: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Freiburg der Prozess wegen des jahrelangen Missbrauches eines Jungen. Angeklagt sind die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährte. Die Samstags-taz (Benno Stieber) fasst den Gang und die Ergebnisse der Ermittlungen zusammen.

BVerfG – Streikrecht für verbeamtete Lehrer: In der kommenden Woche wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Streikverbot für verbeamtete Lehrer verkünden. Geklagt hatten mehrere verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die dafür diszipliniert worden sind, dass sie während ihrer Dienstzeit an Streikaktionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen haben. Im Interview mit der Montags-taz (Pascal Beucker) erläutert Daniel Merbitz von der GEW, woher das Streikverbot für Beamte kommt und was es bedeutet. Die Montags-SZ verweist auf das Bundesland Sachsen, in dem Lehrer überwiegend nicht verbeamtet, sondern nur angestellt sind. Bisher habe es hier nur Warnstreiks, aber keine länger dauernden Erzwingungsstreiks gegeben, so die SZ.

Verfahrensdauer Asylverfahren: Auf ihrer diesjährigen Frühjahrszusammenkunft haben sich die Innenminister der Länder für eine Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl in den Behörden, als auch bei den Gerichten – ausgesprochen. Es könne nicht sein, dass Asylverfahren, auch Gerichtsverfahren vom Antrag bis zur Entscheidung mehrere Jahre dauern und dass in den Jahren dazwischen Dinge passieren, wie sie eben passiert sind, wird der Justizminister Sachsen-Anhalts Holger Stahlknecht (CDU) in einem entsprechenden Beitrag der Samstags-taz (Tobias Schulze) zitiert. Widerspruch dazu kam von der Linkspartei: Die Gerichtsverfahren dauerten deswegen so lange, weil das seit Jahren von einem Unions-Innenminister kontrollierte BAMF massenhaft fehlerhafte Bescheide verschicke, die in mühsamer Arbeit von den Gerichten wieder korrigiert werden müssen, so die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke zu der Zeitung.

Anwaltstag 2018: lto.de (Hasso Suliak) berichtet über den deutschen Anwaltstag, der in der vergangenen Woche in Mannheim stattfand und unter dem Motto "Fehlerkultur" stand. Unter anderem hatte der Wettermoderator Jörg Kachelmann einen Auftritt und kritisierte dabei heftig Justiz und Medien.

Recht in der Welt

GBA – Haftbefehl gegen syrischen Funktionär: Der Spiegel (Jörg Diehl/Christoph Reuter u.a., Kurzfassung) und die Montags-SZ (Lena Kampf) berichten, dass der Generalbundesanwalt einen internationalen Haftbefehl gegen den Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes Jamil Hassan erlassen hat. Vorgeworfen werden dem hochrangigen Vertreter des Assad-Regimes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Vorgang sei eine Zäsur im Umgang des Westens mit den Verbrechen des syrischen Regimes, heißt es im Text. Bislang habe es verbale Verurteilungen und Berichte über Misshandlungen gegeben, nun aber gebe es einen Haftbefehl des höchsten deutschen Strafgerichts. Das Verfahren geht auf Strafanzeigen des in Berlin ansässigen European Centers for Human and Constitutional Rights (ECCHR) zurück, das 26 syrische Folterüberlebende vertritt.

IStGH – Urteil gegen Bemba aufgehoben: Der Internationale Strafgerichtshof hat die Verurteilung des früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba aufgehoben. Das melden u.a. die Samstags-taz (Dominic Johnson), die Samstags-FAZ und die Montags-SZ (Bernd Börries). Damit habe der Gerichtshof das wichtigste Urteil seiner kurzen Geschichte wieder kassiert, heißt es in der taz. Bemba war 2016 zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, nach damaliger Ansicht des Gerichtes war er als militärischer Führer der Rebellenbewegung MLC  für Morde, Plünderungen und Vergewaltigungen verantwortlich gewesen, die MLC-Kämpfer von 2002 bis 2003 in der Zentralafrikanischen Republik begingen. Das sah die Berufungskammer jetzt anders.

Die Montags-taz (Dominic Johnson) porträtiert Jean-Pierre Bemba.

In einem separaten Kommentar bezeichnet Dominic Johnson (Montags-taz) den Freispruch für Bemba als Super-Gau für die Weltjustiz. Für Bernd Börries (Montags-SZ) ist die Aufhebung des Urteils gegen Bemba ein Beleg, wie weit das Gericht noch von den eigenen Standards entfernt ist. Es sollte ein Weltgericht sein, habe aber in seinen bisher 16 Jahren kaum für eine gerechtere Welt sorgen können.

Polen – Justizreform: Auf verfassungsblog.de veröffentlichen Professor Gráinne de Búrcaund und Professor Wojciech Sadurski (in englischer Sprache) einen offenen Brief an den Vize-EU-Kommissionspräsident Frans Timmermans. Darin fordern die mehr als 20 Erstunterzeichner die Europäische Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen umgehend einzuleiten. Die bisherigen Schritte seitens der EU hätten bisher lediglich zu kosmetischen Änderungen an der beschlossenen Gerichtsreform geführt.

Sergey Lagodinsky (Montags-taz ) beschreibt an einem konkreten Beispiel, wie sich die Justizreform auswirkt. Auch er meint, dass das laufende Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages bisher im politische Sand verlaufen sei und hofft auf eine Lösung durch den Europäischen Gerichtshof.

Ukraine – Korruptionsgericht: Die Samstags-FAZ (Gerhard Gnauck) berichtet über die Einrichtung eines Antikorruptionsgerichtes in der Ukraine. Das Parlament in Kiew habe vor wenigen Tagen den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach können künftig, so die FAZ, in erster und zweiter Instanz Personen für korruptionsrelevante Straftaten verurteilt werden. Bei der Auswahl der Richter soll ein internationaler Expertenrat gebildet werden, die Kandidaten dafür sollen von internationalen Organisationen vorgeschlagen werden.

USA – Dieselskandal: Laut Samstags-SZ (Stefanie Dodt und Klaus Ott) hat der in den USA verurteilte deutsche VW-Manager James L. seine Überstellung nach Deutschland beantragt. Wie die SZ weiter berichtet, hat das amerikanische Justizministerium jetzt Besitzer betroffener Fahrzeuge dazu um ihre Meinung befragt – unter einer E-Mail-Adresse können sie ihre Kommentare abgeben. Deren Meinung sei allerdings nur einer von mehreren entscheidenden Faktoren, daneben spiele auch eine wichtige Rolle, wie groß das Vertrauen der US-Justiz in die deutschen Vollzugsbehörden ist.

Sonstiges

Entgelttransparenzgesetz: In einer Bilanz des seit knapp sechs Monaten geltenden Entgelttransparenzgesetzes stellt die Samstags-FAZ (Tillmann Neuscheler) fest, dass nur wenige Arbeitnehmer von den seitdem bestehenden Auskunftsansprüchen gegenüber ihren Arbeitgebern Gebrauch machen. Im Durchschnitt seien bislang nur rund 9 Anfragen je Unternehmen gestellt worden, die Spannweite in einer entsprechenden Kienbaum-Umfrage reiche von keiner bis zu 80 Anfragen in den verschiedenen Unternehmen.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Juni 2018: Susanna F. / Parteienfinanzierung im Bundestag / Interview mit Andreas Voßkuhle . In: Legal Tribune Online, 11.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29057/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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