Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. April 2018: Baye­ri­sches Psy­chisch-Kranken-Hilfe-Gesetz / Carles Puig­de­mont / Anwalts­ver­zeichnis der BRAK off­line

16.04.2018

Der Entwurf für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz stößt auf Widerstand. Außerdem in der Presseschau: Spanische Behörden legen im Fall Puigdemont nach und BRAK-Anwaltswaltsverzeichnis ist wegen Sicherheitslücken offline.

Thema des Tages

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Bayerns Staatsregierung hat über einen Gesetzentwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen, der in Fachkreisen auf Kritik gestoßen ist. Die Montags-taz (Dominik Bauer) fasst die Argumente zusammen, unter anderem wird durch die vorgesehene Einführung einer zentralen Unterbringungsdatei eine Stigmatisierung psychisch Kranker befürchtet.

Für Heribert Prantl (Montags-SZ) führt der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" zu einer "Mollathisierung" des Rechts: Depressive Menschen könnten künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliege. Es sei kein Hilfe-, sondern ein Polizeigesetz, so Prantl.

Rechtspolitik

Europäisches Urheberrecht: Entgegen den Ausführungen im Koalitionsvertrag will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene nun doch für automatisierte Uploadfilter einsetzen. Die EU-Kommission plant im Rahmen einer Urheberrechtsreform Internetanbieter zu verpflichten, Inhalte vorab zu analysieren und bei Urheberrechtsverletzungen zu löschen. Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, warnen Bürgerrechtler und Wirtschaftsverbände, dass hiermit Zensurinfrastrukturen entstehen könnten, zumal dann, wenn ein Algorithmus vollautomatisch aussortiere, was rechtmäßig sei und was nicht.

Europäische Sammelklage: Im Interview mit dem Spiegel (Nils Klawitter) spricht Sven Giegold, Abgeordneter der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, über die von der EU-Kommission angekündigten Pläne zur Einführung einer Sammelklage. Seiner Ansicht nach hängt die Effektivität nicht zuletzt davon ab, dass nach einer Musterfeststellung nicht wieder jeder Verbraucher einzeln klagen müsse.

§ 219a StGB: Jost Müller-Neuhof (Tsp) analysiert die Auseinandersetzung um eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch, der bisher die Werbung zu Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt. Der Autor plädiert dafür, den Ländern zu ermöglichen, die entsprechenden Angaben zum Zweck öffentlicher Information bereitzustellen. Dann könnten Praxen und Kliniken auch gut darauf verzichten, das Angebot auf ihren Webseiten auszuschildern. Tun sie es, im gebotenen sachlichen Ton, trotzdem, sollte dies straflos sein; würden die aktuellen Urteile bestätigt, sollte der Gesetzgeber den § 219a StGB tatsächlich streichen, so Müller-Neuhof.

Justiz

Kameras im Gerichtssaal: Anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der Regelungen, nach denen künftig medienrelevante Urteilsverkündungen der obersten Gerichte gefilmt werden dürfen, blickt die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) auf die historische Entwicklung der Öffentlichkeit von Gerichtsprozessen.

OLG Schleswig zu Puigdemont: In einem Gastbeitrag für das Hbl bezeichnet Jose María Macías Castaño, ehemaliger Richter und Mitglied im obersten Verwaltungsrat der spanischen Justiz, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, Carles Puigdemont nicht wegen des Vorwurfs der Rebellion an Spanien ausliefern, als "schweren Justizfehler". Das Oberlandesgericht hätte prüfen sollen, ob die Ereignisse in Katalonien überhaupt eine Straftat in Deutschland darstellten. Da das Oberlandesgericht sie nur mit dem Delikt des Hochverrats vergleiche, treffe es die seltsame Entscheidung, dass es in Deutschland keine Straftat sei, Menschen zur Gewalt anzustiften und sie aufzufordern, Gerichtsurteile zu missachten und die Polizei anzugreifen, so wie während des Referendums in Katalonien geschehen.

BVerfG – Anwaltskosten: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, in der es um die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ging. Der Antragsteller hatte sich anwaltlicher Hilfe bedient, um beim Arbeitsamt Widerspruch gegen die Festlegung eines Besprechungstermines einzulegen. Das Sozialgericht hatte entschieden, dass der Beschwerdeführer seine Kosten selbst tragen müsse und dies damit begründet, dass ein einfaches außergerichtliches Bemühen um Verlegung des Termins voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre. Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten über die Karlsruher Entscheidung.

BVerfG zur Grundsteuer: Die FAS (Dyrk Scherff) befasst sich noch einmal mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer und erläutert dabei auch das derzeitige und ein mögliches zukünftiges System. Da eine Neubewertung der Grundstücke finanziell und auch nach den zeitlichen Vorgaben der Karlsruher Richter kaum realisierbar sei, würde in der Regierung nun Modellen eine größere Chance eingeräumt, die sich nur an der Fläche von Grundstück und Haus orientierten und nicht am Wert.

BVerfG zur NPD-Veranstaltung in Wetzlar: Wie lto.de (Tanja Podolski) berichtet, hat der Regierungspräsident Gießen am Freitag seine Stellungnahme zum Verhalten der Stadt Wetzlar an das Bundesverfassungsgericht übermittelt. Wetzlar hatte sich entgegen gerichtlicher Entscheidungen, zuletzt auch des Bundesverfassungsgerichtes, geweigert, der NPD die Stadthalle zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen. Die Karlsruher Richter hatten daraufhin eine Stellungnahme gefordert. Der Regierungspräsident teilte dem Bundesverfassungsgericht nun mit, dass aus Sicht der Kommunalaufsicht die Stadt Wetzlar den Karlsruher Beschluss nicht willentlich missachtet habe. Sie habe eine berechtigte Sorge um den Schutz der Besucher während der NPD-Veranstaltung mit Blick auf den fehlenden Nachweis einer Haftpflichtversicherung und eines ausreichenden Sanitätsdienstes glaubhaft dargestellt.

BVerfG zu Schulte-Kellinghaus: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Richters Thomas Schulte-Kellinghaus, der sich seit Jahren gegen die Rüge seiner OLG-Präsidentin wendet, er arbeite zu langsam, nicht zur Entscheidung angenommen. Da der Bundesgerichtshof die Sache an den Dienstgerichtshof zurückverwiesen hat, sei der Rechtsweg noch nicht erschöpft, begründeten die Karlsruher Richter laut einer Meldung von lto.de die Entscheidung.

VG Düsseldorf – Stilllegung eines Diesel-Kfz: Vor dem Verwaltungsrecht Düsseldorf ist laut der Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) in einem Eilverfahren ein Dieselfahrer damit gescheitert, die Stilllegung seines Fahrzeugs durch das Kraftfahrtbundesamt vorläufig zu verhindern. Der klagende Halter eines Dieselfahrzeugs hatte ein vom Hersteller angebotenes Software-Update abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts könne jedoch ein Fahrzeug stillgelegt werden, wenn der Halter ein Update verweigere.

LG Berlin zu Löschung auf Facebook: Im "Rätsel der Woche" erläutert die Samstags-SZ (Jannis Brühl) was man, im Licht der entsprechenden Entscheidung des Landgerichts Berlin, dagegen tun könne, wenn Facebook Beiträge löscht.

EGMR: Die Doktorandin Franziska Kring befasst sich auf lto.de mit den Überlegungen zur Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. In der vergangenen Woche haben die Außenminister der Mitgliedstaaten des Europarates in Kopenhagen darüber beraten. Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen und der EGMR selbst befürchteten, so Kring, dass die Reform den Mitgliedstaaten zu starke Rechte einräumen und damit die Unabhängigkeit des Gerichtshofes gefährden könnte.

Recht in der Welt

Spanien/Deutschland – Carles Puigdemont: Laut Samstags-FAZ (Hans-Christian Rößler) versucht der spanische Oberste Gerichtshof, die deutschen Justizbehörden davon zu überzeugen, Carles Puigdemont doch noch wegen "Rebellion" auszuliefern. Dazu hätten sich Vertreter der Staatsanwaltschaften beider Länder in Den Haag getroffen. Die spanischen Staatsanwälte sollen ihren deutschen Kollegen Ermittlungsakten und Videoaufnahmen zur Verfügung gestellt haben, die angeblich dokumentieren, dass es im vergangenen Herbst in Katalonien zu Gewalttaten gekommen war.

Polen Justizreform: Die Samstags-FAZ meldet, dass in der vergangenen Woche das polnische Parlament Änderungen an der umstrittenen Justizreform beschlossen hat. Nach diesen soll, so heißt es in dem Artikel, der Justizminister Gerichtspräsidenten oder -vizepräsidenten nur noch mit Zustimmung der Gerichtsführung und des Nationalen Justizrates absetzen können. Außerdem wird das Renteneintrittsalter sowohl für Richterinnen als auch für Richter auf 65 Jahre festgelegt, bisher galt hier ein unterschiedliches Alter. Mit den Änderungen soll nach Angaben der PiS-Partei den Bedenken der EU-Kommission Rechnung getragen werden. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes hätten sie jedoch lediglich das Ziel, "die Illusion zu schaffen, dass es einen Willen gibt, die Krise zu beenden".

Österreich – Verurteilung wegen Terrorstraftaten: In Österreich ist laut Samstags-FAZ (Stephan Löwenstein) ein 19-jähriger Wiener wegen terroristischer Taten zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchte Anstiftung zum Mord in zwei Fällen, Beteiligung an einer versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation, Gutheißen terroristischer Straftaten und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat vorgeworfen. Er hat u.a. einen damals zwölf Jahre alten deutschen Jungen, mit dem er sich zunächst über Facebook angefreundet hatte, zu einem Anschlag auf dem Ludwigsburger Weihnachtsmarkt angestiftet, der fehlschlug, weil die Zündung nicht funktionierte.

USA – Klage gegen Saudi-Arabien wegen 9/11: Der Doktorand Theodor Shulman erläutert auf lto.de das vor einem New Yorker Gericht anhängige Verfahren gegen Saudi-Arabien wegen der Anschläge vom 11. September 2001. Angehörige von Opfern der Anschläge fordern Schadensersatz, weil, so ihre Behauptung, Beamte und Angestellte des Königreichs den Tätern der Anschläge finanziell und materiell geholfen hätten. Mit dem Einwand, als ausländischer Staat Immunität vor amerikanischen Gerichten zu genießen, ist Saudi-Arabien jetzt vor Gericht gescheitert.

USA u.a. – Luftangriffe auf Syrien: Auf verfassungsblog.de ordnet der Akademische Rat Andreas Kulick die Luftangriffe auf Ziele in Syrien als Vergeltung  für den mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen durch das Assad-Regime internationalrechtlich ein. Für Andreas Zumach (Montags-taz) und Christian Rath (taz.de) waren die Luftangriffe eindeutig völkerrechtswidrig. Selbst wenn eine UN-Untersuchung die Täterschaft der syrischen Regierung beweisen sollte, wäre ein Militärschlag ohne das von der UN-Charta zwingend vorgeschriebene Mandat des Sicherheitsrates völkerrechtswidrig, meint Zumach. Und auch, wenn die UN-Generalversammlung 2005 einstimmig das Konzept der "Schutzverantwortung" (responsibility to protect) beschlossen habe, das zum Schutz der Menschenrechte im Notfall auch internationale Interventionen vorsehe, bleibe ein Mandat des Sicherheitsrats erforderlich, so Christian Rath. Klaus-Dieter Frankenberger (Montags-FAZ) meint, dass das Völkerrecht allerdings von der Funktionsfähigkeit des UN-Sicherheitsrates abhänge. Durch das Veto Russlands sei der Rat im syrischen Krieg jedoch oft handlungsunfähig. Werde aber deshalb der Bruch der Chemiewaffenkonvention nicht geahndet und der geächtete Einsatz von Chemiewaffen wieder "normal", bräuchte man auch keine großen Reden über den Primat des Völkerrechts zu halten, so Frankenberger.

EuGH – EU vs. Polen: Die Montags-taz (Christian Rath) zeichnet die Chronik der Auseinandersetzung zwischen Der EU und Polen im Zusammenhang mit dem Urwald Białowieża nach. Mit der Bewirtschaftung des Gebietes habe Polen gegen die EU-Habitat- und die EU-Vogelschutz-Richtlinie verstoßen, meint die EU-Kommission. Ob das tatsächlich der Fall ist, darüber wird am Dienstag der Europäische Gerichtshof in der Hauptsache entscheiden.

USA – Strafverfahren Bill Cosby: Die Montags-SZ (Jürgen Schmieder) wirft einen Blick auf das Strafverfahren gegen Bill Cosby wegen sexuellen Missbrauchs. Es gehe in dem Verfahren auch um viel Geld, denn eine Verurteilung hätte gravierende Auswirkungen auf die etwa ein Dutzend Zivilprozesse, die gegen Cosby angestrengt werden.

Sonstiges

Legal-Tech-Zentrum in Frankfurt: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet jetzt auch über das erste Legal Innovation Hub, das in Frankfurt am Main an den Start gegangen ist. In der Einrichtung, die von dem Unternehmen Reinvent Law betreut wird, sollen, heißt es im Artikel, Entwickler von Software für juristische Arbeitsprozesse (Legal Tech), Rechtswissenschaftler, Anwälte und Industrieunternehmen aufeinandertreffen und auf diese Weise innovative Technik gefördert und in neue Arbeitsprozesse umgesetzt werden.

Jan Philipp Albrecht: Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) porträtiert den Noch-Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne), auf den im Wesentlichen die im nächsten Monat in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung zurückgeht. Im Sommer wird Albrecht in der Nachfolge von Robert Habeck das schleswig-holsteinische Umweltministerium übernehmen und dort auch für die Digitalisierung zuständig sein.

Hartz-IV-Anwalt Thomas Lange: Die WamS (Jan Lindenau) porträtiert den Brandenburger Rechtsanwalt Thomas Lange, der mit Hartz-IV-Klagen teilweise ganze Sozialgerichte lahmlegte und vorübergehend seine Anwaltszulassung verlor.

Strafrecht und Rap: Die Samstags-FAZ (Constantin van Lijnden) beleuchtet die strafrechtliche Relevanz von Äußerungen in Rap-Texten anlässlich der aktuellen Diskussion um die Verleihung des Musikpreises Echo. Der Ruf nach dem Strafrecht verhalle meist folgenlos: Die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit seien weit, und Geschmacksfragen müssten bei der Prüfung von Äußerungsdelikten außer Betracht bleiben.

Anwaltsregister: Nach dem Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach musste die Bundesrechtsanwaltskammer nun auch das damit verknüpfte Bundesweite amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) wegen eines Sicherheitsproblems vom Netz nehmen. Nach Angaben von lto.de (Pia Lorenz/Christian Dülpers) soll eine veraltete Java-Komponente Angreifern eine Manipulation der im Anwaltsverzeichnis enthaltenen Daten ermöglicht haben.

Dateneigentum: Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt ein aktuelles Gutachten vor, das im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung erstellt wurde. Darin wird eine neue Behörde gefordert, die entscheiden soll, wem welche Daten zustehen und die als "Repräsentant der Bürger mit den Unternehmen verhandelt". Es gehe dabei weniger um personenebezogene Daten, heißt es im Artikel, als um "Daten, die der Mensch als wandelnder Sensor in der vernetzten Welt pausenlos produziert: im Fitnessstudio, dem vernetzten, 'smarten' Heim, im Auto, in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken oder beim Einkaufen, wo zum Beispiel über der Kasse die Emotionen ausgelesen werden".

Rechtsgeschichte – "Zeit ist Geld"? Martin Rath (lto.de) sieht sich im Sonntagsfeuilleton Entscheidungen an, die sich mit der Frage befassten, ob Ärzte bei Terminabsagen durch Patienten ihre eigene Wartezeit monetarisieren können.

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. April 2018: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz / Carles Puigdemont / Anwaltsverzeichnis der BRAK offline . In: Legal Tribune Online, 16.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28071/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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