Die juristische Presseschau vom 19. bis 22. Mai 2018: Ver­jäh­rungs­ver­zicht von Win­ter­korn / Ver­un­si­che­rung bei DSGVO / AfD-Klage gegen Flücht­lings­po­litik

22.05.2018

Ex-VW-Chef Winterkorn hat seinen Verjährungsverzicht gegenüber Schadensersatzforderungen des Konzerns verlängert. Außerdem in der Presseschau: Die DSGVO wirft ihre Schatten voraus und die AfD klagt vor dem BVerfG gegen die Bundesregierung.

Thema des Tages

Verjährungsverzicht durch Winterkorn: Der frühere Konzernchef von Volkswagen Martin Winterkorn verzichtet gegenüber dem Automobilkonzern weiterhin auf die Einrede der Verjährung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen. Die Montags-FAZ und spiegel.de berichten. Winterkorn habe unlängst einen Verjährungsverzicht bis Ende Mai 2019 verlängert. Nach Angaben von Volkswagen prüfe der Aufsichtsrat "fortlaufend", ob Schadensersatzansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gerichtlich geltend gemacht werden. Man orientiere sich dabei "einzig und allein" am Unternehmenswohl. Vor einigen Tagen war bekanntgeworden, dass die US-Justiz Haftbefehl gegen Winterkorn erlassen hat. Auch in Deutschland laufen Ermittlungen.

Rechtspolitik

Landespolizeigesetze: Die Reform der Landespolizeigesetze ist weiter umstritten. Peter Schaar, der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte, begrüßt im Gespräch mit netzpolitik.org (Constanze Kurz) den Protest gegen die Ausweitung von Polizeibefugnissen in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Es sei überfällig, dass die Grundrechtseinschränkungen, die über die vergangenen Jahre scheibchenweise eingeführt wurden, kritisiert werden, meint Schaar. Außerdem befasst sich netzpolitik.org (Marie Bröckling) mit der geplanten Neuregelung für das Land Niedersachsen. Der Entwurf für ein neues Polizeigesetz soll voraussichtlich im Herbst verabschiedet werden.

Die taz (Christian Rath) hat sich angeschaut, wie oft die seit dem vergangenen Jahr eingeführten neuen Befugnisse tatsächlich genutzt wurden. Danach gab es vier Fälle längerfristigen Gewahrsams, die präventive Überwachung mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel wurde seit August 2017 vier Mal angewandt.

Fidelius Schmid (Spiegel) ist der Auffassung, dass bei den neuen, jetzt verabschiedeten Änderungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes der Schritt zur staatlichen Willkür gemacht worden sei. Der Freistaat gehe so weit wie kein anderes Bundesland. Sogar die Polizeigewerkschaft GdP sehe in dem Werk "Regelungen, die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu stabilisieren".

Brückenteilzeit: Der Termin für eine Kabinettsbefassung mit dem neuen Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit, wankt nach Angaben der Samstags-SZ (Henrike Roßbach). Eigentlich sollte der Gesetzentwurf am kommenden Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen werden. Bei der geplanten Neuregelung, die auch im Koalitionsvertrag fixiert wurde, geht es um einen Arbeitnehmeranspruch auf Rückkehr von einer Teilzeit- in eine Vollzeittätigkeit. Wirtschaft und Teile der Union wehren sich vor allem dagegen, dass künftig der Arbeitgeber beweisen soll, dass er keine Stelle für einen vollzeitwilligen Teilzeitmitarbeiter hat. Bislang lag die Beweislast beim Arbeitnehmer.

Personenstandsrecht: Wegen der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Dritten Geschlecht gibt es Streit in der Koalition. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Oktober Regelungen des Personenstandsrechts für verfassungswidrig erklärt, weil neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Wie der Spiegel (Melanie Amann) jetzt meldete, blockieren Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey einen Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer, nachdem künftig die Eintragung "anderes" möglich sein soll. Im Justiz- und im Familienministerium halte man diese Bezeichnung für abwertend, heißt es im Artikel. Barley bevorzuge den Begriff "weiteres", Giffey spreche sich für "divers" oder "inter" aus. Uneinigkeit besteht auch darüber, wann Minderjährige über ihre Eintragung entscheiden können sollen.

"Pakt für den Rechtsstaat": Die Landesjustizminister von Thüringen, Hamburg und Berlin, Dieter Lauinger, Till Steffens und Dirk Behrendt (alle Bündnis 90/Die Grünen), kritisieren die Bundesregierung für die schleppende Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten "Pakts für den Rechtsstaat", der eine Stellenaufstockung in der Justiz von insgesamt 2.000 Stellen vorsieht. Das berichtet lto.de (Hasso Suliak) unter Berufung auf ein Papier der drei Minister, die außerdem Änderungen im Asylprozessrecht und eine "Entrümpelung des Strafrechts" fordern.

DSGVO: Laut Spiegel (Ralph Neukirch) gibt es innerhalb der Union Kritik an den ab Freitag geltenden Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Befürchtet werde, dass kleine Firmen und Freiberufler bei Verstößen von Abmahnvereinen und -anwälten zur Kasse gebeten werden. Deshalb soll nach dem Willen der Fraktion so bald wie möglich ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Praktiken unseriöser Abmahnvereine untersagt.

Der Spiegel (Marcel Rosenbach) schaut auf die Entstehungsgeschichte der Datenschutzgrundverordnung zurück und erinnert angesichts der derzeitigen Aufregung um die in wenigen Tagen beginnende Geltung daran, dass die Neuregelung bereits vor zwei Jahren verabschiedet wurde, gerade um den Unternehmen genügend Zeit zur Umsetzung zu geben. Wenn Wirtschaftsverbände und Firmen klagten, mit der Umsetzung der Vorschriften nicht termingerecht fertig zu werden, dann illustriere das den Stellenwert, den viele dem Schutz persönlicher Daten bislang einräumten – nämlich irgendwo unter "ferner liefen". Viele Vorgaben seien zudem gar nicht neu, sondern nach dem Bundesdatenschutzgesetz längst vorgeschrieben.

Ingo Dachwitz (netzpolitik.org) meint, dass die jetzt die öffentliche Diskussion bestimmende Frustration und Verunsicherung durch die Bundesregierung hätte verhindert werden können. Datenschutz sei für die Kanzlerin bislang immer nur dann interessant gewesen, wenn er in Sonntagsreden pauschal als Gefahr für Wirtschaft oder Sicherheit kritisiert werden konnte. Für Details interessierte sie sich nie. Sonst hätte die von ihr geführte Regierung, so Dachwitz, die vielen Möglichkeiten genutzt, manche tatsächlich bestehende Unklarheit rechtlich auszuräumen und das Land auf die DSGVO vorzubereiten.

Kammern für Internationale Handelssachen: In einem dritten Anlauf will der Bundesrat die Einführung von Kammern für Internationale Handelssachen bei den Landgerichten durchsetzen, vor denen dann auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Über die neue Initiative berichtet das Hbl (Heike Anger). Hintergrund der neuen Umtriebigkeit sei der Brexit, heißt es im Artikel. "Durch den Brexit ist hier gerade viel in Bewegung", wird der Hamburger Justizsenator Till Steffen zitiert. "Deswegen sollten wir die Chancen aktiv nutzen, die sich daraus für den Rechtsstandort Deutschland ergeben."

Justiz

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Auf verfassungsblog.de widmet sich der Medienrechtler Wolfgang Schulz dem Verfahren zum Rundfunkbeitrag, in dem in der vergangenen Woche das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung durchgeführt hat. Er zieht dabei auch die bisherige verfassungs- und verwaltungsrechtliche Rechtsprechung heran und meint, dass die Karlsruher Richter auch allgemein die öffentliche Diskussion um die Zukunft des dualen Rundfunksystems befördern möchten.

BVerfG – AfD-Klage gegen Flüchtlingspolitik: Die Bundestagsfraktion der AfD hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Nach Auffassung der AfD hat die von der Bundeskanzlerin geführte Regierung sich im September 2015 und danach über die Rechte des Bundestags als Verfassungsorgan hinweggesetzt, als sie die Grenzen für Flüchtlinge offen gehalten und Hunderttausende nicht zurückgewiesen habe. Die Samstags-SZ (Jens Schneider) und die Samstags-Welt (Ricarda Breyton/Thorsten Jungholt) berichten.

Christian Rath (taz) analysiert die erhobenen Vorwürfe. Für ihn wäre es allerdings trotz naheliegender formaler Bedenken allein schon gegen die Zulässigkeit der Klage wünschenswert, wenn dieser Streit in einer mündlichen Verhandlung ausgetragen werden würde. Der Vorwurf von der "Herrschaft des Unrechts" sei wohl nur noch aus der Welt zu schaffen, wenn sich eine von allen akzeptierte Instanz in transparenter Form mit den Vorwürfen auseinandersetze, so Rath.

BVerfG zur "Abordnung" von Beamten an Verwaltungsgerichte: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher nur in Mecklenburg-Vorpommern genutzte Möglichkeit, Beamte mit Befähigung zum Richteramt zum Richter auf Zeit zu ernennen, für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Laut lto.de sah der Senat die Grundsätze der Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter als gewahrt an. Ein Sondervotum hat die Bundesverfassungsrichterin Monika Hermanns abgegeben. Ihrer Ansicht nach ist die Unabhängigkeit der Richter auf Zeit nur vorübergehend gesichert, danach sei deren berufliche Karriere wieder stärker vom Staat abhängig.

BGH zur gerichtlichen Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufnahme: Der Rechtswissenschaftler Sebastian Bretthauer beleuchtet auf verfassungsblog.de noch einmal die zivilprozessualen und datenschutzrechtlichen Implikationen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Dashcams im Straßenverkehr. Er begrüßt die Stoßrichtung, meint jedoch, dass die datenschutzrechtlichen Herausforderungen nur oberflächlich gestreift würden und viele Folgefragen offen geblieben seien.

BFH zum steuerlichen Zinssatz: Rechtsanwalt Dennis Klein befasst sich auf lto.de mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum anwendbaren Steuersatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen. Dabei ging es um einen Fall, in dem das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung den ursprünglichen Steuerbescheid Jahre später änderte und für die Zwischenzeit über 240.000 Euro Zinsen verlangte. Im Ergebnis hält der der 9. BFH-Senat, anders als noch der 3. Senat vor einem halben Jahr, die gesetzliche Zinshöhe für verfassungswidrig. Die realitätsferne Bemessung des Zinssatzes mit sechs Prozent verletze den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 3 GG folgende Übermaßverbot. Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirke während eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Steuerzuschlag.

Marko Wieczorek weist in einem Gastbeitrag im Hbl darauf hin, dass betroffene Steuerpflichtige auf der Grundlage des aktuellen Beschlusses die sofortige Zahlung der Steuerzinsen ebenfalls verhindern können, wenn die Zinsfestsetzung angefochten und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird.

StA Berlin – Anklage wegen antisemitischem Übergriff: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat, Meldungen der Samstags-FAZ und der Samstags-SZ (Verena Mayer) zufolge, Anklage gegen den 19-jährigen mutmaßlichen Täter wegen des Angriffes auf einen Kippa-tragenden Israeli im Stadtbezirk Prenzlauer Berg erhoben. Ihm werden Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.

BVerwG zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge: Laut Samstags-FAZ (Martin Gropp/Marcus Jung) müssen Eigentümer bestimmter älterer Dieselfahrzeuge ab sofort mit teilweisen Fahrverboten rechnen. Das Blatt bezieht sich dabei auf die Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ende Februar ergangenen Entscheidung über die Zulässigkeit von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen. Demnach würden die obersten Verwaltungsrichter sofortige Durchfahrstopps auf einzelnen Straßen für Dieselfahrzeuge der Abgasstufe Euro 5 und niedriger für rechtmäßig halten, heißt es im Artikel. Für großflächige Fahrverbotszonen sieht die Entscheidung Übergangsfristen vor.

BayVGH zu Unterbringungskosten in Flüchtlingsunterkunft: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Staatsregierung aufgegeben, Miete und Nebenkosten, die einem in einer Flüchtlingsunterkunft lebenden Flüchtling in Rechnung gestellt werden, neu zu berechnen. Das meldet lto.de. Bisher war Grundlage der Berechnung die Durchschnittsmiete, die Hartz-IV-Empfänger in Bayern zahlen. Das Gericht hat jetzt aber festgestellt, dass Asylunterkünfte und Privatwohnungen "von vornherein jeder Vergleichbarkeit im Hinblick auf Ausstattung und Standard" entbehrten. Außerdem kritisieren die Richter das "vollständige Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation". Die Höhe der Gebühren sei "völlig unabhängig" von den tatsächlichen Gesamtkosten festgelegt worden.

BGH zu weiblicher Anrede in Bankformularen: Einen Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur weiblichen Anredeform in Formularen einer Sparkasse wirft – aus sprachwissenschaftlicher Perspektive – die Privatdozentin Carolin Müller-Spitzer auf verfassungsblog.de.

Recht in der Welt

Frankreich – Gesetz gegen Prostitution: Die FAS (Michaela Wiegel) blickt zurück auf ein vor zwei Jahren in Frankreich verabschiedetes Gesetz, nach dem Freier strafrechtlich verfolgt werden können. Freiern, die von der Polizei in flagranti ertappt werden, drohen seither Geldstrafen von 1.500 bis zu 3.750 Euro. Bisher mussten nach einer aktuellen Statistik des französischen Innenministeriums insgesamt 2.354 Freier zahlen. Eine weitere aktuelle wissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz "genau jene Personen in Schwierigkeiten bringe, die es besser schützen sollte". Die Frauen seien dem Druck ihrer Kunden stärker ausgesetzt, weil diese fortan riskierten, strafrechtlich verfolgt zu werden, heißt es in dem Text. Ungeschützter Verkehr habe danach zugenommen und die Bezahlung sei gesunken.

USA/EU – Iran-Sanktionen: lto.de meldet, dass die EU das sogenannte Abwehrgesetz aktualisieren will. Wie die EU-Kommission am Freitag mitgeteilt habe, wurden die formalen Schritte eingeleitet, das sogenannte Blocking Statute im Hinblick auf die von den USA angekündigten Sanktionen gegen den Iran zu ergänzen. Über das Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden.

Italien  Abtreibungsrecht: Die Rechtswirklichkeit in Italien, das seit vierzig Jahren ein liberales Abtreibungsrecht hat, beschreibt die Gynäkologin Silvana Agatone im Gespräch mit der Montags-taz (Michael Braun). Frauen müssten oft einen wahren Hindernislauf auf sich nehmen und in manchen Regionen ein Krankenhaus nach dem anderen abklappern, um in Erfahrung zu bringen, ob sie dort einen Platz für den Eingriff finden.

Irland – Abtreibungsrecht: Die Montags-Welt (Stefanie Bolzen) berichtet über das am kommenden Freitag in Irland stattfindende Referendum über die Abschaffung des Abtreibungsverbotes, dessen Ergebnis weit über die Landesgrenzen hinaus Bedeutung haben werde.

Juristische Ausbildung

NS-Unrecht als Pflichtstoff: Die Samstags-FAZ (Marlene Grunert) berichtet, dass sich Bundesjustizministerin Katarina Barley während einer Veranstaltung an der Freien Universität Berlin für die Stärkung geschichtlicher Grundlagen in der juristischen Ausbildung ausgesprochen hat. Insbesondere müssten Jurastudenten dazu gebracht werden, sich intensiver mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen, so Barley bei der Präsentation des vom Bundesjustizministerium initiierten Rosenburg-Projektes, das sich mit den NS-Verstrickungen des Hauses in der Frühphase der Bonner Republik befasst.

Sonstiges

Überprüfung von BAMF-Bescheiden: Laut u.a. der Montags-taz (Christian Rath) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) großflächig mit der Überprüfung von positiven Asylbescheiden der Bremer BAMF-Außenstelle begonnen. Dabei dürften, so heißt es im Text, auch insbesondere zwei Rechtsanwaltskanzleien im Fokus stehen. Es wird auch erläutert, wie die Rücknahme eines sich als rechtswidrig herausstellenden Asylbescheides erfolgen würde.

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Luftverschmutzung: Die Europäische Kommission will gegen die Bundesrepublik wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickoxide in der Luft ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die Samstags-SZ (Thomas Kirchner) erläutert, wie ein Vertragsverletzungsverfahren funktioniert.

Malte Kreutzfeldt (Samstags-taz) begrüßt das Tätigwerden der Kommission in dieser Sache. Damit zeige sich die gern als bürgerfern kritisierte EU-Kommission von ihrer besten Seite: als Anwältin der Menschen, deren Interessen die Bundesregierung mit Rücksicht auf die Autokonzerne seit Jahren beharrlich ignorierte.

Legal Tech: Nico Kuhlmann (Legal-tech-blog.de) hat sich mit Richter Benedikt Windau über die Digitalisierung der Justiz unterhalten. Der Richter meint, dass weniger der rechtliche Rahmen als vielmehr die technische Ausstattung bei den Gerichten an den technischen Fortschritt angepasst werden müsste.

Verfassungsrecht: Professor Matej Avbelj befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Frage, ob es einen spezifischen zentral-/osteuropäischen Konstitutionalismus gibt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Ereignisse nach 2010 kein Beispiel für einen neuen Konstitutionalismus geben, sondern vielmehr für ein Wiederaufleben des Autoritarismus stehen, der nicht nur mit den Grundwerten der Europäischen Union inkompatibel sei, sondern auch mit den gemeinsamen Mindestwerten des Europarates.

Ehescheidungsrecht in der Besatzungszeit: Mit einer Entscheidung über eine Ehescheidung, die unter Geltung des Besatzungsrechtes im Jahre 1948 erging, befasst sich Martin Rath (lto.de).

Malcom X.: Anlässlich des US-amerikanischen Gedenktages an Malcolm X am 19. Mai erinnert Martin Rath (lto.de) an den afroamerikanischen Prediger.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 22. Mai 2018: Verjährungsverzicht von Winterkorn / Verunsicherung bei DSGVO / AfD-Klage gegen Flüchtlingspolitik . In: Legal Tribune Online, 22.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28725/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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