Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Mai 2018: Ende des iri­schen Abt­rei­bungs­ver­botes / Erste Folgen der DSGVO / Inter­view mit Kata­rina Barley

28.05.2018

Die Iren haben entschieden, dass das Abtreibungsverbot in ihrer Verfassung gestrichen werden soll. Außerdem in der Presseschau: Die DSGVO sorgt weiter für Unsicherheit und die Bild am Sonntag hat sich mit Katarina Barley unterhalten.

Thema des Tages

Irland stimmt gegen Abtreibungsverbot: Die Iren haben sich in einer Volksabstimmung für die Aufhebung des Abtreibungsverbotes in der Verfassung ausgesprochen. Die irische Regierung will jetzt bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dann sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nicht mehr bestraft werden. Montags-SZ (Cathrin Kahlweit), Montags-FAZ (Jochen Buchsteiner), taz (Ralf Sotschek) und WamS berichten über das Referendum.

Stefanie Bolzen (WamS) weist darauf hin, dass es erstaunlich ist, dass die Abstimmung mit solcher Deutlichkeit ausgegangen ist. Denn die katholische Kirche habe seit Jahrzehnten eine Gehirnwäsche betrieben, die bereits in den Schulzimmern begonnen hat. Auch für Jochen Buchsteiner (Montags-FAZ) haben sich die Iren mit diesem Wochenende noch ein bisschen weiter von ihrer konservativ-katholischen Tradition entfernt, nachdem sie sich vor drei Jahren schon für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausgesprochen hatten – als erste Nation in Form eines Referendums. Und auch Cathrin Kahlweit (Montags-SZ) meint, dass das Referendum ein Zeichen dafür ist, wie sich das Land in den vergangenen Jahren verändert hat.

Rechtspolitik

DSGVO: Die Datenschutzgrundverordnung, die seit Freitag Anwendung findet, ist weiterhin großes Thema. Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) beschreibt die ersten Auswirkungen. So haben einige amerikanische Zeitungen den Zugriff auf ihre Seiten aus Europa blockiert und bei der Washington Post kostet ein Abo für Europäer künftig 30 Dollar pro Jahr mehr – als Ausgleich für entfallende Werbung. Die Werbewirtschaft befürchtet Einbußen, weil durch die hohe Zahl der Informations- und Zustimmungsmails, die in den vergangenen Tagen versandt wurde, viele potentielle Kunden verloren gingen.

Martin Kaul (Samstags-taz) ist froh, dass er sich jetzt mit einem Mal von allen Newsletterverteilern abgemeldet hat und bestätigt damit die Sorge der Unternehmen. Mit der DSGVO gäbe es endlich einen Hebel, so Tanja Tricarico (Samstags-taz), mit dem man bisher scheinbar unangreifbaren Unternehmen Verstöße nachweisen und diese auch ahnden kann. Noch nie zuvor hätten die EU-Staaten den Schutz privater Daten ihrer Bürger so ernst genommen. Für Wolfgang Janisch (Samstag-SZ) ist das epochale an der Verordnung die "überfällige Selbstermächtigung der Staaten, um die große Sammelei wirksamen Regeln zu unterwerfen". Hendrik Wiedwuwilt (Samstags-FAZ) betrachtet amüsiert die Unterschiedlichkeit der E-Mails, die Unternehmen, Behörden und Gerichte in den vergangenen Tagen im Hinblick auf die DSGVO verschickt haben. Während es der Online-Blumenhändler bei einem kurzen Hinweis belassen habe, könne der Newsletter eines gewissen Verwaltungsgerichtshofes nur nach Rückübersendung eines handunterschriebenen und wieder eingescannten Formulars weiterbezogen werden, so seine Erfahrungen. Und Livia Gerster (FAS) meint, dass, wer jetzt die Chance nutze, sich "mit diesem Kram" auseinanderzusetzen, Mark Zuckerberg mehr zu schaffen mache, als jeder fragende Europaabgeordnete. Kritischer sieht das ganze Constantin van Lijnden (FAS), er hätte sich gewünscht, dass die Neuregelung eher auf das Prinzip "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" und nicht andersherum gesetzt hätte.

DSGVO – Beschwerde gegen Facebook & co.: U.a. die Samstags-SZ und die Samstags-taz melden, dass der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems gegen Google, Facebook, Instagram und Whatsapp Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingereicht hat. Die Unternehmen sollen gegen das so genannte Koppelungsverbot der DSGVO verstoßen haben, wonach Nutzer von Diensten jetzt nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen, nur weil sie der Datenverwendung durch das Unternehmen nicht zustimmen.

DSGVO – Porträt Andrea Voßhoff: Die Samstags-FAZ (Peter Carstens) porträtiert anlässlich des Geltungsbeginns der DSGVO die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Ihre Auftritte in Sachen DSGVO in dieser Woche hätten allerdings, so heißt es im Artikel, Anlass zur Vermutung gegeben, dass sie persönlich kein großes Interesse an vermehrter Aufmerksamkeit für ihr Thema habe.

Asylprozessrecht: Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich laut Spiegel (Melanie Amann) gegen eine Reform des Asylprozessrechts ausgesprochen und soll sich schriftlich an den Bundesinnenminister mit der Bitte gewandt haben, die Pläne aufzugeben. Das Vorhaben stehe im Koalitionsvertrag, sei Gegenstand einer Bundesratsinitiative mehrerer Länder und wäre auch dringend nötig, denn aktuell litten die Asylprozesse an einer Fülle zum Teil widersprüchlicher Einzelentscheidungen und einem Stau von gut 350.000 Fällen, heißt es im Artikel. Im Bundesrat wird derzeit ein Gesetzentwurf von Hamburg, Berlin, Bremen und Brandenburg beraten, der deshalb die Einführung einer weiteren Instanz vorsieht. Es gebe wenige Grundsatzentscheidungen höherer Gerichte, an denen sich die 1.700 Verwaltungsrichter der ersten Instanz orientieren könnten, wird der Vorsitzende des Verwaltungsrichterbundes Robert Seegmüller zitiert. Das führe zu einer Zersplitterung der Rechtsprechung und löse Wanderungseffekte bei den Klägern aus.

Einwanderungsgesetz: Für den Fall, dass die Bundesregierung nicht bald den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorlegt, hat der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angekündigt, selbst tätig zu werden und Eckpunkte für ein Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetz zu erarbeiten und einen entsprechenden Entwurf beim Bundesrat einzubringen. Es werde Zeit, endlich eine stimmige Gesamtlösung für die Zuwanderung und Integration von Arbeitskräften und Flüchtlingen nach Deutschland zu erarbeiten, wird Stamp im Artikel des Spiegel (Ralf Neukirch) zitiert.

Musterfeststellungsklage: Die Kanzlei Hausfeld fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage. Selbst wenn das Gesetz rechtzeitig in Kraft trete, könnten Geschädigte eine Verjährung nur vermeiden, wenn sie sich rechtzeitig im Klageregister anmeldeten, schreibt laut Spiegel (Martin Hesse) ein Anwalt der Kanzlei in einem Brief an den Bundestags-Rechts- und Verbraucherschutzausschuss. Dazu müssten sie das Aktenzeichen des Musterverfahrens kennen sowie Grund und Höhe ihres Anspruchs nennen und für all das bleibe bis Ende des Jahres kaum Zeit. Daher müsse man im Gesetz festschreiben, dass die Erhebung einer Musterfeststellungsklage die Verjährung für alle Ansprüche unterbricht, ohne dass Individuen sich ins Klageregister eintragen.

Interview mit Katarina Barley: Im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Angelika Hellemann) spricht die Bundesjustizministerin über den Zustand des Rechtsstaates, die BAMF-Affäre, den geplanten Stellenaufbau beim Generalstaatsanwalt für die Mietpreisbremse, zu deren Verschärfung sie demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen will.

Europäisches Urheberrecht: Der EU-Rat hat sich, wie netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet, auf einen gemeinsamen Standpunkt zur geplanten Reform des europäischen Urheberrechts geeinigt. Dabei hat sich Deutschland sowohl für die umstrittenen Uploadfilter, die auf Plattformen automatisch Urheberrechtsverletzungen erkennen und löschen sollen, als auch für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) erklärt, wen die geplante Pflicht betreffen würde.

Personenstandsrecht: In der Samstags-taz erläutert der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Markus Ulrich die Pläne des Innenministeriums zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur so genannten dritten Option. Intergeschlechtliche Menschen sollen demnach nach medizinischer Diagnose unter der Bezeichnung "andere" registriert werden. Ulrich hält das für diskriminierend und spricht sich für die Verwendung der Begriffe "weiteres" oder "divers" aus. Außerdem fordert er, auf die medizinische Diagnose der Intergeschlechtlichkeit zu verzichten.

Justiz

BVerfG – AfD-Klage wegen Flüchtlingspolitik: Die Samstags-FAZ (Constantin van Lijnden) hat sich die Normenkontrollklage der AfD-Fraktion gegen die Bundesregierung wegen der Flüchtlingspolitik genauer angeschaut. Die fast 100 Seiten lange Klageschrift ergehe sich in historischen Exkursen bis in die Migrationspolitik der fünfziger Jahre, bevor sie zum Kern ihres Anliegens vorstoße: der "ursprünglich geradezu staatsstreichartig" betriebenen Umgestaltung des Einwanderungs-, Ausländer- und Asylrechts "in eigener Machtvollkommenheit" durch die Regierung und ohne Beteiligung des Parlaments, heißt es im Artikel. Die Fraktion ist der Auffassung, dass Deutschland auch entgegen den wiederholten Erklärungen der Bundesregierung nach dem in der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrecht der Mitgliedstaaten nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet sei, jeden ins Land zu lassen, und sei es nur zur anschließenden Überstellung an den eigentlich zuständigen Staat.

LG Stuttgart – Veröffentlichung des Schlecker-Urteils: Laut Spiegel (Melanie Amann/Simone Salden) will die Familie von Anton Schlecker die Veröffentlichung des Strafurteils gegen den früheren Drogerieunternehmer und seine Kinder verhindern und beruft sich dabei auf die Persönlichkeitsrechte. Das Stuttgarter Landgericht hatte die Schlecker-Geschwister im November 2017 wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

BSG zu Containersignatur: Rechtsanwalt Christopher Brosch widmet sich auf lto.de einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichtes, in der festgestellt wurde, dass die so genannte Containersignatur im Elektronischen Rechtsverkehr nicht zulässig ist. Probleme ergeben sich für die Anwender daraus, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach derzeit nicht zur Verfügung steht und der ersatzweise weiter verwendbare EGVP-Bürgerclient genau diese, jetzt für unzulässig erklärte Containersignatur verwendet.

OVG Berlin-Brandenburg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem Bericht des Tsp (Jost Müller-Neuhof) zufolge, entschieden, dass das Bundeskanzleramt keine Auskünfte zum Fortgang der Prüfungen zu verschwundenen Akten des verstorbenen früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl geben muss. Das Gericht hat damit eine Eilklage des Tagesspiegels zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, es fehle an dem für gerichtliche Eilverfahren nötigen öffentlichen Interesse, teilt der Tsp mit. Es gebe "keine Anhaltspunkte für einen in der Öffentlichkeit geführten Diskurs über zum Bundeskanzleramt gehörende Akten oder Aktenbestände, die sich nicht mehr im Bundeskanzleramt, sondern bei privaten Dritten befinden oder befinden könnten".

BVerfG zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins Spiegel nicht zur Entscheidung angenommen und damit festgestellt, dass der Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung auch dann besteht, wenn die betroffene Person zuvor keine Stellungnahme zu einer geplanten Berichterstattung abgegeben hat, obwohl der Redakteur ihr eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Anderenfalls könnten sich Medienunternehmen sonst Gegendarstellungsansprüchen entziehen, indem sie den Betroffenen vorab um Stellungnahme bitten. Dies würde das Gegendarstellungsrecht entwerten, so die Karlsruher Richter. lto.de berichtet über das Verfahren, dem eine Auseinandersetzung zwischen dem Moderator Thomas Gottschalk und dem Nachrichtenmagazin Spiegel zugrunde liegt.

Recht in der Welt

Israel – Schüsse auf Palästinenser: Der Oberste Gerichtshof in Israel hat festgestellt, dass die tödlichen Schüsse auf palästinensische Demonstranten rechtmäßig waren. Das meldet die Samstags-FAZ. Die Richter stimmten der Einschätzung der israelischen Regierung zu, wonach es sich nicht um eine friedliche Demonstration gehandelt habe, der Protest vielmehr als Teil des "bewaffneten Konfliktes" zwischen Israel und der Hamas anzusehen sei.

Griechenland – Asyl für türkische Militärs: Acht türkische Militärangehörige, die nach dem Putsch nach Griechenland geflohen sind, haben Chancen, in Griechenland Asyl zu erhalten. Der höchste griechische Verwaltungsgerichtshof hat, so lto.de, festgestellt, dass einem der Männer Asyl gewährt werden müsse.

Juristische Ausbildung

NS-Unrecht: Auf lto.de erläutert Rupprecht Podszun, warum und wie er künftig auch in seine Vorlesungen als Wirtschaftsrechtsprofessor die Erinnerung an das NS-Unrecht einbeziehen will. Auslöser war eine Podiumsdiskussion, zu der er von einem Studenten eingeladen worden war.

Sonstiges

Asylkompromiss: Die FAZ (Kim Björn Becker) zeichnet noch einmal das Zustandekommen des Asylkompromisses von 1993 nach. Vor 25 Jahren wurde damals das bundesdeutsche Asylrecht von Grund auf geändert, beispielsweise wurde das Kriterium des sicheren Herkunftsstaates eingeführt.

Entgeltgleichheit: Die Samstags-SZ (Thomas Öchsner) zieht eine erste Bilanz zum Entgelttransparenzgesetz, auf dessen Grundlage seit Anfang des Jahres Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber Auskünfte über das Gehalt von Kollegen verlangen können, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Nach einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung bei mehr als 20 großen Unternehmen haben von dieser Möglichkeit bisher aber nur wenige Gebrauch gemacht. Die Zeitung vermutet, dass das daran liegt, dass nur wenige Arbeitnehmer von der Möglichkeit überhaupt wissen oder Nachteile befürchten, wenn sie Auskunft verlangen.

Vorsatz und Fahrlässigkeit: Der frühere Bundesrichter Thomas Fischer erläutert auf spiegel.de ausführlich die Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln und setzt sich dabei mit früheren Ausführungen der Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle auseinander.

Persönlichkeitsschutz im Internet: Mit der Frage, wie die Persönlichkeitsrechte effektiv auch im Internet geschützt werden können, befasst sich in einem Gastbeitrag in der Montags-FAZ der Regensburger Rechtsprofessor Jürgen Kühling. Er fordert, dass die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter, wie Facebook und co. weiterentwickelt werden sollte, damit sie wirksame Mechanismen zur Löschung rechtswidriger Inhalte schaffen.

Interne Ermittlungen: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) beschreibt Wolfgang Spoerr seine Tätigkeit als Berater bei internen Ermittlungen. Der Rechtsanwalt ist unter anderem in Mandaten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal tätig.

Rechtsgeschichte – Atom-Plebiszit 1958: Auf lto.de blickt Martin Rath zurück auf den letztendlich vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Versuch, in Hamburg eine Volksbefragung zur atomaren Aufrüstung durchzuführen.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Mai 2018: Ende des irischen Abtreibungsverbotes / Erste Folgen der DSGVO / Interview mit Katarina Barley . In: Legal Tribune Online, 28.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28811/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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