Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. April 2018: Ver­dacht beim BAMF / Fami­li­en­nachzug für Ex-Gefährder? / VG Köln: VDS euro­pa­rechts­widrig

23.04.2018

In Bremen gibt es den Verdacht, eine BAMF-Mitarbeiterin habe unrechtmäßig Asyl gewährt. Außerdem in der Presseschau: Diskussion um Regelungen zum Familiennachzug und das VG Köln hält die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig.

Thema des Tages

Bestechlichkeitsverdacht beim BAMF: Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll in 1.200 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben waren und die Verfahren teilweise nicht einmal in den örtlichen Zuständigkeitsbereich fielen. Über den Fall berichten u.a. die Samstags-SZ (Jan Bielicki/Peter Burghardt u.a.), die Samstags-FAZ (Reinhard Bingener) und lto.de. Gegen die Leiterin der Bremer Außenstelle sowie gegen drei Rechtsanwälte aus Bremen und Niedersachsen werde jetzt unter anderem wegen Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt.

Jan Bielicki (Samstags-SZ) meint, erwiesen sich die Unregelmäßigkeiten in der Bremer Asylbehörde tatsächlich als strafbar, stärke ein solcher Fall von Korruption jene, die Furcht und Vorurteil gegen das System schürten. Für Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) hat der mutmaßliche Bremer Betrug, dem die Staatsanwaltschaft jetzt auf der Spur ist, wohl auch damit zu tun, dass Asylentscheide häufig Sache des Ermessens sind – Gesinnungstäter unter den Sachbearbeitern hätten fast freie Fahrt; was Recht ist und was nicht, verwandelten sie in Behördenwillkür.

Rechtspolitik

"Brückenteilzeit": Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor einigen Tagen im Interview angekündigt hatte, soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit und einen Rückkehranspruch auf eine Vollzeittätigkeit geben soll. Professor Manfred Löwisch kritisiert auf blog.handelsblatt.com, dass die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag nichts darüber aussagt, wie die Lücke dieser "Brückenteilzeit" gefüllt werden könnte. In Frage käme wohl nur die befristete Einstellung von Arbeitnehmern, die wiederum weitere Probleme aufwirft. Auch der Spiegel (Markus Dettmer, Anne Seith) widmet sich dem angekündigten Gesetzentwurf.

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Im Gespräch mit dem Spiegel (Beate Lakotta) kritisiert der Berliner Psychiater Asmus Finzen den Entwurf für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Dem Gesetz fehle jeglicher Respekt vor den Kranken und es werde der Eindruck erweckt, man müsse die Bevölkerung vor psychisch Kranken schützen. Heribert Prantl (SZ.de) widmet sich in seiner wöchentlichen Kolumne ebenfalls der geplanten Neuregelung. Es sei ein Gesetz, das psychisch Kranke zu Gefährdern erkläre und das ihre Ärzte zu Hilfspolizisten und die psychiatrischen Krankenhäuser zu Verwahranstalten mache, meint Prantl.

Asylrecht: Im Gespräch mit dem Spiegel (Ralf Neukirch/René Pfister u.a.) erläutert Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) u.a. seine Vorstellungen zu den von ihm vorgesehenen Ankerzentren. Die­se Ein­rich­tun­gen dür­ften nicht zu groß sein, so Seehofer, anderernfalls gebe es Probleme. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass mehr Verwaltungsrichter eingestellt werden, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Weiterhin sollten, so Seehofer, "die Abschiebungen konsequenter werden".

Asylrecht/Familiennachzug: Laut FAS (Frank Pergande) hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf zum Familiennachzug, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Es gehe um den Familiennachzug bei ehemaligen sogenannten Gefährdern. Aus Sicht des Justizministeriums müsse darüber nachgedacht werden, auch ehemaligen Gefährdern Familiennachzug zu gewähren.

Alexander Hanecke (Montags-FAZ) meint, dass man die Bedenken aus dem Justizministerium nicht voreilig von der Hand weisen solle. Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder deutlich gemacht, dass dem Staat zur Abwehr von Terrorgefahren weitgehende Eingriffe erlaubt sind, diese jedoch mit rechtsstaatlicher Sorgfalt erfolgen müssten.

Musterfeststellungsklage: Im Gespräch mit dem Spiegel (Gerald Traufetter) äußert sich der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Klaus Müller zur geplanten Musterfeststellungsklage. Er warnt davor, das Gesetz an der Frage der Klageberechtigung scheitern zu lassen. Im Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass die klageberechtigten Verbände bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen müssten, ein Richter könnte eine Musterfeststellungsklage beispielsweise eines Abmahnvereins also problemlos zurückweisen, so Müller.

§ 219a StGB: Wie die Montags-SZ (Henrike Roßbach) meldet, haben zahlreiche Verbände in einem offenen Brief die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, gefordert. Unterzeichnet haben den Brief unter anderem der Juristinnenbund, der Verband Pro Familia und die Frauenorganisationen von SPD, Grünen, FDP und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Justiz

VG Köln zur Vorratsdatenspeicherung: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Köln gegen Europarecht. Es ist, nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren im vergangenen Jahr die gleiche Auffassung vertreten hat, die erste Hauptsacheentscheidung. Die Samstags-taz (Christian Rath), die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de erläutern die Entscheidung.

BVerfG vs. Stadt Wetzlar: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auf die Stellungnahme des Gießener Regierungspräsidenten zur Nichtumsetzung einer einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe reagiert. Die Stadt Wetzlar hatte, entgegen entsprechender gerichtlicher Entscheidungen, die örtliche Stadthalle nicht der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Wie lto.de (Tanja Podolski) und die Samstags-FAZ (Alexander Hanecke) berichten, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, jetzt in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt, von Seiten der Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden, etwa durch Anzeigepflichten bei Ablehnung einer Hallenvergabe oder synchrones Monitoring. Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) weist darauf hin, dass es immer häufiger vorkomme, dass ein Stadtoberhaupt mit einem "Signal gegen rechts" kommunalpolitisch punkten will, sich dafür aber über die höchstrichterliche Erlaubnis einer politischen Veranstaltung hinwegsetzen müsste.

BVerwG zur Arbeitszeit bei der Feuerwehr: Rechtsanwalt Robert Hotstegs analysiert auf lto.de die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Überstundenausgleich für Berufsfeuerwehrbeamte. Danach muss die so abgeleistete Mehrarbeit vom Dienstherrn abgeglichen werden, auch dann, wenn dies erst rückwirkend geltend gemacht wird.

BVerwG zur Aussetzung des Familiennachzuges: lto.de (Tanja Podolski) stellt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vor, in der die Leipziger Richter klarstellen, dass die Aussetzung des Familiennachzuges nicht nur für subsidiär Schutzberechtigte, sondern auch für Ausländer mit Abschiebeverbot gilt. Es war der erste Fall einer Sprungrevision nach dem im vergangenen Jahr verabschiedeten § 78 Abs. 6 AsylG.

VG Schleswig zum Einsichtsrecht in KBA-Unterlagen: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Einsicht in Akten des Kraftfahrt-Bundesamtes stattgegeben, meldet die Samstags-FAZ (Marcus Jung). Die Umwelthilfe wollte die Kommunikation der Behörde gegenüber Volkswagen im Herbst 2015 bezüglich Software-Updates und Zulassungsrückrufen einsehen, hatte jedoch nur 581 geschwärzte Seiten enthalten. In ihrer Entscheidung kritisierten die Richter, dass das Bundesamt die Schwärzungen der kompletten Akten "völlig ungeprüft" von VW übernommen habe. Zudem überwiege in dem Fall das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäftsgeheimnisse vorliegen sollten.

KG Berlin – Entführung eines vietnamesischen Ex-Politikers: In der kommenden Woche beginnt der Prozess wegen der Entführung des Vietnamesen Trịnh Xuân Thanh. Die Samstags-taz (Marina Mai) und der Spiegel (Martin Knobbe) beleuchten die Hintergründe und insbesondere die mutmaßliche Beteiligung des vietnamesischen Geheimdienstes an der der Tat.

OLG München – Kirchenasyl: Angesichts einer bevorstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes München erläutert der Spiegel (Annette Bruhns, Jan Friedmann) die rechtlichen und auch tatsächlichen Probleme beim Kirchenasyl.

StA-Stuttgart – Diesel-Skandal: Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ist Jörg Kerner, der Leiter der Motorenentwicklung von Porsche, in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm und zwei weiteren Porsche-Mitarbeitern werden Betrug und strafbare Werbung im Zusammenhang mit der Manipulation von Diesel-Abgaswerten vorgeworfen. Das meldet die Samstags-FAZ (Susanne Preuß).

LG München I – Anlegerbetrug: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet über den Beginn eines Prozesses vor dem Landgericht München I, in dem sich drei Männer wegen des Vorwurfs verantworten müssen, rund 6.000 Kapitalanleger aus ganz Deutschland mit einem Schneeballsystem um mehr als 60 Millionen Euro betrogen zu haben.

AG Hannover zur Entschädigungszahlung bei Flugverspätung: Weil das Amtsgericht Hannover der Fluggesellschaft nicht glaubte, dass die notwendige Beseitigung einer Vogelspinne Ursache für eine fünfstündige Flugverspätung gewesen sei, muss Air France jetzt jeweils 600 Euro an vier Passagiere zahlen. Die französische Airline habe nicht ausreichend belegen können, dass sich tatsächlich eine Vogelspinne im Flugzeug befunden habe, so das Gericht laut lto.de.

ArbG Oldenburg zur Schadensersatzpflicht von Nils Högel: Laut einer Meldung des Spiegel (Hubert Gude) muss Niels Högel Schadensersatz an das Klinikum Oldenburg von rund 47.000 Euro für zwei medizinische Gutachten und Anwaltsleistungen zahlen, die die Klinik zur Aufklärung der Mordserie in Auftrag gegeben hatte. Högel soll als Krankenpfleger mehrere hundert Patienten getötet haben.

Recht in der Welt

IStGH – Richter Bertram Schmitt: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) berichtet Bertram Schmitt über seine Arbeit am Internationalen Strafgerichtshof und darüber, wie sich die Tätigkeit dort von der an einem deutschen Gericht unterscheidet. Er argumentiert dabei auch gegen die häufig geäußerte Kritik, der Gerichtshof agiere "neokolonial" und sein Augenmerk liege ausschließlich auf dem afrikanischen Kontinent.

USA – Hinrichtung eines 83-Jährigen: In Alabama ist der 83-jährige Walter Leroy Moody nach 20 Jahren im Todestrakt hingerichtet worden, meldet u.a. die Samstags-FAZ. Er gilt offiziellen Angaben zufolge als der älteste hingerichtete Kriminelle in den Vereinigten Staaten seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe 1976, heißt es im Artikel.

Indien – Todesstrafe für Vergewaltigung von Kindern: Nach massiven Protesten hat die indische Regierung eine Strafverschärfung für die Vergewaltigung von Kindern auf den Weg gebracht. Das melden spiegel.de und Montags-SZ (Arne Perras). Bei Opfern von unter zwölf Jahren droht den Tätern jetzt die Todesstrafe. Laut spiegel.de wurden in den offiziellen Statistiken für das Jahr 2016 in Indien 19.765 Fälle der Vergewaltigung von Minderjährigen erfasst.

Sonstiges

Kriminalstatistik: Die WamS (Martin Lutz) hatte vorab Zugriff auf die diesjährige Kriminalstatistik, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Anfang Mai offiziell vorstellen will. Danach ist die Zahl der Straftaten um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das sei der stärkste Rückgang seit 1993 heißt es im Text.

Reinhard Müller (Montags-FAZ) meint, dass der Rückgang auch mit einem Rückgang unerlaubter Einreisen nach Deutschland zu tun habe. Die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen, beginne an der Grenze. Ansgar Graw (Montags-Welt) weist darauf hin, dass trotz des insgesamt dokumentierten Rückgangs die Fälle von Mord und Totschlag oder Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen messbar zugenommen haben. Auch sei der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Straftaten insgesamt und gerade auch bei Gewaltdelikten unverhältnismäßig hoch.

Vergleiche im VW-Skandal: Der Tsp (Henrik Mortsiefer) berichtet anhand eines Berliner Beispiels über die Verschwiegenheitsverpflichtung, der VW-Kunden bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Unternehmen wegen manipulierter Abgaswerte zustimmen müssten.

beA: In ihrer diesjährigen Kammerversammlung haben jetzt auch die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gefordert, die Verantwortlichkeiten für das "beAGate" zu klären und externe Prüfer hinzuzuziehen. Außerdem wollen sie, dass Nachrichten, die im beA versendet werden, Ende-zu-Ende verschlüsselt werden. Das meldet lto.de (Pia Lorenz).

Sonderbericht zu Wendt: lto.de und Samstags-FAZ (Reiner Burger) bringen Meldungen zum Sonderbericht in der Affäre Wendt, der vor kurzem veröffentlicht wurde. Im März 2017 kam heraus, dass der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt Beamtensold für einen 28,5-Stunden-Posten bei der nordrhein-westfälischen Polizei bekam, obwohl er seit 2006 keinen Polizeidienst mehr geleistet hatte, sondern nur noch bei der Polizeigewerkschaft tätig war. Er war in der Zeit auch noch befördert worden und hatte hervorragende Beurteilungen erhalten.

Bitcoins als Gehalt: Mit der Frage, ob sich Kryptowährungen eignen, um damit Arbeitnehmer zu entlohnen, befassen sich auf lto.de die Rechtsanwälte Thomas Gennert und Sebastian Keding.  

Rechtsgeschichte – Aufarbeitung DDR-Unrecht: Martin Rath (lto.de) blickt zurück auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1998, in der die Verurteilung eines DDR-Rechtsanwaltes vom Vorwurf der Erpressung aufgehoben wurde. Das Landgericht Berlin hatte ihn verurteilt, weil er einem ausreisewilligen Ehepaar dessen Grundstücke abgenötigt hatte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. April 2018: Verdacht beim BAMF / Familiennachzug für Ex-Gefährder? / VG Köln: VDS europarechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 23.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28211/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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